Die eigentliche Fahrerlaubnis bleibt durch den Wechsel unangetastet, eine neue Prüfung ist nicht notwendig. Alle neuen Führerscheine sind künftig nur noch 15 Jahre gültig, wie bereits die nach dem 18. Januar 2013 ausgestellten Dokumente.
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So und da ist der Haken, was passiert nach 15 Jahren. Zu welchem Test muss ich und bekomm ich dann überhaupt noch einen Führerschein neu ausgestellt/verlängert.
Da meine Scheckkarte von 08 ist muß ich die bis 29 umtauschen, also in 10 Jahren.
dann hab ich nochmal 15 Jahre und wollte da eigentlich noch Auto fahren.
Klar zum heutigen Zeitpunkt sagt die EU ( also auch unsere Regierung )
In diesem Zusammenhang gibt es eine wesentliche Änderung bei der Gültigkeitsdauer des Führerscheins, insbesondere der Klassen A, B und F: nämlich eine Befristung auf 15 Jahre.
Der ab 19. Jänner 2013 ausgegebene EU-Scheckkartenführerschein ist dann spätestens alle 15 Jahre zu verlängern oder neu auszustellen. Die Beantragung der Neuausstellung erfordert keine Gesundheitsuntersuchung oder ähnliches.
Keine Prüfungen oder Mediznische Untersuchung
Dies ist vom Verkehrsministerium Österreichs nicht vorgesehen. Die Fristberechnung wird auf den Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung abgestellt, d.h. die Frist beginnt mit dem Tag der Ausstellung zu laufen (gleiches Prinzip wie beispielsweise beim Reisepass). Die 15-jährige Frist führt zwar auch zum Ablauf der Lenkberechtigung, danach bleibt der Betroffene aber weiterhin berechtigt, Kraftfahrzeuge zu lenken.Ja aber was weiß ich was die Deppen in 10 Jahren beschließen.
Klar, soll der Schein dann fäschungssicher sein, aber auch das wird irgendwann Schnee von gestern sein.
Pässe sind auch fälschungssicher, oder sollten es sein. Heute kann ich auch schon fälschungssichere, gefälschte kaufen. Nicht ist unmöglich.
Nun ja vor 2029 tausche ich mal garnichts um, die 50 Euro kann ich schon mal sparen
Gruss
Steffen
Zitat aus OÖ Nachichten vom Jänner 2012