ich habe mir auf der Messe in Bad Kissingen kürzlich eine Heckstoßstange mit zwei schwenkbaren Halterungen angesehen, die mir sehr gut gefallen hat und ich persönlich gegenüber einer "AFN" vorziehen würde. Ich bezweifle jedoch sehr die mir gegenüber gemachte Aussage, dass die Stoßstange nicht eingetragen werden muss, sofern keine AHK montiert bzw. genutzt wird. Ohne Teilegutachten / ABE stelle ich mir das nicht ganz einfach vor.
Hat hier vielleicht jemand bereits Erfahrungswerte bezüglich der Eintragung dieser Stoßstange?
Auf der Seite des Importeurs heißt es:
Zitat:
Bitte beachten Sie, dass die Stoßstangen und Anhängerkupplungen ohne ECE sowie ohne ABE / Teilegutachten geliefert werden. Bitte klären Sie deshalb vor dem Kauf mit einem Sachverständigen (TÜV, DEKRA, frei) ab, ob der Umbau an Ihrem Fahrzeug vorgenommen werden darf.
Gruß
Rene