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-- Auto importieren |
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| Landrover |
Verfasst am: Mi, 09. Apr 2008, 20:02 |
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Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 91
Wohnort: Norden bei Bremen
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Hallo,seid grgrüßt
weiß einer von euch ,was auf einen zukommt,wenn man privat ein gebrauchtes Auto aus Spanien kauft und nach Deutschland bringt?
Fahrzeug hatte mal eine Deutsche Zulassung jetzt Spanier.
Mit Dank für Informationen
Phi |
_________________ ich habe nur ganz kleine Tojos,davon viele und einen großen Defender der auch mal nicht in der Werkstatt ist. |
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| Dieselkuh |
Verfasst am: Mi, 09. Apr 2008, 20:22 |
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Anmeldungsdatum: 18.02.2008
Beiträge: 21
Wohnort: Osterode/Harz
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Hallo
Da kommt nix auf Dich zu.
Spanien,gleich EU...somit weder Zoll noch technische änderungen.
Mit spanischen Papieren zum Tüv,dann zum Strassenverkehrsamt und fertig.
Klingt einfach,ist es auch
Gruß Chrischaan
Früher hätte man per Fax eine Abfrage des Kraftfahrbundesamtes gebraucht,das gibt es nicht mehr! Die macht das Strassenverkehrsamt jetzt bei Zulassung oder erstellen eines neuen Fzg Briefs.
Deutsche Briefkopie von ähnlichem Fahrzeug ist für den Tüv überigens sehr hilfreich. |
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| Landrover |
Verfasst am: Mi, 09. Apr 2008, 20:24 |
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Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 91
Wohnort: Norden bei Bremen
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Hallo Dieselkuh,
und mit der 19 prozentigen Märchensteuer wird die in Deutschland fällig?
Gruß Phi |
_________________ ich habe nur ganz kleine Tojos,davon viele und einen großen Defender der auch mal nicht in der Werkstatt ist. |
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| Dieselkuh |
Verfasst am: Mi, 09. Apr 2008, 20:36 |
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Anmeldungsdatum: 18.02.2008
Beiträge: 21
Wohnort: Osterode/Harz
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nein,wird in eu Staaten nicht fällig.
Ausnahmen sind halt die Schweiz oder Usa...eben alles was nicht Eu ist
Chrischaan |
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| UR66 |
Verfasst am: Do, 10. Apr 2008, 09:31 |
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Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 237
Wohnort: Eisenach Thüringen
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Guten Morgen,
habe mal einen Wohnwagen in Holland gekauft (wo auch sonst ), diesen Typ nirgend wo anders bekommen, bin da auch mit gemischten Gefühlen einfach mit Auto und roten Überführungskennzeichen hin,
gekauft überführt, hier zur DEKRA und dann zur Zulassungstelle, weiter nichts, ging alles klatt GR. Uwe |
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| uwex2 |
Verfasst am: Do, 10. Apr 2008, 14:52 |
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Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 249
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Hallo zusammen
wie sieht das aus , wenn ich ein Fahrzeug aus England hole und damit zum TÜV fahre ? Muß außer den Lampengläsern noch was geändert werden ?
Darf man mit einer roten Nummer (o6) im Ausland fahren und ist man da versichert ? oder muß man da mit Auto und Trailer zweimal über die Fähre ?
fragt einer von den Uwe s |
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| PlasticBertrand |
Verfasst am: Do, 10. Apr 2008, 16:01 |
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Anmeldungsdatum: 25.04.2004
Beiträge: 1121
Wohnort: Illertissen
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Uwe, falls Tacho/Kilometerzähler in Meilen muss der Tacho in km/h skaliert werden, für den Kilometerzähler brauchst Du eine Ausnahmegenehmigung.
Weiterhin muss in jedem Fall das Abgasverhalten nach stvzo bzw eg nachgewiesen werden.
Im Zweifel einfach mal beim TüV anfragen.
Laut MotorKlassik verhält es sich mit den roten Kennzeichen wie folgt:
Schwierig ist der Einsatz eines roten Kennzeichens oder eines Kurzzeit-Kennzeichens. Zwar entsprechen das rote Händler- und das Kurzzeit- Kennzeichen internationalen Vorschriften. Andererseits wird der rote Fahrzeugschein, der auch beim Kurzzeit-Kennzeichen ausgegeben wird, im Ausland nicht generell akzeptiert. Wer sich auf diese Schilder verlässt, riskiert im Ausland also Probleme. So wurden in der Vergangenheit beispielsweise in Italien mehrfach hohe Bußgelder verhängt, wenn deutsche Oldtimer- Fahrer mit einem solchen Schild unterwegs waren. |
_________________ Das Leben ist schön!  |
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| UR66 |
Verfasst am: Do, 10. Apr 2008, 16:02 |
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Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 237
Wohnort: Eisenach Thüringen
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@ Uwe
aus England habe ich noch kein Auto geholt, da ist das Lenkrad mir nicht geheuer , wie geschrieben in Holland bin ich mit rotem Kennzeichen -06... gefahren. war mir aber selber sehr unsicher ob es richtig war bzw. ist weiß ich bis heute nicht, auf jeden Fall bin ich nicht nur einmal von herren mit Rundumleuchten auf dem Dach überholt wurden, die haben mich ignoriert, der Versicherungsschutz ist ein heikles Thema, ich denke das es von den jeweiligen Verträgen zum roten Kennzeichen abhängt, es gab auf jeden Fall in den vergangenen Jahren enorme Einschränkungen zwecks Nutzung, mit unseren (die vom Autohaus wo ich arbeite) dürfen nur noch genutz werden für betriebseigene Fahrzeuge also die vom Kennzeicheninhaber... Gr. Uwe |
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| uwex2 |
Verfasst am: Do, 10. Apr 2008, 20:21 |
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Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 249
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Danke für die info
werde dann wohl doch mal mit einem Anhänger darüber . ist wohl versichrungstechnisch besser . das mit dem Lenkrad auf der anderen Seite ist nicht wirklich tragisch .
schönen Abend wünscht der Uwe |
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