GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

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Toyojuergen
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Re: GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

Beitrag von Toyojuergen »

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@ syphest
Wie hast du beim Zollamt die LKW Zulassung argumentiert?
Wenn die das beim 71er akzeptieren sollte das bei meinem 76er ja auch klappen.
Das wäre natürlich eine große Erleichterung.

Gruß Jürgen
Gott mit dir du Land der Bayern............

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syphest
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Re: GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

Beitrag von syphest »

Toyojuergen hat geschrieben:@ syphest
Wie hast du beim Zollamt die LKW Zulassung argumentiert?
Wenn die das beim 71er akzeptieren sollte das bei meinem 76er ja auch klappen.
Das wäre natürlich eine große Erleichterung.

Gruß Jürgen


Ich hab die Diskussion mit dem Zollamt schon X-mal mit diversen Fahrzeugen hinter mir, aber diesmal wars verdächtig simpel.

Fotos von hinten und der Seite gemacht (ohne Rücksitzbank). Dazu dann argumentiert dass es sich um ein Importfahrzeug handelt, ich den Wagen ohne Rücksitzbank gekauft habe und die auch nicht verfügbar ist. Außerdem wird das Auto bei mir nur zum Transport von Auto&Motorradteilen genutzt (stimmt wohl fast :rofl: ) und zum Ziehen von (schweren) Anhängern. Dazu noch ein Foto vom Auto mit Mopedhänger und das hat denen gelangt. Ohne jegliche Diskussion :ka:

Edit: Man muss dazu sagen, dass ich sofort gegen den Erstbescheid mit PKW-Steuer Einspruch eingelegt habe. Wenn man den Wagen jetzt schon länger als PKW laufen hat, weiß ich natürlich nicht wie easy das noch ist..
:bb:

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Toyojuergen
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Re: GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

Beitrag von Toyojuergen »

Toyojuergen hat geschrieben:Fotos von hinten und der Seite gemacht (ohne Rücksitzbank). Dazu dann argumentiert dass es sich um ein Importfahrzeug handelt, ich den Wagen ohne Rücksitzbank gekauft habe und die auch nicht verfügbar ist. Außerdem wird das Auto bei mir nur zum Transport von Auto&Motorradteilen genutzt (stimmt wohl fast ) und zum Ziehen von (schweren) Anhängern. Dazu noch ein Foto vom Auto mit Mopedhänger und das hat denen gelangt. Ohne jegliche Diskussion


Dann klappt das bei mir wohl nicht. Ich mu die Rücksitzbank drinnen lassen, weil ich sie doch öfters brauche. Zudem nutze ich das Auto ausschließlich privat und habe auch keine Firma die ich vorschieben könnte.
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GRJ78
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Re: GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

Beitrag von GRJ78 »

Bei dir um die Ecke gibt es paar Toyoschrauber, frag die doch mal ob sie dir helfen können...

VG Flo

PS D-91792 Ellingen
:bb: :bb: :bb: :bb:

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syphest
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Re: GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

Beitrag von syphest »

Toyojuergen hat geschrieben:
Toyojuergen hat geschrieben:Fotos von hinten und der Seite gemacht (ohne Rücksitzbank). Dazu dann argumentiert dass es sich um ein Importfahrzeug handelt, ich den Wagen ohne Rücksitzbank gekauft habe und die auch nicht verfügbar ist. Außerdem wird das Auto bei mir nur zum Transport von Auto&Motorradteilen genutzt (stimmt wohl fast ) und zum Ziehen von (schweren) Anhängern. Dazu noch ein Foto vom Auto mit Mopedhänger und das hat denen gelangt. Ohne jegliche Diskussion


Dann klappt das bei mir wohl nicht. Ich mu die Rücksitzbank drinnen lassen, weil ich sie doch öfters brauche. Zudem nutze ich das Auto ausschließlich privat und habe auch keine Firma die ich vorschieben könnte.


Ich hab auch keine Firma und nutze das Auto ausschließlich privat. Und zur Rücksitzbank; ich hab ja nicht behauptet, dass sie den Weg nicht zurück ins Auto gefunden hätte :roll:

Mal im Ernst, das kontrolliert hinterher keiner mehr. Früher gabs ja noch diverse weitere Einschränkungen, die zu beachten waren: (halbhohe) Trennwand zwischen Fahrgastzelle und Ladefläche, keine Fenster im Laderaum, verschweißte Gurtbefestigungspunkte und so weiter und so fort. Wird mittlerweile alles nicht mehr groß beachtet, die Ladefläche muss bloß länger sein als der Fahrgastraum. Und da im Schein sowieso LKW steht, juckt das später auch die Aufpasser in Blau nicht, ob da eine Rücksitzbank drin ist oder nicht.

Ich weiß nicht, wie das beim 76er ist, beim 71 sind auf der ersten Seite des Scheins auch nur 2 Sitzplätze eingetragen, auf der zweiten Seite steht irgendwo im Text "wahlweise 5"...
:bb:

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LaGirafe
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Re: GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

Beitrag von LaGirafe »

Gestern meinen ersten Steuerbescheid fuer den neuen GRJ79 bekommen.
Guess what?
Fahrzeugart: Lastkraftwagen
Sonstige Erlaeuterungen:
Ihr Fahrzeug wurde gemaess blabla wie ein PKW besteuert. Die Besteuerung nach PKW wurde vom Gesetzgeber bewusst fuer solche Fahrzeuge vorgeschrieben, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie hauptsaechlich zur Befoerderung von Personen ausgelegt und gebaut wurden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Sitzplatzanzahl mindestens 4 ist die zur Personenbefoerderung dienende Bodenflaeche groesser als die Ladeflaeche ist.

Meiner ist ein Double Cab und hat 5 Sitzplaetze, aber er ist immer noch ein Pickup!

Hab sofort beim HZA angerufen und mit einem durchaus verstaendnisvollen Herren gesprochen, der versprochen hat den Fall nochmal zu pruefen hinsichtlich dessen ob aus den Fahrzeugpapieren die Bauart Pickup hervorgeht. Wenn ja, wuerde ich in 14 Tagen einen geaenderten Bescheid bekommen. Wenn nicht, dann koennte ich Wiederspruch einlegen und ggf das Fahrzeug zur Nachmessung von Ladeflaeche vs Fahrgastraum beim HZA vorfuehren.

Die Masche hat Methode und nervt gewaltig. Ich warte jetzt mal 2 Wochen ab und schaue was dann passiert...
'21er Lapp-Expeditions-Trailer: der erste 390er
'20er GRJ79DC: getestet 4/22 und 6/23 in Tunesien
'13er KDJ150: Familienkutsche
'97er HZJ75: Muenchen-Kapstadt -> derzeit Namibia
'85er HJ60: 01 verkauft in Mali
'79er BJ40: 00 verkauft in Mali
http://lesamisdesgirafes.beepworld.de

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syphest
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Re: GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

Beitrag von syphest »

LaGirafe hat geschrieben:Gestern meinen ersten Steuerbescheid fuer den neuen GRJ79 bekommen.
Guess what?
Fahrzeugart: Lastkraftwagen
Sonstige Erlaeuterungen:
Ihr Fahrzeug wurde gemaess blabla wie ein PKW besteuert. Die Besteuerung nach PKW wurde vom Gesetzgeber bewusst fuer solche Fahrzeuge vorgeschrieben, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie hauptsaechlich zur Befoerderung von Personen ausgelegt und gebaut wurden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Sitzplatzanzahl mindestens 4 ist die zur Personenbefoerderung dienende Bodenflaeche groesser als die Ladeflaeche ist.

Meiner ist ein Double Cab und hat 5 Sitzplaetze, aber er ist immer noch ein Pickup!

Hab sofort beim HZA angerufen und mit einem durchaus verstaendnisvollen Herren gesprochen, der versprochen hat den Fall nochmal zu pruefen hinsichtlich dessen ob aus den Fahrzeugpapieren die Bauart Pickup hervorgeht. Wenn ja, wuerde ich in 14 Tagen einen geaenderten Bescheid bekommen. Wenn nicht, dann koennte ich Wiederspruch einlegen und ggf das Fahrzeug zur Nachmessung von Ladeflaeche vs Fahrgastraum beim HZA vorfuehren.

Die Masche hat Methode und nervt gewaltig. Ich warte jetzt mal 2 Wochen ab und schaue was dann passiert...


Falls du Einspruch einlegen musst, bau die Rücksitzbank aus, stell eine Zargesbox mit Werkzeug hinten rein und behaupte, du hast den ohne Rücksitzbank importiert. Schon wird aus dem Fahrgastraum noch mehr Ladefläche :aetsch:
:bb:

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Toyojuergen
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Re: GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

Beitrag von Toyojuergen »

Bei meinem 76er sind im Schein auch zwei Sitze eingetragen und im Anhang dann Wahlweise 5.
Ich warte jetzt einfach mal meinen Steuerbescheid ab. Je nach dem was drin steht werde ich dann erstmal Einspruch einlegen, die Rücksitzbank ausbauen und Bilder machen. Dann sehen wir was dabei raus kommt.
Vielen Dank Euch für die Tipps.

Gruß Jürgen
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TinaH
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Re: GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

Beitrag von TinaH »

syphest hat geschrieben:
Welcher GRJ ist denn ein PKW?


Mein GRJ71, steht so im Schein, also "Geländefahrzeug zur Personenbeförderung"
Die größte Gefahr im Straßenverkehr sind Autos die schneller fahren, als ihr Fahrer denken kann (Robert Lembke)

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syphest
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Re: GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

Beitrag von syphest »

TinaH hat geschrieben:
syphest hat geschrieben:
Welcher GRJ ist denn ein PKW?


Mein GRJ71, steht so im Schein, also "Geländefahrzeug zur Personenbeförderung"


Wann hast du den denn gekauft? Eventuell hat sich da zwecks Änderung der Abgasvorschriften in 2019 nochmal was getan :confused: Ich bin jedenfalls froh um LKW Zulassung und LKW Steuer :lol:
:bb:

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TinaH
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Re: GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

Beitrag von TinaH »

1/2018

Ich bin froh um die PKW Versicherung :biggrin:

Damals war es noch so, daß man für den Anängerbetrieb an Sonntagen eine Extragenehmigung brauchte (eine Freundin hat einen PU und jeden Sonntag 20€ gelatzt für die Genehmigung), von daher war es mir auch recht, zumal ich meist am WE unterwegs bin mit Anhänger. Wobei das ja hinfällig wurde für Privatfahrten.
Vielleicht sollte ich mich mal damit befassen, die Bank flog eh als erstes raus und eigentlich ist bei mir immer nur der Fahrersitz nutzbar, weil auch der Beifahrersitz zum Transport benutzt wird :rofl:

Wenn ich die Sache mit den Reifen/Felgen geklärt habe :baeh:
Die größte Gefahr im Straßenverkehr sind Autos die schneller fahren, als ihr Fahrer denken kann (Robert Lembke)

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sapristi
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Re: GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

Beitrag von sapristi »

So, ich berichte mal weiter.
War heute auf Anraten aus dem Forum bei der DEKRA. Der Prüfer hat wohl trotz meiner Erklärungen nicht gecheckt, worum es geht. Ich solle eine Bescheinigung von Toyota beibringen. Und Lust, sich damit konkret zu befassen, hatte er auch nicht. Oder es müsse eine erneute Einzelabnahme gemacht werden, was ca. 10 Stunden dauere und sich aus Kostengründen nicht lohne.

Danach war ich beim TÜV Nord. Der Prüfer sagte, eine Umschlüsselung von Lkw auf Pkw sei nicht möglich wegen der Emissionsschlüsselnummer 36ZF EURO6;ZF;PI/CI;N1 III, N2 (EURO 6c OBD=6-2 – NOx im RDE ohne Limit, gemessen nach NEFZ). Ändern könne man am Schadstoffschlüssel nichts.

Unterschied zwischen beiden Prüfern war, dass der vom TÜV sich richtig reingehängt hat.

Gruß sapristi

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Bergler
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Re: GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

Beitrag von Bergler »

Ich hätte ja gute Lust mit meinem (EURO 3) Pkw HZJ76 zu Dir zu fahren. Dann könnten wir gemeinsam zum TÜV. Entweder er schlüsselt Deinen in Pkw um oder meinen in Lkw. Da wäre wenigstens einer froh. :brokenbulb:
Grüße
Thomas


HZJ 76 - 6 Zylinder - 5 Sitzplätze - 4 Türen - 3 Sperren - 2 Starrachsen - 1 Traum -
FJ 40 - 4 Räder - 3 Spiegel - 2 Sitze - 1 Erlebnis - 0 Komfort :biggrin:

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sapristi
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Re: GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

Beitrag von sapristi »

Bergler hat geschrieben:Ich hätte ja gute Lust mit meinem (EURO 3) Pkw HZJ76 zu Dir zu fahren. Dann könnten wir gemeinsam zum TÜV. Entweder er schlüsselt Deinen in Pkw um oder meinen in Lkw. Da wäre wenigstens einer froh. :brokenbulb:


Pkw zu Lkw würde recht oft beantragt und ginge relativ leicht, sagte er.
Umgekehrt käme kaum vor.
Gruß sapristi

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Odessa
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Re: GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

Beitrag von Odessa »

Mein GRJ76 ist Baujahr 2019 und als PKW zugelassen. Erstzulassung nach September 2019.
Mir scheint die Importeure haben unterschiedliche Wege gefunden.

Steuern beläuft sich auf 580 Euro und Vollkaskoversicherung mit SF11 auf gut 1100 Euro (bei teurer Regionalklasse). In Summe bin ich mit 1600-1700 Euro glaube ganz gut unterwegs. Zumindest wenn ich mir überlege was die Versicherungen bei LKW-Zulassung wollten. Wie schauts denn bei den LKW-Fahrern aus?
Gruß Florian

---------
2019er GRJ76 auf 255/85 R16 mit hydraulischer Seilwinde, ARB Bullbar, two tone und Parabelfahrwerk - auch unter DO2FL unterwegs.

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sapristi
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Re: GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

Beitrag von sapristi »

Odessa hat geschrieben:Mein GRJ76 ist Baujahr 2019 und als PKW zugelassen. Erstzulassung nach September 2019.
Mir scheint die Importeure haben unterschiedliche Wege gefunden.

Steuern beläuft sich auf 580 Euro und Vollkaskoversicherung mit SF11 auf gut 1100 Euro (bei teurer Regionalklasse). In Summe bin ich mit 1600-1700 Euro glaube ganz gut unterwegs. Zumindest wenn ich mir überlege was die Versicherungen bei LKW-Zulassung wollten. Wie schauts denn bei den LKW-Fahrern aus?


Meiner ist ja Lkw (siehe oben).
Versicherung 583 € (HP 207 € + Kasko 376 € (VK 150 SB/TK ohne SB)). SF 20 = 25 %; mehr gibts bei Lkw nicht.
Als Pkw bekäme ich SF 46 = 17 %; das wären dann ca. 140 € statt 583. Deshalb will ich ihn ja zum Pkw umschreiben lassen.
Steuer ist 576 € wie beim Pkw. Im Steuerbescheid steht: "Ihr Fahrzeug wurde gemäß ..... der am 01.07.2010 gegoltenen Rechtslage abweichend von der verkehrsrechtlichen Einstufung wie ein Pkw besteuert. Die Besteuerung wie ein Pkw wurde vom Gesetzgeber bewusst für solche Fahrzeuge vorgeschrieben, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie hauptsächlich für die Beförderung von Personen ausgelegt und gebaut wurden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die höchste in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgewiesene Sitzplatzanzahl mindestens 4 ist und die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer als die Ladefläche ist."

Gruß sapristi

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