Dieselfahrverbot

Für alles, was sonst nirgends reinpaßt...
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offroadsegler
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Re: Dieselfahrverbot

Beitrag von offroadsegler »

Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:

Gibts eigentlich die im restlichen Europa praktizierte Lösung des Tempolimits auf Autobahnen noch in deutschen
Politikerköpfen oder sind diese Hirne schon fest im Griff der Gaspedalfraktion?
Wenn sich Abgasreinigungssysteme unter speziellen, den Motor gefährdenden Umständen abschalten dürfen
und meines Wissens geht das auch bei schneller Autobahnfahrt wäre der Effekt eines Tempolimits vielleicht nicht
in Innenstädten messbar aber der Luftqualität käme das sicherlich zugute.

Michael

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1958
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Re: Dieselfahrverbot

Beitrag von 1958 »

Dürfen wir noch Adventskerzen anzünden -

Vorsicht es besteht Todergefahr. :aetsch: :aetsch: :rofl:

Wie konnte ich nur so alt werden, bei dem Feinstaubsmog dem ich damals ausgesetzt war :hmmm: :rofl:

Den 4 Kerzen auf dem Adventskranz produzieren mehr als die 40 Microgram an Feinstaub - so wie auf der A40 bei Essen gemessen.

:biggrin:
Die einzige Konstante ist die Veränderung - die Angst ist Ihr Begleiter.

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TimHilux
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Re: Dieselfahrverbot

Beitrag von TimHilux »

Die Empfehlungen sind ja auch die Kerzen nur 1x Woche (deckt sich mit den Sonntagen) anzuzünden und nach dem angucken die Wohnung kräftig zu lüften. Weil dann ist der Feinstaub ja mit einem Mal verschwunden.
Genau wie Müll den man ins Meer kippt :lol:

Quelle:
https://www.industry-press.com/feinstau ... industrie/
Hilux 2012, 2.5l Schalter, Ortec Minicamp, BP51, 31x10.5, OME, Rasta-Rockslider und Tankschutz, Asfir UFS Motor, ARB Towbar, BearLock, Solarpad und ein paar andere elektrische Spielereien, ARB Sperre vorne, ES Snorkel.

"Nur weil etwas Fakt ist, muss es noch lange nicht stimmen!" (Nadine)

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HJ61-Freak
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Re: Dieselfahrverbot

Beitrag von HJ61-Freak »

Jetzt wird es wieder interessanter:

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/dies ... 40813.html

In München gibt es jetzt erstmals eine Hauptsacheentscheidung eines Verwaltungsgerichts bzgl. der behördlich angeordneten Zwangsstilllegung eines Fahrzeugs mit Schummelsoftware aus dem VAG Konzern. Demnach kann gegenüber dem Halter eine zwangsweise Stilllegung des Fahrzeugs bei Nichtnachweis des herstellerseitigen Softwareupdates angeordnet werden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Berufung ist möglich.

Das interessante an dieser Variante ist der Umstand, dass bei rechtskräftiger zwangsweiser Stilllegung der betroffene Halter ganz andere Karten im Zivilverfahren gegen den Hersteller hat. Hintergrund ist, dass der VAG Konzern selbst nach anwaltlicher Aufforderung mit Fristsetzung keinerlei Aussagen zu Fragen der Haltbarkeit, der Leistung und des Verbrauchs nach Softwareupdate im Verhältnis ohne Softwareupdate macht. Eine Garantie, dass nach dem Softwareupdate Leistung, Haltbarkeit und Verbrauch denjenigen Parametern vor dem Update entsprechen, gibt es seitens VAG erst recht nicht. Angesichts des Umstandes, dass die Gerichte auch hierzulande mittlerweile vorbehaltlos von betrügerischen Absichten des Herstellers bei der Vermarktung der Fahrzeuge ausgehen, könnte sich diese Haltung des Herstellers für ihn nachteilig auswirken. Sprich: Kann ein Käufer/Verbraucher einem Hersteller, der ihn schon beim Kauf mit Betrug über den Tisch gezogen hat, ohne weiteres Glauben schenken, dass dessen Nachbesserungsvorschlag in rechtlicher wie technischer Hinsicht einwandfrei ist und ihm keine anderen Nachteile (z.B. höherer Verbrauch, höherer Verschleiß oder Leistungseinbuße) einbringt?

Das bisherige Verhalten des Herstellers im Verbund mit den nunmehr ausgeurteilten zwangsweisen Stilllegungen könnte also dazu führen, dass der Hersteller den betroffenen Haltern die Fahrzeuge gegen Erstattung des Kaufpreises und ggf. einen Abzug für den Nutzungsvorteil abnehmen muss. Möglicherweise ist auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld drin, immerhin sprechen wir von einer potentiellen Betrugsstraftat sowie offensichtlicher Hinhaltetaktik.

Gruß

Florian
'86er-HJ61, 450tkm, OME schwer, 35x12,5R15 auf 8,5x15 ET -35, pneumatische gesteuerte HA-Sperre, 80mm Bodylift, optimiertes Verdichterrad, Recaros m. Schwingkonsolen, Aufstelldach u. Innenausbau, div. Zusatzinstrumente, 3"-Abgasanlage inkl. Eigenbau-turbine-outlet, Sidepipe

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xsteel
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Re: Dieselfahrverbot

Beitrag von xsteel »

Ja mia in Bayern sand scho ganz wos bsonders .... :rofl:

Gruß Sigi
Gruß, Sigi

HZJ79 Bj.2011

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JWD
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Re: Dieselfahrverbot

Beitrag von JWD »

Nichts ist so sicher, als dass sich die Autohersteller da irgendwie "rauskaufen".

Bisher sind nmK alle Verfahren per Vergleich beendet worden und zwar bei gleichzeiter Vereinbarung von Stillschweigen. 8)
Chut chon
Maik

Neben einem Hund ist ein Buch Dein bester Freund.
In einem Hund ist es zu dunkel zum Lesen.

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HJ61-Freak
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Re: Dieselfahrverbot

Beitrag von HJ61-Freak »

Die öffentlich-rechtliche Entscheidung in München legt halt auch mittelbar fest, dass das Fahrzeug im ursprünglichen Zustand definitiv einen Mangel im zivilrechtlichen Sinn hat, da sich die zwangsweise Stilllegung direkt auf die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs auswirkt (Stilllegung = keine legale Nutzung mehr möglich). D.h., der Käufer braucht im zivilrechtlichen Gewährleistungsprozess bezüglich des Vorliegens eines Mangels bei Übergabe des Fahrzeugs an ihn nicht mehr wirklich etwas zu beweisen. Es geht dann nur noch darum, ob das das Nachbesserungsangebot von VAG (= Software-update) für den Käufer unter den dargestellten Bedingungen annehmbar ist oder nicht, sprich ein im rechtlichen Sinn beachtenswertes Nachbesserungsangebot vorliegt/vorlag. Dies wäre im Zweifel durch ein (sehr) teures Sachverständigengutachten inhaltlich auszuloten. Das Ergebnis eines solchen Gutachtens könnte auch nicht unbedingt im Sinne von VAG sein, wenn sich nämlich beispielsweise herausstellt, dass das Software-update wirkungslos ist oder das Fahrzeug nachteilig verändert wird. Im beiden Fällen hätte VAG sofort den nächsten Skandal am Hals und irgendwann ist das Vertrauen in den Hersteller kundenseitig erschöpft.

Fraglich wäre allein, wer die Beweislast für die Frage der Nachbesserungswirksamkeit trägt. Und da könnte man schon unter Berücksichtigung der Historie/Verhalten seitens VAG zu dem Ergebnis kommen, dass dies VAG trifft. Im Zusammenhang mit der Frage der Beweislast stellen sich dann auch so schöne Themen zur Diskussion, ob VAG zur Klärung der Beweisfrage z.B. seine Entwicklungsunterlagen bzgl. ursprünglicher Konfiguration der Motoren sowie Software-update offenbaren muss. So etwas mag kein Hersteller, zumal in einem öffentlichen Verfahren.

U.a. aus diesem Grund haben sich Politik und KBA m.E. auch bislang so vehement gegen einen Entzug der dem Hersteller erteilten Betriebserlaubnis für die betroffenen Fahrzeugtypen gestemmt. Auch in diesem Fall würde das Bestehen eines Mangels im zivilrechtlichen Sinn offenbar werden.

Gruß

Florian
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landcruiser
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Re: Dieselfahrverbot

Beitrag von landcruiser »

So manche Dinge in dieser Schmierenkomödie, die da derzeit aufgeführt wird, verstehe ich nicht.

Zum Beispiel die Sache mit der BE, die da ständig im Raum steht.

Nach § 19 (2) StVZO haben diese Fahrzeuge keine BE mehr, da diese "automatisch" erloschen ist:

Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs ...

Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
...
3.
das Abgas- ... verhalten verschlechtert wird.

Die Hersteller haben Autos ohne BE verkauft.

Und das wussten sie auch.

Alle Fahrzeuge hätten vom Tag des Bekanntwerdens aus dem Verkehr gezogen werden müssen.

Den Rattenschwanz der Folgen des Betriebs eine Fahrzeuges ohne BE schenken wir uns mal.

Warum werden die Straßenverkehrsämter hier nicht tätig?

Es liegt ein rechtswidriger Zustand vor, der sofort beseitigt werden muss.

Müsst man mal die Deutsche Umwelthilfe drauf ansetzen die Frage zu klären. Gibt ev. ne schicke Klagewelle gegen diese Dieselstinker. :biggrin:

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Ernst1101
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Re: Dieselfahrverbot

Beitrag von Ernst1101 »

1958 hat geschrieben:Dürfen wir noch Adventskerzen anzünden -

Vorsicht es besteht Todergefahr. :aetsch: :aetsch: :rofl:

Wie konnte ich nur so alt werden, bei dem Feinstaubsmog dem ich damals ausgesetzt war :hmmm: :rofl:

Den 4 Kerzen auf dem Adventskranz produzieren mehr als die 40 Microgram an Feinstaub - so wie auf der A40 bei Essen gemessen.

:biggrin:


Ja ... man glaubt es kaum: Als Asthmatiker hab ich bei Kerzen in geschlossenen Räumen massivste Probleme! Feinstaub bzw. Russ ist das Problem. Aber in der Nähe von Autobahnen oder auch beim Rad fahren im Diesel-Feinstaub hatte ich noch nie Atemprobleme ...
Wobei das halt eine sehr individuelle Angelegenheit ist ...
Liebe Grüsse, Ernst & Jiew

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HJ61-Freak
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Re: Dieselfahrverbot

Beitrag von HJ61-Freak »

landcruiser hat geschrieben: § 19 (2) StVZO:

Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
...
3.
das Abgas- ... verhalten verschlechtert wird.


VAG hat keine Änderungen am Fahrzeug gegenüber dem Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erteilung der BE vorgenommen. VAG hat sich die BE erschlichen, indem sie vor Durchlaufen der zur Erteilung der BE erforderlichen Prüfstandsläufe eine unzulässige Software im Fahrzeug installiert haben. Das ist keine Änderung im Sinne der vorstehend zitierten Norm. Diese erfasst nur Änderungen nach Erteilung der BE.

Gruß

Florian
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landcruiser
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Re: Dieselfahrverbot

Beitrag von landcruiser »

Man könnt unter Änderung auch verstehen, dass die BE mit den korrekten Prüfstandwerten erteilt wurde und die Änderung die Veränderung der Abgaswerte durch die Schummelsoftware bedeutet.

Änderung ist eine Abweichung vom Regelzustand der BE, ob diese nun nachträglich erfolgen muss, wäre die Frage.

Und man könnte die Norm nach ihrem Sinn auslegen.

Und dann muss man sich fragen warum bei einer nachträglichen "baulichen" Veränderung sofort die BE erlischt und bei einem Fahrzeug mit einem vom Hersteller implantierten Trick nicht; oder warum wird der Hersteller hier besser gestellt, obwohl er vorsätzlich rechtswidrig gehandelt hat.

Na egal, wird keiner rangehen, wir haben ja schon gesehen wie die Käufer solcher Autos in D im Regen stehen gelassen werden, um nicht zu sagen komplett "verarscht werden".

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Rumpelstielzchen
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Re: Dieselfahrverbot

Beitrag von Rumpelstielzchen »

landcruiser hat geschrieben:... wir haben ja schon gesehen wie die Käufer solcher Autos in D im Regen stehen gelassen werden, um nicht zu sagen komplett "verarscht werden".


Was mir dabei einfach nicht einleuchtet ist, warum so viele der betroffenen Käufer danach erneut ein Fahrzeug aus demselben Konzern kaufen!
--
Alex mit Toyota Tacoma 2014

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landcruiser
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Re: Dieselfahrverbot

Beitrag von landcruiser »

Ich hab früher auch nur VW gefahren.
Die Autos waren gut (fand ich).
Also kein Grund zu wechseln.
Nur die Werkstätten waren unglaublich schlecht.
Das merken die meisten aber wohl nicht. Die lassen machen und zahlen. Das sie oft von den Werkstätten über den Tisch gezogen werden, entgeht ihnen (nicht nur bei VW).
Nach dem Diesel-Käse werden viele erstmal keinen VW mehr kaufen.
Bis sie merken, dass andere Hersteller das gleiche gemacht haben, nur nicht in der Form an den Pranger gestellt werden.
Und dann geht die Geschichte von vorne los; vielleicht mit Batterien der E-Autos, die keine Leistung haben oder Schadstoffe enthalten oder oder oder ...
Der Mensch ist ein Gewohnheitstier.

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bayer07
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Re: Dieselfahrverbot

Beitrag von bayer07 »

Ich werde weiterhin Toyota fahren und auch das Dieselfahrvebot wird mich nicht aufhalten :rofl:
Dateianhänge
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Feldi
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Re: Dieselfahrverbot

Beitrag von Feldi »

Es sollte auch mal jemand klären, welche Verbindungen/Verstrickungen zwischen Autoindustrie und KBA bestehen.
Denn auch abseits des Abgasthemas wurde Fahrzeugen die BE erteilt, welche sie aufgrund vorschriftswidriger Einrichtungen nie hätten erhalten dürfen. (z.B. wg. Beleuchtungseinrichtungen)
Feldi (ganz im Süden)

"I woid beim IQ dreistellig sei, ned beim G'wicht" (Klaus Eckel)

"Die Wirklichkeit ist ein fortlaufender Prozess, der nicht mehr zu stoppen ist." (Harald Lesch)

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TimHilux
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Re: Dieselfahrverbot

Beitrag von TimHilux »

Feldi hat geschrieben:Es sollte auch mal jemand klären, welche Verbindungen/Verstrickungen zwischen Autoindustrie und KBA bestehen.
Denn auch abseits des Abgasthemas wurde Fahrzeugen die BE erteilt, welche sie aufgrund vorschriftswidriger Einrichtungen nie hätten erhalten dürfen. (z.B. wg. Beleuchtungseinrichtungen)


Was ist denn das für eine absurde Forderung? :wink:
Da würde ja der Beamtenapparat gegen sich selber ermitteln und damit eine ganze Institution unter Generalverdacht stellen. Das KBA ist doch kein einzelner kleiner Polizist, gegen den Ermittelt werden kann weil er in Notwehr jemanden eine rein gehauen hat, das KBA ist das _K B A_ eine der heiligen Kühe des Landes, eine Institution die nie in Frage gestellt wird. Ketzer !! :biggrin:

Tim
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"Nur weil etwas Fakt ist, muss es noch lange nicht stimmen!" (Nadine)

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