Das ändert sich 2015 für Fahrzeughalter

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netzmeister
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Das ändert sich 2015 für Fahrzeughalter

Beitrag von netzmeister »

2014 hat uns die Warnwestenpflicht und einen überarbeiteten Bußgeldkatalog gebracht, für 2015 stehen uns nun unter anderem neue Vorgaben für Verbandskästen, QR-Codes auf Nummernschildern und neue Möglichkeiten bei der An- bzw. Abmeldung von Fahrzeugen ins Haus.

Wer nächstes Jahr ein Auto, Motorrad oder anderes Fahrzeug abmelden möchte, muss sich dazu nicht mehr persönlich zu seiner örtlichen Zulassungsbehörde begeben, sondern kann dies alternativ auch vom heimischen Computer aus via Internet erledigen. Zu diesem Zweck will das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ein spezielles Internetportal einrichten, das zum 1. Januar 2015 online geschaltet werden soll – so zumindest die Planung. Hinter den Kulissen kursieren jedoch noch Zweifel, ob dieser Termin eingehalten werden kann. Laut Bundesverkehrsministerium (BMVI) ist vorgesehen, der „internetbasierten Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges“ später noch die Online-Zulassung und -Wiederzulassung folgen zu lassen. Bei Anmeldungen ab Januar 2015 sollen Nummernschilder und Fahrzeugschein außerdem einen QR-Code erhalten.

Für neue Dieselfahrzeugtypen gilt ab Jahresbeginn zudem die neue Abgasnorm Euro 6. Sie zielt darauf ab, den Ausstoß von Partikeln und Stickoxiden spürbar zu senken. Im Hinblick auf die Umweltplaketten ändert sich durch die Emissionsnorm 6 nichts – die grünen Plaketten für „Euro 4-“ oder „Euro 5“-Fahrzeuge sichern auch weiterhin die Zufahrt zu den Innenstädten.

In den ab 2015 angebotenen Neuwagen wird sich dann auch das automatische Notrufsystem E-Call (emergency call) befinden. Es ist vom kommenden Oktober an europaweit für alle neuen Modelle von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen vorgeschrieben. Das im Fahrzeug eingebaute Gerät setzt bei einem Verkehrsunfall selbsttätig einen Notrufnummer an die Telefonnummer 112 ab.

Verbandskästen muss ab kommenden Jahr die geänderte DIN-Vorschrift 13164 erfüllen, die neuste medizinische Erkenntnisse berücksichtigt. Alte Verbandskästen dürfen jedoch noch bis zu ihrem Verfallsdatum weiter genutzt werden.
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FJ40 GARAGE
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Re: Das ändert sich 2015 für Fahrzeughalter

Beitrag von FJ40 GARAGE »

Fahrzeuge die bei einem Unfall selbsttätig die Polizei anrufen.........wo leben wir eigentlich? :rofl:

Hoffentlich isses abschaltbar, das könnte sonst bei 4x4 Veranstaltungen für erhöhtes aufkommen von Staatsbediensteten sorgen. :lol:

*Hatte mal nen Mietwagen mit etliche Knöpfchen am Innenspiegel, als ich da drauf rumdrückte fing der Innenspiegel plötzlich an mit mir zu sprechen......... die nette Männerstimme fragte was er für mich tun könne. Hab mich entschuldigt dass ich auf ihn gedrückt habe weil ich ja nicht wusste das Wunderlampen jetzt als Innenspiegel daherkommen.*
Good Cruising, Peter

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Glück hat nur der Glückliche! ;-)

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Paranoia
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Re: Das ändert sich 2015 für Fahrzeughalter

Beitrag von Paranoia »

Der Notruf bei bei auslösen des Airbags abgesetzt. Zumindest wenn dieser Artikel hier stimmt:

http://www.mz-web.de/service/qr-code--z ... 14390.html

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Ozymandias
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Re: Das ändert sich 2015 für Fahrzeughalter

Beitrag von Ozymandias »

Den automatischen Notruf haben wir schon vor Monaten ausführlich diskutiert hier.

Warum der Verbandskasten jetzt auch noch Heftpflaster enthalten muss sei dahingestellt...

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TimHilux
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Re: AW: Das ändert sich 2015 für Fahrzeughalter

Beitrag von TimHilux »

Ich nehme mal an, man braucht keine SIM Karte, da der Notruf ja auch bei handis ohne Karte funktioniert.
Wie und wann werden die Systeme denn getestet? Und wie reagieren die Leitstellen dann darauf. Maximale Versorgung oder erstmal gucken ?
Aufgrund der Möglichkeit verklagt zu werden ist es wohl logisch wenn nach dem automatischen Notruf die ganze Palette raus geht Polizei, RTW NEF und ein Wagen der Feuerwehr zum Ölbinden und Erstangriff.
Das weitere Problem was ich kommen sehe ist unterlassene Hilfeleistung, ist ja eh schon jemand informiert
Hilux 2012, 2.5l Schalter, Ortec Minicamp, BP51, 31x10.5, OME, Rasta-Rockslider und Tankschutz, Asfir UFS Motor, ARB Towbar, BearLock, Solarpad und ein paar andere elektrische Spielereien, ARB Sperre vorne, ES Snorkel.

"Nur weil etwas Fakt ist, muss es noch lange nicht stimmen!" (Nadine)

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Ozymandias
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Re: Das ändert sich 2015 für Fahrzeughalter

Beitrag von Ozymandias »

Die Systeme gibt es doch schon seit rund 10 Jahren gegen Aufpreis zu kaufen in der Upperclass, jetzt sind sie halt verbindlich erklärt worden. Aber Neu im Sinne von Unerprobt ist das alles nicht.

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Michael 2
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Re: Das ändert sich 2015 für Fahrzeughalter

Beitrag von Michael 2 »

In verschiedenen Beiträgen auch von Zulassungsämter habe ich gelesen, dass das Ummelden von Fahrzeugen ab 2015 nicht mehr notwendig sei. Das heißt, bei Wohnungswechsel in einen anderen Landkreis/Stadt, kann das alte Nummernschild weiter verwendet werden.

Gruß Michael

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TimHilux
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Re: Das ändert sich 2015 für Fahrzeughalter

Beitrag von TimHilux »

Was aber meine Fragen nicht beantwortet.
Wie reagiert die Rettungsleitstelle? Wie wird getestet?
Bei ein paar tausend Wagen ist der potentielle Aufwand beileibe nicht so hoch, wie bei "allen Neuzulassungen".
Die Folgekosten und die Anzahl der Fehlalarme sind in meinen Augen noch nicht abzuschätzen.
Mit Fehlalarmen meine ich nicht Fehlfunktion sondern Unfälle mit Unverletzten oder leicht Verletzten.

Wenn die Rettungsleitstelle bei jedem automatischen Alarm maximal reagiert (reagieren muss?) werden diese Alarme von den Rettungskräften früher oder später nicht mehr sooo ernst genommen. Weil es ja doch wieder nur eine Augenverletzunf durch den Airbag ist oder ein gebrochener Daumen vom Lenkrad oder der Unfallfahrer steht schon neben dem Fahrzeug und diskutiert mit dem Laternenpfahl.
Natürlich gehen zeitversetzt oft noch weitere Anrufe von Helfern ein, die ein genaueres Lagebild ergeben, diese müssen dann aber auch per Funk weitergeleitet werden.
Und wenn die Lagemeldungen der Ersthelfer ergeben, dass es zu keinen Verletzungen gekommen ist…. wird dann die Anfahrt abgebrochen? Wohl eher nicht.

Es wird also mehr Arbeit auf das ohnehin schon überlastete Rettungswesen zu kommen. Diese Arbeit wird weder extra honoriert werden (was wollt IHR denn alle hier?) noch einen finanziellen Gegenwert der Krankenkassen haben (Fehleinsatz).
Das wiederum führt zu einer individuellen Überversorgung der Unfallbeteiligten. Es muss(?) ja etwas abgerechnet werden um nicht leer auszugehen.

Ohne Frage, dieses System kann verhindern, dass ein Unfall auf einer einsamen Landstraße unbemerkt bleibt und erfüllt damit einen guten Zweck. Ich sehe nur den ganzen Rattenschwanz, der hinten dran hängt.
Hilux 2012, 2.5l Schalter, Ortec Minicamp, BP51, 31x10.5, OME, Rasta-Rockslider und Tankschutz, Asfir UFS Motor, ARB Towbar, BearLock, Solarpad und ein paar andere elektrische Spielereien, ARB Sperre vorne, ES Snorkel.

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Ozymandias
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Re: Das ändert sich 2015 für Fahrzeughalter

Beitrag von Ozymandias »

Meines Wissens wird zuerst eine Sprachverbindung mit dem Fahrzeug hergestellt, wenn da jemand Ansprechbar ist kann vorab geklärt werden was nötig ist. Wenn keiner reagiert wird halt das Rösslispiel losgeschickt, man kann dan, ja davon ausgehen dass es etwas gröberes ist.

Bei Personenschaden ist die Polizei ja eh gesetzlich vorgeschrieben, egal obs ein Schädelbruch oder nur ein verstauchter Finger ist. Oder?

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La4200
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Re: Das ändert sich 2015 für Fahrzeughalter

Beitrag von La4200 »

Und dann wird dir vorgeworfen fahrlässig reagiert zu haben und du musst den ganzen Mist aus eigener Tasche zahlen. Ich würde sagen dann ist man pleite... Danke E-call
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TimHilux
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Re: Das ändert sich 2015 für Fahrzeughalter

Beitrag von TimHilux »

Ozymandias hat geschrieben:Meines Wissens wird zuerst eine Sprachverbindung mit dem Fahrzeug hergestellt
(…)
Bei Personenschaden ist die Polizei ja eh gesetzlich vorgeschrieben, egal obs ein Schädelbruch oder nur ein verstauchter Finger ist. Oder?


Das würde viel vereinfachen, ich war mir über die Sprachverbindung nicht im Klaren.

Polizei ist meines Wissens in D nicht zwingend.
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TimHilux
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Re: Das ändert sich 2015 für Fahrzeughalter

Beitrag von TimHilux »

La4200 hat geschrieben:Und dann wird dir vorgeworfen fahrlässig reagiert zu haben und du musst den ganzen Mist aus eigener Tasche zahlen. Ich würde sagen dann ist man pleite... Danke E-call


Kannst Du das mal näher beleuchten?
Immerhin kannst Du gegen das Absetzen des Notrufs nichts tun, und ob man nun 15sec nach dem Impact als zurechnungsfähig gilt wage ich zu bezweifeln.
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La4200
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Re: Das ändert sich 2015 für Fahrzeughalter

Beitrag von La4200 »

Ne das Abstezen des Notrufs meine ich nicht.
Gehen wir mal davon aus, dass du mit einem Panda 4x4 mal in der örtlichen Kiesgrube was ausprobieren möchtest. Dann rollst du versehentlich in einen kleinen Graben. Die Karre liegt auf dem Dach, das Notrufsystem löst aus und die komplette Brigade grinst dich 10min später an und lacht dich aus. Kommst ins Käseblatt auf die Titelseite. Alles geschehen, weil du wissen wolltest was die Kiste kann, und dies ist so offensichtlich, dass du nicht das Gegenteil beweisen kannst. Schaden am Fahrzeug 2000€, Einsatz der Feuerwehr, RTW, Polizei 5000€ + 10qm Sand abfahren...

Bei uns Offroadern vielleicht nicht ganz unrealistisch...
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Ozymandias
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Re: Das ändert sich 2015 für Fahrzeughalter

Beitrag von Ozymandias »

Bestand an Offroadern die auch so eingesetzt werden unter 1‰ am Fahrzeugbestand in Deutschland.

Ergo, eine zu vernachlässigende Anzahl an Fehlalarmen.

Man sollte schon realistisch bleiben, wenn im Normalfall die Airbags ausgelöst werden dann ist auch tatsächlich ein Unfall passiert wo Hilfe benötigt wird. Die paar anzunehmenden Fehlalarme kann man getrost als Kollateralschäden abbuchen.

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Schlicksurfer
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Re: Das ändert sich 2015 für Fahrzeughalter

Beitrag von Schlicksurfer »

Michael 2 hat geschrieben:In verschiedenen Beiträgen auch von Zulassungsämter habe ich gelesen, dass das Ummelden von Fahrzeugen ab 2015 nicht mehr notwendig sei. Das heißt, bei Wohnungswechsel in einen anderen Landkreis/Stadt, kann das alte Nummernschild weiter verwendet werden.

Gruß Michael


Moins

Das hast Du falsch gelesen.
Richtig ist, dass ein Kennzeichenwechsel nicht mehr zwingend nötig ist, wenn der Fahrzeughalter das nicht will, die Pflicht zur Ummeldung wir dadurch jedoch nicht berührt.
Zuletzt geändert von Schlicksurfer am So 23. Nov 2014, 15:09, insgesamt 1-mal geändert.
Gruss
Schlicki

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