Gasherd in der Mietwohnung

Für alles, was sonst nirgends reinpaßt...
j8 RR
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Gasherd in der Mietwohnung

Beitrag von j8 RR »

Wertes Forum,
mich plagt seit einiger Zeit folgendes Problem:

Wir wohnen in einer Mietwohnung und kochen seit Jahren auf einem Elektroherd des Vermieters. 1985 war der niegelnagelneu, jetzt ist er 27 Jahre alt.

Der Herd, nicht der Vermieter! :biggrin:

Beim Camping, im Wohnwagen und auf den üblichen Treffen kochen wir immer und gerne mit Propangas, zu meiner völligen Begeisterung.
Das haben wir nun, selbstverständlich illegalerweise, auch schon eine ganze Zeit in unserer heimischen Küche getan. :roll:

Mit ´nem Campingkocher, der hat zwar ´ne Zündsicherung, die illegal von mir befüllten 2 Kg bzw. 3 Kg grauen Propangasflaschen gibt´s wohl schon gar nicht mehr am Markt. TÜV haben die auch schon lange nicht mehr. Der Druckminderer ist auch nur für "Draußen" zugelassen.

(Also alles schon sehr konsprirativ und verschwörungstheoretisch. Modellflugzeuge hatte ich auch schon.
Nur falls irgendwelche Geheimdienste hier mitlesen.... :biggrin: )

Über dem Herd befindet sich eine handelsübliche Abzugshaube, die Fenster lassen sich öffnen, es ist kein Durchgangsraum, die Größe der Küche beträgt ca. 10 m², Deckenhöhe wie üblich 2,5 m,
Rauminhalt also ca 25 m³.

Aber das Kochen mit der "illegalen" Camping- Hardware? Genial!

Und die Gasflasche ist immer ZUGEDREHT!!!
Außer bei aktueller Benutzung, und nie ohne Aufsicht!!! Es ist immer jemand dabei!!!
Das ist kein Scherz :!:

Kein Vergleich mit dem alten E-Herd! Einfach genial, das Kochen auf Gas.

Nun habe ich die Gelegenheit einen richtigen Standgasherd kostenlos zu bekommen, er soll knapp ein Jahr alt sein, hat einen E-Backofen und stammt von einer alten Dame die leider jetzt verstorben ist.

Ich muß ihn nur abholen, 20 km entfernt.

Diesen Gasherd möchte ich gerne in unsere Mietwohnungsküche stellen, den alten E-Herd rausschmeißen. Wo der hinsoll, muß ich mit dem Vermieter noch klären (Eigentümer).

Sebstverständlich bekommt der Gasherd dann auch einen für Innenräume zugelassenen Druckminderer, er wird mit anderen Düsen auf Flüssiggas umgerüstet und wird mit aktuellen 5 Kg Flaschen aus dem Baumarkt befeuert, eine am Herd, in Benutzung, eine auf ´m Balkon als Reserve.
Alles ist vorhanden.

Heute abend habe zuerst unseren Bezirksschornsteinfegermeister angerufen, ich kenne ihn persönlich.
Er wußte zwar das es da etwas gibt mit Heizanlagen der Klasse A oder so.........er müsse auch googeln und hat mir dann gesagt ich solle mal bei TRF Flüssiggas 1996 nachlesen, da könne etwas stehen.
Klar, wenn ich mir einen 5000 Liter Gastank hinstellen will werde ich da fündig.

Will ich aber nicht, ich will nur eine 5 Kg Flasche in der Küche betreiben, nicht lagern!

Danach habe ich die Suchfunktion des BTF benutzt: GASHERD

Jede Menge Einträge! Leider nichts, was mir wirklich weiterhilft.
Anschließend wieder gegoogelt und in diversen Foren jede Menge gelesen.

Von:
Ja, klar, kein Problem, 2 Stück 11 Kg Flaschen in der Wohnung sind erlaubt
bis hin zu "ALLES FLIEGT IN DIE LUFT", 11 KG Propan entsprechen 130 Kg TNT
den wüstesten Vermutungen was denn wohl die Versicherungen sagen wenn mal was passiert usw. usw.usw ..alles BULLSHIT

Also, meine Frage:
Darf ich einen Gasherd in Hannover in einer Mietwohnung (ohne Gasanschluß von außen, den haben wir hier nicht) mit einer aktuellen 5 Kg Propangasflasche betreiben?

Ich lege Wert auf Eure Aussagen, Erfahrungen, Warnungen, was auch immer.


Noch kurz ein paar Info´s:
Ich weiß, das man als Laie nicht an Bremsen schrauben darf!
Ich weiß, daß man als Laie nicht an der Lenkung basteln darf!
Ich weiß auch, daß ich als Laie einen Fachmann zu Rate holen muß, wenn bei meinem Föhn das Kabel kaputt ist.
Ich weiß ebenso, das Elektroherde immer nur von entsprechend ausgebildeten Personen angeschlossen werden dürfen.
Selbstverständlich weiß ich auch, daß ich nicht mit Gas rumfummeln darf.
Ich weiß auch, daß Propan bei der Verbrennung neben Kohlenmonoxid auch viel Wasser freisetzt/erzeugt...
und fast 13 kW pro Kg an Leistung in sich hat...usw...usw...

Auf fast allen o.g. Gebieten bin ich Laie, Ich habe alles gemacht, ich lebe aber trotzdem noch. :biggrin:
Ich habe auch bis jetzt keinem anderen Menschen mit meinen laienhaften Basteleien Schaden zugefügt, hoffe ich jedenfalls.....

Ich kenne Propangas, ich habe in meiner aktiven Ballonfahrerzeit Hunderte, wahrscheinlich Tausende von Litern von dem "so gefährlichem Gas" persönlich umgefüllt, betankt, direkt daneben gestanden, wie man das auch nennen mag.

Ich glaube, das ich immer noch mit gesundem Menschenverstand arbeite :wink: ...auch illegal :biggrin:

Man muß einfach immer nur wissen was man tut!

....und das weiß ich aktuell mit dem Gasherd rechtlich eben leider nicht!!

Ich zähl auf Euch und Eure Tipps und Kommentare!

Reinhold

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Warum_nicht
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Re: Gasherd in der Mietwohnung

Beitrag von Warum_nicht »

Nach TRF 1996 Pkt. 4

Absatz 4.2.2
Aufstellung von Flüssiggasflaschen mit einem Füllgewicht bis höchstens 14 kg in Gebäuden mit Aufenthaltsräumen.

Innerhalb von Aufenthaltsräumen dürfen Flüssiggasflaschen bis zu einem Füllgewicht von höchstens 14 kg aufgestellt werden.

Absatz 4.2.2.1
Schlafräume.

In Räumen, die ausschließlich Schlafzwecken dienen, dürfen keine Flüssiggasflaschen aufgestellt werden.

Absatz 4.2.2.2
Anzahl der Flüssiggasflaschen.

In einer Wohnung dürfen höchstens 2 Flüssigasflaschen, einschließlich entleerter, je Raum höchstens 1 Flüssiggasflasche, vorhanden sein

Gruß......und sag an wann ich Kosten kommen darf :lol:

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BKA
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Re: Gasherd in der Mietwohnung

Beitrag von BKA »

j8 RR hat geschrieben:Wertes Forum,
mich plagt seit einiger Zeit folgendes Problem:

Wir wohnen in einer Mietwohnung und kochen seit Jahren auf einem Elektroherd des Vermieters. 1985 war der niegelnagelneu, jetzt ist er 27 Jahre alt.

Der Herd, nicht der Vermieter! :biggrin:

Beim Camping, im Wohnwagen und auf den üblichen Treffen kochen wir immer und gerne mit Propangas, zu meiner völligen Begeisterung.
Das haben wir nun, selbstverständlich illegalerweise, auch schon eine ganze Zeit in unserer heimischen Küche getan. :roll:

Mit ´nem Campingkocher, der hat zwar ´ne Zündsicherung, die illegal von mir befüllten 2 Kg bzw. 3 Kg grauen Propangasflaschen gibt´s wohl schon gar nicht mehr am Markt. TÜV haben die auch schon lange nicht mehr. Der Druckminderer ist auch nur für "Draußen" zugelassen.

(Also alles schon sehr konsprirativ und verschwörungstheoretisch. Modellflugzeuge hatte ich auch schon.
Nur falls irgendwelche Geheimdienste hier mitlesen.... :biggrin: )

Über dem Herd befindet sich eine handelsübliche Abzugshaube, die Fenster lassen sich öffnen, es ist kein Durchgangsraum, die Größe der Küche beträgt ca. 10 m², Deckenhöhe wie üblich 2,5 m,
Rauminhalt also ca 25 m³.

Aber das Kochen mit der "illegalen" Camping- Hardware? Genial!

Und die Gasflasche ist immer ZUGEDREHT!!!
Außer bei aktueller Benutzung, und nie ohne Aufsicht!!! Es ist immer jemand dabei!!!
Das ist kein Scherz :!:

Kein Vergleich mit dem alten E-Herd! Einfach genial, das Kochen auf Gas.

Nun habe ich die Gelegenheit einen richtigen Standgasherd kostenlos zu bekommen, er soll knapp ein Jahr alt sein, hat einen E-Backofen und stammt von einer alten Dame die leider jetzt verstorben ist.

Ich muß ihn nur abholen, 20 km entfernt.

Diesen Gasherd möchte ich gerne in unsere Mietwohnungsküche stellen, den alten E-Herd rausschmeißen. Wo der hinsoll, muß ich mit dem Vermieter noch klären (Eigentümer).

Sebstverständlich bekommt der Gasherd dann auch einen für Innenräume zugelassenen Druckminderer, er wird mit anderen Düsen auf Flüssiggas umgerüstet und wird mit aktuellen 5 Kg Flaschen aus dem Baumarkt befeuert, eine am Herd, in Benutzung, eine auf ´m Balkon als Reserve.
Alles ist vorhanden.

Heute abend habe zuerst unseren Bezirksschornsteinfegermeister angerufen, ich kenne ihn persönlich.
Er wußte zwar das es da etwas gibt mit Heizanlagen der Klasse A oder so.........er müsse auch googeln und hat mir dann gesagt ich solle mal bei TRF Flüssiggas 1996 nachlesen, da könne etwas stehen.
Klar, wenn ich mir einen 5000 Liter Gastank hinstellen will werde ich da fündig.

Will ich aber nicht, ich will nur eine 5 Kg Flasche in der Küche betreiben, nicht lagern!

Danach habe ich die Suchfunktion des BTF benutzt: GASHERD

Jede Menge Einträge! Leider nichts, was mir wirklich weiterhilft.
Anschließend wieder gegoogelt und in diversen Foren jede Menge gelesen.

Von:
Ja, klar, kein Problem, 2 Stück 11 Kg Flaschen in der Wohnung sind erlaubt
bis hin zu "ALLES FLIEGT IN DIE LUFT", 11 KG Propan entsprechen 130 Kg TNT
den wüstesten Vermutungen was denn wohl die Versicherungen sagen wenn mal was passiert usw. usw.usw ..alles BULLSHIT

Also, meine Frage:
Darf ich einen Gasherd in Hannover in einer Mietwohnung (ohne Gasanschluß von außen, den haben wir hier nicht) mit einer aktuellen 5 Kg Propangasflasche betreiben?

Ich lege Wert auf Eure Aussagen, Erfahrungen, Warnungen, was auch immer.


Noch kurz ein paar Info´s:
Ich weiß, das man als Laie nicht an Bremsen schrauben darf!
Ich weiß, daß man als Laie nicht an der Lenkung basteln darf!
Ich weiß auch, daß ich als Laie einen Fachmann zu Rate holen muß, wenn bei meinem Föhn das Kabel kaputt ist.
Ich weiß ebenso, das Elektroherde immer nur von entsprechend ausgebildeten Personen angeschlossen werden dürfen.
Selbstverständlich weiß ich auch, daß ich nicht mit Gas rumfummeln darf.
Ich weiß auch, daß Propan bei der Verbrennung neben Kohlenmonoxid auch viel Wasser freisetzt/erzeugt...
und fast 13 kW pro Kg an Leistung in sich hat...usw...usw...

Auf fast allen o.g. Gebieten bin ich Laie, Ich habe alles gemacht, ich lebe aber trotzdem noch. :biggrin:
Ich habe auch bis jetzt keinem anderen Menschen mit meinen laienhaften Basteleien Schaden zugefügt, hoffe ich jedenfalls.....

Ich kenne Propangas, ich habe in meiner aktiven Ballonfahrerzeit Hunderte, wahrscheinlich Tausende von Litern von dem "so gefährlichem Gas" persönlich umgefüllt, betankt, direkt daneben gestanden, wie man das auch nennen mag.

Ich glaube, das ich immer noch mit gesundem Menschenverstand arbeite :wink: ...auch illegal :biggrin:

Man muß einfach immer nur wissen was man tut!

....und das weiß ich aktuell mit dem Gasherd rechtlich eben leider nicht!!

Ich zähl auf Euch und Eure Tipps und Kommentare!

Reinhold


Ihr Artikel ist uns durch die ungewöhnliche Anhäufung von Schlüsselwörtern aufgefallen! :alarm:
[size=100]IM [b][i]Erika[/i][/b] - Wir lesen mit![/size]
[size=75]Bundeskriminalamt, Zoll- und Steuerfahndung, BAG, sowie der Drogenspürhund[/size]

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timo cr
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Registriert: Fr 29. Sep 2006, 18:04
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Re: Gasherd in der Mietwohnung

Beitrag von timo cr »

Ihr Artikel ist uns durch die ungewöhnliche Anhäufung von Schlüsselwörtern aufgefallen!
IM Erika - Wir lesen mit!
Bundeskriminalamt, Zoll- und Steuerfahndung, BAG, sowie der Drogenspürhund

BKA

Beiträge: 29
Registriert: Do, 21. Okt 2010, 04:42
Wohnort: Wiesbaden

Jetzt werd ich auch nervös,dachte nicht das kochen illegal ist :D
Wir haben eine 80 Kiloflasche,die hält bei uns (3 Personen) knapp 14 Monate zum kochen.
Und bis jetzt ist noch keiner durch einen Gasunfall verletzt worden die letzten 16 Jahre.Hab die Flasche aber draussen,allein vom Platz her.
Backofen ist leider noch elektrisch,will aber einen "Onkelchenoven" :biggrin:

Gruss
Timo

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bandeirante
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Re: Gasherd in der Mietwohnung

Beitrag von bandeirante »

Unabhängig von irgendwelchen technischen Regeln und Vorschriften: In allen möglichen Ländern ist das Standard und wird zum teil sehr locker gehandhabt. Warum sollte das bei deiner Gewissenhaftigkeit (die ich deinen Beiträgen entnehme) nicht funktionieren. Freunde von uns haben das in D auch gemacht, die Flasche steht allerdings Ausserhalb. Auch wir haben sowas in PY, aber die Flasche steht ebenfalls in einem Kasten an der Aussenwand.
Gute Lüftung sollte schon gewährleistet sein, LPG ist schwerer als Luft und "setzt sich am Boden ab". Wenn möglich würde ich die Gebrauchsflasche immer ausserhalb des Hauses aufstellen; ein dünnes Loch ist schnell gebohrt, bei einer Mietwohnung allerdings ......

Kleine Anektote am Rand: Im Balkankrieg wurden die in jedem Haus vorhandenen Brenngasflaschen in die oberen Etagen gestellt und aufgedreht; im Keller wurde eine Kerze angezündet. Nach einigen Minuten war das Gebäude lautstark in den Rohbauzustand versetzt. Damit sollten die Häuser unbewohnbar gemacht werden um zu verhindern, dass die geflüchteten Bewohner zurückkehren.

Grüsse Axel O.
Der Weg ist das Ziel

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Steffen
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Re: Gasherd in der Mietwohnung

Beitrag von Steffen »

Moin,Moin.

Also bei unserem China Mann ,in seiner Küche stehen die Flaschen neben dem Herd .
Und der wird ja von der Gewerbeaufsicht kontrolliert.Sollte also genemigt sein.

Mfg Steffen
Hessen
STEFFEN ? HZJ / GRJ 79 / BJ42 Spezial( Little Frog )

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JWD
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Re: Gasherd in der Mietwohnung

Beitrag von JWD »

Hast Du Langeweile, Reinhold?
Warum kochst Du nicht einfach was Leckeres?

Lachs zum Beispiel :biggrin:
Chut chon
Maik

Neben einem Hund ist ein Buch Dein bester Freund.
In einem Hund ist es zu dunkel zum Lesen.

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Onkelchen
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Re: Gasherd in der Mietwohnung

Beitrag von Onkelchen »

Hi,

ob - aus welchem Grunde auch immer - ein Gasherd speziell in der Mietwohnung nicht erlaubt ist, klärt ein Blick in den Mietvertrag und in die Hausordnung.

Grundsätzliches zum Propangas in der Wohnung wurde ja schon geschrieben.

Für unseren Gasherd hat sich der Schorni noch nie interessiert, obwohl er auf dem Weg in den Heizungsraum durch die Küche geht.
Unser Gasherd ist an die Erdgasversorgung angeschlossen.

Ach ja ... dass Du gerne auf Gas kochst verstehe ich.
Das geht uns seit 10 Jahren genauso ... :biggrin:

Viele Grüße
Onkelchen
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, die die Welt nie angeschaut haben.
(Alexander von Humboldt)

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Abadias
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Re: Gasherd in der Mietwohnung

Beitrag von Abadias »

Am besten Du kontaktierst mal kurz telefonisch einen Großküchen- / Gastronomieausstatter. Die arbeiten zwar zu 99% mit Gas-Festanschlüssen, aber die sollten Dir hier definitiv eine Auskunft geben können.

Es wäre auch hier zu klären, inwiefern die Flasche gelagert werden muss (anketten?), wie groß der Abstand zur Wärmequelle sein muss und ggfs. ob nicht sogar eine Bodenabsaugung notwendig ist.

Ansonsten kann ich Dir als Gastronom sagen, dass Kochen mit Gas VIEL besser ist. Merke das ständig, da ich zu Hause nur einen E-Herd habe.

Gruß aus Süd-NDS
Stephan

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landcruiser
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Re: Gasherd in der Mietwohnung

Beitrag von landcruiser »

JWD hat geschrieben:Hast Du Langeweile, Reinhold?
Warum kochst Du nicht einfach was Leckeres?

Lachs zum Beispiel :biggrin:


Den leckeren Reinholdschen Krautsalat, dafür brauchst du nicht mal einen Herd. :biggrin:

Da eure Küche nicht unter Erdgleiche liegt und ihr immer ausreichend belüftet, dürfte das kein Problem sein.

Ich meine(!) zwei 11 kg Flaschen sind nach der Vorschrift (?) in der Küche zulässig. Nicht in Durchgängen wg. Brandlast.

Der Schorni hat dazu nix zu sagen, da es sich nicht um eine Feuerstätte handelt. (siehe TRGI)

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Bergler
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Re: Gasherd in der Mietwohnung

Beitrag von Bergler »

Ich kann nur soviel dazu sagen, dass ich als Student in unserer WG einen Gasherd hatte, den wir mit 5 kg-Flaschen "befeuert" haben. Die Ersatzflasche lagerte (mangels Balkon) im Bad. War problemlos und ich hab nie auch nur einen Gedanken daran verschwendet, dass das nicht erlaubt sei. Die einzige Explosion hatten wir, als es unsere Alu-auf-die-Herdplatte-stellen-Espressomaschine zerrissen hat. War ne ziemliche Sauerei.
Grüße
Thomas


HZJ 76 - 6 Zylinder - 5 Sitzplätze - 4 Türen - 3 Sperren - 2 Starrachsen - 1 Traum -
FJ 40 - 4 Räder - 3 Spiegel - 2 Sitze - 1 Erlebnis - 0 Komfort :biggrin:

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uwex2
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Re: Gasherd in der Mietwohnung

Beitrag von uwex2 »

Tach zusammen
egal was Du machst ob legal oder anders
Kauf dir bei deinem Gas(flaschen)versorger oder in einem anderen Fachgeschäft einen passenden Gaswarner
Damit bist wenn auch nicht unbedingt rechtlich aber wenigstens technisch auf der sicheren Seite.
Schönen Tag noch wünscht der Uwe

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Onkelchen
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Re: Gasherd in der Mietwohnung

Beitrag von Onkelchen »

Und zusätzlich der Nase trauen.

Propangas - bzw. der zugesetzte Geruchsstoff - stinkt ekelhaft knoblauchartig.
Das riecht man bereits, bevor der Gaswarner anschlägt ... dafür schlägt der Gaswarner auch an, wenn man nicht im Raum ist.

Viele Grüße
Onkelchen
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, die die Welt nie angeschaut haben.
(Alexander von Humboldt)

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TimHilux
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Registriert: So 4. Dez 2011, 16:39
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Re: AW: Gasherd in der Mietwohnung

Beitrag von TimHilux »

Oder schläft

Tim
Gesendet von meinem N25 mit Tapatalk
Hilux 2012, 2.5l Schalter, Ortec Minicamp, BP51, 31x10.5, OME, Rasta-Rockslider und Tankschutz, Asfir UFS Motor, ARB Towbar, BearLock, Solarpad und ein paar andere elektrische Spielereien, ARB Sperre vorne, ES Snorkel.

"Nur weil etwas Fakt ist, muss es noch lange nicht stimmen!" (Nadine)

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j8 RR
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Registriert: Fr 4. Feb 2005, 20:19
Wohnort: Hannover

Re: Gasherd in der Mietwohnung

Beitrag von j8 RR »

Mensch Leute,
so schnell soviele ausführliche Antworten :D
Vielen Herzlichen Dank dafür!

Ich hatte natürlich schon in der Hausordnung und im Mietvertrag geschaut :wink:
Dort wird auch nicht ansatzweise etwas in Richtung Gasherd und Flaschengas erwähnt, weder Richtung "erlaubt" noch Richtung "verboten", nix eben.

Das mit dem BKA war schon ´ne tolle Idee :biggrin:
Ich wage allerdings zu bezweifeln, daß die mich per Eintrag im BTF warnen würden :lol:
Eher hätte ich heute nacht noch das SEK mit Ramme vor der Tür gehabt........

Die Sache mit dem Gaswarner werde ich aufgreifen, eine gute Idee.
Ich weiß zwar wie Propan riecht, die Flasche ist wie erwähnt immer auch zu, außer bei Gebrauch, aber man weiß ja nie.

... und ich meine auch mal irgendwo gelesen zu haben das max. 2 Stück 11 Kg Flaschen in Räumen benutzt werden dürfen und auch eine leere 11 Kg Flasche trotzdem dazu zählt. Das die nicht gemeinsam in einem Raum stehen dürfen, wußte ich nicht.

Ich werde schon aus Gewichtsgründen nur auf eine 5 Kg Flasche zurückgreifen, schließlich muß ich das Ding jedesmal in die Küche asten. Die Reserve kommt auf den Balkon.

Eine Außenaufstellung der Betriebsflasche scheidet aus, da Mietwohnung!

Morgen abend hole ich den Herd ab!

Also,
nochmals herzlichen Dank für Eure Unterstützung, Ihr habt mir wirklich weitergeholfen.


Reinhold

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