§57 ( TÜV ) in A

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sscdiscovery
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§57 ( TÜV ) in A

Beitrag von sscdiscovery »

Es gelten neue Überziehungsfristen in Österreich für LKW. Da fast alle Pickups hier steuertechnisch als LKW laufen könnte das sich auf diese auswirken.

Neue § 57a-(="Pickerl"-)Vorschriften:
Mit 20. Mai 2018 treten neue Toleranzfristen für bestimmte Fahrzeugkategorien in Kraft: Für Lkw, Rettungsfahrzeuge und Taxis beginnt der Toleranzzeitraum dann drei Monate vor dem Prüfmonat, es gibt aber keine Überziehungsfrist. Für "normale" Pkw, Motorräder, Quads, Mopedautos, historische Fahrzeuge, Anhänger bis 3,5 Tonnen und Traktoren bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit liegt der Toleranzzeitraum wie bisher bei einem Monat vor und vier Monaten nach dem Prüfmonat. Neu für alle ist, dass das Fahrzeug bei Feststellung eines schweren Mangels nur noch zwei Monate ab Überprüfung genutzt werden darf. Bei Gefahr in Verzug kann die Zulassung durch die Behörde umgehend aufgehoben werden.

Gruss
Steffen

@Quelle: Öamtc
Es wäre schön wenn man wüsste, dass man nimmer müssen muß, sondern wollen darf.
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toyotamartin
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Re: §57 ( TÜV ) in A

Beitrag von toyotamartin »

Danke.

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