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-- HILFE ! Wie habt ihr eure 285/75x16 eingetragen ? - |
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| gasguzzler |
Verfasst am: Do, 19. Feb 2009, 11:11 |
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Anmeldungsdatum: 22.12.2008
Beiträge: 10
Wohnort: Farschweiler
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Hallo gemeinde, ich habe 285/75x16 aufziehen lassen auf mein 1996 FZJ80, wo 275/70x16 standard ist. Es scheint mir das die 285er groesse ein relativ gelaufige erscheinung ist hier in der scene, aber ich kriege sie nicht eingetragen ohne tacho-angleich.
Hat jemanden diese groesse eingetragen in deutsche papieren ? Wenn ja, auch ohne tacho-angleich ? Wenn mit tacho-angleich, wo habt ihr das gemacht und was hat das gekostet ?
Eine menge fragen, und das nur wegen reifen die 4.5 cm mehr durchmesser haben Eure ratschlagen waeren sehr wilkommen - schon mal vielen dank.
Gruss, Niels |
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| gasguzzler |
Verfasst am: Do, 19. Feb 2009, 17:38 |
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Anmeldungsdatum: 22.12.2008
Beiträge: 10
Wohnort: Farschweiler
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Alles klar, ich kann mich selbst einen loesung schreiben... Toms Fahrzeugtechnik macht sondereintragungen fuer den reifengroesse, nur zur info. Ich muss nur dahin fahren, aber das ist das kleinste problem.
Ciao |
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| TomB |
Verfasst am: Fr, 20. Feb 2009, 07:39 |
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Anmeldungsdatum: 05.06.2006
Beiträge: 629
Wohnort: Thurgau, Schweiz
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Wenn ich solche Posts lese erstaunts mich immer wieder wie liberal wir hier in der Schweiz sind. Reifen eintragen??? Was soll der Stuss? Wenn möglich sogar ne Marke eintragen?
Verzeihung aber eurer Gesetz hat eins an der Waffel. Ich versteh ja, dass man sich einigermassen an die Grösse halten muss und der Tacho nicht zuwenig anzeigen darf aber alles hat Grenzen!
Wenn ich das richtig verstanden habe können die Versicherungen sogar Regress nehmen wenn sowas nicht eingetragen wurde?  |
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| Feldi |
Verfasst am: Fr, 20. Feb 2009, 09:25 |
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Anmeldungsdatum: 05.11.2008
Beiträge: 1344
Wohnort: Am Chiemsee
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TomB hat Folgendes geschrieben:
Wenn ich das richtig verstanden habe können die Versicherungen sogar Regress nehmen wenn sowas nicht eingetragen wurde? 
So isses, weil in diesem Fall die Betriebserlaubnis erlischt.
Jaja, Deutschland is nur was für hard-core-Bürger, das verträgt nicht jeder !! |
_________________ Feldi (ganz im Süden)

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| LC-Power |
Verfasst am: Fr, 20. Feb 2009, 10:47 |
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Anmeldungsdatum: 23.10.2008
Beiträge: 504
Wohnort: Lucerne Outback
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TomB hat Folgendes geschrieben: ...wie liberal wir hier in der Schweiz sind. Reifen eintragen??? Was soll der Stuss? Wenn möglich sogar ne Marke eintragen?
...
Wenn ich das richtig verstanden habe können die Versicherungen sogar Regress nehmen wenn sowas nicht eingetragen wurde? 
Tom das ist auch bei uns so, wenn du dein Fahrzeug zur MFK bringst wird deine Reifen grössen mit denen im Typenschein verglichen. Steht deine Grösse nicht drin oder liegen ausserhalb der Toleranz, gibts einen neuen Termin.
Bist du mit deinem in einen Unfall verwickelt und einer kommt auf die Idee das deine Reifen nicht Typenschein gerecht sind=> Regress. Fährst du einen an und irgendwelche Teile an deinem Auto sind nicht Eingetragen oder nicht Typennorm wirds hinten rechts Richtig hart.... |
_________________ "Im Rally Sport wurde meine Vermutung bestätigt, das ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern bestenfalls eine Notlösung ist" Walter Röhrl

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| TomB |
Verfasst am: Fr, 20. Feb 2009, 10:54 |
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Anmeldungsdatum: 05.06.2006
Beiträge: 629
Wohnort: Thurgau, Schweiz
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LC-Power hat Folgendes geschrieben:
Tom das ist auch bei uns so, wenn du dein Fahrzeug zur MFK bringst wird deine Reifen grössen mit denen im Typenschein verglichen. Steht deine Grösse nicht drin oder liegen ausserhalb der Toleranz, gibts einen neuen Termin.
Bist du mit deinem in einen Unfall verwickelt und einer kommt auf die Idee das deine Reifen nicht Typenschein gerecht sind=> Regress. Fährst du einen an und irgendwelche Teile an deinem Auto sind nicht Eingetragen oder nicht Typennorm wirds hinten rechts Richtig hart....
Jein. Bei uns sind die Reifenmarken nie vorgeschrieben und ich hatte noch nie Probleme mit der MFK wegen divergierenden Reifengrössen. Eine Modifikation am Auto erlaubt der Versicherung nicht Regress zu nehmen. Du kannst deinem Diesel den Ladedruck erhöhen und Lachgas verbauen usw usf bis auf 500PS und die Versicherung nimmt keinen Regress. Ausserdem haben bei uns eh alle den Zusatz mit der Grobfahrlässigkeit in der Versicherung und dann können sie dir eh nie was. |
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| LC-Power |
Verfasst am: Fr, 20. Feb 2009, 11:39 |
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Anmeldungsdatum: 23.10.2008
Beiträge: 504
Wohnort: Lucerne Outback
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@Tom
Natürlich spielt die Reifenmarke keine Rolle, aber bereits abweichungen im Geschwindigkeits Index können bei einer Prüfung Probleme machen.
Wenn dein Fahrzeug zb. eine max Geschw. von 180 eingetragen hat und du montierst MT's mit max Geschw. von 160 kannst du die nicht eintragen lassen.
Hier ein Auszug aus demVTS (alles zu den Räder findest du auf S.38 )
Zitat: 2 Der Halter oder die Halterin hat der Zulassungsbehörde Änderungen an den Fahrzeugen
zu melden. Geänderte Fahrzeuge sind vor der Weiterverwendung nachzuprüfen.
Namentlich betrifft dies:109
a. Änderungen der Fahrzeugeinteilung;
b. Änderungen der Abmessungen, des Achsabstands, der Spurweite, der
Gewichte;
c. Eingriffe, die die Abgas- oder Geräuschemissionen verändern. Hierbei ist
nachzuweisen, dass die bei der ersten Inverkehrsetzung gültigen Vorschriften
über Abgase und Geräusche eingehalten sind;
d. nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Auspuffanlagen;
e. Änderungen an der Kraftübertragung (Getriebe- und Achsübersetzung);
f. nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Räder;
g. Änderungen der Lenkanlage, der Bremsanlage;
h. das Anbringen einer Anhängevorrichtung;
i.110 das Ausserbetriebsetzen von Rückhaltesystemen oder Teilen davon
Zitat: c. Eingriffe, die die Abgas- oder Geräuschemissionen verändern. Hierbei ist
nachzuweisen, dass die bei der ersten Inverkehrsetzung gültigen Vorschriften
über Abgase und Geräusche eingehalten sind;
Dadurch fällt schon mal ein grosser Teil der Leistungssteigerungen weg. Ich glaube es sind auch nur Leistungssteigerungen bis 10% ohne grössere Nachprüfung erlaubt... (habe es aber in der Verordnung gerade nicht gefunden)
Alles was nicht eingetragen ist, kann von Versicherungen als Regressgrund genommen werden.
Und falls bei Grobfahrlässigkeit kein Regress genommen werden kann, so hast du zumindest das Problem einer Straftat, so wird aus einem Unfall dann schnell eine fahrlässige Körperverletzung oder so... und bei Straftaten ist auch die Versicherungslage etwas anders. |
Zuletzt bearbeitet von LC-Power am Fr, 20. Feb 2009, 11:50, insgesamt einmal bearbeitet _________________ "Im Rally Sport wurde meine Vermutung bestätigt, das ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern bestenfalls eine Notlösung ist" Walter Röhrl

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| TomB |
Verfasst am: Fr, 20. Feb 2009, 11:49 |
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Anmeldungsdatum: 05.06.2006
Beiträge: 629
Wohnort: Thurgau, Schweiz
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LC-Power hat Folgendes geschrieben: @Tom
Natürlich spielt die Reifenmarke keine Rolle, aber bereits abweichungen im Geschwindigkeits Index können bei einer Prüfung Probleme machen.
Wenn dein Fahrzeug zb. eine max Geschw. von 180 eingetragen hat und du montierst MT's mit max Geschw. von 160 kannst du die nicht eintragen lassen.
Das ist klar, im grossen Kanton haben die aber z.T. sogar die Auflage nur 2-3 ganz genau definierte Reifen aufziehen zu dürfen!
LC-Power hat Folgendes geschrieben:
Hier ein Auszug aus ...
Schon klar. Aber wenn du bei uns was machst und erwischt wirst, wird dir nicht gleich der Kopf abgerissen.
Zitat: Zitat: c. Eingriffe, die die Abgas- oder Geräuschemissionen verändern. Hierbei ist
nachzuweisen, dass die bei der ersten Inverkehrsetzung gültigen Vorschriften
über Abgase und Geräusche eingehalten sind;
Du darfst Leistungssteigerungen bis 20% machen, darüber brauchts ne Einzelabnahme die dich finanziell killt. Siehe z.B. http://www.baselland.ch/chip-tuning-htm.288725.0.html
LC-Power hat Folgendes geschrieben: Dadurch fällt schon mal ein grosser Teil der Leistungssteigerungen weg. Ich glaube es sind auch nur Leistungssteigerungen bis 10% ohne grössere Nachprüfung erlaubt... (habe es aber in der Verordnung gerade nicht gefunden)
Alles was nicht eingetragen ist, kann von Versicherungen als Regressgrund genommen werden.
Bist du da sicher? Da gabs soweit ich weiss ein deutlich anderslautendes Urteil bei nem brutal getunten Porsche, da wollte die Versicherung auch nicht zahlen, musste aber schliesslich doch. Auf Anfrage (verbauen einer Lachgasanlage bei nem Roadster) hat meine Versicherung jedenfalls gemeint dass ihr das völlig schnurz sei und sie bei nem allfälligen Unfall sowieso blechen müssen, egal was ich mit meinem Motor mache. |
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| LC-Power |
Verfasst am: Fr, 20. Feb 2009, 11:55 |
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Anmeldungsdatum: 23.10.2008
Beiträge: 504
Wohnort: Lucerne Outback
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| TomB |
Verfasst am: Fr, 20. Feb 2009, 11:59 |
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Anmeldungsdatum: 05.06.2006
Beiträge: 629
Wohnort: Thurgau, Schweiz
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LC-Power hat Folgendes geschrieben: Keine Ahnung wie es bei den Grosskantönler ist. Glaube am besten ist sowieso UK  habe ich mal gehört oder dann gleich im Osten
Also ich finds am besten geregelt bei den Isländern. Da muss es funktionieren und der Rest ist gesunder Menschenverstand und persönliche Verantwortung.  |
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| LC-Power |
Verfasst am: Fr, 20. Feb 2009, 12:31 |
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Anmeldungsdatum: 23.10.2008
Beiträge: 504
Wohnort: Lucerne Outback
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Man ich geh nach Island... nur schon der Räder wegen  |
_________________ "Im Rally Sport wurde meine Vermutung bestätigt, das ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern bestenfalls eine Notlösung ist" Walter Röhrl

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| George |
Verfasst am: Fr, 20. Feb 2009, 19:49 |
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Anmeldungsdatum: 10.06.2001
Beiträge: 1800
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@LC Power und TomB
Bitte liefert unseren lieben Freunden nicht noch mehr Ideen und Munition, um uns abzuschiessen. Feind liesst mit...  |
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| Moro |
Verfasst am: Fr, 20. Feb 2009, 23:44 |
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Anmeldungsdatum: 04.12.2005
Beiträge: 565
Wohnort: Graz
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Das mit der Reifengeschwindigkeit stimmt so nicht.
Ich habe auch M/Ts montiert, die gehen nur bis 140.
Einzig: Es muss gut sichtbar im Tachobereich ein Aufkleber mit eben der maximalen Geschwindigkeit aufgeklebt sein.
Der J8 hat eine angegebene Höchstgeschwindigkeit von 170?
Da wirst nicht viel M/Ts finden.
Die allermeisten gehen nur bis 160.
Michi  |
_________________ HDJ 80. Höher, Tank 166 Liter, Mayer Ladeluftkühler.
Suzuki Samurai fürs Grobe. |
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| jfgjfritz |
Verfasst am: Sa, 21. Feb 2009, 09:18 |
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Anmeldungsdatum: 08.08.2004
Beiträge: 1557
Wohnort: Norderstedt, Hedwig-Holzbein
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@TomB:
Ist's/war's nicht in der CH, wo die Farbe des Kfz in die Papier eingetragen wird?? Sinnvoll wegen was? |
_________________ Joachim
www.jfgweb.de
«Die größten Kritiker der Elche
waren früher selber welche»
(F. W. Bernstein) |
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| TomB |
Verfasst am: Sa, 21. Feb 2009, 09:27 |
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Anmeldungsdatum: 05.06.2006
Beiträge: 629
Wohnort: Thurgau, Schweiz
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jfgjfritz hat Folgendes geschrieben: @TomB:
Ist's/war's nicht in der CH, wo die Farbe des Kfz in die Papier eingetragen wird?? Sinnvoll wegen was?
Soweit so richtig, dient nur der Identifikation. Du kannst aber auch an nem blauen Auto ne rostrote rechte türe habe und ne grasgrüne links. Das nennt sich dann "bunt" im Fahrzeugausweis  |
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