Eintragung Gobi-X Heckstoßstange

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pure
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Eintragung Gobi-X Heckstoßstange

Beitrag von pure »

Hallo,

ich habe mir auf der Messe in Bad Kissingen kürzlich eine Heckstoßstange mit zwei schwenkbaren Halterungen angesehen, die mir sehr gut gefallen hat und ich persönlich gegenüber einer "AFN" vorziehen würde. Ich bezweifle jedoch sehr die mir gegenüber gemachte Aussage, dass die Stoßstange nicht eingetragen werden muss, sofern keine AHK montiert bzw. genutzt wird. Ohne Teilegutachten / ABE stelle ich mir das nicht ganz einfach vor.

Bild

Hat hier vielleicht jemand bereits Erfahrungswerte bezüglich der Eintragung dieser Stoßstange?

Auf der Seite des Importeurs heißt es:

Zitat:
Bitte beachten Sie, dass die Stoßstangen und Anhängerkupplungen ohne ECE sowie ohne ABE / Teilegutachten geliefert werden. Bitte klären Sie deshalb vor dem Kauf mit einem Sachverständigen (TÜV, DEKRA, frei) ab, ob der Umbau an Ihrem Fahrzeug vorgenommen werden darf.


Gruß
Rene

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GRJ78
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Re: Eintragung Gobi-X Heckstoßstange

Beitrag von GRJ78 »

Solange diese die Fahrzeugabmessungen nicht verändert, ist keine Eintragung nötig.
:bb: :bb: :bb: :bb:

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pure
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Re: Eintragung Gobi-X Heckstoßstange

Beitrag von pure »

Hallo Florian,

das klingt ja überraschend gut und bestätigt die Aussage, die ich auf der Messe bekommen habe. :shock:
Umso besser - Danke für die Info.

Viele Grüße

Rene

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jonas-lohbarbek
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Re: Eintragung Gobi-X Heckstoßstange

Beitrag von jonas-lohbarbek »

Hast du einen Preis oder einen Kontakt ?
VG Jonas


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pure
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Re: Eintragung Gobi-X Heckstoßstange

Beitrag von pure »

siehe PN, da Werbung in Foren eventuell schnell ein heikles Thema ist

Gruß

Rene

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Tömme
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Re: Eintragung Gobi-X Heckstoßstange

Beitrag von Tömme »

Ich habe den TÜV Nord auch nach einer Polen Stahl Stoßstange gefragt und der meinte auch, dass hinten keine Eintragung notwending ist.

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Tom R
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Re: Eintragung Gobi-X Heckstoßstange

Beitrag von Tom R »

Moin,
sollte kein Problem sein, aber auf die Leuchten achten bez. E Kennzeichnung, bei mir hatte der TÜV an der Front mit TJM Bügel sogar eine "Fälschung" reklamiert.... war total daneben...
VG
Tom
PS: Hätte an der Bezugsquelle auch Interesse! Merci :)

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BJ Axel
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Re: Eintragung Gobi-X Heckstoßstange

Beitrag von BJ Axel »

GRJ78 hat geschrieben:Solange diese die Fahrzeugabmessungen nicht verändert, ist keine Eintragung nötig.


Ich bin sehr gespannt auf den relevanten Nachweis (Gesetz, Verordnung, Richtlinie), der diese Aussage belegt.
Oder haben wir seit 25 Jahren im Fahrzeugbau MASSIVST Übertrieben und Geld vernichtet? Oh mein Gott.....

Axel, extrem gespannt.
Zuletzt geändert von BJ Axel am Fr 5. Jul 2019, 13:08, insgesamt 1-mal geändert.
23 Jahre Power-Trax.de - Ingenieurbüro, Sonderfahrzeugbau, Hydraulik-, PTO-, Druckluft-, Berge- & Energiesysteme - Quad, 4x4 bis LkW, Victron Bordnetzsysteme - 22 Jahre BTT-Forum

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HJ61-Freak
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Re: Eintragung Gobi-X Heckstoßstange

Beitrag von HJ61-Freak »

Allein wegen des erforderlichen Versetzens des Nummernschilds samt dessen Beleuchtung wäre ich mit dem Unterlassen einer Begutachtung vorsichtig. Außerdem dürfte das Fahrzeug mit dem neuen Reserveradträger länger werden, weil das Reserverad von seiner werksseitigen Position an der Hecktür etwas weiter nach hinten wandert. Da zumindest ein Reserverad zur Ausstattung des Originalfahrzeugs dazu gehört und eben auch an dessen Hecktür angebracht ist und über die übrigen heckseitigen Umrisse des Fahrzeugs hinaussteht, bestimmt das Reserverad auch die Fahrzeugabmessungen und ist damit als Fahrzeugbestandteil und wohl nicht nur als Zuladung zu interpretieren.

Die Eintragung sollte aber zumindest in D. auf Basis des § 21 StVZO auch ohne weitere Papiere und Nachweise problemlos möglich sein. Aber wer weiß...

Gruß

Florian
'86er-HJ61, 450tkm, OME schwer, 35x12,5R15 auf 8,5x15 ET -35, pneumatische gesteuerte HA-Sperre, 80mm Bodylift, optimiertes Verdichterrad, Recaros m. Schwingkonsolen, Aufstelldach u. Innenausbau, div. Zusatzinstrumente, 3"-Abgasanlage inkl. Eigenbau-turbine-outlet, Sidepipe

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pure
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Re: Eintragung Gobi-X Heckstoßstange

Beitrag von pure »

HJ61-Freak hat geschrieben:Die Eintragung sollte aber zumindest in D. auf Basis des § 21 StVZO auch ohne weitere Papiere und Nachweise problemlos möglich sein. Aber wer weiß...


Eintragung gemäß § 21 StVZO war über den TÜV möglich :bulb:

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GRJ78
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Re: Eintragung Gobi-X Heckstoßstange

Beitrag von GRJ78 »

Hallo René

lass Bilder sprechen, also von der Stoßstange....

Das Teil interessiert mich auch...

VG Flo
:bb: :bb: :bb: :bb:

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pure
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Re: Eintragung Gobi-X Heckstoßstange

Beitrag von pure »

Hallo Flo,

hier die Bilder:

Bild
Bild
Bild

Sobald ich irgendwo einen günstigen zweiten Reifen auftreiben kann,
mache ich auch gerne ein Bild mit zwei Rädern. Das jetzige Reserverad
ist mit dem neuen Träger ein ganzes Stück weiter auf die rechte Seite gewandert,
so dass links der entsprechende Platz dafür entstanden ist.

Demnächst werde ich das Auto mal an der Hinterachse wiegen, um zu entscheiden ob
da überhaupt dauerhaft ein zweites Rad montiert wird oder vielleicht nur bei Bedarf
eine zweiter Reifen ohne Felge aufs Dach kommt. Vorne haben unsere Autos ja
leider keinen Motor welcher als Gegengewicht diesen könnte. :wink:

Viele Grüße

Rene

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lightandy
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Re: Eintragung Gobi-X Heckstoßstange

Beitrag von lightandy »

Ich habe ja eine selbstgebaute Stoßstange hinten dran, mit zwei schwenkbaren armen rechts und links für Reserverad und Kanister. Ich hatte mich vorher mit einen lokalen dekra Prüfer unterhalten, was geht und wie die Kriterien sind. Gewisse Radien sind zu beachten, Festigkeit usw. Grundsätzlich ist eine baugleiche Stoßstange, die die Abmessungen nicht wesentlich verändert nicht eintragungspflichtig, je komplexer die SS wird, desto eher würde ich auf eine Eintragung drängen, schon für die eigene Sicherheit. Eintragungsfähig ist mM nach nachwievor vieles.
Andy aus Teltow-Fläming
-----------------
zu Tode gefürchtet ist auch gestorben

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LaGirafe
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Re: Eintragung Gobi-X Heckstoßstange

Beitrag von LaGirafe »

Hi Rene,

so wie ich das sehe, hattest Du vorher eine AHK, und nachher auch wieder eine. Ist das die gleiche oder braucht man in Verbindung mit der Gobi-X eine andere AHK bzw irgendeine Spezialloesung?

Gruss, Gerd J.
'21er Lapp-Expeditions-Trailer: der erste 390er
'20er GRJ79DC: getestet 4/22 und 6/23 in Tunesien
'13er KDJ150: Familienkutsche
'97er HZJ75: Muenchen-Kapstadt -> derzeit Namibia
'85er HJ60: 01 verkauft in Mali
'79er BJ40: 00 verkauft in Mali
http://lesamisdesgirafes.beepworld.de

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pure
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Re: Eintragung Gobi-X Heckstoßstange

Beitrag von pure »

Hallo Gerd,

nein, ich hatte vorher keine AHK. Die auf dem Bild ist abnehmbar und gehört zur Stoßstange (Rangierkupplung).

Gruß

Rene

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