Onkelchen hat geschrieben:In solch einem Fall muss das schon von einem anerkannten Sachverständigen kommen.
Ob anerkannt oder nicht, bestimmt in diesem Fall das Gericht. Will sagen: Nur die von einem durch das Gericht bestellten Sachverständigen getätigte Aussage (= Gutachten) wird vom Gericht auch als Beweismittel anerkannt. Alles andere ist ein Privatgutachten und hat lediglich Hinweiswirkung.
Onkelchen hat geschrieben:Die einzige Möglichkeit auf die Du setzen könntest wäre also der Nachweis der Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme. Ohne Gutachten eines anerkannten Sachverständigen dürfte das aber schwer fallen.
Das Gericht wird hierzu keinen Sachverständigen bemühen müssen, sondern über die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme selbst entscheiden. Ob eine Maßnahme verhältnismäßig war oder nicht ist keine dem Sachverständigenbeweis zugängliche Tatsachenfrage, sondern eine allein vom erkennenden Gericht zu beantwortende Rechtsfrage.
Gruß
Florian
'86er-HJ61, 450tkm, OME schwer, 35x12,5R15 auf 8,5x15 ET -35, pneumatische gesteuerte HA-Sperre, 80mm Bodylift, optimiertes Verdichterrad, Recaros m. Schwingkonsolen, Aufstelldach u. Innenausbau, div. Zusatzinstrumente, 3"-Abgasanlage inkl. Eigenbau-turbine-outlet, Sidepipe
BJ Axel hat geschrieben:Anwälte sehen IMMER Erfolgsaussichten, zumindest so viele, dass Du als Kunde die Vertretungsvollmacht unterzeichnest und den Prozess startest.
Denn VERLIEREN kann ein Anwalt nie. Er wird in jedem Falle sein Honorar erhalten.
Naja, der Anwalt, der seinen Mandanten nicht vorab über die Risiken eines Klageverfahrens in ausreichender Form hingewiesen hat, der haftet für diesen unterlassenen Hinweis selbst, sprich verliert mitunter seinen Honoraranspruch in vollem Umfang. Der saloppe Hinweis, dass man vor Gericht immer verlieren kann, reicht insoweit nicht aus. Der Hinweis muss inhaltlich schon konkret an der in Rede stehenden Sach- und Rechtslage orientiert sein. Eine Erfolgswahrscheinlichkeit im Sinne einer Quote á la X:Y wird aber selbst von erfahrenen Rechtsanwälten nur in den allerwenigsten Fällen ausgeben.
Gruß
Florian
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abschleppen hat knapp 200€ und das Knöllchen wg. parken mit Behinderung nochmal 20€. Dazu kommt noch die Panikattacke, wenn du abends dein Auto nicht mehr findest.... zum Glück war es nicht mein J15, sondern "nur" unser GT86....
Michael
ps. danke für sachliche Stellungnahme
Die Lösung ist ganz einfach:
als vollkommener Laie hält man sich mit Mutmaßungen am besten raus.
Rechtsschutzversicherung ist vorhanden... Termin mit der Rechtsabteilung war auch schon, aber die bleiben bei Ihrer Meinung. Nächster Schritt wäre dann Gericht.
Die Lösung ist ganz einfach:
als vollkommener Laie hält man sich mit Mutmaßungen am besten raus.
Irgendwie fehlt mir die Ieinsocht, einen Fehler gemacht zu haben. Der Typ geht vors Verfassungsgericht wetten? Mann-- 220 Euro weil einer dumm geparkt hat- So what? Ach Ja- er kann ja schon mal sparen anfangen für nen Sachverständigen...ich glaub die gehn so bei 1800 euro los. ICH würd aus einer Rechtschutzversicherung aussteigen, wenn die son sinnlosen Rechthaberscheiss bezahlen würde. Du hast n Fehler gemacht, also steh dazu und versuch nicht Dich neudeutsch rauszuwinden. Bei 2 Autos in Deinem Besitz sind 220 ein KLACKS
Der "Typ" hatte ne klare Frage gestellt, ob da ein Gespann reinkommt. Der Rest war nur reine Info zum Vorfall. Dein oberlehrerhaftes rumgeschwafel interessiert doch hier keinen. Mal schauen, wie es weitergeht. Wir überlegen noch und googeln weiter. Ich geb dann hier Bescheid. Einen schönen Feiertag noch...
Michael
Die Lösung ist ganz einfach:
als vollkommener Laie hält man sich mit Mutmaßungen am besten raus.
mm hat geschrieben:Mal schauen, wie es weitergeht. Wir überlegen noch und googeln weiter. Ich geb dann hier Bescheid. Einen schönen Feiertag noch... Michael
Ich wünsche dir von ganzem Herzen, dass du niemals in deinem Leben ein größeres Problem hast.
Mein HiLux wurde auch mal abgeschleppt weil ich an einer Bordsteinabsenkung geparkt hatte, die Rollstuhlfahrern als überquerhilfe dienen sollte. Mein Fehlverhalten hatte ganz einfach Konsequenzen und ich habe nicht versucht mich rauszureden.
mm hat geschrieben: Wir überlegen noch und googeln weiter. Michael
Jau-googeln bildet. Was DIR fehlt, war ein Oberlehrer- damals als Erziehung zur Selbsteinsicht noch möglich gewesen wäre. Mich interesiert nach wie vor, wie DU Dich als Geschädigter verhalten hättest.- Ich vermute mal "SEK Truppen " angefordert. Warum weigerst Du Dich draus zu lernen, und Deinen SCh...karren das nächste Mal einfach richtig abzustellen?
Mal ganz abgesehen von der Frage ob der Lkw um die Kurve gekommen wäre und ob das Abschleppen wirklich nötig war. Mich würden die 220 € auch ärgern, aber mir wären meine Neven zu schade um mich damit so lange zu beschäftigen und rumzuärgern. Dann lieber bei einem Bier mit den Kumpels kräftig drüber schimpfen und dann weiter zum nächsten Tagesordnungspunkt. Abgesehen davon hätte ich die Befürchtung, das das Ganze nur mit noch mehr Kosten endet.
mm hat geschrieben:Rechtsschutzversicherung ist vorhanden...
Wenn Du für den Versicherungsfall keine Selbstbeteiligung hast, die üblicherweise zwischen 100 und 200 EUR liegt, würde gar nicht so lange rumfackeln und den Vorgang nach Abschluss der außergerichtlichen Rechtsmittel gerichtlich klären lassen. Du hast kein Risiko, außer dasjenige einer Niederlage.
frizzz hat geschrieben:Ach Ja- er kann ja schon mal sparen anfangen für nen Sachverständigen...ich glaub die gehn so bei 1800 euro los.
Diese Kosten, auch einen etwaigen Kostenvorschuss hierauf, zahlt der Rechtsschutzversicherer. Wie gesagt: Bei bestehender Deckungsschutzzusage des Rechtsschutzversicherers besteht, abgesehen von einer etwaigen Selbstbeteiligung, keinerlei finanzielles Risiko für den Betroffenen/Versicherten.
frizzz hat geschrieben:ICH würd aus einer Rechtschutzversicherung aussteigen, wenn die son sinnlosen Rechthaberscheiss bezahlen würde.
Der Rechtsschutzversicherer kann bei Vorliegen eines Versicherungsfalles den Versicherungsvertrag jeweils außerordentlich kündigen. Davon machen einige Rechtsschutzversicherer auch regen Gebrauch, sprich wenn deren Rechnung nicht aufgeht wird der Vertrag bei der nächstbesten Gelegenheit gekündigt. Bei Geltendmachung eines Versicherungsfalls gegenüber dem Rechtsschutzversicherer spielt also aus Sicht des Versicherten bzw. Querulanten durchaus ein gewisses Risiko mit.
Gruß
Florian
'86er-HJ61, 450tkm, OME schwer, 35x12,5R15 auf 8,5x15 ET -35, pneumatische gesteuerte HA-Sperre, 80mm Bodylift, optimiertes Verdichterrad, Recaros m. Schwingkonsolen, Aufstelldach u. Innenausbau, div. Zusatzinstrumente, 3"-Abgasanlage inkl. Eigenbau-turbine-outlet, Sidepipe
Mein lieber frizzz, das hatte ich schon erwähnt. Ich hätte mich hoch verschuldet, und bei der Stadt einfach für einen Tag Halteverbot 15€ geopfert. Ich hätte meine Frage ja auch einfach Stellen können: Kommt man in diese Einfahrt mit ...... rein? Hätte dich viele Nerven gespart. Und wenn Du einen J15 oder GT86 als SCH..karren titulierst, dann bist Du m.E. in diesem Forum fehl am Platze. @woweka... das mit dem Bier und Kumpels kommt nächste Woche. Da haben wir wieder 5" Gartenbahn-Fahrtag auf unserem Clubgelände Michael
PS @ Florian danke für die Sachliche Stellungnahme
Die Lösung ist ganz einfach:
als vollkommener Laie hält man sich mit Mutmaßungen am besten raus.