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    -- Land Cruiser J9

        -- Fahrtenschreiber J9

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rudip
Verfasst am: Do, 20. Dez 2007, 17:50
Anmeldungsdatum: 09.07.2007 Beiträge: 2 Wohnort: 57223 Kreuztal
Hallo, habe einen J9 wo ich jetzt leider gezwungen bin, einen Fahrtenschreiber einzubauen, da ich einen 3 Tonner Hänger ziehen muss. Wäre dankbar über jeden Tipp von Euch. War schon beim DB-Fritzen, will aber sehr viel Geld haben für den Einbau. Wohne im Raum 57223 bei Siegen. Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe und Frohe Weihnacht u, ein gutes neues Jahr. Gruß Rudi
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Romain
Verfasst am: Do, 20. Dez 2007, 18:40
Spender Anmeldungsdatum: 17.09.2005 Beiträge: 2976 Wohnort: N 49°34.261' E 005°54.959'
Hallo Rudi
Fahrtenschreiber?? Seit geraumer Zeit werden ja nur noch elektonische zugelassen, also nix mehr mit den alten Diagrammscheiben sondern mit neumodischer Chipkarte.
Also muss auch jeder der dein Fahrzeug (dienstlich) benutzt eine solche Fahrerkarte haben. Kostet auch a bisserl. Dazu muss die Chipkarte dann auf einem Terminal alle 28 Tage leergelesen werden, egal ob was drauf ist oder nicht.
Achja Terminal, ist eigentlich ein normaler PC mit Lesegerät und Programm, aber kostet wiederum was.
Oder halt dauernd (nur nie vergessen) den Ausdruck aus dem Tachographen ausdrucken lassen - aber das kann schon mal 10 Minuten dauern.

Früher mit Diagrammscheibe war alles einfacher.

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Gruss



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germu
Verfasst am: Fr, 21. Dez 2007, 10:51
Anmeldungsdatum: 07.01.2007 Beiträge: 33 Wohnort: Freiberg
Hallo rudip,
habe auch diese Sorgen mit dem FAHRTENSCHREIBER und habe jetzt mit drei Ämtern E-Mail Kontakt gehabt weil ich die genaue Rechtslage wissen wollte.
Tatsache ist wenn du bei E-BAY einen Analogen Fahrtenschreiber schießt und jemanden findest der dir den einbaut (Bosch Dienst) dann darfst du damit auch fahren es giebt keine generelle Vorschrift das du einen Digitalen FS einbauen mußt,und auch kein Verbot für Analoge FS.
Bis jetzt brauchst du bis 50 km Fahrstrecke gar keinen,und wenn ich Glück habe wird die Neureglung ab 2008 eine Strecke bis 150 km ohne FS zulassen.Im Gespräch mit einem Herren vom Arbeitsschutz Sachsen (BAG Zweigstelle) wurde mir das mitgeteilt und das es sein könnte das für Handwerker die nur Ihre Werkzeuge oder Gerüste usw.fahren müßen eventuell sogar eine Befreiung von der FS Pflicht geben könnte.Er wird mich sofort informieren wenn diese Reglung rechtskräftig ist.
Bei www.bag.bund.de und www.kba.de giebt es Infos zu diesem Thema.
MfG germu
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Romain
Verfasst am: Fr, 21. Dez 2007, 17:26
Spender Anmeldungsdatum: 17.09.2005 Beiträge: 2976 Wohnort: N 49°34.261' E 005°54.959'
Stimmt nicht ganz so.
Laut EU Recht muss jedes, nach dem 1 Januar 2006 zugelassene Fahrzeug einen elektronischen Tachographen haben.
OK, der J9 ist älter.
Die analogen Tachographen sind allerdings noch bis 1 Januar 2015 zugelassen und müssen nach und nach durch elektronische ersetzt werden.
Die 50km Regel, naja, ob die tatsächlich ausgeweitet wird ist nicht so ganz sicher, nicht jeder EU Bürokrat ist darüber glücklich da dadurch das Tachogesetz teilweise ausgehebelt wird. Und schon bei der 50Km Regel haben die Ordnungskräfte in ganz Europa so manche Schwierigkeit damit, wobei ein Geländewagen auch mit schwerem Hànger weniger auffällt als Schwermetall.

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germu
Verfasst am: Sa, 22. Dez 2007, 10:21
Anmeldungsdatum: 07.01.2007 Beiträge: 33 Wohnort: Freiberg
Hallo Romain,
mein J12 ist EZ 02/2007 meine Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt bezog sich speziell auf dieses Fahrzeug habe den Brief hingefaxt und den Brief vom Anhänger auch. Die Leute konnten mir keine genaue Auskunft geben Shocked und leiteten mich an den Arbeitsschutz Sachsen weiter. Dieser Herr ist im Innen-und Außendienst tätig (BAG Beamter)und hat mich so beraten das es nicht verboten ist wenn ich mir einen Analogen FS einbauen bzw.nachrüsten lasse Very Happy . Wenn mann einen Transporter oder einen LKW neu kauft dann muß dieser mit digitalen FS ausgerüstet sein (EU Gesetz).Für alle anderen gilt die FS die sich im KFZ befinden sind zugelassen solange sie funktionieren(Prüfung aller zwei Jahre).Ich bin also nicht verpflichtet bei meinen anderen Transportern und LKWs die Fahrtenschreiber bis 2015 tauschen zu lassen.(Bestandsschutz).Der Grund meiner Anfrage beim KBA war das ich mir extra wegen einem Fahrzeug ein Kartenlesegerät und die Software anschaffen müßte was nicht gerade ein Schnäpchen ist. Ich hoffe trotzdem das die Reglung geändert wird denn für einen Handwerker der am Tag nur ca 80-100 km fährt mit schwerem Anhänger ist es sehr unwarscheinlich das er die Lenkzeiten überschreitet.
Viele Grüße Germu
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Romain
Verfasst am: Sa, 22. Dez 2007, 10:40
Spender Anmeldungsdatum: 17.09.2005 Beiträge: 2976 Wohnort: N 49°34.261' E 005°54.959'
Dass Handwerker mit Kleintransportern oder in Auto's mit Hänger nen Fahrtenschreiber brauchen ist sowie so unverständliches Ding der Deutschen Ordnung. Mit dieser Handwerker schikane (wenn ich das mal so nennen darf) steht Deutschland ziemlich alleine da. (Ok, nicht alle Länder verifiziert).
Die 50 km oder wenns mehr werden sollen, die 100, 150 usw Kilometer beziehen sich nicht auf die Gesamtdistanz sondern auf einen Radius in welchem man sich befinden muss.
Kleintransporter und Gespanne in anderen Ländern werden nicht in dem Maasse geregelt als in D. Als Beispiel nehm ich da mal das Sonntagsfahrverbot für Pickups mit kleinem Anhänger.
Da will der Deutsche Staat wohl seine alten Versäumnisse nach- und überholen. Unverständlich für mich war schon immer, dass man früher mit nem Autoführerschein (3er Klasse) einen LKW (7,49t) fahren durfte. Geht's jetzt in die andere Richtung?

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germu
Verfasst am: Sa, 22. Dez 2007, 11:19
Anmeldungsdatum: 07.01.2007 Beiträge: 33 Wohnort: Freiberg
Geht's jetzt in die andere Richtung?
Eigentlich schon , wenn man die neuen Führerscheinreglung anschaut .
Also hoffen wir auf die Vereinfachung der Fahrpersonalverordnung,oder das wir in keine Kontrolle geraten Rolling Eyes .

Viele Grüße und allen ein Frohes Fest
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Beast
Verfasst am: Sa, 22. Dez 2007, 13:06
Anmeldungsdatum: 02.12.2007 Beiträge: 301 Wohnort: Italia
Hiya
Was lese ich da? In DE gibt's Sonntags-Fahrverbot fuer PickUps mit Anhaenger? Wer klaert mich bitte auf?

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PlasticBertrand
Verfasst am: Sa, 22. Dez 2007, 13:36
Anmeldungsdatum: 25.04.2004 Beiträge: 1123 Wohnort: Jena
Es gibt in Deutschland ein Sonntags-Fahrverbot für LKW mit Anhänger. Hierunter fällt auch ein Pickup mit Anhänger sofern als LKW zugelassen.

http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134987064817779961290/1_141.PDF

Aus diesem Grunde hatte ich meinen Lux seinerzeit als PKW zugelassen.

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Beast
Verfasst am: Sa, 22. Dez 2007, 15:16
Anmeldungsdatum: 02.12.2007 Beiträge: 301 Wohnort: Italia
PlasticBertrand hat Folgendes geschrieben:
Es gibt in Deutschland ein Sonntags-Fahrverbot für LKW mit Anhänger. Hierunter fällt auch ein Pickup mit Anhänger sofern als LKW zugelassen.

http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134987064817779961290/1_141.PDF

Aus diesem Grunde hatte ich meinen Lux seinerzeit als PKW zugelassen.


Find' ich irgendwie lustig dass Du die Begruendung fuer Deine -imho- falsche Meinung per Link mitlieferst. Wink
In dem von Dir verlinkten Doc wird naemlich schon ganz am Anfang ausdruecklich von Transportgewerbe gesprochen ... d.h. ja dann wohl im Umkehrschluss dass Privatfahrzeuge davon nicht betroffen sein koennen.

Oder hab' ich Dich jetzt falsch verstanden und Du bezogst Dich auf Fahrzeuge, die im Guetertransport genutzt werden?

Ausserdem ... muss ich das verstehen? Fuer ein Fahrzeug welches als Lkw zugelassen ist zahlst Du die Kfz-Steuer als Pkw, darfst aber dann doch nur wie Lkw fahren oder was?

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Romain
Verfasst am: Sa, 22. Dez 2007, 15:21
Spender Anmeldungsdatum: 17.09.2005 Beiträge: 2976 Wohnort: N 49°34.261' E 005°54.959'
Aus irgendwelchen Gründen hat der eine oder andere seinen Pickup als LKW zugelassen obwohl kein Transport oder Gewerbe dahinter steht

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Beast
Verfasst am: Sa, 22. Dez 2007, 17:29
Anmeldungsdatum: 02.12.2007 Beiträge: 301 Wohnort: Italia
Romain hat Folgendes geschrieben:
Aus irgendwelchen Gründen hat der eine oder andere seinen Pickup als LKW zugelassen obwohl kein Transport oder Gewerbe dahinter steht


Ahem ... schon, das setze ich ja voraus ... aber ... das hilft mir jetzt auch nicht weiter ... <kopfkratz>

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PlasticBertrand
Verfasst am: Sa, 22. Dez 2007, 17:52
Anmeldungsdatum: 25.04.2004 Beiträge: 1123 Wohnort: Jena
Ich weiss nicht was an meiner Meinung falsch sein soll und ich verstehe auch nicht was daran und am verwendeten link lustig ist.

De facto wurde ich an einem Sonntag, mit als LKW zugelassenem Pickup, beim ziehen eines Pferdeanhängers zu einem Turnier von der Polizei angehalten und mit Verweis auf das Fahrverbot gezwungen den Pferdeanhänger auf einem Parkplatz abzustellen.

An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis
22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht
über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen
nicht verkehren." So heißt es wörtlich in
Paragraph 30 der Straßenverkehrsordnung (StVO).

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Beast
Verfasst am: Sa, 22. Dez 2007, 18:06
Anmeldungsdatum: 02.12.2007 Beiträge: 301 Wohnort: Italia
PlasticBertrand hat Folgendes geschrieben:
Ich weiss nicht was an meiner Meinung falsch sein soll und ich verstehe auch nicht was daran und am verwendeten link lustig ist.


I see dass Du das nicht verstanden hast. Sad
Sorry ... weiss aber auch nicht wie ich Dir den Joke erklaeren soll. Embarassed

Zitat:
De facto wurde ich an einem Sonntag, mit als LKW zugelassenem Pickup, beim ziehen eines Pferdeanhängers zu einem Turnier von der Polizei angehalten und mit Verweis auf das Fahrverbot gezwungen den Pferdeanhänger auf einem Parkplatz abzustellen.


Ist ja witzig ... und die Pferde? Mussten die dann zu Fuss weiter oder wie?
Sowas aehnliches gab's vor Jahren auch hier bei uns im Piemont vor allem als ein praefekt sich ausdachte dass PickUps (ohne Anhaenger) ja Lkws waeren und deshalb grundsaetzlich nicht am Sonntag fahren duerften ... das hat Jahre gedauert bis die Gerichte ihm erklaeren konnten dass diese seine Interpretation eine aeusserst persoenliche war und nix mit geltendem Gesetz zu tun hatte. Moecht aber nicht wissen wieviel Strafen in der Zeit gezahlt wurden ...

Zitat:
An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis
22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht
über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen
nicht verkehren." So heißt es wörtlich in
Paragraph 30 der Straßenverkehrsordnung (StVO).


Seen. Koennte man aber doch auch so interpretieren dass da nur Lkws ueber 7,5 to. gemeint sind, oder nicht? Und ... ein Anhaenger, wie verkehrt der denn? Weil, wenn der alleine verkehrt dann laeuft was verkehrt ...

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Onkelchen
Verfasst am: Sa, 22. Dez 2007, 19:30
Anmeldungsdatum: 21.09.2003 Beiträge: 6495 Wohnort: BaWü
Beast hat Folgendes geschrieben:
Seen. Koennte man aber doch auch so interpretieren dass da nur Lkws ueber 7,5 to. gemeint sind, oder nicht?




Interpretieren ?

Wir sind in Deutschland!



Wobei es durchaus eine Aufweichung der Regel für Fahrzeuge < 3,5 t gibt.

Viele Grüße
Onkelchen

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2 Starrachsen, 4 Blattfedern und die Himmelsrichtung auf dem GPS.




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