toyohannes hat geschrieben:Bei mir meinte der Mitarbeiter
WO und WIE GENAU hattest du Kontakt zu dem Mitarbeiter....wurdest du auf der AB aufgehalten oder wie ? ein montierter Dachgepäckträger kann ja wohl kein Strafgrund sein....
Übrigens ein falsch geschriebenes Autokennzeichen auf der Vignette. Statt HRO-A 262, HOR-A 262 …. entspricht fahren ohne Vignette. Also immer selbst kontrollieren bevor es teuer wird.
DAS steht ja wohl außer Frage......
Drücke ich mich nur so schwer aus????
Was im Fahrzeugschein steht, DAS gilt!
In meinem Fahrzeugschein steht Wohnmobil, also hätte ich auch eine Wohlmobilvignette haben müssen. Die Dame an der Bude gab mir aber eine PKW-Vignette.
Den HZJ gibt es als PKW, als Wohnmobil oder auch als LKW, … je nach dem,wie er im Schein klassifiziert ist.
Und ja, sie haben mich bei der Ausfahrt von einem AB-Rasthof kontrolliert, was auch gut so war. Denn bekommst du Post von einem Inkassounternehmen wird es doppelt so teuer, denn der Inkasso möchte ja auch verdienen.
Und nein, ein Dachgepäckträger ist nicht strafbar. Hätte ich keinen drauf gehabt, hätte das Kamerasystem eventuell einen PKW erkannt, ABER bei der AB-Kontrolle wäre es trotzdem rausgekommen.
Das System ist eben nicht unfehlbar, darum ja auch die Kontrollen durch die Mitarbeiter.
Deshalb auch mein Beispiel vom VW-Bulli, wie soll das System erkennen ob PKW, LKW, Wohnmobil oder sonst was. Und das System erkennt durch Abgleich der Datenbank schon sehr gut, welcher Art das Fahrzeug ist. Und es erkennt auch, ob es ein nur eine Dachbox auf einem PKW ist oder eben ein Klappdach. Mein Dachgepäckträger ist z.B. kein normaler Leiterrohrträger mit Reling, sondern ein Geschlossener und wenn sich das System nicht ganz sicher ist, schaltet es halt die Ampel auf GELB, mit all seinen unschönen Folgen.
Man ist halt für sich selbst verantwortlich und das ist auch gut so. Die Gutmenschen können natürlich in Deutschland ihren Winkeladvokaten einschalten und sich über "Abzocke" aufregen.