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-- Fernscheinwerfer-Anbau auf Überrollbügel |
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| TommyT |
Verfasst am: Do, 07. Aug 2008, 22:40 |
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Anmeldungsdatum: 15.06.2008
Beiträge: 136
Wohnort: Jübek / Schleswig-Holstein
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Hallo Leute
Ich würde gerne an meinen Überrollbügel (den ich morgen montieren werde) 4 zusätzliche Fernscheinwerfer anbauen. Vielleicht auch nur zwei...
Dazu hab ich ein paar Fragen und denke, hier bekomme ich die passenden Antworten dazu...
0.) Gehört der Beitrag in ein anderes Unterforum? Wenn ja, sorry... Verschiebt ihn dann bitte...
1.) Welche Scheinwerfer bieten sich da am besten an? Sie sollten nicht zu hoch sein.
2.) Wie befestige ich sie am besten? Schön wäre, wenn sie auch mit wenig Zeitaufwand bei Bedarf problemlos de- bzw. wieder montiert werden können.
Hier https://roadranger.de/shop/index.php?AXN=88182088923540$1$tYB9Pfo3$JI0uRVT-2XVjzd8iWuZ5k0&send=shop&darstellen=1&Kategorie_ID=21-03-07&selected=21-03-07&open=21-03-07 hab ich Klemmhalter gesehen. (Ganz runter scrollen)
Taugt das was?
Der Rohrdurchmesser des Bügels ist übrigens 60 mm.
3.) Wie komme ich mit den Kabeln weg?
4.) Was sagt der TÜV? Muß ich das eintragen lassen oder jedesmal demontieren, wenn ich zum TÜV muß? Kriegt man das überhaupt eingetragen?
5.) Wie ist das mit der Ref.-Dingsbums? 75 darf nicht überschritten werden? Hab hier irgendwo sowas gelesen. Heißt das, daß man zwar sämtliche Lampen dran haben darf, nur eben nicht soviele auf einmal einschalten darf, damit die 75 nicht überschritten wird? Wieviel haben denn die Original-Lampen?
@Angela & Fongs: Nein, diesmal werde ich keine "schnelle" Entscheidung treffen...
Danke...
Gruß
Tommy |
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| eberhard |
Verfasst am: Fr, 08. Aug 2008, 00:20 |
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Anmeldungsdatum: 08.06.2001
Beiträge: 3161
Wohnort: der mit den Schnaken tanzt
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...unter 4 x 500 Watt solltest du erst gar nicht anfangen, oder willst du, daß jeder gleich sieht, daß du für Colt Sievers schwärmst ?

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_________________ __ /__]_______ ....alles Nette von e.
[_--_][__][__--_]
((O))_____((O))
Nichts ist unmöööööööööglich...
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| Loafi |
Verfasst am: Fr, 08. Aug 2008, 08:29 |
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Anmeldungsdatum: 03.07.2003
Beiträge: 2364
Wohnort: A7 Albaufstiegsschwabe
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Prinzipiell geb ich Eberhard ja mal Recht, nur solltest Du dann min. 4 x 25 mm² Kabel verwenden, da beim einschalten locker mal 165 Amp nach oben juckeln.........
Ja ehrlich !!!!!
Aber nun mal ernsthaft.
Wie soll der Bügel den aussehen ????
Ist das so ein Eisdielen-Chromteil ????
Kannst Du Ihn anbohren oder dran schweißen ???
Danach richtet sich schlußendlich, wie Du Deine Scheinwerfer befestigst.
Kabel kannst Du (siehe oben) dann innerhalb verlegen oder mit Kabelkanälen oder nur Wellenrohr und Kabelbinder.
Ich persönlich hab zwar auch 4 Fern auf dem Dach, benutze sie aber so gut wie nie. Denn meist erleuchten sie die Motorhaube störend mit, oder aber du hängst im Wald und sie blenden in den Bäumen und/oder den vor Dir fahrenden.
Wenn Du schon welche oben drauf schraubst, plan doch gleich 2 Arbeitscheinwerfer drehbar nach hinten und zu Seite mit ein. Das macht richtig Sinn...... |
_________________ guggst Du hier:
www.heilige-Hallen.beep.de
Grüße, Opa Loafi
Wir können alles, außer hochdeutsch und Dünnblech schweißen
FMoSAA
Founder Member of Solid Axle Association
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| Angela |
Verfasst am: Fr, 08. Aug 2008, 09:03 |
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Anmeldungsdatum: 13.11.2003
Beiträge: 10347
Wohnort: nicht mehr bei Mama!!!
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und bitte keine runde Scheinwerfer, die sehen immer aus wie Micky Maus Ohren.....
und zum Rest....wie Loafi schrieb...was soll es werden??? Alles andere richtet sich dann nach dem Bügel.....  |
_________________ "Was ich mir vorstellen kann,kann Loafi bauen. Was er baut, kann ich mir manchmal nicht vorstellen......." Und manchmal baut und baut und baut er.....aber wo sind die Fotos??? Baut er vielleicht gar nix????OK,er baut....
wir starten durch: www.oettinger.de
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| TommyT |
Verfasst am: Fr, 08. Aug 2008, 16:45 |
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Anmeldungsdatum: 15.06.2008
Beiträge: 136
Wohnort: Jübek / Schleswig-Holstein
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Hallo Leute
Also es ist wohl ein sogenannter "Eisdielen"-Bügel. Ich denke, ihr sagt das zu dem, was da jetzt auf meiner Ladfläche ist. (siehe Fotos).
Schweißen scheidet aus, bleibt anbohren oder diese Klemmhalter, wie Roadranger anbietet (60 mm). Dazu siehe Link im ersten Beitrag von mir.
Die schönste Lösung wäre natürlich, das Kabel im Rohr zu verlegen, wird aber wahrscheinlich schwierig. Deshalb werde ich wohl auf Wellrohr zurückgreifen müssen.
Ich hab mir bereits überlegt, erstmal nur zwei Fernscheinwerfer in die Mitte des Bügels zu setzen. Natürlich eckige. Die sind auch nicht so hoch, wie runde.
Zwei weitere kommen dann später. Die Idee mit den Arbeitsscheinwerfern finde ich gut.
Wenn meine Fragen 4 und 5 kein Problem darstellen, erledigt sich das mit dem einfachen An- und Abbau der Lampen. Dann können sie immer fest dran bleiben. Ich will sowieso solche Schutzkappen draufmachen.
Vorne hab ich jetzt übrigens eckige Zusatzscheinwerfer dran (sieht man auch im Foto)
Jetzt die Fotos: |
 Buegel_001.jpg / 207.86 KB / 21 mal Angeschaut
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 Buegel_002.jpg / 143.65 KB / 16 mal Angeschaut
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 buegel003.jpg / 210.78 KB / 16 mal Angeschaut
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 buegel_004.jpg / 188.13 KB / 19 mal Angeschaut
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| Loafi |
Verfasst am: Fr, 08. Aug 2008, 18:45 |
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Anmeldungsdatum: 03.07.2003
Beiträge: 2364
Wohnort: A7 Albaufstiegsschwabe
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Brrrrrrrrrrrrrr, Brauner, nicht so schnell, gaaaanz langsam.
Bevor Du hier anfängst so euphorisch Deine Scheinwerfer auf´n Bügel zu nageln, würde ich mich vorher lieber über "lichttechnische Einrichtungen an Kfz´s " informieren.
Fahr doch einfach kurz bei TÜV oder DEKRA vorbei und frag mal nach. (haben auch Samstags offen)
Ich hab da noch was im Ohr von :
- 6 Scheinwerfer nach vorne
- 4 dürfen max. zusammen funzeln (da zählt original + zusatzoriginal als 4)
- wenn oben 2 brennen, müßen unten welche ausgehen
- wenn oben 4 brennen, darf unten nur noch Standlicht brennen
- Scheinwerfer dürfen nicht höher als XY.. cm hoch angebracht sein.
- nur Arbeitscheinwerfer auf dem Dach
- aber nur, wenn vorne Anbauplatte für Zusatzgeräte dran ist (Winde gilt nicht)
- Wenn Arbeitsscheinwerfer dann nur max. XY.. Lux
- Abdecken gilt nicht, denn was drann ist muß auch gehen.
- extra Schalter, gilt nicht......
............. und der ganze Mist.
Nagel mich nicht fest, vieles kann ich dir nicht genau sagen, aber ich würde vorher fragen, bevor Du unnötig rummachst, Geld versenkst und Ärger bekommst.
Ich laß mich aber gerne eines besseren belehren. Sowas ändert sich ja ständig......
Als Beispiel : wir haben vor 2 Jahren 3 schweineteure Chromdachbügel mit 4 Luminator (die Riesendinger) vom Lkw-Dach geschraubt, weil die Sheriff ne regelrechte Jagd auf diese Dinger gemacht hat.
Und die waren mal richtig praktisch, schön und wir haben vorne ein Zugmaul zum Anhängerschieben.
Egal, die Teile mußten runter, da sie das nächtliche Erscheinungsbild für entgegenkommenden Verkehr verfälschten.
Schlag mich jetzt nicht, so war es, und so kann es Dir auch passieren.
Ich würd vorher jemanden fragen, der sich damit auskennt.
erleutende Grüße |
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Grüße, Opa Loafi
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| TommyT |
Verfasst am: Fr, 08. Aug 2008, 20:47 |
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Anmeldungsdatum: 15.06.2008
Beiträge: 136
Wohnort: Jübek / Schleswig-Holstein
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Ahhhhhhhhhh, das hört sich ja grauenhaft an!!!
Ich hab ja jetzt schon 6 Scheinwerfer nach vorne... 2x Original, 2x Original Nebel und 2x Zusatz Fern...
Vorne ist nix dran, nichtmal ne Winde... also keine Arbeitsschweinwerfer *grunz*
Naja, jedenfalls viele Auflagen, die meinen Scheinwerfer-Traum begraben...
Da werd ich mal beim TÜV vorbei juckeln und fragen, bevor ich anfange zu heulen.
Danke dir für die Infos.
Ich werde berichten, sobald ich mehr weiß. Wird aber diese Woche nix mehr, komme nicht dazu, morgen hinzufahren.
Gruß
Tommy |
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| Fongs |
Verfasst am: Fr, 08. Aug 2008, 22:35 |
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Anmeldungsdatum: 02.08.2001
Beiträge: 7246
Wohnort: zentral-CH
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Loafi hat Folgendes geschrieben: Brrrrrrrrrrrrrr, Brauner, nicht so schnell, gaaaanz langsam.
Bevor Du hier anfängst so euphorisch Deine Scheinwerfer auf´n Bügel zu nageln, würde ich mich vorher lieber über "lichttechnische Einrichtungen an Kfz´s " informieren.
Fahr doch einfach kurz bei TÜV oder DEKRA vorbei und frag mal nach. (haben auch Samstags offen)
genau das wären jetzt meine Worte auch gewesen...
zu all den anderen Fragen weiss ich jetzt auch nix mehr...is ja schon vieles gesagt...
warum du allerdings deine Schweinwerfer so montieren willst das Du sie schnell an und abmontieren kannst von deinem "Eisdielenbügel"...
aber informier dich erstmal....besser ist das  |
_________________ Gruss Fongs


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| Colt |
Verfasst am: Fr, 08. Aug 2008, 23:18 |
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Anmeldungsdatum: 09.09.2006
Beiträge: 10805
Wohnort: Merzhausen
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Servus Tommy,
der Link auf die Halter geht bei mir nicht.
Ich würde dir wie Loafi auch empfehlen einfach zu deinem TÜVler fahren und den fragen. Die Rennleitung ist (zumindest bei uns) da recht aufmerksam, wenn vorne zu viel leuchtet... Würde da eher nicht mit nicht eingetragenem zuvielem rumfahren!
Viele Grüße,
Marc |
_________________ Du kannst es dir vorstellen, also kannst du es dir auch bauen!

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| TommyT |
Verfasst am: Sa, 09. Aug 2008, 11:30 |
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Anmeldungsdatum: 15.06.2008
Beiträge: 136
Wohnort: Jübek / Schleswig-Holstein
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Zitat: warum du allerdings deine Schweinwerfer so montieren willst das Du sie schnell an und abmontieren kannst von deinem "Eisdielenbügel"...
Na wegen dem TÜV
PS: Für die, wo der Link nicht funzt, hier das Bild vom Lampenhalter: |
...von roadranger.de
 Lampenhalter.jpg / 44.93 KB / 17 mal Angeschaut
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| Loafi |
Verfasst am: Sa, 09. Aug 2008, 11:43 |
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Anmeldungsdatum: 03.07.2003
Beiträge: 2364
Wohnort: A7 Albaufstiegsschwabe
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Hey Tommy,
ist schon klar, aber bedenke, daß jeder kleine Dorfwachtmeister die scheinwerfer zählen kann.
Wenn er dann schlechte Laune hat, bist Du reif.
Vor vielen vielen Jahren stand mein FremdmarkenPickup mal auf dem Parkplatz eine Pizzeria. Als ich raus kam, hing ein Zettel dran, und damals folgte dann die Anzeige.............
Mußte sie abbauen und bezahlen...........
Bedenke dies bitte, nachdem Du Dich schlau gemacht hast......  |
_________________ guggst Du hier:
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Grüße, Opa Loafi
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| Henri |
Verfasst am: So, 10. Aug 2008, 08:53 |
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1000
Wohnort: Düsseldorf
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Tommy T,
guckst du da
Interessant ist die Regelung für Arbeitsscheinwerfer. Die Anzahl ist unbegrenzt. Wichtig eben das sie separat zu schalten sind und nicht automatisch mit Fern/Nebellicht angehen. Und das du sie über das Standlicht schaltest.
Mfg
Henri |
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| TommyT |
Verfasst am: So, 10. Aug 2008, 11:40 |
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Anmeldungsdatum: 15.06.2008
Beiträge: 136
Wohnort: Jübek / Schleswig-Holstein
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Hallo Henri
Das hab ich mri jetzt durchgelesen. Beim Tüv Nord wird wohl das gleiche gelten. Wie ich daraus sehe, ist wohl nix mit weiteren Fernscheinwerfern auf dem Überrollbügel. Die Sache mit den Arbeitsscheinwerfern ist interessant. Trotz allem werde ich beim TÜV vorbeifahren und die direkt fragen. Umbringen werden sie mich schon nicht.
Danach berichte ich...
Gruß
Tommy |
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| BlackDoKa |
Verfasst am: So, 10. Aug 2008, 11:49 |
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Anmeldungsdatum: 09.03.2007
Beiträge: 5026
Wohnort: Mühlhausen
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Du darfst so viele Scheinwerfer ans Auto knallen wie du willst!
Aber:
es dürfen nur 2 zusätzliche Scheinwerfer ans Fernlicht gekoppelt sein!
Die restlichen (Arbeitsscheinwerfer müssen seperat geschalten sein,
und ganz wichtig: Sie müssen wärend der Fahrt abgedeckt sein!!!
Bei den Fernscheinwerfer ist die max. Einbauhöhe usw. zu beachten!
Wenn alles beachtet wurde, und die Scheinwerfer das E1 Symbol haben müssen sie auch nicht eingetragen werden!
Laut meinem TÜV ist es ok, wenn die Arbeitsscheinwerfer ans Fernlicht gekoppelt sind, sie aber mit nem Schalter aus dem Innenraum ausgeschaltet werden können, und wärend der Fahrt nicht eingeschaltet und abgedeckt sind!  |
_________________ Gruß
Oli
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| TommyT |
Verfasst am: Mi, 13. Aug 2008, 16:58 |
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Anmeldungsdatum: 15.06.2008
Beiträge: 136
Wohnort: Jübek / Schleswig-Holstein
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Hallo Leute
Ich war soeben beim TÜV und habe mich bezüglich der Scheinwerfer-Angelegenheit erkundigt.
Der TÜV Nord sagt folgendes:
Es dürfen 4 Fernscheinwerfer inklusive der Originalen dran sein. Die Zusatzscheinwerfer sind mit dem originalen Fernlicht zu koppeln. Angebaut werden dürfen sie sowohl vorne wie auch auf dem Überrollbügel.
Arbeitscheinwerfer dürfen so viele dran sein, wie ich das will, jedoch müssen sie über einen separaten Schalter ein- und auszuschalten sein. Während der Fahrt dürfen sie nicht eingeschaltet sein und müssen abgedeckt werden. Sie sind zum Beleuchten der "Arbeitsfläche" gedacht und für nix anderes. Die Höhe der Scheinwerfer ist nicht maßgeblich. Die Wagenhöhe verändert sich nicht. Denn auch Rückspiegel werden nicht zur Breite gezählt und die Antenne auch nicht zur Höhe. Gleiches gilt für Beleuchtungseinrichtungen.
Eingetragen werden müssen die FERNscheinwerfer, wenn sie nicht das "E"-Zeichen tragen. Bei ARBEITSscheinwerfer spielt das keine Rolle.
So siehts aus...
Gruß
Tommy |
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