| Autor |
Nachricht |
|
|
-- 78er in Malaga und Gibraltar |
|
|
| wizard |
Verfasst am: Mo, 05. Mai 2008, 23:59 |
|
|
Anmeldungsdatum: 03.08.2002
Beiträge: 73
Wohnort: Bern
|
Liebe Buschtaxler,
Nach dem Blödsinn, mich von meinem geliebten BJ75 zu trenne, überlege ich mir für künftige, ausgedehnte Reisen einen neuen und treuen Begleiter zuzulegen. Da die Gebraucht- und Neupreise für HZJ78 in D & CH inzwischen leider für mich nicht mehr Nachvollziehbar sind, möchte ich eigentlich ein Buschtaxi in Gibraltar kaufen...
Stopp, bevor ihr jetzt gleich auf mich schiesst...
Meine Familie hat ein Haus in Malaga und da ich Doppelbürger bin (CH/E), könnte ich easy in GIB ein Buschtaxi kaufen, in GIB Zulassen und für ein Weilchen in Malaga unterstellen (Garage)... die Idee wäre, von da aus auf kleinere Afrika Touren zu gehen und das BT später mal als Umzugsgut in die Schweiz zu bringen (spätestens nach einer grossen Tour).
Hat jemand von Euch hierzu Erfahrungen?
Ist es eventuell Möglich ein Auto von einem Zweitwohnsitz als Umzugsgut nach ein, zwei Jahren Gebrauch im Ausland in die Schweiz einzuführen? Die Konstellation wäre ja dann diese: Auto in GIB zugelassen, Zweitwohnsitz in Spanien, Hauptwohnsitz in CH...
Über Eure Ideen, Erfahrungen und Anregungen freue ich mich schon jetzt!
Liebe Grüsse aus Bern
Sascha |
_________________ Einmal um die Welt ist nicht genug... |
|
| Nach oben |
|
|
|
 |
| AndreasHirsch |
Verfasst am: Di, 06. Mai 2008, 09:09 |
|
|
|
Anmeldungsdatum: 23.07.2001
Beiträge: 1042
Wohnort: Berlin
|
Hmm, ich denke Zweitwohnsitz und zollfreies Umzugsgut
wird nicht funktionieren, zumindest bei uns in D-Land nicht.
Und dann ist noch das Hauptproblem das ein Umzugsauto
mindestens die Abgasstufe erfüllen muß, die zum Zeitpunkt
seiner Zulassung im Ausland in CH gültig war.
Und das dürfte das KO-Kriterium für einen Neuwagen
sein.
Gruß aus der Zone |
_________________ AndreasHirsch |
|
| Nach oben |
|
| Dieselfan |
Verfasst am: Di, 06. Mai 2008, 12:09 |
|
|
|
Anmeldungsdatum: 24.04.2008
Beiträge: 9
Wohnort: Kuwait
|
Das verstehe ich aber nicht ganz mit dem KO Kriterium? Er kann das Auto doch umruesten lassen auf Euro4 wenn er dann mal in der Schweiz ist.Der Wagen muss doch nicht Euro4 erfuellen zum Zeitpunkt der Einfuhr?
Michael |
|
|
| Nach oben |
|
| AndreasHirsch |
Verfasst am: Di, 06. Mai 2008, 13:28 |
|
|
|
Anmeldungsdatum: 23.07.2001
Beiträge: 1042
Wohnort: Berlin
|
Klar kann er das, er sollte das aber mit Kalkulieren.
Und wenn er das Ding auch noch verzollen muß, könnte
es wohl bald unrentabel sein.
GRuß aus der Zone |
_________________ AndreasHirsch |
|
| Nach oben |
|
| Dieselfan |
Verfasst am: Di, 06. Mai 2008, 13:51 |
|
|
|
Anmeldungsdatum: 24.04.2008
Beiträge: 9
Wohnort: Kuwait
|
Gut das muss er natuerlich kalkulieren.Sollte das mit dem Umzugsgut fuer ihn nicht funktionieren dann duerfte es in der tat unrentabel sein.
Gruss
Michael |
|
|
| Nach oben |
|
| wizard |
Verfasst am: Di, 06. Mai 2008, 13:55 |
|
|
Anmeldungsdatum: 03.08.2002
Beiträge: 73
Wohnort: Bern
|
Also, das mit dem Umzugsgut ist ja genau das Tolle in der Schweiz...
Gemäss unserem Strassenverkehrsamt:
[...]Fahrzeuge die von den Zollbehörden als Übersiedlungs-, Ausstattungs- oder Erbschaftsgut abgefertigt werden oder eine Bewilligung zur zollfreien Verwendung erhalten, sind von der Bestätigung der Abgas- und Geräuschvorschriften ausgenommen. Eine Befreiung von der Typengenehmigung ist nicht notwendig. [...]
Es geht eben darum, das Buschtaxi als Umzugsgut in die CH zu bringen... uns somit fällt auch der Zoll komplett weg. Kaufpreis = Endpreis...
Liebe Grüsse aus Bern
Sascha |
_________________ Einmal um die Welt ist nicht genug... |
|
| Nach oben |
|
| AndreasHirsch |
Verfasst am: Di, 06. Mai 2008, 16:31 |
|
|
|
Anmeldungsdatum: 23.07.2001
Beiträge: 1042
Wohnort: Berlin
|
Ja, das ist aber bei einem 2-Wohnsitz unter Umständen
nicht so einfach,zumindest bei uns in D-Land.
Das solltest du vorher mit deinem Zollamt mal abklären,
weil das sonst hinterher Teuer werden kann.
GRuß aus Berlin |
_________________ AndreasHirsch |
|
| Nach oben |
|
| Thomas D |
Verfasst am: Di, 06. Mai 2008, 16:41 |
|
|
Anmeldungsdatum: 04.08.2003
Beiträge: 1034
|
Da gibt es aber noch ein ganz anderes Problem.wenn du mit dem Auto in Spanien rumfahren willst, dann musst du es schon bei der Einfuhr nach Spanien Verzollen und Versteuern. Kein Europäer, auch kein Schweizer (Gilt so in vielen Zoll und Steuersachen eben auch für die Schweiz) darf mit einem Auto, welches in Gibraltar zugelassen ist, in Europa fahren. auch keine Gibraltar überführungsfahrten zum Hafen in Frankreich oder Spanien etc. Bei Toyota Gib. haben die dafür extra Leute die einen Neuseland Pass haben.
Mit einigen Tricks, kanst du unter Umständen dort ein Auto kaufen, aber spätestens am Übergang nach Spanien komt Zoll und Steuer auf dich zu.
Gruß Tom |
_________________ Der LandCruiser-Club
Plus 1024 postings aus den gesperrten Acounts von Tom2 und Thomas
Anmeldedatum: 09.02.2001 |
|
| Nach oben |
|
| mana |
Verfasst am: Di, 06. Mai 2008, 22:12 |
|
|
Anmeldungsdatum: 26.06.2002
Beiträge: 1290
|
| ...es sei denn dein 2- Wohnsitz ist in Gibraltar... |
|
|
| Nach oben |
|
| Onkelchen |
Verfasst am: Mi, 07. Mai 2008, 10:09 |
|
|
Anmeldungsdatum: 21.09.2003
Beiträge: 6181
Wohnort: BaWü
|
mana hat Folgendes geschrieben: ...es sei denn dein 2- Wohnsitz ist in Gibraltar...
Hmmm...
wie schafft man das ?
Viele Grüße
Onkelchen |
_________________ 2 Starrachsen, 4 Blattfedern und die Himmelsrichtung auf dem GPS.
Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. |
|
| Nach oben |
|
| durofrank |
Verfasst am: Mi, 07. Mai 2008, 16:44 |
|
|
|
Anmeldungsdatum: 26.10.2007
Beiträge: 24
Wohnort: Malaga/Alora
|
| wenn du in Malaga bist kann man sich ja mal auf ein Bierchen treffen |
_________________ wo der Weg aufhört,fängt der Spass an
www.myspace.com/endurofun |
|
| Nach oben |
|
| sahrauis |
Verfasst am: Do, 08. Mai 2008, 12:29 |
|
|
|
Anmeldungsdatum: 17.03.2002
Beiträge: 14
Wohnort: Adlikon / Niederwil
|
Hallo Sascha,
in der CH musst du dich abmelden, z.B. auf Weltreise, dann darfst du dich ein Jahr lang nicht anmelden. Wenn du dann noch einen Wohnsitz im Ausland nachweisen kannst, das Fzg. mind 6 Monate auf dich und dem auslädischen Wohnsitz zugelassen war, kannst du es als Umzugsgut wieder in die Schweiz mit einführen.
Und hier spielt es dann keine Rolle mehr welche Abgasvorschriften es gibt, du kannst es problemlos zulassen und damit fahren.
Empfehlenswert ist jedoch das Fzg. soweit umzurüsten wie nötig ( Zzusatztank, Fahrwerk mit höherlegung, Winde usw.) da nachträgliche Änderungen mitunter schwierig sind.
Hoffe konnte dir damit helfen
Gruss |
_________________ sahrauis |
|
| Nach oben |
|
|
|