Anhängerkupplung

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Chris 60
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Anhängerkupplung

Beitrag von Chris 60 »

Ich habe ein kleines Problem mit meiner Anhängerkupplung. Sie ist von MFK Maschinenfabrik Kraeft und ich habe ein Gutachten, jedoch stimmen die Nummern nicht Haargenau überein. Vielleicht gibt es jemanden mit einem ählichen Abhängebock und der hat die passenden Nummern. Ich bräuchte ein Gutachten mit der Nummer TP72233526

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Saebb
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Re: Anhängerkupplung

Beitrag von Saebb »

TP Nummern werden vom TÜV vergeben bei der Einzelabnahme von diversen Systemen.
Das TP steht für Technische Prüfstelle und die vergebenen Nummern dahinter sind fortlaufend. Dass heist, das Gutachten welches du besitzt ist für ein spezielles Fahrzeug i.V.m. der dementsprechend gekennzeichneten TP-Nummer am Bauteil verheiratet. Diese Nummer kann somit kein anderes Bauteil besitzen.

Lösung: Zum Tüv fahren mit dem Gutachten, welches mit deiner FIN gekennzeichnet ist und dieses Gutachten so ändern lassen, dass deine neue Kugel mit Halter eingetragen ist.

Falls das Gutachten, welches du Besitzt nicht FIN bezogen ist, hast du ein gefälschtes Gutachten oder die Kopie eines Gutachtens von einem anderen Fahrzeug...

Falls in deinem Fahrzeugschein eine Anhängevorrichtung eingetragen wurde und die Kugel mit Halter mittels einer speziellen TP Nummer gekennzeichnet wurde, ist diese Eintragung aus einer Zeit, in der wir noch keine EU-Vorschriften hatten. Du könntest nun auch eine E-gekennzeichnete Kugel mit Halter anbauen ohne dies Eintragen zu müssen. Jedoch funktioniert dies nur, wenn das Anhägesystem mit der Kugel mit Halter verschraubt ist, sodass dein ursprünglich Eingetragenes AHK-System erhalten bleibt.

Falls keiner der Fälle zutrifft, helfe ich dir gerne auch per PM weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Saebb

Hilux Revo|DoKa|Mein Vorstellungsthread

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HJ61-Freak
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Re: Anhängerkupplung

Beitrag von HJ61-Freak »

Saebb hat geschrieben:Du könntest nun auch eine E-gekennzeichnete Kugel mit Halter anbauen ohne dies Eintragen zu müssen.

Das stimmt nur bedingt: Voraussetzung für eine Nichteintragungspflicht ist, dass sowohl Kupplung als auch Fahrzeug eine E-Zulassung haben. Beim Fahrzeug erkennt man das daran, dass die Zulassungsnummer mit einem "*" beginnt. Der J6 hat keine solche E-Zulassung, so dass jede Kupplung, ob nun mit KBA-Nummer oder E-Nummer, eingetragen werden muss.

Gruß

Florian
'86er-HJ61, 450tkm, OME schwer, 35x12,5R15 auf 8,5x15 ET -35, pneumatische gesteuerte HA-Sperre, 80mm Bodylift, optimiertes Verdichterrad, Recaros m. Schwingkonsolen, Aufstelldach u. Innenausbau, div. Zusatzinstrumente, 3"-Abgasanlage inkl. Eigenbau-turbine-outlet, Sidepipe

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Saebb
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Re: Anhängerkupplung

Beitrag von Saebb »

Ist nicht richtig.

Man darf sehr wohl eine e genehmigte kupplung an ein nicht e genehmigtes fahrzeug anbauen. Das fahrzeug muss nicht einmal eine nationale zulassung haben(was der j6 hat), es reicht auch ein per einzelbetriebserlaubnis genehmigtes fahrzeug (zum beispiel ein amerikanischer wagen).

Voraussetzung für den anbau dieser e genehmigten kupplung ist die serienmäßige vorrüstung eines anhängebockes/traverse, an die man die genehmigte kupplung anbringt. Und genau diese hat der j6 nicht.

Jedoch denke ich, nach der obigen frage von chris60, das eine anhängetraverse inkl. einer tp genehmigten kupplung schon eingetragen sind. Somit ist die traverse genehmigt und eine e genehmigte kupplung kann angebracht werden(ohne verändern des jetzigen zustandes wie neubohren etc).

Abschließend ist zu sagen, warum darf ich ein e genehmigtes teil an ein nicht e-genehmigtes fahrzeug bauen?

Das darf man nicht mit jedem bauteil! Jedoch ist die anhängekupplung in deutschland eine von knapp 15 bauteilen, die in der stvzo eine geforderte bauartgehmigung benötigt. Eine e genehmigte kupplung hat diese bauartgenehmigung erhalten, und darf somit nach EU recht, und damit dem unterliegenden nationalem recht angebaut werden.

In dem hier speziellen fall darf die e-genehmigte kupplung nur angebaut werden, wenn traverse/anhängebock und kupplung getrennt eingetragen sind. Wurden beide bauteile als eines eingetragen, ist dies nicht erlaubt und muss erneut per 21ger abgenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Saebb

Hilux Revo|DoKa|Mein Vorstellungsthread

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