Fahrerflucht- ich könnt ko.....

Alles ab der 7. Generation des HiLux (ab 2005) bzw. 4. Generation des 4Runner (ab 2003)
Benutzeravatar
sscdiscovery
Beiträge: 2507
Registriert: Mo 26. Mär 2012, 07:01
Wohnort: Sauerland, früher Vorarlberg

Re: Fahrerflucht- ich könnt ko.....

Beitrag von sscdiscovery »

Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:

stimmt schon Robert, aber diese Ketten machen einen großen Bogen um Vorarlberg und auch die Lindauer Ecke.
In Ballungsräumen so bei Euch ist das alles kein Thema. Hier gibt es Beulendoktoren, ja, aber nicht zu den Preisen großer Ketten. Auch da sind und bleiben wir der Kanton "Übrig". Auch die Preise sind generell höher als im restlichen A. Das wird sich auch die nächsten 100 Jahre nicht ändern. Vorarlberg liegt halt hinterm Arlberg :lol: , nahe der Schweiz.
Egal, ein Pickup darf auch Beulen haben, zumindestens in dem Alter. Sehen tut man es eh kaum noch.
Meine Versicherung ist schon ok, nur mussten sie halt schon ein paar Mal für mich zahlen. 2016 erst die neue Scheibe. Da halt ich mich auch leicht zurück.


Gruss
Steffen
Es wäre schön wenn man wüsste, dass man nimmer müssen muß, sondern wollen darf.
-------------------------

https://www.vorarlberg.travel/vorarlberg-von-oben/
https://www.facebook.com/BodenseeFernse ... NE&fref=nf

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
dermitdembaumtanzt
Beiträge: 3529
Registriert: Di 18. Mai 2010, 23:25
Wohnort: im randlosen W4tel, die Erde soll auch rund sein

Re: Fahrerflucht- ich könnt ko.....

Beitrag von dermitdembaumtanzt »

Das mit dem Zurückhalten ist sicher lebensverlängernd, wenn so ein tiefer See in der 'Naht liegt :P

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
sscdiscovery
Beiträge: 2507
Registriert: Mo 26. Mär 2012, 07:01
Wohnort: Sauerland, früher Vorarlberg

Re: Fahrerflucht- ich könnt ko.....

Beitrag von sscdiscovery »

so gestern ist die andere Rückleuchte gekommen. Heute verbaut. Passt und ok.
Eine Baustelle weniger.

Gruss
Steffen
Es wäre schön wenn man wüsste, dass man nimmer müssen muß, sondern wollen darf.
-------------------------

https://www.vorarlberg.travel/vorarlberg-von-oben/
https://www.facebook.com/BodenseeFernse ... NE&fref=nf

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
TimHilux
Beiträge: 7407
Registriert: So 4. Dez 2011, 16:39
Wohnort: Nähe Taubenreuther

Re: Fahrerflucht- ich könnt ko.....

Beitrag von TimHilux »

quote="sscdiscovery"]so gestern ist die andere Rückleuchte gekommen. Heute verbaut. Passt und ok.
Eine Baustelle weniger.

Gruss
Steffen[/quote]
:thumbsup: [
Hilux 2012, 2.5l Schalter, Ortec Minicamp, BP51, 31x10.5, OME, Rasta-Rockslider und Tankschutz, Asfir UFS Motor, ARB Towbar, BearLock, Solarpad und ein paar andere elektrische Spielereien, ARB Sperre vorne, ES Snorkel.

"Nur weil etwas Fakt ist, muss es noch lange nicht stimmen!" (Nadine)

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Peter_G
Beiträge: 6614
Registriert: Mo 13. Aug 2012, 13:52
Wohnort: Jena

Re: Fahrerflucht- ich könnt ko.....

Beitrag von Peter_G »

Zum Thema Kameras an Bord gibt es ein Urteil.

http://www.t-online.de/auto/recht-und-v ... laubt.html
ProAce City L1 1.5 D 75 Ps

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
Ragnarök
Beiträge: 358
Registriert: Mi 5. Jun 2013, 16:09

Re: Fahrerflucht- ich könnt ko.....

Beitrag von Ragnarök »

Dazu gibt es alle Naselang von irgendwo ein neues Urteil... Und jeder Richter erzählt wieder was anderes...

Zu diesem Thema fehlt eindeuig eine grundsätzliche Vorgabe.
"Gib mir mal das Teil neben dem Ding da mit dem Zeugs drauf..."

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
Ledesco
Beiträge: 1180
Registriert: Do 13. Okt 2016, 15:39
Wohnort: Bohol / Cebu Philippinen

Re: Fahrerflucht- ich könnt ko.....

Beitrag von Ledesco »

Ich halte es so; Wenn es nichts nützt dann schadet es nicht. Nur meinte ich dass es ziemlich weltfremd, oder wie die Richter sagen, lebensfremd, ist etwas was eindeutig auf einer Videoaufnahme zu sehen ist als nicht geschehen anzusehen.

Es gab da grad vor wenigen Tagen ein Fall in der Schweiz. Da hatte ein Fahrer ein paar Sequenzen einer Dashcam auf Youtube gestellt. Die Polizei hats gesehen und der Verkehrsrowdy der darauf zu sehen ist, wurde zur Rechenschaft gezogen. Das Kontrollschild war deutlich sichtbar.

Die Polizei hat von Amtes wegen (Offizialdelikt) gehandelt und nicht aufgrund einer Anzeige. Auch hat es schon mehrfach Verurteilungen gegeben die ihren Ursprung auf Youtube Videos hatten. Ebenso aufgrund von Filmen die auf Mobiltelefon gefunden wurden.

Eine Dashcam ist also alles andere als nutzlos. Ob man sowas nutzen will oder nicht ist eine andere Diskussion. Meine läuft nur während ich fahre. Also sie wird nicht, durch einen sensor, durch Bewegung von aussen eingeschaltet.

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
TimHilux
Beiträge: 7407
Registriert: So 4. Dez 2011, 16:39
Wohnort: Nähe Taubenreuther

Re: Fahrerflucht- ich könnt ko.....

Beitrag von TimHilux »

In dem angeführten Fall ging es nicht darum, dass ein Beweis nicht zugelassen wurde. Es ging darum, dass das Filmen an sich eine Straftat darstellt (darstellen soll) da ja die Szene außerhalb des Privatgebietes gefilmt wurde. Was ja der Sinn einer Dashcam ist. Und das verwenden einer solchen Cam sei unter Strafe gestellt.
Damit müssten logischerweise, in diesem Fall, die Bilder der Cam auch zum unrechtmäßigen Beweisgut zählen und dürften nicht verwendet werden.
Lasst uns den Fall mal weiterspinnen. Wir haben also nun einen Verursacher mit einem kaputten Wagen dürfen den aber nicht in die Pflicht nehmen weil der Hinweis aus nicht genehmigten Beweismitteln erfolgte. Die Frau bräuchte also noch eine Zeugenaussage die den Hinweis auf den (bekannten) Täter liefert.
LEUTE! Das ist krank.

Auf der anderen Seite eröffnet es eine Menge Hintertüren. ZB wenn mal ein "Offroader" beim Befahren eines Waldweges von einer Wildcamera gefilt wurde und diese nicht offensichtlich mit Schildern angekündigt wurde. Oder Holzdiebe die in flagranti gefilmt wurden - aber sowas wird auf dem Dorf ja eher mal ohne die Polizei geregelt.

Diesem Richter nach müsste also die Cam mit einem Radarfeld gekoppelt sein und erst dann aufnehmen wenn sich ein Gegenstand dem Auto nähert und nur dann speichern wenn das AUto berührt wird. Damit ist das "anlasslose Filmen von öffentlichen Raum" vom Tisch. Was ohnehin widerlegt werden könnte wenn dort schon mal ein Auto beschädigt wurde (Vermutung)

Vor Gericht und auf hoher See.....
Tim
Hilux 2012, 2.5l Schalter, Ortec Minicamp, BP51, 31x10.5, OME, Rasta-Rockslider und Tankschutz, Asfir UFS Motor, ARB Towbar, BearLock, Solarpad und ein paar andere elektrische Spielereien, ARB Sperre vorne, ES Snorkel.

"Nur weil etwas Fakt ist, muss es noch lange nicht stimmen!" (Nadine)

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Thaiguy
Beiträge: 1102
Registriert: So 23. Okt 2016, 16:57

Re: Fahrerflucht- ich könnt ko.....

Beitrag von Thaiguy »

LEUTE! Das ist krank.


Das ist nicht krank, das ist normal, sprich konsequent. Entweder gibt es das Recht auf Privatsphäre, dann sind diese Aufnahmen illegal, oder das Recht gibt es nicht/nur eingeschränkt.
Ist doch genau das selbe mit heimlichen Tonaufnahmen, mitgeschnittene Telefonate z.B. Diese sind nicht justiziabel, das ist doch nichts Neues.

Aber, und das ist das Komische: die Handhabung ist mal so mal so. Neulich ist ein Beweis per dashcam anerkannt worden, mittels dessem nachgewiesen wurde, dass ein PKW so abrupt vor einem PKW eingeschert ist und dann scharf gebremst hat, so dass der Fahrer keine Chance hatte, rechtzeitig zu bremsen und deshalb auffuhr. Der andere hatte nämlich gesagt, dass er schon lange vor dem Auffahrer fuhr und dieser dann aus Unachtsamkeit aufgefahren ist.
Da wurden die dashcam-Aufnahmen zugelassen.

Oder ein anderer Fall: vor vielen Jahren, kurz nach Einführung der LKW-Maut, wurde auf einem Rasthof in der Gegend um Crailsheim ein Mann von einem LKW absichtlich überfahren, der den Übernachtungs-Obolus von dem Fahrer kassieren wollte. Mittels Maut-System hätte man heraus kriegen können, welcher LKW wann wo auf die Autobahn aufgefahren ist, und auf diese Weise den LKW ziemlich sicher ausfindig machen können. Das durfte und darf bis heute nicht geschehen, da das Maut-System dafür nicht genutzt werden darf.

Also: mal so, mal so.

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
Ledesco
Beiträge: 1180
Registriert: Do 13. Okt 2016, 15:39
Wohnort: Bohol / Cebu Philippinen

Re: Fahrerflucht- ich könnt ko.....

Beitrag von Ledesco »

Die Dashcam Diskussion und deren rechtliche Stellung ist ein laufender, ja sogar schnelllaufender Prozess. Heute so und morgen so.

Grundsätzlich finde ich Dashcam's eine gute Sache. Aber ich bin jetzt fast 40 Jahre ohne eine Solche gefahren. Aber dazu muss man auch sagen dass es früher weniger bis gar keine Spinner, Idioten und sonstige Freaks auf den Strassen gegeben hat. Oder nicht in der Häufung wie heute.

Wir waren die Dashcams € 80.- Wert. Sogar soviel Wert dass wir nun in 3 Autos eine Dashcam haben die immer mitläuft.

Wenns nichts nützt dann schadet es auch nichts. Und wer weiss wie morgen oder übermorgen die exakt Rechtslage ist.

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
TimHilux
Beiträge: 7407
Registriert: So 4. Dez 2011, 16:39
Wohnort: Nähe Taubenreuther

Re: Fahrerflucht- ich könnt ko.....

Beitrag von TimHilux »

Thaiguy hat geschrieben:
LEUTE! Das ist krank.


Das ist nicht krank, das ist normal, sprich konsequent. Entweder gibt es das Recht auf Privatsphäre, dann sind diese Aufnahmen illegal, oder das Recht gibt es nicht/nur eingeschränkt.
Ist doch genau das selbe mit heimlichen Tonaufnahmen, mitgeschnittene Telefonate z.B. Diese sind nicht justiziabel, das ist doch nichts Neues.

Ganz so einfach ist es nicht....
Wenn ich ein Gespräch mitschneide dann betreibe ich einen nicht unerhblichen Aufwand in diesem Moment. Wenn alle Gespräche mitgeschnitten werden (zB Rettungsleitstellen) dann dürfen die durchaus herangezogen werden.
In wie weit das recht auf Privatsphäre verletzt wird wenn die Kamera im Loop erbeitet und die Bilder nur für einen gewissen Zeitraum speichert um sie dann wieder zu überschreiben hängt auch vom jeweiligen Richter ab.
Eine Kamera die immer läuft und nur dann speichert wenn es zB eine Erschütterung gibt ist ja auch nicht das Problem.
Um die eigene Unschuld zu beweisen kann die Aufnahme auch her genommen werden, wenn auch das Bildmaterial nicht ausreicht um einen Titel gegen eine Person zu erwirken so ist es doch ausreichend um zB Zweifel an der Schuld des Beklagten (sofern die Bilder dazu passen) zu erwirken.
Das sind Feinheiten, sie in der Presse so nicht rauskommen.
In vielen der Verfahren in denen die Cam dazu verwendet wurde eine Person anzuklagen (RoadRage Sachbeschädigung usw) sind in der Vergangenheit eingeschränkt worden. Hier wird von einigen Richtern davon ausgegangen, dass die besagte Privatsphäre der anderen bewusst eingeschränkt wurde um "Ordnung zu schaffen".
Ich denke als unterstützende Entlastung eines Angeklagten kann dieses Bildmaterial nicht ignoriert werden, da es wie oben geschrieben, Zweifel aufwirft.
Eine folgende Anklage wegen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz muss ich dann halt hinnehmen. Ist Abwägungssache und ab einem gewissen Streitwert in Kauf zu nehmen.
Hilux 2012, 2.5l Schalter, Ortec Minicamp, BP51, 31x10.5, OME, Rasta-Rockslider und Tankschutz, Asfir UFS Motor, ARB Towbar, BearLock, Solarpad und ein paar andere elektrische Spielereien, ARB Sperre vorne, ES Snorkel.

"Nur weil etwas Fakt ist, muss es noch lange nicht stimmen!" (Nadine)

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
Ledesco
Beiträge: 1180
Registriert: Do 13. Okt 2016, 15:39
Wohnort: Bohol / Cebu Philippinen

Re: Fahrerflucht- ich könnt ko.....

Beitrag von Ledesco »

TimHilux hat geschrieben:In vielen der Verfahren in denen die Cam dazu verwendet wurde eine Person anzuklagen (RoadRage Sachbeschädigung usw) sind in der Vergangenheit eingeschränkt worden. Hier wird von einigen Richtern davon ausgegangen, dass die besagte Privatsphäre der anderen bewusst eingeschränkt wurde um "Ordnung zu schaffen".

Das finde ich eigentlich auch gut. Denn ich verstehe das in dieser Art: Aufnahmen die dazu dienen vorsätzlich Straftatbestände aufzunehmen und diese dann selber zur Anzeige zu bringen werden nicht akzeptiert.

Wenn ich das so richtig verstanden habe und das sich in der aktuellen Rechtssprechung auch so durschschlägt, dann finde ich das super. Den sonst hätten wir Heerscharen von Hilfspolizisten auf der Strasse die meinen jetzt aktive eine Ueberwachung des fliessenden Verkehrs vornehmen zu müssen.

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Thaiguy
Beiträge: 1102
Registriert: So 23. Okt 2016, 16:57

Re: Fahrerflucht- ich könnt ko.....

Beitrag von Thaiguy »

Ja, wenn es so einfach wäre ... :rofl:

Im öffentlichen Raum ist eine Video Überwachung durch Privatpersonen generell nicht zulässig. Auf Privatgelände z.B. kann ich nur dann eine Cam installieren, wenn 1. diese nur auf dem Privatgelände filmt und 2. jeder Person, die das Gelände betritt, bekannt ist (Beschilderung, ...), dass sie gefilmt wird.
Ich kenne zum Beispiel einen Fall, wo ein Pflegdienst täglich in ein Privathaus kommt. Da in diesem Haus öfter mal mutwillig was beschädigt worden ist, von einem Pfleger, hat man eine Cam installiert. Diese musste wieder abgebaut werden, nachdem der Pflegedienst gesagt hat "entweder wir oder die Cam. Wir lassen nicht zu, dass unsere Leute gefilmt werden". Ist alles sehr schwierig, das mit der Privatspähre.

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
Ledesco
Beiträge: 1180
Registriert: Do 13. Okt 2016, 15:39
Wohnort: Bohol / Cebu Philippinen

Re: Fahrerflucht- ich könnt ko.....

Beitrag von Ledesco »

Thaiguy hat geschrieben:Ja, wenn es so einfach wäre ... :rofl:

Im öffentlichen Raum ist eine Video Überwachung durch Privatpersonen generell nicht zulässig. Auf Privatgelände z.B. kann ich nur dann eine Cam installieren, wenn 1. diese nur auf dem Privatgelände filmt und 2. jeder Person, die das Gelände betritt, bekannt ist (Beschilderung, ...), dass sie gefilmt wird.

Deine Worte; Wenn das so einfach wäre.... :rofl:

Ist es aber nicht! Das Thema ist sehr komplex und solche generellen Aussagen sind auf Rechtsicherheit abzuklopfen.

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
Colt
Beiträge: 17811
Registriert: Sa 9. Sep 2006, 17:42
Wohnort: bei Heidelberg
Kontaktdaten:

Re: Fahrerflucht- ich könnt ko.....

Beitrag von Colt »

150 Euro Strafe und dafür kenne ich den flüchtigen Verursacher eines Schadens? Fairer Deal...

Und anzeigen mussten wir vor ein paar wenigen Jahren den dreimaligen Reifenzerstecher nicht, das kann man nicht nur auf dem Land "so" regeln.

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Antworten

Zurück zu „HiLux, 4Runner (2005 - 2015)“