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    -- Land Cruiser J4 / J5

        -- Grünes Kennzeichen

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McEisele
Verfasst am: Fr, 30. Aug 2002, 15:44
Anmeldungsdatum: 30.08.2002 Beiträge: 2 Wohnort: München
Bi neuer Besitzer eines BJ40 (aufgelastet) und frage mich, ob man das Fgute stück auch mit einer grünen nummer zulassen kann. nd ws das an vericherung kostet.

Hat  jemad Erfahrung?

gruss
McEisele
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netzmeister
Verfasst am: Fr, 30. Aug 2002, 15:56
Administrator Anmeldungsdatum: 16.05.2001 Beiträge: 10997 Wohnort: 76356 Weingarten
Hallo Manfred,

Die Zulassung mit grüner Nummer ist nur als landwirtschaftliches Fahrzeug möglich. Das heißt konkret: Wenn Du mit grüner Nummer unterwegs bist, dann auf jeden Fall und immer nur zu oder von Deinem Grundstück.

Das ist zumindest mein Kenntnisstand.

Schönen Gruß,
Der Netzmeister

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Das Buschtaxi-Veranstaltungs-Blog

Das BUSCHTAXI-TREFFEN - 11.-13. September 2009
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eberhard
Verfasst am: Fr, 30. Aug 2002, 17:46
Anmeldungsdatum: 08.06.2001 Beiträge: 3160 Wohnort: der mit den Schnaken tanzt
Na, das is' doch 'ne gute Möglichkeit, viel Geld zu sparen!
Man pachtet 'nen Rübenacker in Norddeutschland und einen in Bayern und schon kann man lustig von Acker zu Acker gondeln WinkWinkWink

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__ /__]_______ ....alles Nette von e.
[_--_][__][__--_]
((O))_____((O))
Nichts ist unmöööööööööglich...
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Fongs
Verfasst am: Sa, 31. Aug 2002, 00:25
Anmeldungsdatum: 02.08.2001 Beiträge: 7128 Wohnort: zentral-CH
Hey Eberhard

wann gehts los bei Dir mit dem pachten.
Aber nach Netzis Aussage ist das ne logische Ausführung!!!!!!!!!!!!!!!

Gruss aus der Schweiz
Jan

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Gruss Fongs


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fraschumi
Verfasst am: Sa, 31. Aug 2002, 01:22
Anmeldungsdatum: 16.05.2001 Beiträge: 1417 Wohnort: Schleswig-Holstein
Hai,
In Bayern werdet ihr ja wohl selber fündig werden, soll ich für Euch im Norden nen Acker suchen?  Smile, ......vorher sollte man denn noch ne LPG "Rote Rübe" oder besser "Morgenröte" oder so gründen, wenn auch mit sehr verstreuten Feldern...... . Eventuell jibbet da ja noch nen EG-Sonderfond für benachteiligte Landwirte, Bonuszahlung aufgrund der "örtlichen" Gegebenheiten oder so...........:beeschbiggrin:

Gruß Frank
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schidl
Verfasst am: Sa, 31. Aug 2002, 05:19
Anmeldungsdatum: 13.06.2001 Beiträge: 337 Wohnort: Mönchengladbach
Sach mal, sagtest Du aufgelastet. Sollten wir endlich mal einen der sagenumwobenen aufgelasteten J4 gefunden haben. Wo und wie, erzähl!

Schidl

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Michael
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BJ Axel
Verfasst am: Sa, 31. Aug 2002, 09:44
Anmeldungsdatum: 26.01.2002 Beiträge: 3532 Wohnort: Anröchte
Würde mich auch interessieren. Daß es solche J4en gibt, weiß ich inzwischen, ich sammel ja fleißig (siehe auch http://www.power-trax.de/links/links.htm Datenbank...) aber irgendwie alles nur mit einer anderen Federung, die laut Toyota Deutschland schwächer ist als meine originale.

Neugierig,

Axel

(Edited by BJ Axel at 9:45 am on Aug. 31, 2002)

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Ingenieurbüro, Sonderfahrzeugbau & Sondermaschinenbau - Projekte, Power Generation, Hydrauliksysteme, Druckluftsysteme, mobiles Schweißen, Sonderschutzfahrzeuge
http://www.power-trax.de
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Tommi
Verfasst am: Sa, 31. Aug 2002, 10:42
Anmeldungsdatum: 17.05.2001 Beiträge: 2743 Wohnort: Unterjacking
Hallo,

grünes Kennzeichen ist zwar schön und gut, da Steuerfrei, aber absolut nichts für uns. Wenn man mit so einem Schild vor dem Kino oder Abends vor der Eisdiele erwischt wird, da freuen sich die Trachtenverein Angehörige, da es Steuerhinterziehung bedeutet. Den Rest könnt Ihr Euch schon denken.

@eberhard
Soll ich meinen Freund fragen, ob er nicht eine Wiese verpachten möchte? Wäre vielleicht nicht schlecht für ein Zwischenstop mittig in Deutschland. Oder sollen die gepachteten Gründstücke gleich unter dem Namen Buschtaxi-Spielwiese getauft werden und HP eigens sein?

Grüße - Tommi

_________________
Tommi
VZJ90 mit LPG
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Nungu
Verfasst am: Sa, 31. Aug 2002, 11:09
Anmeldungsdatum: 11.10.2001 Beiträge: 486 Wohnort: Dar Es Salaam
Können wir mal wieder zum Thema zurückkommen? Mich würde das nämlich auch mal interessieren (nicht für jetzt, aber in Zukunft mit eigenem Land).
Mögliche Einschränkungen wären meines Erachtens:
- tatsächliche Nutzung als landwirtschaftliche Maschine, also auch deren Nachweis (z. B. eigenes Land, eigene Pferde, nie vor der Eisdiele erwischen lassen)
- technische Änderungen, um diese Nutzung noch glaubwürdiger zu machen (Kraftheber, Zapfwellen oder so,  glaub ich aber nicht so richtig)
- das Gerücht mit einer vmax von 60km/h hält sich hartnäckig, weiß ich aber auch noch nichts genaues drüber.

Vorschlag: Wir zapfen jetzt alle unsere Quellen mal an (ich frag mal den TÜV Süd, weil eigentlich grad keine Quelle zur Hand hab), und dann kommt hier auch mal Butter bei die Fische (dazu brauchen wir Butter und beide Fische)!
Danke!

Nungu
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Guest
Verfasst am: Sa, 31. Aug 2002, 12:43
Anmeldungsdatum: 01.01.1970 Beiträge: 3985 Wohnort: Internet
Wenn mich nicht alles täuscht, können auch Arbeitsmaschinen ein grünes Kennzeichen bekommen. Und dann gibt es ja auch Transporter von HIlfsorganisationen (z.B. Malteser), die "grün" fahren. Ich befürchte aber mal, dass es da immer Bedingungen gibt, die unsereins nicht erfüllt oder nicht erfüllen mag.

schwarz-auf-weisse Grüsse - andreas
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MarkusZ
Verfasst am: Sa, 31. Aug 2002, 12:52
Anmeldungsdatum: 14.11.2001 Beiträge: 2537 Wohnort: 85309
Mir hatte Frank Flick ( http://www.unimogs-online.de/ )vor einigen Monaten  einen BW - Hänger mit Stromaggregat angeboten - alles mit grüner Nummer zu fahren. Selbstfahrende Arbeitsmaschine hat er das damals genannt....

Grüsse

Markus
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Nungu
Verfasst am: Sa, 31. Aug 2002, 13:23
Anmeldungsdatum: 11.10.2001 Beiträge: 486 Wohnort: Dar Es Salaam
Ein selbstfahrender Hänger?
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Tommi
Verfasst am: Sa, 31. Aug 2002, 13:25
Anmeldungsdatum: 17.05.2001 Beiträge: 2743 Wohnort: Unterjacking
Also OK, wir bleiben jetzt ernst...

Zu meinem Nachbar kommt ab und zu ein serienmäßige Landrover Defender 90 mit grünen Kennzeichen, daraus schließe ich daß man keine Umbauten braucht. Es ist eben ein Fahrzeug, der nur für landwirtschaftliche Zwecke gekauft und benutzt wird. Er darf aber nicht für andere Sachen benutzt werden und ist eben Steuerbefreit - es gelten genau die gleichen Regeln wie bei den Anhänger (zB. Pferde-Anhänger) mit grünen Schildern. Damit dürfen eben nur Pferde reisen und keine Möbel zB.
Gibt es unter uns keine Landwirte? Die fahren auch mit ihren Schleppern mit grün.

Gruß - Tommi

_________________
Tommi
VZJ90 mit LPG
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Tommi
Verfasst am: Sa, 31. Aug 2002, 13:50
Anmeldungsdatum: 17.05.2001 Beiträge: 2743 Wohnort: Unterjacking
Ich habe jetzt noch in StVZO nachgeschaut:
3 StVZO $60 und $23 Abs. 1a (Anhänger)

(...) Bei Fahrzeugen, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, ist die Beschriftung grün auf weißem Grund (...)

Ihr werdet mich entschuldigen, daß ich nicht alles herausgeschrieben habe, aber alzu genau ist es dort auch nicht gesagt, wer es bekommt oder nicht. Man muß es beantragen und danach wird es zugeteilt und in die Papiere eingetragen - so steht es in etwa bei den Anhänger. Es ist eben eine Sonderregelung. Fragt mich aber bitte nicht wo man es beantragen muß.

_________________
Tommi
VZJ90 mit LPG
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Pueblo
Verfasst am: Sa, 31. Aug 2002, 22:43
Anmeldungsdatum: 03.03.2002 Beiträge: 1309
Also Jungs und Madels,
grüne Nummer ist das eine, Steuerbefreiung das andere, es gibt nämlich auch Steuerbefreiung mit schwarzen Nummern. Diese wären :
Beförderung von behinderten Menschen, Steuerbefreiung bei 100% Beeinträchtigung, bei weniger Steuerermäßigung.
Außerdem Steuerbefreiung aufgrund von Schadstoffarmut.
Nun zu den grünen Kennzeichen. Diese gibts für:
- Zugmaschinen
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
- land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge
- Organisationen und Verbände des Katastrophenschutzes
- Anhänger und Auflieger, bei denen die Zugamschine einer Doppelbesteuerung unterliegt
Vier und Fünf könnt ihr schon mal haken, bleiben eins bis drei.
Zwei bedeutet sehr wohl einen Umbau, nämlich z.B. zum Abschleppfahrzeug oder zum zum Teerkocher oder sowas. Abgesehen davon eine Geschwindigkeitsbegrenzung, derzeit glaube ich 62 km/h. Also auch nicht so doll.
Schaun wir uns mal eins und drei an. Für Drei ist Grundvoraussetzung, daß ihr eine Landwirtschaft oder einen forstwirtschaftlichen Betrieb angemeldet habt, Bescheinigung vonm Ortslandwirt wird benötigt. Also ran Jungs, Kettensäge gekauft, auf das Gewerbeamt und dann zum Finanzamt. Wenn genehmigt, dann auf die Zulassung, und schon habt ihrs. Einfach, nicht wahr? Einziges Problem nur, das Fahrzeug darf ausschließlich zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden, ansonsten droht Anklage wegen Steuerhinterziehung, gilt übrigens auch für jeden Landwirt, der mit seinem Viehanhänger was anderes transportiert, wie Tiere. Ist also nix mehr mit dem Ritt zur Eisdiele, es sei denn, ihr habt nen guten Grund dafür. Landwirtschaft anzumelden, auch nebenberuflich, das kriegt heute kaum noch einer genehmigt, das könnt ihr getrost vergessen.
Bleibt die Eins. Doch auch die ist frustrierend. Zugmaschinen, z.B. für Kirmesbetriebe oder Spezialtransporte unterliegen ebenfalls strikten Auflagen, besonders in puncto Nutzung und Höchstgeschwindigkeit. Außerdem braucht ihr dann wieder die entsprechende Betriebslizenz. Dann kauft euch schon mal ne Losbude und besorgt euch den Reisegewerbeschein.
Tut mir leid, aber ich glaube, das großdeutsche Finanzimperium hat schon vorgesorgt.

Übrigens nochwas, Anträge werden immer zunächst beim Finanzamt gestellt, wenn dann genehmigt, dann ab zur Zulassung.



(Edited by Pueblo at 10:48 pm on Aug. 31, 2002)

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