EU-Führerschein
EU-Führerschein
Hi Folks,
...ich überlege gerade, ob es Sinn macht, den "alten, grauen Lappen" (1968) auf den neuen EU-Führerschein -in Kreditkarten-Format- umschreiben zu lassen?
Was gilt es dabei zu beachten und welcher mögliche Nachteil (KFZ bis 7,5t) ist damit verbunden?
Nachfolgend finden Sie eine aktuelle Beschreibung der neuen Fahrerlaubnisklassen
Zum 01.01.1999 ist das neue Fahrerlaubnisrecht in Kraft getreten. Mit dem EU- Kartenführerschein gibt es künftig 15 statt bisher 7 Fahrerlaubnisklassen, die jetzt nicht mehr nach Zahlen, sondern - entsprechend internationalem Standard - nach Buchstaben benannt sind. Damit erfolgte eine Anpassung der deutschen Vorschriften an die Regelungen der Europäischen Union.
Die neuen Klassen im einzelnen:
Klasse A:
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Klasse A1:
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder)
Klasse B:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
Klasse C:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz auch mit Anhänger
Klasse C1:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg )
Klasse D:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
Klasse D1:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als acht und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
Klasse E in Verbindung mit Klasse B, C, C1, D oder D1:
Kraftfahrzeuge der Klassen B,C,C1,D oder D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen); bei den Klassen C1E und D1E dürfen die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; bei der Klasse D1E darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden
Klasse M:
Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen)
Klasse T:
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)
Klasse L:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ornung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
...ich überlege gerade, ob es Sinn macht, den "alten, grauen Lappen" (1968) auf den neuen EU-Führerschein -in Kreditkarten-Format- umschreiben zu lassen?
Was gilt es dabei zu beachten und welcher mögliche Nachteil (KFZ bis 7,5t) ist damit verbunden?
Nachfolgend finden Sie eine aktuelle Beschreibung der neuen Fahrerlaubnisklassen
Zum 01.01.1999 ist das neue Fahrerlaubnisrecht in Kraft getreten. Mit dem EU- Kartenführerschein gibt es künftig 15 statt bisher 7 Fahrerlaubnisklassen, die jetzt nicht mehr nach Zahlen, sondern - entsprechend internationalem Standard - nach Buchstaben benannt sind. Damit erfolgte eine Anpassung der deutschen Vorschriften an die Regelungen der Europäischen Union.
Die neuen Klassen im einzelnen:
Klasse A:
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Klasse A1:
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder)
Klasse B:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
Klasse C:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz auch mit Anhänger
Klasse C1:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg )
Klasse D:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
Klasse D1:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als acht und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
Klasse E in Verbindung mit Klasse B, C, C1, D oder D1:
Kraftfahrzeuge der Klassen B,C,C1,D oder D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen); bei den Klassen C1E und D1E dürfen die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; bei der Klasse D1E darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden
Klasse M:
Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen)
Klasse T:
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)
Klasse L:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ornung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
__ /__]_______ ....alles Nette wünscht "big E"
[_--_][__][__--_]
((O))_____((O))
Nichts ist unmöööööööööglich...
Bevor ich mich uffreesch, isses mir lieber wurscht!
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- Rogforcruise
- Beiträge: 979
- Registriert: Do 9. Aug 2001, 21:31
- Wohnort: Planet Earth...
EU-Führerschein
Hallo big "E"
vielleicht hilft das hier:
http://www.bmvbw.de/Der-neue-EU-Fuehrer ... .htm#ziel1
Man muß ja das Rad nicht neu erfinden ;)
Gruß
vielleicht hilft das hier:
http://www.bmvbw.de/Der-neue-EU-Fuehrer ... .htm#ziel1
Man muß ja das Rad nicht neu erfinden ;)
Gruß
Roger
LandCruiser (er-)fahren seit ´92
...sind Engel eigentlich Geflügel...?
LandCruiser (er-)fahren seit ´92
...sind Engel eigentlich Geflügel...?
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EU-Führerschein
Nachteile keine (ausser dass es Geld kostet).
Wenn du einen alten Dreier hast, bekommst du B (Kfz bis 3,5 t) eingetragen und zusätzlich C1 (Lkw bis 7,5 t) und C1E (mit Anhänger). Natürlich auch BE (Pkw mit Anhänger).
Hast du einen alten Zweier und bist über fünfzig, kriegst du auch C und CE, musst aber nochmal zum Sehtest.
Und hast du vor dem 1.4.1954 einen Vierer gemacht, darfst du auch weiterhin Motorräder bis 250cm³ fahren!
Ansonsten ist der Neue sowenig aussagefähig wie der alte Graue. Versuch doch mal einem Polizisten im Ausland klar zu machen, dass du mit der Kennziffer 172 auch Busse fahren darfst, wenn sie leer sind. Da musst du schon einen Laptop mit Internetanbindung dabei haben, da kann er das dann nachlesen. Die rosa Lizenz war da besser.
"Augengläser müssen getragen werden" heisst jetzt "01"
Wenn du einen alten Dreier hast, bekommst du B (Kfz bis 3,5 t) eingetragen und zusätzlich C1 (Lkw bis 7,5 t) und C1E (mit Anhänger). Natürlich auch BE (Pkw mit Anhänger).
Hast du einen alten Zweier und bist über fünfzig, kriegst du auch C und CE, musst aber nochmal zum Sehtest.
Und hast du vor dem 1.4.1954 einen Vierer gemacht, darfst du auch weiterhin Motorräder bis 250cm³ fahren!
Ansonsten ist der Neue sowenig aussagefähig wie der alte Graue. Versuch doch mal einem Polizisten im Ausland klar zu machen, dass du mit der Kennziffer 172 auch Busse fahren darfst, wenn sie leer sind. Da musst du schon einen Laptop mit Internetanbindung dabei haben, da kann er das dann nachlesen. Die rosa Lizenz war da besser.
"Augengläser müssen getragen werden" heisst jetzt "01"
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EU-Führerschein
Hi Fahrschüler
Irgendwo habe ich gelesen, dass es die Intenationale Pappe nur noch mit dem Neuen gibt.
Irgendwo habe ich gelesen, dass es die Intenationale Pappe nur noch mit dem Neuen gibt.
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- Markus L
- Beiträge: 902
- Registriert: Do 17. Mai 2001, 16:50
- Wohnort: irgendwo da draussen
- Kontaktdaten:
EU-Führerschein
Hey Matze
is richtig. Muss gerade die selbe Prozedur durchmachen, da der internationale Führerschein nur 2 Jahre gültig war und ich einen neuen brauche. Den bekomme ich aber nur, wenn ich die Plastikkarte beantrage... Dafür ist der neue Internationale angeblich 3 Jahre gültig!?
is richtig. Muss gerade die selbe Prozedur durchmachen, da der internationale Führerschein nur 2 Jahre gültig war und ich einen neuen brauche. Den bekomme ich aber nur, wenn ich die Plastikkarte beantrage... Dafür ist der neue Internationale angeblich 3 Jahre gültig!?
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- landcruiser
- Beiträge: 15946
- Registriert: Do 17. Mai 2001, 23:14
EU-Führerschein
Vorteile
- kleiner als mein grauer
- wasserfest
- reißfest
- Klasse T
Nachteil
- Gebühr
- Foto
- eigener Aufwand, Wege
- wird in einigen Ländern nicht für "voll" genommen und es gibt ev. Diskussionen
na, ich werde ihn demnächst beantragen, das Foto liegt schon seit Monden in der Schublade
- kleiner als mein grauer
- wasserfest
- reißfest
- Klasse T
Nachteil
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- Foto
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- wird in einigen Ländern nicht für "voll" genommen und es gibt ev. Diskussionen
na, ich werde ihn demnächst beantragen, das Foto liegt schon seit Monden in der Schublade
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-
- Beiträge: 1191
- Registriert: Di 5. Nov 2002, 01:17
EU-Führerschein
lässt man machen,wenn der Pass ohnehin verlängert werden muss.
So hab´ ich´s gemacht.
1 Aufwisch
So lo.........
Joe Sixpack
So hab´ ich´s gemacht.
1 Aufwisch
So lo.........
Joe Sixpack
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- Beiträge: 1191
- Registriert: Di 5. Nov 2002, 01:17
EU-Führerschein
geht auch bei`m ADAC(Führerschein)
So lo......
Joe Six........
So lo......
Joe Six........
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- landcruiser
- Beiträge: 15946
- Registriert: Do 17. Mai 2001, 23:14
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Quote: from Joe Sixpack on 16:25 am 28. Jan. 2003
lässt man machen,wenn der Pass ohnehin verlängert werden muss.
So hab´ ich´s gemacht.
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So lo.........
Joe Sixpack
dann versuch mal Deinen Pass oder Perso verlängern zu lassen - viel Spass
und das auch noch beim adac, hihi
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- netzmeister
- Administrator
- Beiträge: 26066
- Registriert: Di 12. Jan 1999, 02:00
- Wohnort: 76356 Weingarten
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Ich bin auch schon lange am überlegen...und jetzt isses wieder auf der Liste nach oben gerutscht - danke, Jungs...
Nächstes Buschtaxi-Treffen: 6.-8. September 2024
LEGENDE LAND CRUISER - Das Buch...erhältlich bei mir!
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EU-Führerschein
Ich will keine neue Pappe
Das Foto ist von 77 !
Mit Parka, langen Haaren und Bürste in der Brusttasche
das sieht echt scheisse aus
Das Foto ist von 77 !
Mit Parka, langen Haaren und Bürste in der Brusttasche
das sieht echt scheisse aus
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EU-Führerschein
@RBW richtig ,
beim alten2er über fünfzig mußt Du auch nochmal zum Onkel Doktor,kostet bei uns nochmal 50Euro.Der gilt dann 5 Jahre.
Andersherum,wenn Du über fünfzig bist,kannst Du nur noch mit der neuen Karte LKW fahren unter den oben gemachten Voraussetzungen.,weil in den grauen Lappen nichts mehr eingetragen wird.
Gruß Uli
beim alten2er über fünfzig mußt Du auch nochmal zum Onkel Doktor,kostet bei uns nochmal 50Euro.Der gilt dann 5 Jahre.
Andersherum,wenn Du über fünfzig bist,kannst Du nur noch mit der neuen Karte LKW fahren unter den oben gemachten Voraussetzungen.,weil in den grauen Lappen nichts mehr eingetragen wird.
Gruß Uli
ulidoc
Wer seinen Traumberuf lebt,braucht lebenslang nicht zu arbeiten.
ein überzeugter 47iger
und 68iger mit 78iger
47=Jahrgang,68=Sturm und Drangzeit,mit 78iger=heute
Wer seinen Traumberuf lebt,braucht lebenslang nicht zu arbeiten.
ein überzeugter 47iger
und 68iger mit 78iger
47=Jahrgang,68=Sturm und Drangzeit,mit 78iger=heute
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EU-Führerschein
Liebe Cruisergemeinde !
@ Matze & Markus L
hab grad letzte Woche hier in Niedersachsen meinen intern.erneuert.(mit grauer alter Pappe)
gibt wohl wieder unterschiedliche Auslegungen in
Deutschland.
@ Matze & Markus L
hab grad letzte Woche hier in Niedersachsen meinen intern.erneuert.(mit grauer alter Pappe)
gibt wohl wieder unterschiedliche Auslegungen in
Deutschland.
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- bandeirante
- Beiträge: 4765
- Registriert: Di 23. Apr 2002, 14:46
- Wohnort: Südhessen und Mbatovi
EU-Führerschein
Hab neulich in Südamerika mal festgestellt, das mein internationaler Führerschein von 77 schon abgelaufen ist. Hat aber ewig gedauert bis ich das Kleingedruckte gefunden habe. Die netten Polizisten in Südamerika haben das jedenfalls noch nicht gesehen.
Aber vielleicht sollte ich mir doch mal was aktuelleres besorgen.
Grüsse Axel O.
Aber vielleicht sollte ich mir doch mal was aktuelleres besorgen.
Grüsse Axel O.
Der Weg ist das Ziel
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- Beiträge: 340
- Registriert: Fr 4. Jan 2002, 19:36
- Wohnort: Oestrich-Winkel
EU-Führerschein
Hallo Bandeirante!
Wir haben den Polizisten immer unseren Perso gezeigt, den fanden die weniger verwirrend als den Internationalen Führerschein und haben ihn durchweg akzeptiert, also warum die Mühe?
Tanja
Wir haben den Polizisten immer unseren Perso gezeigt, den fanden die weniger verwirrend als den Internationalen Führerschein und haben ihn durchweg akzeptiert, also warum die Mühe?
Tanja
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