Gericht billigt Kauf eines gestohlenen Auto

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Olli16
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Re: Gericht billigt Kauf eines gestohlenen Auto

Beitrag von Olli16 »

Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:

niap hat geschrieben:.... und es gibt keine Pflicht Fahrzeuge ohne ernsthafte Identitätsprüfung zu verleihen.....


Es geht sogar noch einen Schritt weiter: Das Autohaus muß den Führerschein und den Personalausweis kopieren und sogar die Abfahrtszeit und die Rückkehr aufschreiben und abheften damit im Fall eines Unfalls (mit Unfallflucht z.B.) nachgewiesen werden kann, wer zu dem fraglichen Zeitpunkt den Wagen gefahren hat. Ist im Prinzip das Gleiche wie bei der Autovermietung.

Das sowas teilweise nicht gemacht wird ist dann wieder Leichtsinn.

Natürlich dumm gelaufen, wenn die Ausweispapiere ebenfalls gefälscht sind.... :hmmm:

Gruß
Olli

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toyotamartin
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Re: Gericht billigt Kauf eines gestohlenen Auto

Beitrag von toyotamartin »

....wenn die Ausweispapiere ebenfalls gefälscht sind....


vermutlich waren sie das

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spec
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Re: Gericht billigt Kauf eines gestohlenen Auto

Beitrag von spec »

toyotamartin hat geschrieben:....wenn die Ausweispapiere ebenfalls gefälscht sind....


vermutlich waren sie das



steht ja drinn

"Dort erschien ein Mann, der vorgab, ein Campingmobil im Wert von 52.900 Euro erwerben zu wollen. Er legte einen gefälschten italienischen Personalausweis und Führerschein sowie eine gefälschte Meldebestätigung einer deutschen Stadt vor. Dann startete er mit dem Auto zu einer Probefahrt, die eine Stunde dauern sollte. Er kehrte allerdings nicht mehr zum Autohaus zurück."

ich finde es interessant, dass dem autohaus vorgeworfen wird die gefälschten ausweispapiere nicht erkannt zu haben, dass die käufer die falschen fahrzeugpapiere nicht erkannt haben, ist aber kein problem

eher ein mitleidsurteil, die "arme familie" gegen den "bösen unternehmer"

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Bergler
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Re: Gericht billigt Kauf eines gestohlenen Auto

Beitrag von Bergler »

Es ist immer wieder interessant, wieviel in Urteile hineininterpretiert wird.
Florian hat es doch schön und ausführlich dargestellt.

spec hat geschrieben:ich finde es interessant, dass dem autohaus vorgeworfen wird die gefälschten ausweispapiere nicht erkannt zu haben, dass die käufer die falschen fahrzeugpapiere nicht erkannt haben, ist aber kein problem


Steht nirgends, hat auch niemand behauptet.

Es ging schlicht um den rein zivilrechtlichen Begriff des "Abhandenkommens".

Und es geht um Besitz - nicht Eigentum!!
Als Mieter einer Wohnung bin ich deren Besitzer - nicht Eigentümer
Als Leasingnehmer eines Fahrzeuges bin ich Besitzer - nicht Eigentümer

Der BGH führt aus:
Ein Abhandenkommen im Sinne dieser Vorschrift setzt einen unfreiwilligen Besitzverlust voraus. Daran fehlt es. Eine Besitzübertragung ist nicht schon deshalb unfreiwillig, weil sie auf einer Täuschung beruht.

Das Autohaus hat freiwillig das Fahrzeug zur Probefahrt herausgegeben. Unter falschen Voraussetzungen, aber dennoch.

Man hätte sicher auch anders urteilen können.

Das ganze hat nichts mit Strafrecht zu tun.
Und natürlich kann sich das Autohaus an den Bösewicht halten und bekommt von ihm den Schaden ersetzt, wenn er denn zu fassen ist.
Grüße
Thomas


HZJ 76 - 6 Zylinder - 5 Sitzplätze - 4 Türen - 3 Sperren - 2 Starrachsen - 1 Traum -
FJ 40 - 4 Räder - 3 Spiegel - 2 Sitze - 1 Erlebnis - 0 Komfort :biggrin:

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HJ61-Freak
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Re: Gericht billigt Kauf eines gestohlenen Auto

Beitrag von HJ61-Freak »

Das der Fall auch juristisch nicht so ganz ohne ist, erkennt man u.a. daran, dass er in der Berufungs- sowie Revisionsinstanz jeweils abweichend entschieden worden ist: Die Berufungsinstanz (Oberlandesgericht) hat die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts (Landgericht), die noch zulasten des Autohauses und zugunsten der Käuferin entschieden hatte, aufgehoben und der Klage des Autohauses stattgegeben und dagegen die Widerklage der Käuferin abgewiesen. Der BGH hat dieses OLG-Urteil dann wiederum aufgehoben und auf die erstinstanzliche Entscheidung zurückgedreht.

Dennoch: Meinen Respekt für den Anwalt der Käuferin! Die Widerklage war ein genialer, wenn auch risikobehafteter Schachzug.

Gruß

Florian
'86er-HJ61, 450tkm, OME schwer, 35x12,5R15 auf 8,5x15 ET -35, pneumatische gesteuerte HA-Sperre, 80mm Bodylift, optimiertes Verdichterrad, Recaros m. Schwingkonsolen, Aufstelldach u. Innenausbau, div. Zusatzinstrumente, 3"-Abgasanlage inkl. Eigenbau-turbine-outlet, Sidepipe

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JollyJumper
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Re: Gericht billigt Kauf eines gestohlenen Auto

Beitrag von JollyJumper »

HJ61-Freak hat geschrieben:...

Dennoch: Meinen Respekt für den Anwalt der Käuferin! Die Widerklage war ein genialer, wenn auch risikobehafteter Schachzug.

Gruß

Florian


Deswegen heisst es im Volksmund wohl auch gerne mal "Rechtsverdreher".

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UH1D
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Re: Gericht billigt Kauf eines gestohlenen Auto

Beitrag von UH1D »

In Ergänzung noch mal mein Senf dazu...

So neu ist die Masche mit den Wohnmobilen nicht:
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/ ... le102.html

Man spricht dabei aber von Unterschlagung und nicht von Diebstahl. So ist dann wohl der gutgläubige Erwerb möglich. Genau diese Karte hat dann im vorliegenden Fall der BGH gezogen:
https://www.mdr.de/nachrichten/ratgeber ... s-100.html

Gibt man die Verfügungsgewalt freiwillig ab ab und wertet das Gericht dies als Unterschlagung, hat der Käufer Glück gehabt. Wenn es nicht zu offensichtlich war, mit den falschen Papieren und sonstigen Umständen.

Gruß
Peter
Manchmal höre ich Stimmen.
Ja ich weiß... :roll:
Aber sie haben so lustige Ideen.
:biggrin:

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HJ61-Freak
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Re: Gericht billigt Kauf eines gestohlenen Auto

Beitrag von HJ61-Freak »

Ich möchte das Thema nochmals aufgreifen und etwas abstrakter problematisieren:

Viele Betroffene von Straftaten fordern immer nur strafrechtliche Sanktionen bzw. argumentieren mit Verstößen gegen Strafrechtsnormen und wollen Anzeige erstatten. Das alles ist sicherlich berechtigt, bringt in den jeweiligen Angelegenheiten selbst aber überhaupt nichts. Strafrecht ist ein Rechtsbereich, in dem - von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen - ausschließlich der Staat gegenüber dem Individuum wegen bestimmten Fehlverhaltens Sanktionen verhängt. Der Bürger gibt mit seiner Bekanntgabe eines potentiell strafrechtswidrigen Verhaltens eines Individuums dem Staat nur den potentiellen Anlass, den Sachverhalt aufzuklären und ggf. zur Anklage zu bringen und bestenfalls zu sanktionieren. Ab der Anzeige steht es allein im Ermessen des Staates, ob er ermittelt, anklagt, urteilt oder sanktioniert. Ein wichtiger Grundsatz im Straf- und Strafprozessrecht lautet im Zweifel für den Angeklagten, was das Ganze auf den Punkt bringt: Der Staat trägt die Beweislast, Zweifel gehen zu seinen Lasten. Dafür ist das Ganze auch nahezu kostenlos für den Betroffenen. Aber wie immer gilt: Mach ich es nicht selber, darf ich mich nicht wundern, wenn nichts passiert oder das Ergebnis mich nicht wirklich überzeugen kann.

Deswegen gibt es das Zivilrecht: Dort werden die Rechtsverhältnisse der Individuen untereinander geregelt. Der Staat stellt in diesem Bereich nur fünf Dinge zur Verfügung: Das Gesetz, das Gericht, den Anwalt, die Vollstreckungsorgane und Prozesskostenhilfe. In diesem Rahmen kann sich der Betroffene selbst zur Wehr setzen und seine Rechte einfordern bzw. einklagen und mit staatlicher Hilfe vollstrecken. Dort muss der Betroffene aber auch alles selbst in die Hand nehmen und ggf. auch selbst finanzieren (Anwaltskosten, Gerichtskostenvorschuss, Sachverständigenvorschuss etc.). Im Zivilprozessrecht gilt der Grundsatz: Wer etwas von jemanden anderes will, muss entsprechend das Gericht davon überzeugen und den Beweis führen. Der Unterschied zum Strafrecht ist, dass das Zivilrecht auf Ausgleich zwischen den Parteien angelegt ist, nicht auf Sanktion.

Es gibt, das soll nicht verschwiegen werden, auch Berührungspunkte zwischen Straf- und Zivilrecht, z.B. das Deliktsrecht mit § 823 Abs.2 BGB. Aber selbst hier kommt es zu Verwerfungen, weil z.B. der Schuldbegriff im Strafrecht abweichend vom Schuldbegriff im Zivilrecht definiert ist.

Fazit: Nur weil eine Handlung strafrechtlich sanktionsfähig ist, muss dies weder automatisch auch das Ergebnis des Zivilprozesses vorgeben noch muss dies für alle Beteiligten des jeweiligen Sachverhalts zivilrechtlich vorteilhaft sein.

Gruß

Florian
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Georg70
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Re: Gericht billigt Kauf eines gestohlenen Auto

Beitrag von Georg70 »

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand :biggrin:
VZJ 95 8)

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