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Feldi hat geschrieben:Ich glaube kaum, daß das Urteil Bestand hat.
Doch. Alle bislang gegen den VAG-Konzern von Käufern erstrittenen Urteile sind zwar in die Berufung gegangen. Dort wurden die Verfahren aber durch die Bank weg durch Prozessvergleiche beendet. Aus gut "informierten Quellen" heißt es, dass der Konzern den Klägern teilweise Vergleichszahlungen über Neupreis gezahlt hat, nur damit der Vergleich geschlossen und das Stillschweigen über dessen Inhalt gewahrt wird. Hintergrund war stets, dass die OLGs die Berufungen allesamt für unbegründet hielten.
Feldi hat geschrieben: Nutzungsausgleich finde ich gerechtfertigt.
Allerdings nicht bei vorsätzlicher Täuschung des Käufers.
Feldi hat geschrieben:Allerdings würde ich VW die eigentlich fällig gewesenen KFZ-Steuern nachzahlen lassen.
An sich liegt Steuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft nahe: Der Käufer wusste nicht um die Schummelsoftware und handelte damit nicht vorsätzlich im Sinne der Strafnorm. Der Hersteller aber wusste sehr wohl Bescheid. Der Vorstand gehört folglich in den Knast und der Konzern hat für jedes zugelassene Fahrzeug mit Schummelsoftware die fehlende Steuer einschließlich Säumniszuschläge und Zinsen nachzuzahlen.
Das Problem bzw. das Glück für VAG ist, dass das Thema nur noch in D. diskutiert wird. Im Rest der Welt hat es entweder nie jemanden interessiert oder das Thema ist durch. Nur in D. wird es noch ein wenig dauern. Die potentiellen Schadenssummen, Kollektivklageverfahren eingeschlossen, sind damit für VAG überschauhbar. Das ist nur noch eine Randnummer im Geschäftsbericht, allenfalls ein zweistelliger Millionenbetrag.
Gruß
Florian