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HiluxMichael hat geschrieben:Also im Grunde genommen muss jede technische Änderung
geprüft und eingetragen werden, sonst erlischt die
Betriebserlaubnis, und damit der Versicherungsschutz...
Hallo,
ist es bei Euch in Österreich tatsächlich so, daß der Versicherungsschutz erlischt? Bei uns hier in D erlischt zumindest der Haftpflichtschutz bei nicht eingetragenen, technischen Änderungen nicht. Sollte eine solche Änderung ganz oder teilweise unfallursächlich sein, kann man seitens der Haftpflichtversicherung in Regress genommen werden, bis zu einer Deckelung von m.W. derzeit 5000 Euro. Anders sieht die Sache nur dann aus, wenn man bei einer solchen Änderung grob fahrlässig gehandelt hat. Auch in Bezug auf eine Kaskoversicherung mögen die Bedingungen andere sein, bei der (deutschen) Haftpflicht jedenfalls nicht.
Klar ist aber allemal, daß ein deutlich größerer Abrollumfang der Reifen wegen der Änderung der Hebelverhältnisse Bremse/Rad zu einer wahrnehmbaren Verschlechterung der Bremsleistung führt - auch ohne ABS. Da ist dann die Versicherung schnell dabei, Fahrlässigkeit zu unterstellen.
Hakim