Bodylift, Probleme beim Eintragen

Alles bis zur 6. Generation des HiLux (bis 2004) bzw. 3. Generation des 4Runner (bis 2002)
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Samuel
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Bodylift, Probleme beim Eintragen

Beitrag von Samuel »

Servus,

ich möchte gerne bei beime 91 Hilux noch ein 3" Bodylift verbauen. Leider gibt es kein Bodylift mit TüV-Gutachten für mein Lux. Das Bodylift was ich bereitliegen habe ist ohne jegliche Herstellerbezeichung etc.
Ich habe zwei Fahrzeugscheine bei denen das bereits eigetragen ist, doch leider will es mir mein Prüfer nicht eintragen. Hat das von euch jemand zuletzt mal gemacht oder hat irgendwelche Unterlagen die mir das ermöglichen könnten?

Vielen Dank!

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Colt
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Re: Bodylift, Probleme beim Eintragen

Beitrag von Colt »

Hi Samuel,

hast du es bei einem alternativen Prüfer versucht? Darf dein Prüfer Einzelabnahmen begutachten? Viele Prüfer lehnen solche Eintragungen ab, und sagen das geht nicht, dabei dürfen die das schlicht nicht...

Viele Grüße,
Marc

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Samuel
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Re: Bodylift, Probleme beim Eintragen

Beitrag von Samuel »

Ich war bisher noch bei keinem anderen, weil mein Prüfer eigentlich immer sehr kulant ist bei solchen sachen, aber hierbei meinte er ohne jegliche Grundlage könnte er das nicht machen.

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TimHilux
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Re: Bodylift, Probleme beim Eintragen

Beitrag von TimHilux »

Hast Du ihm denn eine Grundlage gegeben. Materialeigenschaften und ggf baugleiche Systeme....?
Also die genaue Alulegierung der Blöcke (mit Eigenschaften im Tabellenbuch) und die Festigkeit der verwendeten Schrauben?

Wenn ich die Verantwortung hätte und es kommt einer mit Baumarktalu dann würde ich auch sagen, geht nicht....und ich würde bis zum Beweis des Gegenteils von Baumarktalu ausgehen. (Wobei das das sich beim Bodylift auch halten würde mit den entsprechenden Schrauben)

Tim

Bloß keine Edestahlschrauben nehmen!!
Hilux 2012, 2.5l Schalter, Ortec Minicamp, BP51, 31x10.5, OME, Rasta-Rockslider und Tankschutz, Asfir UFS Motor, ARB Towbar, BearLock, Solarpad und ein paar andere elektrische Spielereien, ARB Sperre vorne, ES Snorkel.

"Nur weil etwas Fakt ist, muss es noch lange nicht stimmen!" (Nadine)

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thores
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Re: Bodylift, Probleme beim Eintragen

Beitrag von thores »

Auf allen Teilen die nach einer Einzelabnahme in meine Fahrzeugpapiere eingetragen wurden, sind Typnummern oder sonstige Erkennungszeichen eingeschlagen oder angeschweißt. Irgendwie für mich verständlich, wer will sonst später bei einer HU wissen, ob es sich um die ursprünglich genehmigten handelt. (Das man auch bei Nummern noch „Fuschen“ kann will ich nicht weiter thematisieren)
Grüße aus der Wetterau
Thomas

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TimHilux
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Re: Bodylift, Probleme beim Eintragen

Beitrag von TimHilux »

Die Schlagnummern haben als letze Stelle eine Schlagzahl mit Siegel.... ist Möglich aber nicht einfach.... :wink:
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mk
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Re: Bodylift, Probleme beim Eintragen

Beitrag von mk »

@Samuel
Hat der Prüfer den gesagt mit was er ein Problem hat?
-Lenkstangenverlängerung
-Abstandsbuchsen
etc.

Zu den Abstandsbuchsen:
Da könnte ich u.U. behilflich sein, ggf. musst du dir dann selber welche drehen(lassen)
Hier lässt sich die Richtlinie.
751 Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen Stand 08_2008
anwenden.
Kann dir ein Paket mit den Unterlagen "schüren"

Zum Schluss noch der "Schulmeister", find ich eigentlich auch blöd, muss aber sein:
DAS NÄCHSTE MAL VORHER MIT EINER ODER MEHREREN PRÜFSTELLEN DARÜBER SPRECHEN, und erst dann den
Schraubenschlüssel in die Hand nehmen!

Gruß
Martin
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mk
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Re: Bodylift, Probleme beim Eintragen

Beitrag von mk »

@Samuel
Noch was, indirekt wurde es ja schon von Colt gesagt,
Wenn es kein Gutachten für den Bodylift für das Fahrzeug gibt musst du definitiv zur Techn. Prüfstelle

https://www.tuev-sued.de/tuev_sued_konz ... ce-center2

Der Dekra, GTÜ, etc Prüfer der zur HU in die Werkstatt kommt darf das definitiv nicht!

Gruß
Martin
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Samuel
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Re: Bodylift, Probleme beim Eintragen

Beitrag von Samuel »

Also erst mal vielden dank für die Tipps/Ratschläge.

Es ist nicht meine erste Eintragung ich weiß also in der im großen und ganzen schon worauf zu achten ist, Ich habe das Bodylift noch gar nicht verbaut. Habe es günstig bekomme und will es eben jetzt verbauen, aber nur wenn ich es auch eingetragen bekomme.
Versucht habe ich es bei meinem Prüfer(Tüv Süd) der mir bisher fast alles eingetragen hat. Warum er es mir nicht eintragen will und das kann ich auch nachvolziehen, ist das er weder über das Material bescheid weiß noch das sich damit ja der Schwerpunkt etc. verändert.

@MK was genau steht denn in den Richtlinien drinn?

Gruß
Samuel

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mk
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Re: Bodylift, Probleme beim Eintragen

Beitrag von mk »

@Samuel

Da steht natürlich viel drin.
Lesen musst du schon selber! :aetsch:

Leider gibt es keine Richtlinie die sich explizit auf die Höherlegung von Geländewagen mittels Abstandsbuchsen zwischen Rahmen und Karosserie bezieht.

Grundsätzlich läst sich die Richtlinie 751 auf die bauliche Veränderung die du durchführen möchtest anwenden.

Z.B lässt sich daraus die Betriebsfestigkeit der Abstandsbuchsen ableiten (1,4 fache der zul. Achslasst 10 hoch 7 Lastspiele) bei ensprechendem Al. Wekstoff würde dass sogar schon 1 Buchse pro achse erfüllen.
Den Nachweis zum verwendeten Werkstoff und der Geometrie musst du natürlich erbringen.
Ist aber nur 1 Punkt, bei 3" brauchst du auch eine Lenkstangenverlängerung da wird es dann schwierig.
Hast du einen 110er oder einen 105er?

Gruß
Martin
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Saebb
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Re: Bodylift, Probleme beim Eintragen

Beitrag von Saebb »

Die geschichte muss bei deinem schon im verkehr befindlichen fahrzueg (schon mal oder noch zugelassen) üder den par. 21 stvzo einegtragen werden. Dies kann in den alten bundesländern nur ein tüv prüfer an der dienststelle, nicht in einer werkstatt.

In den neuen bundesländern musst du hierfür zum dekra an die prüfstelle. Eintragen kann dir dass dann dort jeder amtl.anerk.schwachverständige, da diese techn.dient mitarbeiter sind.

Wenn sie nicht wollen, weil es zuviel arbeit macht dir zu erklären wass alles gefordert wird, erinnere die mitarbeiter mal an ihre staatliche prüfpflicht, darüber wirds dann zwar gezwungener maßen unangenehm, aber die bekommst die auskunft was du für prüfzeugnisse vorlegen musst, um die eintragung zu ermöglichen.

Natürlich wirst du da, wenns auf den satz der prüfpflicht hinausläuft auch schon allein für die auskunft etwas bezahlen müssen, das ist ja aber auch ok, da der herr prüfer ja auch arbeitszeit abgeleistet hat dir zu sagen was du benötigst.

Schau dabei auf die uhr. Denn die berechnung geht nach der grundgebühr über zusatzaufwendungen über die zeit. Je nach bundesland pro angefangene viertel stunde oder oder oder


Schwerpunktsänderung ohne wankzentrumsänderung ist eine absolut lapidare geschichte. Dafür haben die ihre programme zur berechnung wie auch sicherlich erfahrungsberichte zu deinem fahrzeug. I teressanter wirds dann nur wenn du noch ein zubehörfahrwerk installiert hast. (Kombinationsönderung)

Aber alles machbar, ist gängige praxis bei der abnahme, da täglich hunderte solcher abnahmen zb im wohnmobilbereich mit spezialaufbau usw. gemacht werden.

Die jungs haben manchmam einfach keine lust verantwortung für ihre arbeit zu übernehmen, für die sie bezahlt werden... daher die vielen absagen und unlustverbreitungen.
Mit freundlichen Grüßen
Saebb

Hilux Revo|DoKa|Mein Vorstellungsthread

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7AX1
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Re: Bodylift, Probleme beim Eintragen

Beitrag von 7AX1 »

Hallo Samuel,
ich habe bei mir das Kit von "Performance Accessories" verbaut. Vorher natürlich zur DEKRA, um eine Freigabe zu bekommen. Ohne Probleme.

Gruß Bernd

https://performanceaccessories.com/inde ... er=product
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