| Autor |
Nachricht |
|
|
-- Hilfe, bin reingelegt worden |
|
|
| Kienzle |
Verfasst am: So, 20. Okt 2002, 12:59 |
|
|
|
Anmeldungsdatum: 18.10.2002
Beiträge: 41
Wohnort: Lothringen / France
|
Hallo zusammen,
brauche Euren Rat.
Bin wohl offensichtlich einem Blender auf den Leim gegangen.
Bei der Suche nach den Gründen für den Wassereinbruch, hab ich Verkleidungen und Teppiche meines vor einer Woche erstandenen HJ60 ausgebaut. Dahinter nichts als Rost.
Nachdem ich den Wagen jetzt bei einer Werkstatt überprüfen ließ, stellte sich raus, daß der mir als restaurierte verkaufte Wagen lediglich kosmetische Reparaturen erhietl. Löcher im Radhaus wurden mit Silikon zugemacht, kiloweise gespachtelt und lackiert.
Was soll ich tun ? War ein Verkauf von Privat.
Was ratet Ihr mir ? Bin für Hinweise sehr dankbar.
Der Antrieb (Motor/Getriebe usw.) scheint gut zu sein. Soll ich versuchen das Auto schweißen zu lassen oder eher den Kaufvertrag rückgängig zu machen ?
Gruß Ralph
HJ60 EZ86 - 350tkm Deutscher TÜV bis 7/03 |
|
|
| Nach oben |
|
|
|
 |
| Buschloewin |
Verfasst am: So, 20. Okt 2002, 13:08 |
|
|
Anmeldungsdatum: 31.01.2002
Beiträge: 1197
Wohnort: Bayern
|
Du hast ja sicher eine Rechtschutzversicherung!?
Geh gleich zum Anwalt, auch von Privat läßt sich da noch was machen, da es offensichtlich Betrug war.
Wenn Du das Auto lieber nicht behalten willst, muss der Verkäufer den Vertrag wandeln, d.h. Du kannst ihm Zug um Zug das Auto gegen Geld zurückgeben.
Anderenfalls müßtest Du noch einen gehörigen Preisnachlaß erreichen, aber das solltest Du Dir gut überlegen, ob eine Restauration noch sinnvoll ist oder ob Du Dich nicht lieber um einen anderen Wagen umschaust.
(Edited by Buschloewin at 14:11 am 20. Oct. 2002) |
_________________ Toyota HZJ 78 & Nissan X-Trail
"LandCruiser fahren kann man nicht beschreiben, man muss es erleben!"
"Einen LandCruiser verkauft man nicht, einen LandCruiser vererbt man!" |
|
| Nach oben |
|
| Guest |
Verfasst am: So, 20. Okt 2002, 13:13 |
|
|
|
Anmeldungsdatum: 01.01.1970
Beiträge: 3985
Wohnort: Internet
|
Als was wurde Dir der Wagen verkauft (Bastlerfahrzeug oder ähnliches)? Hat der Verkäufer zudem die Gewährleistung ausgeschlossen? Wenn nicht gilt sie zwei Jahre lang. Hier kommt es jedoch darauf an, wie alt das Auto ist und wieviele Kilometer drauf sind. Was genau hat er gesagt und hast Du Zeugen dafür (oder hat er am Ende Zeugen die ihm alles bestätigen?). Alles das musst Du berücksichtigen wenn Du einen Prozess führen willst. Geh auf alle Fälle zu einem Anwalt, vereinbare eine kostenlose Erstberatung (machen die meisten Anwälte), wenn Du im ADAC bist kann Dir der einen Fachanwalt in Deiner Nähe nennen.
Gruss Thomas
P.S.: Der Satz gekauft wie gesehen ist übrigens kein Totschlagargument bei versteckten Mängeln oder Täuschungen |
|
|
| Nach oben |
|
| schidl |
Verfasst am: So, 20. Okt 2002, 13:51 |
|
|
|
Anmeldungsdatum: 13.06.2001
Beiträge: 337
Wohnort: Mönchengladbach
|
Hi,
sofort zum Anwalt wenn ihr euch nicht einigen könnt. Gewährleistungsausschluß bei verdeckten oder verschwiegenen und nicht erkennbaren Mängeln ist nicht. Es hat sich da im Recht bezügl. Haftung von Privatverkäufern was geändert geändert. Da mußt Du Dich mal schlau machen. |
_________________ Michael |
|
| Nach oben |
|
| MarkusZ |
Verfasst am: So, 20. Okt 2002, 13:57 |
|
|
|
Anmeldungsdatum: 14.11.2001
Beiträge: 2537
Wohnort: 85309
|
Hi,
Ich bin ein wenig in der Oldtimerszene unterwegs, und da ist der Begriff 'restauriert' ganz genau und streng definiert etwa als 'wieder in den Neuzustand versetzt'.
Wenn der Käufer dir das Fahrzeug nachweislich eben als 'restauriert' verkauft hat, muss er eventuell sogar alle Kosten tragen, die notwendig sind um das Fahrzeug in den zugesicherten Zustand zu bringen. Die Kosten dafür übersteigen oft den Verkaufspreis, was aber sein Problem ist.
Sofern du die Zusicherung nachweisen kannst (Verkaufsanzeige, Kaufvertrag, Zeugen) hat er ganz schlechte Karten und wenn dazu noch solvent ist, wird er heftig blechen müssen. Ich kann nur aus Erfahrung jedem davon abraten, den Begriff 'restauriert' beim Verkauf in den Vertrag einfliessen zu lassen.
Ich habe auch einen Musterfall dazu aus der 'Motor Klassik'. Suche ich dir gerne heraus, denn solchen Leuten gehört das Handwerk gelegt.
Grüsse
Markus
(Edited by MarkusZ at 22:50 am 20. Oct. 2002) |
|
|
| Nach oben |
|
| netzmeister |
Verfasst am: So, 20. Okt 2002, 14:43 |
|
|
Administrator
Anmeldungsdatum: 16.05.2001
Beiträge: 11131
Wohnort: 76356 Weingarten
|
|
| Nach oben |
|
| Kienzle |
Verfasst am: So, 20. Okt 2002, 15:57 |
|
|
|
Anmeldungsdatum: 18.10.2002
Beiträge: 41
Wohnort: Lothringen / France
|
Hallo,
erstmal Danke für Eure Hilfe - Ihr könnt Euch sicher vorstellen, wie ich mich fühle.
War erst total begeistert von meinem HJ und nun das.
Dachte nicht, daß es Leute gibt die so lügen können und einem dabei in die Augen schauen.
Der Wgen stand (und steht glaub noch) in mobile.de mit dem Vermerk "im Mai 2002 restauriert und neu lackiert".
Verkauft wurde er als Gebrauchtwagen.
Der Verkäufer hat mir die Story vom Pferd erzählt :
Keine Spachtelmasse, nur Reparaturbleche, zig Dosen Wachs, usw. Hat mir sogar Korrespondenz mit Keba gezeigt (Bilder und Preise von den entsprechenden Blechen).
Hat einen sehr guten Eindruck hinterlassen, das Auto überdies erst 2. Hand.
Naja - ein typischer Blender halt.
Werde jetzt erst mal ein Gutachten machen lassen und dann weitersehen. Aber Ihr wißt ja, die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Und was macht man in der Zwischenzeit mit dem Wagen ?
Wenns Euch interessiert, halte ich Euch auf dem laufenden.
Vielleicht weiß auch jemand von Euch einen Spezialisten für sowas (RA oder Gutachter).
Das Auto steht in 77694 Kehl.
Gruß aus Frankreich
Ralph |
|
|
| Nach oben |
|
| schidl |
Verfasst am: So, 20. Okt 2002, 16:11 |
|
|
|
Anmeldungsdatum: 13.06.2001
Beiträge: 337
Wohnort: Mönchengladbach
|
@Kienzle
Hab mir gerade die Anzeige agesehen Ist doch der weiße aus Nürt....?
Bei der Formulierung und dem, was Dir gesagt und gezeigt wurde, dürftest Du mit 'nem Gutachter und 'nem Anwalt gute Karten haben.
...und beim Nächsten ein Magnet mitnehmen  |
_________________ Michael |
|
| Nach oben |
|
| Buschloewin |
Verfasst am: So, 20. Okt 2002, 17:34 |
|
|
Anmeldungsdatum: 31.01.2002
Beiträge: 1197
Wohnort: Bayern
|
@Kienzle:
Kopier Dir das mobile.de-Inserat als Beweis, bevor es wieder aus dem Internet verschwindet.
Wenn man den Vertrag wandeln möchte, sollte man das Fahrzeug so wenig wie möglich benutzen, damit einem nachher nicht die Nutzung abgezogen wird.
Hatte mal einen ähnlichen Fall, allerdings mit einem relativ jungen Suzuki Sidekick (amerikanisches 4-trg. Modell vom Vitara) den ich von Deutschen mit deutscher Zulassung, aber in Österreich gekauft habe - das war ein Reinfall... von der österreichischen Rechtsprechung mal ganz abgesehen... |
_________________ Toyota HZJ 78 & Nissan X-Trail
"LandCruiser fahren kann man nicht beschreiben, man muss es erleben!"
"Einen LandCruiser verkauft man nicht, einen LandCruiser vererbt man!" |
|
| Nach oben |
|
| Guest |
Verfasst am: So, 20. Okt 2002, 23:10 |
|
|
|
Anmeldungsdatum: 01.01.1970
Beiträge: 3985
Wohnort: Internet
|
Hallo Kienzle
Der ADAC gibt einen Anwalt in Offenburg an:
Curt-Georg von Lowtzow
Tannweg 10
77654 Offenburg
Tel (07 81) 3 84 85
Das ist ein frei praktizierender Anwalt, der einen Vertrag mit dem Verein hat und dessen Mitgliedern kostenlose Erstberatungen gibt.
Ich hab keine Ahnung ob der Mann gut ist, jedoch würde ich mich im ersten Moment an ihn wenden. Eine Erstberatung verpflichtet Dich auch noch nicht diesem Anwalt das Mandat zu übertragen.
Ansonsten schau in die gelben Seiten nach Anwälten, da es sich hier nicht direkt um Verkehrsrecht handelt kann Dir hier eigentlich jeder helfen.
Gruss Thomas
P.S.: Wenn es irgenwie geht, lass die Pfeife richtig bluten! Viel Glück! |
|
|
| Nach oben |
|
| MarkusZ |
Verfasst am: Mo, 21. Okt 2002, 18:15 |
|
|
|
Anmeldungsdatum: 14.11.2001
Beiträge: 2537
Wohnort: 85309
|
Hi,
Ich kann mich Thomas nur anschliessen. Lass ihn bluten. Wenn du den Vertrag wandelst ist übermorgen ein anderer der Dumme, wenn du's aber ausfichst, hast du einen handfesten Profit davon.
Halt' uns auf dem Laufenden, konkrete Infos müssten bei dir ja schon eingegangen sein, wenn dein Fax geht.
Grüsse
Markus |
|
|
| Nach oben |
|
| ludo |
Verfasst am: Sa, 26. Okt 2002, 17:14 |
|
|
|
Anmeldungsdatum: 05.08.2002
Beiträge: 9
|
| Hallo Kienzle,was hat denn der HJ 60 gekostet,vielleicht erklärt sich dann einiges.Gruss Ludo,Mitglied |
|
|
| Nach oben |
|
| Reiti |
Verfasst am: Fr, 01. Nov 2002, 16:38 |
|
|
|
Anmeldungsdatum: 16.08.2002
Beiträge: 150
Wohnort: Gummersbach
|
Hallo,
Vom rechtlichen Hickhack 'mal abgesehen solltest Du zwei Sachen an Deinem HJ checken:
Bleibt auch bei ganz sanften Lastwechseln der fuenfte Gang 'drin?
Schau Dir den Rahmen im hinteren Bereich an, dort wo die Diagonale auf den Laengstraeger trifft. Dort sind die U-Profile ineinandergelegt. Der Rost drueckt diese auseinander, bis irgendwann der Rahmen durch ist. Vorsicht, von aussen deckt das die Anhaengerkupplung ab. Also Reserverad weg und von innen mit einem Schraubendreher "popeln". Die Stelle wird gerne getarnt.
Sollten beide Sachen o.k. sein, lohnt sich auch eine Reparatur der Karosse, wenn nicht, verkauf ihn zum schlachten.
Fuer das Heck gibt es halbwegs brauchbare Reparaturbleche, auf jeden Fall ist viel Arbeitszeit anzusetzen.
Gruss! |
_________________ Reiti |
|
| Nach oben |
|
| Creuter |
Verfasst am: Di, 05. Nov 2002, 21:23 |
|
|
|
Anmeldungsdatum: 02.09.2002
Beiträge: 18
|
Hallo Reiti,
wie sieht denn der typische Schaden aus wenn der 5. Gang auf diese Art rausspringt? Welche Teile sind zu erneuern? Wie entsteht der Schaden?
Gruß
Christian |
|
|
| Nach oben |
|
|
|