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-- Besteuerung nach Gewicht kein Problem |
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| Giraffe |
Verfasst am: Di, 22. Jan 2008, 13:09 |
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Anmeldungsdatum: 08.12.2001
Beiträge: 223
Wohnort: Nürnberg
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Liebe Gemeinde,
auch ich gehörte zu denen, die seit Mai 2005 schön brav ihre Hubraumsteuer bezahlt haben.
Jedes Jahr habe ich Widerspruch eingelegt, was aber ja nicht von der Zahlungspflicht entbindet.
So auch dieses Jahr.
Es kam ein Schreiben vom Finanzamt, in dem man mir mitteilte, ich solle doch einmal mein Fahrzeug beim Finanzamt vorführen.
Dann könnte man entscheiden, ob Hubraum- oder Gewichtsbesteuerung angezeigt wäre.
Desweiteren wurden im Schreiben die Voraussetzungen für Gewichtsbesteuerung aufgeführt.
Das waren nur die üblichen Verdächtigen. Ladefläche grösser als Fahrgastraum, hintere Sitzaufnahmen dauerhaft entfernt, Trennwand zwischen Fahrgastraum und Laderaum, und schliesslich die dauerhafte (verschweisste ) Verblechung der Seitenscheiben.
Die einzigen erfüllten Kriterien waren in meinem Fall der grosse Laderaum und die dauerhafte Entfernung der hinteren Sitzaufnahmen.
Okay, dachte ich mir, das wird eh nix und den Weg kann ich mir sparen.
Aber dann habe ich mir gedacht, dass ich hierbei nichts zu verlieren hätte und bin zum Finanzamt gefahren.
Ein Finanzbeamter kam mit zum Fahrzeug und musste schon schmunzeln, als er es aus der Ferne stehen sah.
Als ich den Laderaum öffnete, und der Finanzbeamte einen kurzen Blick auf meine Gummistiefel und Bergeassesoires geworfen hatte, meinte dieser, das sei eindeutig kein PKW im klassischen Sinn, und er werde einen neuen Steuerbescheid für mich fertig machen und mir zuschicken.
"Alles klar, das war's" .
"Äähh, das war's" ?
"Das war's".
Er wollte noch wissen, seit wann das Fahrzeug bereits in diesem Zustand ist. Als ich ihm sagte bereits seit Ende 2004, was auch der Wahrheit entsprach, sagte er mir, er werde RÜCKWIRKEND ab Mai 2005 mein Fahrzeug nach Gewicht besteuern, und die zuviel gezahlte Hubraumsteuer würde mir erstattet werden.
Ich konnte es noch immer nicht fassen.
Das Ganze dauerte keine 4 Minuten.
Ich fragte ihn dann noch, wie und warum das denn jetzt so gehandhabt würde.
Er sagte mir, dass es sich bei den angeführten Kriterien um "Kann-Kriterien" handele.
Ausschlaggebend sei der Gesamteindruck des Fahrzeuges.
Die Gesetzesänderung ziele auf die "Touareg-Fraktion" ab. Es könne schliesslich nicht angehen, dass ein V10 TDI weniger Steuer bezahle, als Lieschen Müller mit ihrem Diesel Polo.
Wenn ein Fahrzeug aber offensichtlich als Arbeitstier benutzt werde, werde es auch weiterhin nach Gewicht besteuert.
Immer wieder würden hier in Nürnberg Steuerbescheide diesbezüglich korrigiert.
Noch immer leicht ungläubig verliess ich den Hof.
Tja, und heute kam er dann.
Der neue Steuerbescheid, rückwirkend ab Mai 2005.
Zusammen mit einem dicken Scheck.
Leute, ich kann es euch nur raten, fahrt zu eurem Finanzamt und redet mit den Leuten.
Es ging so einfach wie das Brötchenkaufen.
Liebe Grüsse, Stephan |
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| HZJ syttini |
Verfasst am: Di, 22. Jan 2008, 13:28 |
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Anmeldungsdatum: 04.11.2005
Beiträge: 3074
Wohnort: 72401 Haigerloch
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@stephan
des ist ja geil
Gruß
Andi |
_________________ Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum!
Mein "smugehule" ist silbergrau und hat einen blauen syttini
HD-BodenseeStammtisch
Heilige Hallen |
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| Colt |
Verfasst am: Di, 22. Jan 2008, 13:47 |
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Anmeldungsdatum: 09.09.2006
Beiträge: 10858
Wohnort: Merzhausen
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Hallo Stefan,
herzlichen Glückwunsch! Mal ein Finanzbeamter der nach dem Sinn des Gesetzes urteilt und nicht nach Gutdünken!
Viele Grüße,
Marc |
_________________ Du kannst es dir vorstellen, also kannst du es dir auch bauen...

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| Muddy |
Verfasst am: Di, 22. Jan 2008, 13:48 |
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Anmeldungsdatum: 28.12.2006
Beiträge: 698
Wohnort: Westerwald
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Glückwunsch Stefan-
ich kann mir doch nen 80 iger kaufen
muss ihn nur in bayern und nicht in hessen zulassen.
Kaum zu glauben oder !
Die sollten mal in meinen 4 Runner schauen was da alles so drin rumliegt, Motorsäge, Reitklamotten Holzfällerklamotten, Gummistiefel, Bergstiefel, Heu, Stoh , Hafer, Mais und der Geruch von Freiheit und Abenteuer
Trotzdem nochmal Herzlichen Glühstrumpf,Glück muss man haben !
Ralph |
_________________ Rechtschreibefehler sind gewollt und dienen der allgemeinen Belustigung ! |
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| Onkelchen |
Verfasst am: Di, 22. Jan 2008, 13:51 |
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Anmeldungsdatum: 21.09.2003
Beiträge: 6384
Wohnort: BaWü
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Hi Stephan,
das war vermutlich beim 78er, also der Giraffe, oder ?
Man kann aus mehreren Ecken bereits vernehmen, dass manche Finanzbeamte weicher geworden sind, seit dem Urteil des FG Köln im Oktober.
Wieviel Sitzplätze sind bei der Giraffe eigentlich im Schein eingetragen ? 2, 3 oder mehr ?
Viele Grüße
Onkelchen |
_________________ 2 Starrachsen, 4 Blattfedern und die Himmelsrichtung auf dem GPS.
Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. |
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| Nordlicht |
Verfasst am: Di, 22. Jan 2008, 15:45 |
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Anmeldungsdatum: 11.04.2002
Beiträge: 130
Wohnort: wo der Otter wohnt
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herzlichen Glückwunsch Stephan !
besser kann's nicht laufen denke ich .Jetzt wird mal wieder Kohle frei für die wichtigen Dinge
hoffe für alle anderen wo die FA Heinis machen was sie wollen ein ebensolches Ergebnis spätestens in 2009
Mir persönlich ist es ein totales Rätsel das die einzelnen Bundesländer keine einheitliche Linie fahren ,gerade jetzt
nach dem klaren Kölner Urteil .Man sollte die Saubande verklagen bis nach Meppen |
_________________ Gruss Thore |
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| DierkGunnar |
Verfasst am: Di, 22. Jan 2008, 18:33 |
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Anmeldungsdatum: 13.07.2003
Beiträge: 50
Wohnort: Falkensee
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Hallo Giraffe ,
herzlichen Glückwunsch zu diesem Finanzbeamten.
MeinFinanzamt ist leider nicht so einsichtig, Mein Widerspruch für zwei Fahrzeuge
(LJ73, M1AF eingetragen und HZJ78 M1AF ohne Begründen Eintragung abgelehnt) wurde gerade abgelehnt. U.a. mit der Begründung dass in Köln entsprechend entschieden wurde und Geländefahrzeuge, auch die besonders schweren schön nach Hubraum zu besteuern sind.
Einzige Möglichkeit ist, gegen diesen Entscheid zu klagen.
Da meine Rechstsschutzversicherung zahlt. werde ich das jetzt auch tun.
Was dabei rauskommt werde ich dann umgehend berichten.
Auf meinen Vorschlag an das FA, man könne sich ja mal treffen um das Korpus Delikti sozusagen live zu begutachten wurde aber seitens des FA nicht eingegangen.
Da hätte aber der Sachbearbeiter auch weit laufen müssen, denn wenn ich mich recht erinnere gibt es auf dem Parkplatz eine Gewichtsbegrenzung bis 2,8t. Meiner darf aber 3,5t. Ist eben ein PKW.
Mit gewichtigen und staubigen Grüssen aus dem Umland von Berlin .
Dierk Gunnar |
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| Steppenwölfle |
Verfasst am: Di, 22. Jan 2008, 19:08 |
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Anmeldungsdatum: 12.02.2003
Beiträge: 739
Wohnort: Sueddeutschland
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Hallo Giraffe, auch von mir herzlichen Glückwunsch.
Bereits im Vorfeld der unerquicklichen Gesetzesänderung hatte ich meinen Unmut bei den Landtags- und Bundestagsabgeordneten meines Wahlkreises zum Ausdruck gebracht. Auch Herr Beck, Ministerpräsident in Rheinland Pfalz hatte einen Brief von mir erhalten.
Viele andere Pfälzer haben es wohl auch so gemacht.
Nachdem ich über Proallrad gegen den Steuerbescheid, Nachzahlung ca. € 1.900.-, Einspruch erhoben hatte, musste ich meine Taxe, Toyota, PZJ 75, eingetragen als So-KFZ Womo über 2,8t, Anfang Januar 2008 beim FA Landau vorfahren.
Die Taxe ist hinten ausgebaut, Spühle, flexible Kochgelegenheit, Schlafmöglichkeit, aber halt keine 1,70 m Stehhöhe.

Der Sachbearbeiter stufte meine Taxe wieder als " Unechtes Wohnmobil " ein. Dies wird angeblich nur in RP akzeptiert.
Meine Rückzahlung habe ich auch schon erhalten. Es gilt also weiterhin der alte Steuersatz von 180 Euro p.a.
Ich wünsche Euch allen viel Erfolg und lasst Euch nicht unterkriegen.
Danke auch an Stefan, Dr. Nehm und der Landesregierung Rheinland Pfalz.
Gruß Martin |
_________________ HD Stammtisch Bodensee-Homepage |
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| Luka |
Verfasst am: Di, 22. Jan 2008, 20:32 |
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Anmeldungsdatum: 23.08.2006
Beiträge: 41
Wohnort: münchen
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hallo stefan,
mich würd auch wie onkelchen interessieren, wieviele sitzplätze du eingetragen hast? zudem hast du ein klappdach ??
lg, luka |
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| Giraffe |
Verfasst am: Di, 22. Jan 2008, 22:35 |
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Anmeldungsdatum: 08.12.2001
Beiträge: 223
Wohnort: Nürnberg
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Hallo Onkelchen, hallo Luka.
Ich habe 9 Sitzplätze eingetragen und ich habe ein Hubdach. Das hat ihn aber alles gar nicht interessiert.
Ich habe ihn geradezu nötigen müssen, die abgesägten Sitzbankhalterungen anzusehen.
Das Hubdach ist in Wagenfarbe lackiert, und ist ihm - glaube ich - gar nicht weiter aufgefallen.
Zumindest hat er kein Wort darüber verloren.
Liebe Grüsse, Stephan |
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| Timo |
Verfasst am: Mi, 23. Jan 2008, 10:01 |
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Anmeldungsdatum: 08.06.2001
Beiträge: 1719
Wohnort: Trier
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Giraffe hat Folgendes geschrieben:
Desweiteren wurden im Schreiben die Voraussetzungen für Gewichtsbesteuerung aufgeführt.
Das waren nur die üblichen Verdächtigen. Ladefläche grösser als Fahrgastraum, hintere Sitzaufnahmen dauerhaft entfernt, Trennwand zwischen Fahrgastraum und Laderaum, und schliesslich die dauerhafte (verschweisste ) Verblechung der Seitenscheiben.
...
Er sagte mir, dass es sich bei den angeführten Kriterien um "Kann-Kriterien" handele.
Ausschlaggebend sei der Gesamteindruck des Fahrzeuges.
Hallo Stephan!
Das ist super, freut mich für Dich! Hoffentlich setzt sich das Einsehen bald bundesweit durch!
Allerdings ist das, was Dein Finanzamt Dir mitgeteilt hat und was der Finanzbeamte erzählt hat nicht richtig.
§2 Absatz IIa Satz 3 KraftStG ist keine Kann-Vorschrift:
"Die genannten Fahrzeuge gelten dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. (3) Das ist insbesondere der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs."
Die anderen Voraussetzungen, die Dein Finanzamt aufzählt, sind absolut nicht haltbar, denn das KraftStG macht keine eigenen Ausführungen dazu, was ein M1 AF ist, d.h. es gelten die verkehrsrechtlichen Vorschriften (§2 II 1 KraftStg), also die Definitionen aus der EU-Richtlinie, denn die ist geltendes Verkehrsrecht!
Die Seiten 11 bis 16 erklären alles.
Interessant finde ich aber, daß dem Beamten Dein Aufstelldach überhaupt nicht aufgefallen ist...
Gruß,
Timo |
_________________ ABSOLUT. LC HJ60 - when in doubt, floor it !
&
LC 78 - der RAMBLER - when you're ready to get serious ! |
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| achtbit |
Verfasst am: Do, 24. Jan 2008, 10:21 |
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Anmeldungsdatum: 25.06.2007
Beiträge: 91
Wohnort: München
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Servus,
Anfang Januar durfte ich meinen Troopi beim FA vorführen. Nach einem Telefonat heute Morgen darf ich mich auch freuen.
Noch habe ich es nicht schriftlich, doch würde mein Troop nach Gewicht besteuert werden. Ich sollte mich noch ein paar Tage gedulden bis der "Papierkram" erledigt sein würde.
Gruß
Reinhold |
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| axelvetter |
Verfasst am: So, 27. Jan 2008, 11:19 |
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Anmeldungsdatum: 06.08.2006
Beiträge: 24
Wohnort: Berlin
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[quote]Anfang Januar durfte ich meinen Troopi beim FA vorführen. Nach einem Telefonat heute Morgen darf ich mich auch freuen.[/quote]
Wie hast du das gemacht? Ich habe meinem Finanzamt in Berlin einen Brief geschrieben, der genau erklärte, warum mein HZJ 78 nach Gewicht besteuert werden sollte. Die ablehnende Antwort begründete, dass als Wohnmobil zugelassene Fahrzeuge und generell Geländewagen nach Hubraum besteuert werden. Ich scanne das Dokument in Kürze ein und zeig's euch.
Wer von euch hat einen als Wohnmobil zugelassenen HZJ durchbekommen? Ich möchte gern wissen, wie ihr das begründet habt.
Grüße
Axel |
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| MudHunter |
Verfasst am: So, 27. Jan 2008, 13:02 |
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Anmeldungsdatum: 22.05.2006
Beiträge: 75
Wohnort: Ralingen /Olk
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Hallo,...
mein Hzj74 ist auch als WoMo zugelassen...im August 07 hab ich dann auch einen Bescheid zur Nachzahlung bekommen...Hab dann das Finanzamt angerufen und hatte da auch einen sehr netten und einsichtigen Beamten dran....Hab ihm erklärt,das ich es ja einsehe,das ich kein richtiges WoMo habe,wegen der fehlenden Stehthöhe,aber es ja auch nicht unbedingt ein PKW sei,wegen Anhängelast,höchstgeschwindigkeit,nur 2 Sitzplätze mit Gurt usw.... er meinte nur,ich solle mal den Schrank hinten raus machen und Bilder vom Innenraum mit bemaßung machen....gesagt getan....die Karre hinten ausgeräumt,Digicam und Zollstock her und fleißig Bilder gemacht.....sogar die Breite des Getriebetunnels hab ich fotografiert....immer schön so,das man den Zollstock sehen konnte...dann nen Einspruch gegen den Steuerbescheid geschrieben und alles per e-mail ans Finanzamt geschickt...hat drei Wochen gedauert....hab dann mal angerufen und gefragt,da meinter er,die Fläche zur Personenbeförderung sei ja kleiner als die Ladefläche...sei also kein Prob. der geänderte Steuerbescheid gehe mir in den nächsten Tagen zu,und ich müsse auch nicht zum TÜV.......
2Tage später war er da....172;-€ Fahrzeugart...sonstige Fahrzeuge.....
Jetzt behalt ich das Wägelchen wohl doch noch ne weile....  |
_________________ Wo ein LANDCRUISER,da ein weg |
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| Timo |
Verfasst am: So, 27. Jan 2008, 13:06 |
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Anmeldungsdatum: 08.06.2001
Beiträge: 1719
Wohnort: Trier
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axelvetter hat Folgendes geschrieben:
Wie hast du das gemacht? Ich habe meinem Finanzamt in Berlin einen Brief geschrieben, der genau erklärte, warum mein HZJ 78 nach Gewicht besteuert werden sollte. Die ablehnende Antwort begründete, dass als Wohnmobil zugelassene Fahrzeuge und generell Geländewagen nach Hubraum besteuert werden. Ich scanne das Dokument in Kürze ein und zeig's euch.
Na das ist doch klar: die ignorieren willkürlich das KraftStG, die wollen sich einfach nicht mit dem Gesetzestext auseinandersetzen, insbesondere nicht mit dem Kriterium der Bodenfläche.
axelvetter hat Folgendes geschrieben: Wer von euch hat einen als Wohnmobil zugelassenen HZJ durchbekommen? Ich möchte gern wissen, wie ihr das begründet habt.
Steht doch hier, Martin Bach hat seinen PZJ75 "durchbekommen". |
_________________ ABSOLUT. LC HJ60 - when in doubt, floor it !
&
LC 78 - der RAMBLER - when you're ready to get serious ! |
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