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-- Auto abmelden - länger im Ausland? |
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| ekim |
Verfasst am: Mo, 28. Jan 2008, 18:49 |
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Anmeldungsdatum: 19.09.2006
Beiträge: 20
Wohnort: Stuttgart
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Hallo zusammen,
stehen vor der Frage ob wir unseren Cruiser bei einem längerem Asientrip nach der Türkei abmelden sollen in D?
Versicherung gilt dann eh nicht mehr, alle Unterlagen können wir ja behalten. Weiss da jemand was?
Danke |
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| Mannes |
Verfasst am: Mo, 28. Jan 2008, 19:17 |
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Anmeldungsdatum: 29.08.2006
Beiträge: 89
Wohnort: München
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Hallo,
die wollen doch bei der Abmeldung die Plaketten vom Nummernschild kratzen oder?
Ich habe in Namibia einen Deutschen getroffen. Sein Auto war in Deutschland zugelassen, aber der Fahrer musste keine Steuer zahlen, weil er sein Auto den großteil des Jahres im Ausland bewegt. Ich glaub da gibts eine Sonderregelung für solches "Spezialfälle".
Bin mal gespannt, was du da noch rausbekommst!!!
Vielleicht bringt dich des ja ein wenig weiter
Mannes |
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| ekim |
Verfasst am: Mo, 28. Jan 2008, 19:57 |
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Anmeldungsdatum: 19.09.2006
Beiträge: 20
Wohnort: Stuttgart
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Das mit der Plakette stimmt schon, aber ich habe auch schon Autos "abgemeldet", die ich angemeldet verkauft hab, da hatte ich ja auch rein gar nix mehr ausser dem Kaufvertrag und den wollte eigentlich keiner sehen. Daher frag ich mich einfach. Das mit der Steuer kann natürlich sein, da muss ich mal schauen
Danke für den Tip |
_________________ HJ60 Weltreise - www.picmik.com |
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| ALI |
Verfasst am: Mo, 28. Jan 2008, 21:34 |
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Anmeldungsdatum: 10.11.2002
Beiträge: 901
Wohnort: Freie Reichs- und Narrenstadt Rottweil
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| Mucharenko |
Verfasst am: Mo, 28. Jan 2008, 21:43 |
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Anmeldungsdatum: 08.01.2007
Beiträge: 124
Wohnort: Lüneburger Heide
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Man hat auch die Möglichkeit vor Ort im deutschen Konsulat abzumelden.
Ich hab schon einige Male Autos in Kiev abgemeldet, die ich dort verkauft habe. Der Zulassungsaufkleber kann ja gern abgekratzt werden, es gibt dann immer noch den ASU und TÜV Aufkleber, das hat für mich zumindest in Ukraine immer genügt ( dort besteht auch keine KFZ Vers. Pflicht ). Als Dokument hab ich dann den Brief verwendet, war immer ok.
Gruß
Achim |
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| beboe |
Verfasst am: Mo, 28. Jan 2008, 22:06 |
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Anmeldungsdatum: 12.07.2001
Beiträge: 882
Wohnort: Essen
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Steuer weiß ich nicht, aber wir hatten unserer Versicherung mitgeteilt, dass sich das Auto außerhalb des von ihnen versicherten Bereichs befindet und damit ruhte die Versicherung ohne weitere Kosten.
Bernhard |
_________________ http://www.australia.kunstvirus.de |
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| ekim |
Verfasst am: Fr, 15. Feb 2008, 20:00 |
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Anmeldungsdatum: 19.09.2006
Beiträge: 20
Wohnort: Stuttgart
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Neuigkeiten aus Istanbul: nach email-Verkehr hat mir meine Versicherung mitgeteilt, dass es für in D zugelassen Fahrzeuge Pflicht ist min. eine Haftpflichtversicherung zu haben. D.h. ruhender Schutz ist nicht.
So was ähnliches hatte ich aber auch mit der Krankenversicherung schon und irgendwann gings dann doch....
Mike |
_________________ HJ60 Weltreise - www.picmik.com |
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| Lemming |
Verfasst am: Fr, 15. Feb 2008, 20:09 |
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Anmeldungsdatum: 22.02.2006
Beiträge: 2501
Wohnort: Vevey/CH
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Da haben die Recht und deshalb musst du für Länder ausserhalb des Versicherungsbereiches eine Grenzversicherung abschliessen. Mit der Grenzpolice kannst du dann später bei der Versicherung beweisen das dein Auto nicht über deine deutsche Versicherung versichert war und dann wird dir für den Zeitraum die Versicherungssumme zurückerstattet. (War zumindest bei mir so)
Oder hast du wirklich vor ganz ohne Haftpflicht rumzufahren??? Würde ich dir nicht raten. Passiet ist schnell mal was.
Hoffe geholfen zu haben. |
_________________ jage nicht was du nicht töten kannst. |
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| ekim |
Verfasst am: Mo, 25. Feb 2008, 20:50 |
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Anmeldungsdatum: 19.09.2006
Beiträge: 20
Wohnort: Stuttgart
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Hallo,
nein natuerlich nicht ohne...
die Versicherung fuer das jeweilige Land hab ich natuerlich, schliess ich an den Grenzen oder vorab ab. Ging rein um die Deutsche Versicherung
Heute habe ich aber auch noch vom Finanzamt Info bekommen. Fazit: solange in D zugelassen, auch in D Steuern. Einzige Möglichkeit: Auto stillegen in D
So der Stand der heute. Aber ich denke ich werde tatsächlich versuchen das Auto in D stillzulegen, da ich bislang keinerlei negativ Erfahrungen damit gefunden habe. So wie es aussieht reicht tatsächlich der Brief, damit Versicherung an den Grenzen machen und gut ist.
Wir werden sehen.
Gruss Mike |
_________________ HJ60 Weltreise - www.picmik.com |
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| ekim |
Verfasst am: Mi, 26. März 2008, 17:46 |
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Anmeldungsdatum: 19.09.2006
Beiträge: 20
Wohnort: Stuttgart
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So, habe mich jetzt mal schlaugemacht: in der Türkei beim Konsulat oder Botschaft abmelden geht nicht, es sei denn das Fahrzeug wäre gestohlen geworden....
Letztlich käme also nur das Abmelden zu hause im jeweiligen Landkreis in Frage.
In der Türkei ist uns das aber noch zu heikel, nachher steht man an der Grenze und kommt nicht weiter oder so.
Denke diesen Schritt werden wir dann erst im Iran oder noch später machen, da wir vermuten, dass sich die dortigen Behörden nicht so ganz mit den deutschen Zulassungsmodalitäten auskennen.
Bis denne |
_________________ HJ60 Weltreise - www.picmik.com |
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| DierkGunnar |
Verfasst am: Mi, 26. März 2008, 20:45 |
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Anmeldungsdatum: 13.07.2003
Beiträge: 50
Wohnort: Falkensee
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Hallo Ekim,
ich bin mir nicht sicher ob es das heute noch gibt, aber früher gab es mal eine Zulassungsform in Deutschland, die steuerbefreit war, wenn mann denn deb Großteil des Jahres ausser Landes war. Frage doch mal bei Deiner Zulassungsstelle bzw eher beim zuständigen Finanzamt nach, welche Möglichkeiten es da gibt. Ich hab das mal im deutschen Steuerecht nachgelesen, ist aber schon ein paar Jahre her. Sinngemäß hieß das da, wenn man den überwiegenden Teil des Jahres, ich glaube mehr als zehn Monate, im Ausland ist, ist man von der Seuer befreit. Im Umkehrschluss hieß es dann, dass ein Ausländer, der mit seinem Fahrzeug sich länger in Deutschland aufhält, für den Zeitraum entsprechend die Steuer zu entrichten hat.
Wie gesagt, ist schon ein paar Jahre her. Kann aber in den Beck-Texten im dtv Verlag Steuergestze nachgelesen werden. Oder Finanzamt fragen.
Mit feinen staubigen Grüßen aus dem Umland von Berlin
Dierk Gunnar |
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| Christian Foerst |
Verfasst am: Mi, 26. März 2008, 23:32 |
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Anmeldungsdatum: 04.12.2001
Beiträge: 294
Wohnort: Hamburg
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Ich bin zwar nicht dieser Deutsche weiter oben im Thread mit Auto in Namibia, aber ich habe dort auch mein Wagen seit Jahren auf deutschem Carnet laufen.
Den Wagen habe ich hier abgemeldet, dazu die Nummernschilder vorgelegt und die Zulassungsplaketten abkratzen lassen, die Schilder wieder mitgenommen und wieder montiert. Mit diesem Hamburger Kenzeichen fahre ich seit Jahren da unten in den Ländern rum. Natürlich ist auch im Carnet dieses Kennzeichen eingetragen. Und daß der Wagen hier abgemeldet ist, weil ohne Plakette, weißt doch da unten keiner, interessiert vermutlich auch keinen!
Um jedes Jahr ein neues Carnet vom ADAC zu bekommen, reicht es, wenn ich den Fahrzeugbrief vorlege.
Und ich bin wahrlich nicht der einzige, eigentlich machen das alle dementsprechend Betroffene so! |
_________________ Christian F., Hamburg |
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| DierkGunnar |
Verfasst am: Do, 27. März 2008, 08:49 |
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Anmeldungsdatum: 13.07.2003
Beiträge: 50
Wohnort: Falkensee
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| Redneck |
Verfasst am: Do, 27. März 2008, 09:03 |
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Anmeldungsdatum: 28.09.2007
Beiträge: 2258
Wohnort: 92637 Weiden/Opf
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Hallo Leute!
Da ich jahrelang an der Grenze gearbeitet hab und (unter anderem) auch sehr viel mit Autoausfuhren zu tun gehabt habe, möcht ich nur kurz zum Thema Ausfuhrkennzeichen was sagen:
Hat ein Fahrzeug ein Ausfuhrkennzeichen, wird der Brief von der Zulassungsstelle entwertet. Das Auto kann zwar solange zwischen Ausland und Deutschland hin und herfahren, solange das Ausfuhrkennzeichen gültig ist (theoretisch bis zum letzten Tag), muß aber dann nach Ablauf des Kennzeichens aus Deutschland raus.
Da der Brief entwertet ist und das Fahrzeug zur "Ausfuhr abgefertigt" ist, kann es danach auch nicht mehr zugelassen werden. Es müßte neu verzollt werden und auch komplett neue Zulassungspapiere erhalten.
@ Ali:
Zitat: Nur so als Idee, ich weiß nicht ob das geht. Saisonkennzeichen für einen Monat
Das geht leider nicht, Saisonkennzeichen für einen Monat gibt es nicht. Wäre aber eine gute Idee...
Gruß, Jürgen |
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 Hutzenlux-Mädchenachsen-Fahrer!!! |
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| DierkGunnar |
Verfasst am: Do, 27. März 2008, 09:54 |
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Anmeldungsdatum: 13.07.2003
Beiträge: 50
Wohnort: Falkensee
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Zitat: Hallo Leute!
Da ich jahrelang an der Grenze gearbeitet hab und (unter anderem) auch sehr viel mit Autoausfuhren zu tun gehabt habe, möcht ich nur kurz zum Thema Ausfuhrkennzeichen was sagen:
Hat ein Fahrzeug ein Ausfuhrkennzeichen, wird der Brief von der Zulassungsstelle entwertet. Das Auto kann zwar solange zwischen Ausland und Deutschland hin und herfahren, solange das Ausfuhrkennzeichen gültig ist (theoretisch bis zum letzten Tag), muß aber dann nach Ablauf des Kennzeichens aus Deutschland raus.
Da der Brief entwertet ist und das Fahrzeug zur "Ausfuhr abgefertigt" ist, kann es danach auch nicht mehr zugelassen werden. Es müßte neu verzollt werden und auch komplett neue Zulassungspapiere erhalten.
Schade eigendlich. Also doch das Finanzamt fragen
Mit feinen staubigen Grüssen aus dem Umland von Berlin
Dierk Gunnar |
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