Dashcam-Aufnahme erstmals vor Gericht zugelassen

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netzmeister
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Dashcam-Aufnahme erstmals vor Gericht zugelassen

Beitrag von netzmeister »

Das Amtsgericht Nienburg in Niedersachsen hat in einem Strafverfahren erstmals die Aufnahmen einer sogenannten Dashcam (also einer kleinen Videokamera im Auto, die automatisch das Verkehrsgeschehen vor oder hinter dem Fahrzeug filmt) zur Beweisführung zugelassen. Auch wenn dabei ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass das keine generelle Erlaubnis für Dashcam-Aufnahmen bedeutet, ist das doch eine sehr interessante Meldung.

In besagtem Fall ging es um den Vorwurf der Nötigung durch ein Überholmanöver und einen anschließenden kleinen Disput mit heftigen Schimpftiraden auf dem nächsten Parkplatz.

Der Richter ließ die Aufzeichnungen der Dashcam deshalb zu, da sie vom Kläger erst nach diesem gefährlichen Manöver aktiviert, also anlassbezogen, angefertigt wurde und die Kamera nicht ständig mitläuft. Zitat: „Der anlassbezogene Einsatz der Dashcam ist deshalb in dieser konkreten Fallgestaltung für den vom Zeugen verfolgen Zweck der Beweissicherung geeignet, erforderlich und verhältnismäßig.“

Ausführlicher hier nachzulesen:

http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weit ... e/2952.htm
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Feldi
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Re: Dashcam-Aufnahme erstmals vor Gericht zugelassen

Beitrag von Feldi »

netzmeister hat geschrieben:Der Richter ließ die Aufzeichnungen der Dashcam deshalb zu, da sie vom Kläger erst nach diesem gefährlichen Manöver aktiviert, also anlassbezogen, angefertigt wurde und die Kamera nicht ständig mitläuft.

Und wo dran erkennt man, daß die Aufzeichnung tatsächlich erst zu dem Zeitpunkt gestartet wurde und das Material nicht "geschnitten" ist? :ka:
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Onkelchen
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Re: Dashcam-Aufnahme erstmals vor Gericht zugelassen

Beitrag von Onkelchen »

Feldi hat geschrieben:
netzmeister hat geschrieben:Der Richter ließ die Aufzeichnungen der Dashcam deshalb zu, da sie vom Kläger erst nach diesem gefährlichen Manöver aktiviert, also anlassbezogen, angefertigt wurde und die Kamera nicht ständig mitläuft.

Und wo dran erkennt man, daß die Aufzeichnung tatsächlich erst zu dem Zeitpunkt gestartet wurde und das Material nicht "geschnitten" ist? :ka:



Daran, dass zu Anfang der Aufnahme Finger in der Sicht sind, eventuell die Kamera hingelegt wurde usw. usw. dieses typische "das schneidet man normalerweise weg" Gewurschtel am Anfang einer Aufnahme.

Eventuell an Spieglungen in der Scheibe wie die Hand von der Kamera weg geht, nachdem sie gestartet wurde und, und, und.

Viele Grüße
Onkelchen
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Re: Dashcam-Aufnahme erstmals vor Gericht zugelassen

Beitrag von TimHilux »

Also ist die Nötigung selber garnicht mit auf "Band"? ...
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Re: Dashcam-Aufnahme erstmals vor Gericht zugelassen

Beitrag von netzmeister »

Nein, die erste Nötigung nicht. Nur das spätere Manöver mit beinahe-Berührung und die Situation auf dem Parkplatz.
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toyohannes
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Re: Dashcam-Aufnahme erstmals vor Gericht zugelassen

Beitrag von toyohannes »

Ich hab bei diesen Geschichten halt immer nur den Eindruck daß man nie die "ganze" Wahrheit sieht (was war vorher? hat sich der T5 Fahrer grundlos "revanchiert? wohl kaum) und nur das "genehme" Material hergezeigt wird.....
H.
Es wird Zeit für die Entschuldigung !!!

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Wolski
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Re: Dashcam-Aufnahme erstmals vor Gericht zugelassen

Beitrag von Wolski »

Da wäre es dann durchaus hilfreich, hätte der gegnerische Fahrer das fehlende Material seinerseits gefilmt....

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toyohannes
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Re: Dashcam-Aufnahme erstmals vor Gericht zugelassen

Beitrag von toyohannes »

Wär doch überhaupt cool, alle müssen zwangsweise eine Kamera vorne und eine hinten haben, beim Unfall werden die von der Polizei sofort einkassiert......oder bei der Verkehrskontrolle setzt sich der Bulle auf den Beifahrersitz und will mal schnell deine letzten 10 Minuten sehen...... :aetsch:
ooooh wie schnell wollten dann auf einmal alle diese Kameras nicht mehr.....
wie hat s schon vor langer Zeit ein berühmter Mann gesagt:
DIE GEISTER DIE ICH RIEF........ :aetsch: :aetsch:
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Re: Dashcam-Aufnahme erstmals vor Gericht zugelassen

Beitrag von netzmeister »

Laut Fallbeschreibung wollte der T5-Fahrer den Alfa-Fahrer "erziehen", indem er ihn überholt und dann runtergebremst hat. Ist ja nicht ungewöhnlich, solche Idioten sehe ich ständig auf der Autobahn.
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Re: Dashcam-Aufnahme erstmals vor Gericht zugelassen

Beitrag von toyohannes »

Die Schnarchnasen oder die Erzieher ??? BEIDE gehen mir auf den Sack.....
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Re: Dashcam-Aufnahme erstmals vor Gericht zugelassen

Beitrag von Wolski »

Ja, DANKE.
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Re: Dashcam-Aufnahme erstmals vor Gericht zugelassen

Beitrag von Onkelchen »

Wolski hat geschrieben:Ja, DANKE.
BEIDE sollten ein paar Tage Erziehungsurlaub auf dem Fahrrad verschrieben bekommen.



Hä ?

lt. Beschreibung fuhr der Zeuge H. auf einer vierspurigen Bundesstraße mit 100 km/h auf der rechten Spur und der T5 (Angeklagte) konnte auf der linken Spur problemlos überholen, was er ja auch tat.

Wo ist denn da eine Schnarchnase ?

Viele Grüße
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lehencountry
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Re: Dashcam-Aufnahme erstmals vor Gericht zugelassen

Beitrag von lehencountry »

Hab seit 1 Woche die garmin nüvi-cam - Navi und Kamera. Bin sehr zufrieden mit den HD-Aufnahmen. Speichert automatisch ein paar Tage, oder auch permanent. Optional mit kabelloser rückfahrkamera verbinden. Also 3 Funktionen mit 1 Monitor benutzen, schon mal genial. Plus noch ein paar Schmankerl. Die Beste HALTERUNG die Garmin jemals brachte. Starker Magnet der sofort und ohne notwendiges Einrasten sich an die ebenfalls super saugende Halterung ranzieht. Stromkabel geht an die Saugnapfhalterung, Navi kann also einfach abgezogen werden. Die Magnethalterung dürfte offroad vermutlich alles aushalten, solange man nicht über Minen fährt.
Spurassistent und Kollisionswarner will ich bewusst nicht erwähnen, da sie nicht 100%ig arbeiten.

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Landymario
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Re: Dashcam-Aufnahme erstmals vor Gericht zugelassen

Beitrag von Landymario »

Gibts denn irgendwelche Dashcams, die sich mit eine Handbewegung einschalten lassen, und wie lange brauchen die, bis sie mit der Aufnahme beginnen?

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