Dachlast J4

...und natürlich auch BJ, J2 und J3...also 1951 - 1986
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BlueSky
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Dachlast J4

Beitrag von BlueSky »

Weil wir uns ein Dachzelt auf den BJ45 packen wollen aber im Fahrzeugausweis keine Dachlast eingetragen ist, hab ich mich an Toyota gewandt und erfahren, dass das Werk keine Dachlast vorsieht, da das Dach abschraubbar ist.

In der Schweiz ist es nun so, dass im Fall, das der Hersteller eine Dachlast nicht explizit verbietet, 50 kg eintragungsfähig sind. Das sorgt zumindest dafür, dass ich den Träger dauerhaft montiert lassen kann.

Eine höhere Dachlast ist nur eintragungsfähig, wenn ein Träger mit Hilfsgestell und Verstärkungen gebaut wird.

Wie ist das in Deutschland geregelt? Stört Ihr euch nicht dran?

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cruisermaddin
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Re: Dachlast J4

Beitrag von cruisermaddin »

Hallo,

Hm, nein eigentlich nicht. Ich habe jahrelang einen stabilen ´Tausendfüssler´Dachträger mit samt DZ und Alukiste spazieren gefahren. Das hat niemanden gestört, bzw. keiner hat es hinterfragt. Das Dach und dessen Regenrinne oder der Hardtop sind in keinster Weise in Mitleidenschaft gezogen worden.

Grüße

P.S. Schönes Auto hast Du da zusammengeschraubt!
1984er BJ45
1987er HJ61
1995er S124 E220 T
1998er HDJ100

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oribi
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Re: Dachlast J4

Beitrag von oribi »

Im Gegenteil! Es gibt gar keine Vorteile wenn man es eintragen lassen würde. Man hat eine Maximalzuladung pro Fahrzeug. Die und nur die gilt für Zulassung und Polizei (eigentlich noch unter Beachtung der Lastverteilung auf Hinter- und Vorderachse). Bei Versicherungen kommt im Zweifelsfall (Unfall oder Schaden) noch die grobe Fahrlässigkeit hinzu, die nachzuweisen wäre. Wichtig ist und bleibt die Ladung (also auch den Dachträger und alle Aufbauten und Lasten) ordentlich zu sichern.

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BlueSky
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Re: Dachlast J4

Beitrag von BlueSky »

Unsere MFK (TÜV) ist sehr eigen. Dachte ich trage die 50 kg ein, denn im Fahrzuegausweis steht explizit unter Dachlast "keine". Demnach dürfte ich nicht mal mit einem Träger rumfahren. Wenn es blöd läuft machen sie mir da stunk.
Hatte das schon mal mit einem Defender und einem rad auf der Haube. Was in D eingetragen war, war in der Schweiz eine Todsünde und nicht eintragungsfähig.

Ich hab keine Sorge bzgl. der echten Traglast sondern eher wegen unserer sehr eigenen Prüfer und ggfs. Polizisten.

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BlueSky
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Re: Dachlast J4

Beitrag von BlueSky »

Danke Maddin :-)

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