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-- GPS mit "Radarwarner" in CH und D |
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| landcruiser |
Verfasst am: Mi, 10. Jan 2007, 09:39 |
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Anmeldungsdatum: 17.05.2001
Beiträge: 7506
Wohnort: outback - Northern Territory of lower saxonia
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Hier ein kurzer Auszug für die Schweiz, es empfiehlt sich aber den Artikel ganz zu lesen.
GPS-Navigationsgeräte mit solchen Zusatzfunktionen dürfen gemäss Artikel 57b des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) weder in Verkehr gebracht oder erworben noch in Fahrzeuge eingebaut, darin mitgeführt, an Autos befestigt oder in irgendeiner Form verwendet werden.
http://www.astra.admin.ch/dokumentation/00109/00113/00491/index.html?lang=de&msg-id=10094
********************************
In D gilt derzeit folgende Regelung der StVO:
§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Ich habe dazu früher auch eine andere Meinung vertreteten, denke aber inzwischen, dass danach die Nutzung eines POI-Warners mit Standorten der Blitzer mindestens eine heikle Sache ist.
Muss aber jeder für sich entscheiden, wollts hier numal zur Info erwähnen. |
Zuletzt bearbeitet von landcruiser am Mi, 10. Jan 2007, 10:22, insgesamt einmal bearbeitet _________________ Ich bin für das verantwortlich was ich sage. - Nicht für das was Du verstehst! |
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| netzmeister |
Verfasst am: Mi, 10. Jan 2007, 10:03 |
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Administrator
Anmeldungsdatum: 16.05.2001
Beiträge: 11169
Wohnort: 76356 Weingarten
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| Onkelchen |
Verfasst am: Mi, 10. Jan 2007, 10:29 |
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Anmeldungsdatum: 21.09.2003
Beiträge: 6372
Wohnort: BaWü
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Sobald das Gerät selbsttätig auf die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen hinweist, ist es verboten.
Die verwendete Technik ist dabei unerheblich.
Das heisst, sobald das Gerät mittels blinken, Ping, Gong oder was auch immer auf sich aufmerksam macht, und dabei auf z.B. einen Radarkasten hinweist, ist es verboten.
Solange die Kästen nur in der Karte angezeigt werden, ohne bei erreichen in irgend einer Form auf sich aufmerksam zu machen, ist es erlaubt.
Problematisch dabei ist, dass praktisch jedes GPS- oder Navi-Gerät die Möglichkeit besitzt, auf POIs hinzuweisen.
Somit ist also das Navi bzw. GPS technisch in der Lage aktiv auf die Radarkästen hinzuweisen, und wird dadurch als verboten eingestuft, sobald Radar-POIs auf dem Gerät installiert sind. Egal, ob die POI-Hinweisfunktion eingeschaltet ist oder nicht. Die Möglichkeit reicht.
Viele Grüße
Onkelchen |
_________________ 2 Starrachsen, 4 Blattfedern und die Himmelsrichtung auf dem GPS.
Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. |
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| landcruiser |
Verfasst am: Mi, 10. Jan 2007, 10:56 |
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Anmeldungsdatum: 17.05.2001
Beiträge: 7506
Wohnort: outback - Northern Territory of lower saxonia
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In der StVO steht wörtlich "anzuzeigen".
Das ergibt keinen Auslegungsspielraum mit Hinweis und Pling und Plong, dass kann man ganz einfach so nehmen wie es geschrieben ist. |
_________________ Ich bin für das verantwortlich was ich sage. - Nicht für das was Du verstehst! |
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| netzmeister |
Verfasst am: Mi, 10. Jan 2007, 11:31 |
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Administrator
Anmeldungsdatum: 16.05.2001
Beiträge: 11169
Wohnort: 76356 Weingarten
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| landcruiser |
Verfasst am: Mi, 10. Jan 2007, 11:34 |
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Anmeldungsdatum: 17.05.2001
Beiträge: 7506
Wohnort: outback - Northern Territory of lower saxonia
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netzmeister hat Folgendes geschrieben: Mir ist das wurscht, ich fahre ohnehin grundsätzlich immer exakt nach Vorschrift... 
... das hat auch niemand anders von dir erwartet.
Aber Moment, ich such mal nach der Vorschrift gegen das Abfallen von Teilen auf der Autobahn ...  |
_________________ Ich bin für das verantwortlich was ich sage. - Nicht für das was Du verstehst! |
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| AndreasHirsch |
Verfasst am: Mi, 10. Jan 2007, 11:51 |
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Anmeldungsdatum: 23.07.2001
Beiträge: 1053
Wohnort: Berlin
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Hey Landcruiser,
brauchst du nicht, weil Rostteilchen kleiner PM10
ja als Feinstaub zu verstehen sind.
Gruß aus Berlin |
_________________ AndreasHirsch |
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| Onkelchen |
Verfasst am: Mi, 10. Jan 2007, 11:56 |
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Anmeldungsdatum: 21.09.2003
Beiträge: 6372
Wohnort: BaWü
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landcruiser hat Folgendes geschrieben: In der StVO steht wörtlich "anzuzeigen".
Das ergibt keinen Auslegungsspielraum mit Hinweis und Pling und Plong, dass kann man ganz einfach so nehmen wie es geschrieben ist.
Diese Auslegung entnahm ich einiger Urteile diesbezüglich. |
_________________ 2 Starrachsen, 4 Blattfedern und die Himmelsrichtung auf dem GPS.
Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. |
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| landcruiser |
Verfasst am: Mi, 10. Jan 2007, 12:54 |
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Anmeldungsdatum: 17.05.2001
Beiträge: 7506
Wohnort: outback - Northern Territory of lower saxonia
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Onkelchen hat Folgendes geschrieben: landcruiser hat Folgendes geschrieben: In der StVO steht wörtlich "anzuzeigen".
Das ergibt keinen Auslegungsspielraum mit Hinweis und Pling und Plong, dass kann man ganz einfach so nehmen wie es geschrieben ist.
Diese Auslegung entnahm ich einiger Urteile diesbezüglich.
Dann mal her mit den Quellen. |
_________________ Ich bin für das verantwortlich was ich sage. - Nicht für das was Du verstehst! |
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| Cruiser |
Verfasst am: Mi, 10. Jan 2007, 12:57 |
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Anmeldungsdatum: 06.06.2003
Beiträge: 836
Wohnort: DE 35...
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Onkelchen hat Folgendes geschrieben: Sobald das Gerät selbsttätig auf die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen hinweist, ist es verboten.
Die verwendete Technik ist dabei unerheblich.
Hi Onkelchen,
mein Autoradio erzählt auf manchen Sendern selbstständig ungefragt, wo gerade "geblitzt" wird. Nicht nur vorbeikommende Autofahrer, sondern sogar die Polizei selbst sollen den Radiosendern die Standorte liefern.
Darf ich den Hinweis nutzen? Wie sieht es mit gedruckten Machwerken aus, die Geschwindigkeitsmessanlagen ("Starenkästen") auflisten?
Die POI-Warn-Verkäufer halten sich bedeckt, auch in ihren Foren - die Gründe dafür sind verständlich. Es soll übrigens Leute geben, die ihre PPC einfach aus machen und in die Tasche stecken, bevor sie die amtliche Aufforderung anzuhalten, befolgen. Ganz Ängstliche machen vorher einen Softreset.
Ganz nebenbei: Was glaubt Ihr, wie viele Ordnungshüter ihr Navi mit POI-Warnern ausgestattet haben? Sind doch auch nur - wie wir alle - potentielle Verkehrssünder.
Mich interessieren - was die POI-Warner angeht - handfeste Urteile von Gerichten. Allerdings mehr aus theoretischem Interesse, mein Verstoß gegen die StVO in Zusammenhang mit der Höchstgeschwindigkeit liegt etwa zehn Jahre zurück und kostete etwa 15 DM. Danach nur Glück gehabt oder womöglich zurückhaltende LC-Fahrweise trotz vieler PS?
Guten Gruß
Cruiser |
_________________ Es gibt keine Instanz ueber der Vernunft. Dummerweise viele Instanzen neben ihr.
_________________
"Nach dem linken Faschismus der Sowjets, nach dem rechten Faschismus der Nazis, ist der Islamismus der Faschismus des 21. Jahrhunderts."
Leon de Winter |
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| Onkelchen |
Verfasst am: Mi, 10. Jan 2007, 13:43 |
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Anmeldungsdatum: 21.09.2003
Beiträge: 6372
Wohnort: BaWü
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Cruiser hat Folgendes geschrieben: Onkelchen hat Folgendes geschrieben: Sobald das Gerät selbsttätig auf die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen hinweist, ist es verboten.
Die verwendete Technik ist dabei unerheblich.
Hi Onkelchen,
mein Autoradio erzählt auf manchen Sendern selbstständig ungefragt, wo gerade "geblitzt" wird. Nicht nur vorbeikommende Autofahrer, sondern sogar die Polizei selbst sollen den Radiosendern die Standorte liefern.
Darf ich den Hinweis nutzen? Wie sieht es mit gedruckten Machwerken aus, die Geschwindigkeitsmessanlagen ("Starenkästen") auflisten?
Hi Cruiser,
die Autoradiomeldungen weisen Dich nicht direkt auf den Blitzer hin wenn Du Dich annäherst, sondern geben Dir nur die Information, an welchen Stellen geblitzt wird.
Den Zusammenhang, ob Du nun gerade an einer solchen Stelle bist, musst Du ja noch selber bemerken.
Ebenso bei den gedruckten Listen und Kartenverzeichnissen.
@landcruiser:
Die Urteile lassen sich über google finden.
Du wirst es wahrscheinlich selber schneller gefunden haben, als wenn Du wartest, bis ich dazu komme, sie nochmals rauszusuchen.
Viele Grüße
Onkelchen |
_________________ 2 Starrachsen, 4 Blattfedern und die Himmelsrichtung auf dem GPS.
Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. |
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| landcruiser |
Verfasst am: Mi, 10. Jan 2007, 13:52 |
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Anmeldungsdatum: 17.05.2001
Beiträge: 7506
Wohnort: outback - Northern Territory of lower saxonia
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Onkelchen hat Folgendes geschrieben: ...
@landcruiser:
Die Urteile lassen sich über google finden.
Viele Grüße
Onkelchen
Wer eine Behauptung aufstellt, sollte auch die Quelle nennen können aus der diese stammt.
Zumal wenn er sich auf "Urteile" (Plural) bezieht.
"Google" als Quelle ist mir etwas zu pauschal.  |
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| Onkelchen |
Verfasst am: Mi, 10. Jan 2007, 15:55 |
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Anmeldungsdatum: 21.09.2003
Beiträge: 6372
Wohnort: BaWü
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@landcruiser:
Ich habe keine Lust, mich immer mit Deinen Haarspaltereien abzugeben.
Wenn Du die Urteile lesen willst, suche sie Dir selber raus.
Ansonsten nimm meine Info so, wie sie ist: Ohne Quelle.
Viele Grüße
Onkelchen |
_________________ 2 Starrachsen, 4 Blattfedern und die Himmelsrichtung auf dem GPS.
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| landcruiser |
Verfasst am: Mi, 10. Jan 2007, 16:14 |
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Anmeldungsdatum: 17.05.2001
Beiträge: 7506
Wohnort: outback - Northern Territory of lower saxonia
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Aber Peter,
beleidigte Leberwurst?
Ich hab eine Info mit Quelle gegeben.
Du hast dazu eine Behauptung aufgestellt, die sich mit der genannten Quelle m.M. nicht deckt.
Und nu willste mit den angeblichen Urteilen aus denen deine Infos stammen sollen nicht rüberkommen?
Na, da könnte man doch fast auf die Idee kommen, dass es die gar nicht gibt?
Zitat: Ich habe keine Lust, mich immer mit Deinen Haarspaltereien abzugeben.
Dazu zwingt dich doch niemand.
Oder hat dich jemand aufgefordert deinen Senf zu meiner Info dazu zu geben?
Und nu krieg dich mal wieder ein.
Grüsse
uwe |
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| netzmeister |
Verfasst am: Di, 16. Jan 2007, 15:53 |
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Administrator
Anmeldungsdatum: 16.05.2001
Beiträge: 11169
Wohnort: 76356 Weingarten
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