Deutschland: Neue Norm für Verbandkästen ab 2014

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netzmeister
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Deutschland: Neue Norm für Verbandkästen ab 2014

Beitrag von netzmeister »

Es nimmt kein Ende: Seit Jahresbeginn gilt in Deutschland nun auch für Verbandkästen eine geänderte DIN-Norm, namentlich die "DIN 13 164:2014-01". Verbandkästen nach der alten Norm dürfen noch das ganze Jahr 2014 verkauft werden, danach nicht mehr.

WICHTIG (und beruhigend): Dabei geht es nur um den Neuverkauf. Bis zum Erreichen seines Verfallsdatums darf auch der alte Verbandkasten noch verwendet werden.

Gegenüber DIN 13164 (Stand: Januar 1998) wurden Art und Menge des beschriebenen Inhalts den neuesten medizinischen Erkenntnissen angepasst.

Mit der Änderung 2014 wurden neu aufgenommen:
- 1 14-teiliges Fertigpflasterset,
- 1 Verbandpäckchen K,
- 2 Feuchttücher zur Hautreinigung

Gestrichen wurde:
- 1 Verbandpäckchen M,
- 1 Verbandtuch BR,
- 4 Stück Wundschnellverband DIN 13019-E 10 x 6
- die Verwendung von Mullbinden als Alternative für Fixierbinden


Damit ergibt sich nach aktuellem Recht folgender Inhalt:

1 Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm
4 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm
2 Verbandpäckchen, DIN 13151-M
1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G
1 Verbandtuch, DIN 13152-BR, 40 cm x 60 cm
1 Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm
6 Kompressen, 10 cm x 10 cm
2 Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
3 Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
2 Dreiecktücher, DIN 13 168-D
1 Rettungsdecke, 210 x 160cm
1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145
4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455
1 Erste-Hilfe-Broschüre
2 Feuchttücher zur Hautreinigung
1 14-teiliges Fertigpflasterset
1 Verbandpäckchen K


Grundlagen: Ein Verbandskasten ist in jedem Pkw Pflicht. Nach § 35h Absatz 4 StVZO genügt hierfür jeder Verbandkasten, der den Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung ausreichend erfüllt. Wer keinen Verbandskasten mitführt, riskiert bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld von 5 Euro und bei der Hauptuntersuchung einen "geringen Mangel".
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TimHilux
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Re: Deutschland: Neue Norm für Verbandkästen ab 2014

Beitrag von TimHilux »

Danke für den Hinweis, das ist an mir vorbei gegangen.
Fertigpflaster sind ja auch eine sinnvolle Ergänzung des Verbandskasten. Ich will mir gar nicht vorstellen wie bisher Kratzer behandelt wurden - so nur mit Kompressen, Verbandspäckchen und Rollenpflaster und so, da hat sicher so mancher in Ermangelung eines Fertigpflasters den ganzen Innenraum vollgeblutet :biggrin:

Neee, im Ernst, die Neuerung der DIN hab ich vollkommen übersehen.

"Geringer Mangel" beim TÜV - vielleicht sollten wir mit unseren überalterten Autos (meiner ist ja nun auch schon 3) einfach den Verbandskasten zu Hause lassen beim Prüftermin. Dann hätten die armen Prüfer was zum aufschreiben und müssten nicht zwanghaft nach irgendwas suchen... :bulb: :biggrin:
Tim
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netzmeister
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Re: Deutschland: Neue Norm für Verbandkästen ab 2014

Beitrag von netzmeister »

Gerüchten zufolge ist eine neue TÜV-Vorschrift in Vorbereitung, die den ersten gefahrenen km als geringen Mangel einstuft. :biggrin:
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Onkelchen
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Re: Deutschland: Neue Norm für Verbandkästen ab 2014

Beitrag von Onkelchen »

netzmeister hat geschrieben:Gerüchten zufolge ist eine neue TÜV-Vorschrift in Vorbereitung, die den ersten gefahrenen km als geringen Mangel einstuft. :biggrin:



:rofl:
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RobertL
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Deutschland: Neue Norm für Verbandkästen ab 2014

Beitrag von RobertL »

Bei euch wird das bei Fahrzeugüberprüfung auch überprüft! :shock: interessiert bei uns nur die Polizei bei einer Kontrolle, sonst keine Sau!

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Hase Productions
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Re: Deutschland: Neue Norm für Verbandkästen ab 2014

Beitrag von Hase Productions »

Ich würde sagen, das kann bei der Hauptuntersuchung überprüft werden.
Zumindest wollte bisher noch keiner von mir den Verbandskasten sehen, wenn ich mit meinen Cruisern beim TÜV bin.
Kann aber auch daran liegen, das ich immer viele Fragen zu Eintragungsmöglichkeiten, von diversen Zubehör habe. Ich glaube der Prüfer ist immer froh, wenn er mich wieder los ist. :biggrin:

Gruß Hase
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