Jaja, vom der Geburt bis an die Bahre - Formulare, Formulare!! Oder eben TÜV & Co.
In D. muss man den Graukitteln immer mit Fachwissen kommen, oder was der Graukittel dafür hält, weil er es nicht besser weiß. Da es, wie bereits angesprochen, um Beliehene handelt, heißt das in erster Linie: Paragrafen, Verordnungen, Normen! Und ganz wichtig: Der A.a.S. hat eine Prüfpflicht! D.h., sein Auftrag lautet eigentlich, dass der Wunsch des Bürgers umzusetzen ist, es sei denn, der Wunsch ist nicht legal.
Das Prozedere lautet also: Ich als Bürger muss dem A.a.S einen Weg aufzeigen, der für ihn gangbar ist. Dann wird es schwierig für ihn, mein Anliegen abzulehnen. Völlig kontraproduktiv ist ein solches Vorgehen:
hajoriehl hat geschrieben:Ich habe dem Freundlichen alle Papiere auf den Tisch gelegt die ich hatte, Mängelbericht der Abnahme[...]
Ich setze den neuen Prüfer doch nicht das höchstwillkommene Urteil eines Kollegen vor die Nase und hoffe auch noch, dass er es besser machen wird!? Bei nicht bestandener HU gibt es genau drei Möglichkeiten: Ich verklage den Verein bzw. besser das jeweilige Bundesland wegen unrechtmäßiger Verweigerung der Plakette. Bei rechtmäßiger Verweigerung der Plakette bleibt mir nur die Mangelbeseitigung und Nachprüfung beim gleichen oder bei einem/-r anderen Prüfer/Prüforganisation. Wenn ich den berechtigten Mangel nicht beseitige, muss ich zwingend eine neue HU bei einer anderen Prüforganisation (die Stationen ein- und derselben Prüforganisation sind intern untereinander vernetzt!) veranlassen und auf mein Glück setzen. Ob es sich bei dem monierten Mangel um ein Rostloch oder ein nicht eingetragenes Teil handelt, ist insoweit unerheblich.
Und wenn der Prüfer bei der HU etwas zu irgendwelchen Anbauteilen oder Veränderungen fragt, dann war das im Zweifel schon immer so, jedenfalls solange wie ich das Fahrzeug besitze. Sprich: Das Fahrzeug wurde genau so hergestellt. Bei Felgen ohne Herstellerlogo und mit Abmessungen, die weder im Fahrzeugschein noch im Räderkatalog auftauchen, ist diese Argumentation natürlich zum Scheitern verurteilt. Bei einem Schnorchel ohne Schriftzug sieht das ganz anders aus. Lass den Prüfer doch ruhig die eingegossene Hersteller-Teile-Nr. am Schnorchel suchen. Irgendwann hat er keinen Bock mehr. Ärger und Arbeit will er meistens nicht, also gibt er Ruhe. Könnte ja sein, dass, wenn er auf den Nachweis der Originalität besteht, beim kostenträchtigen Abbau des Schnorchels doch tatsächlich eine Toyota-Nr. an dem Teil auftaucht. Das belastet die Kasse seines Dienstherrn dann womöglich wegen Schadensersatzansprüchen Deinerseits negativ und er muss womöglich seinem Dienstherrn Rede und Antwort stehen. Vorteilhaft ist es natürlich, wenn der Schnorchel optisch zum Rest des Fahrzeugs passt und nicht gerade vor 5 Minuten frisch aus dem Karton ans 30 Jahre alte Auto gefallen ist. Und: Wenn er einen großen, gut sichtbaren und ins Material eingegossenen Toyota-Schriftzug aufweist!
hajoriehl hat geschrieben:Wenn ich keinen finden sollte, dann darf ich nur noch Offroad fahren, da ich auf der Straße mit Sicherheit von der P....EI angehalten werde.
Wegen des Schnorchels? Eher nicht. Die Jungs von der Rennleitung interessieren grenzwertige Rad-Reifen-Kombinationen, Spoiler, Sportfahrwerke, modifizierte Abgasanlagen, Scheinwerferabdeckungen ("böser Blick") und folierte vordere Fenster. Solange der Schnorchel abgerundete Ecken und Kanten besitzt wird der sehr wahrscheinlich keinen Anlaß zu Diskussionen geben.
Wie bereits gesagt: Ich würde auch mal an die Werkstatt herantreten, soweit von deren Seite vor der Durchführung des Anbaus kein Hinweis auf die erforderliche Eintragung gekommen sein sollte. Wobei ich persönlich nach wie vor davon ausgehe, dass ein Schnorchel überhaupt nicht in die Papiere eingetragen werden muss.
Gruß
Florian
'86er-HJ61, 450tkm, OME schwer, 35x12,5R15 auf 8,5x15 ET -35, pneumatische gesteuerte HA-Sperre, 80mm Bodylift, optimiertes Verdichterrad, Recaros m. Schwingkonsolen, Aufstelldach u. Innenausbau, div. Zusatzinstrumente, 3"-Abgasanlage inkl. Eigenbau-turbine-outlet, Sidepipe