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-- Export nach Griechenland |
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| Gerd |
Verfasst am: Di, 07. Aug 2001, 16:11 |
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Anmeldungsdatum: 07.06.2001
Beiträge: 1008
Wohnort: Markgröningen bei Ludwigsburg
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Hallo Hallo,
endlich endlich hat einer ernstes interesse an meinem Samurai (und ich kann mir hoffentlich bald den HJ 61 kaufen) aber der gute Mensch kommt aus Griechenland (Kreta).
Wie ist die Prozetur. Ausfuhrkennzeichen? Oder ganz normal Ummelden?
Grüße + Danke,
Gerd
P.S: Beim LRA konne ich heute niemanden erreichen. |
_________________ Der Mensch ist das einzige Tier,
das sich für einen Menschen hält! |
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| Franky |
Verfasst am: Di, 07. Aug 2001, 16:33 |
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Anmeldungsdatum: 16.05.2001
Beiträge: 1499
Wohnort: Zürich/Schweiz
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Durch die Einrichtung des Binnenmarktes der Europäischen Union (EU) ist die Mitwirkung der Zollverwaltung in diesen Fällen nicht mehr erforderlich. Im Warenhandel innerhalb der EU sind weder Zölle zu zahlen, noch sind Zollformalitäten zu erfüllen (Ausnahmen bestehen für verbrauchsteuerpflichtige Waren).
Trotzdem geht es in der Regel nicht ohne Steuern, insbesondere nicht ohne Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)!
Im Fall eines Autokaufs durch eine Privatperson wird unterschieden, ob es sich um ein Neu- oder Gebrauchtfahrzeug handelt. Für Neufahrzeuge muss in dem Land die Umsatzsteuer gezahlt werden, in dem das Auto zum Verkehr zugelassen werden soll. Die deutschen Kfz–Zulassungsstellen sind gehalten, entsprechende Kontrollmitteilungen an das für den Fahrzeughalter zuständige Finanzamt zu schicken.
Der Autohändler des anderen EU–Landes sollte also in diesen Fällen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen bzw. den Steuerbetrag zurückzahlen, wenn ihm alle Dokumente über die Zulassung und die Steuerzahlung in Deutschland vorliegen. Fragen Sie ihn danach!
Für gebrauchte Fahrzeuge muss in Deutschland keine Umsatzsteuer gezahlt werden. Im Kaufpreis ist die Umsatzsteuer des anderen EU–Landes enthalten bzw. wird durch den Verkäufer getrennt ausgewiesen und erhoben.
Aber Achtung! Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt des Kaufes noch keine 6.000 km gefahren wurden oder deren erste Zulassung noch keine sechs Monate zurückliegt, gelten als neu und werden in Deutschland versteuert.
Da die Zollverwaltung für diese Fälle nicht mehr zuständig ist, sollte man sich vorher bei seinem Finanzamt und seiner Kfz–Zulassungsstelle genauer erkundigen.
Nicht von mir sondern auf der Seite
http://www.zoll-d.de/uaiiib/iiib9/atlas/atlas.htm
gefunden |
_________________ FRANKY
LC 100www |
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| miki |
Verfasst am: Mi, 08. Aug 2001, 07:31 |
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Anmeldungsdatum: 25.06.2001
Beiträge: 89
Wohnort: landshut
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@ gerd
habe selber meinen alten g an einen russen und einen peugot gerade an einen franzosen verkauft.
was franky da gefunden hat stimmt absolut, aber es bleibt halt immer noch ein mulmiges gefühl im magen. vieleicht geht es aber bei dir um einen privatkäufer.
ich habe folgendes gemacht und bin immer gut gefahren:
wagen abgemeldet. bargeld abkassiert und (im fall des russen) mit ihm zur bank und bar eingezahlt.
der käufer fährt dann zur zulassungsstelle und kauft sich auf seinen namen ein "ausfuhrtaferl" und fährt seiner wege.
damals beim alten g hat dieser auch noch einen kj hier gekauft und ist über finnland nach petersburg.
auf dem weg hat er den kj im graben versenkt. ich jedenfalls
war beruhigt, dass ich die angelegenheit so erledigt habe.
cruise vom miki |
_________________ miki |
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| Guest |
Verfasst am: Mi, 08. Aug 2001, 08:36 |
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Anmeldungsdatum: 01.01.1970
Beiträge: 3985
Wohnort: Internet
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Das wichtigste für den Verkäufer ist das das Fahrzeug abgemeldet ist!!! Im schlimmsten Fall zahlt mannn sonst nämlich bis zu einem Jahr noch Steuer und Versicherung :-((
Ich hab das ganze kürzlich durchgezogen (meinen alten Opel an einen Rumänen verkauft):
Fahrzeugübergabe am Straßenverkehrsamt , eigenhändig von mir abgemeldet. Die Abmeldebescheinigung habe ich direkt an meine Versicherung geschickt.
Der Käufer kann sich eine Exportversicherung (z.B. beim ADAC) und anschließen ein Ausfuhrkennzeichen besorgen und mit diesem dann vom Straßenverkehrsamt weiterfahren.
Alexander |
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| Gerd |
Verfasst am: So, 30. Sep 2001, 12:52 |
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Anmeldungsdatum: 07.06.2001
Beiträge: 1008
Wohnort: Markgröningen bei Ludwigsburg
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Hallöchen,
Also, so ist es gelaufen:
Zuerstmal muss ich sagen, dass ich dem Menschen der das Auto gekauft hat, vertraut habe.
Er hat mir eine Kopie von seinem Reisepass und je eine Vollmacht ür den ADAC und die Zulassungsstelle geschickt. Damit bin ich zum ADAC, habe die "Ausfuhrversicherung" abgeschlossen (ca. 180DM)
Anschl. zum LRA, Auto "Stillgelegt", Ausfuhrkennzeichen beantragt (alles am gleichen Schalter), Schilder geholt (65DM), draufgeschraubt, Gebühren beim LRA bezahlt (ca. 80DM). Anschl. wurde von einer Beamtin die Fahrgestellnummer noch überprüft - und dann - frei Fahrt.
Also alles in allem kein Problem.
Grüße,
Gerd C |
_________________ Der Mensch ist das einzige Tier,
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