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    -- Land Cruiser J8 / J10

        -- HILFE ! Wie habt ihr eure 285/75x16 eingetragen ?

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gasguzzler
Verfasst am: Do, 19. Feb 2009, 11:11
Anmeldungsdatum: 22.12.2008 Beiträge: 10 Wohnort: Farschweiler
Hallo gemeinde, ich habe 285/75x16 aufziehen lassen auf mein 1996 FZJ80, wo 275/70x16 standard ist. Es scheint mir das die 285er groesse ein relativ gelaufige erscheinung ist hier in der scene, aber ich kriege sie nicht eingetragen ohne tacho-angleich.

Hat jemanden diese groesse eingetragen in deutsche papieren ? Wenn ja, auch ohne tacho-angleich ? Wenn mit tacho-angleich, wo habt ihr das gemacht und was hat das gekostet ?

Eine menge fragen, und das nur wegen reifen die 4.5 cm mehr durchmesser haben Twisted Evil Eure ratschlagen waeren sehr wilkommen - schon mal vielen dank.

Gruss, Niels
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gasguzzler
Verfasst am: Do, 19. Feb 2009, 17:38
Anmeldungsdatum: 22.12.2008 Beiträge: 10 Wohnort: Farschweiler
Alles klar, ich kann mich selbst einen loesung schreiben... Toms Fahrzeugtechnik macht sondereintragungen fuer den reifengroesse, nur zur info. Ich muss nur dahin fahren, aber das ist das kleinste problem.

Ciao
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TomB
Verfasst am: Fr, 20. Feb 2009, 07:39
Anmeldungsdatum: 05.06.2006 Beiträge: 629 Wohnort: Thurgau, Schweiz
Wenn ich solche Posts lese erstaunts mich immer wieder wie liberal wir hier in der Schweiz sind. Reifen eintragen??? Was soll der Stuss? Wenn möglich sogar ne Marke eintragen?

Verzeihung aber eurer Gesetz hat eins an der Waffel. Ich versteh ja, dass man sich einigermassen an die Grösse halten muss und der Tacho nicht zuwenig anzeigen darf aber alles hat Grenzen!

Wenn ich das richtig verstanden habe können die Versicherungen sogar Regress nehmen wenn sowas nicht eingetragen wurde? Shocked
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Feldi
Verfasst am: Fr, 20. Feb 2009, 09:25
Anmeldungsdatum: 05.11.2008 Beiträge: 1344 Wohnort: Am Chiemsee
TomB hat Folgendes geschrieben:

Wenn ich das richtig verstanden habe können die Versicherungen sogar Regress nehmen wenn sowas nicht eingetragen wurde? Shocked


So isses, weil in diesem Fall die Betriebserlaubnis erlischt.

Jaja, Deutschland is nur was für hard-core-Bürger, das verträgt nicht jeder !!

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Feldi (ganz im Süden)

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LC-Power
Verfasst am: Fr, 20. Feb 2009, 10:47
Anmeldungsdatum: 23.10.2008 Beiträge: 504 Wohnort: Lucerne Outback
TomB hat Folgendes geschrieben:
...wie liberal wir hier in der Schweiz sind. Reifen eintragen??? Was soll der Stuss? Wenn möglich sogar ne Marke eintragen?
...
Wenn ich das richtig verstanden habe können die Versicherungen sogar Regress nehmen wenn sowas nicht eingetragen wurde? Shocked


Tom das ist auch bei uns so, wenn du dein Fahrzeug zur MFK bringst wird deine Reifen grössen mit denen im Typenschein verglichen. Steht deine Grösse nicht drin oder liegen ausserhalb der Toleranz, gibts einen neuen Termin.
Bist du mit deinem in einen Unfall verwickelt und einer kommt auf die Idee das deine Reifen nicht Typenschein gerecht sind=> Regress. Fährst du einen an und irgendwelche Teile an deinem Auto sind nicht Eingetragen oder nicht Typennorm wirds hinten rechts Richtig hart....

_________________
"Im Rally Sport wurde meine Vermutung bestätigt, das ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern bestenfalls eine Notlösung ist" Walter Röhrl

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TomB
Verfasst am: Fr, 20. Feb 2009, 10:54
Anmeldungsdatum: 05.06.2006 Beiträge: 629 Wohnort: Thurgau, Schweiz
LC-Power hat Folgendes geschrieben:


Tom das ist auch bei uns so, wenn du dein Fahrzeug zur MFK bringst wird deine Reifen grössen mit denen im Typenschein verglichen. Steht deine Grösse nicht drin oder liegen ausserhalb der Toleranz, gibts einen neuen Termin.
Bist du mit deinem in einen Unfall verwickelt und einer kommt auf die Idee das deine Reifen nicht Typenschein gerecht sind=> Regress. Fährst du einen an und irgendwelche Teile an deinem Auto sind nicht Eingetragen oder nicht Typennorm wirds hinten rechts Richtig hart....


Jein. Bei uns sind die Reifenmarken nie vorgeschrieben und ich hatte noch nie Probleme mit der MFK wegen divergierenden Reifengrössen. Eine Modifikation am Auto erlaubt der Versicherung nicht Regress zu nehmen. Du kannst deinem Diesel den Ladedruck erhöhen und Lachgas verbauen usw usf bis auf 500PS und die Versicherung nimmt keinen Regress. Ausserdem haben bei uns eh alle den Zusatz mit der Grobfahrlässigkeit in der Versicherung und dann können sie dir eh nie was.
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LC-Power
Verfasst am: Fr, 20. Feb 2009, 11:39
Anmeldungsdatum: 23.10.2008 Beiträge: 504 Wohnort: Lucerne Outback
@Tom
Natürlich spielt die Reifenmarke keine Rolle, aber bereits abweichungen im Geschwindigkeits Index können bei einer Prüfung Probleme machen.
Wenn dein Fahrzeug zb. eine max Geschw. von 180 eingetragen hat und du montierst MT's mit max Geschw. von 160 kannst du die nicht eintragen lassen.

Hier ein Auszug aus demVTS (alles zu den Räder findest du auf S.38 )

Zitat:
2 Der Halter oder die Halterin hat der Zulassungsbehörde Änderungen an den Fahrzeugen
zu melden. Geänderte Fahrzeuge sind vor der Weiterverwendung nachzuprüfen.
Namentlich betrifft dies:109
a. Änderungen der Fahrzeugeinteilung;
b. Änderungen der Abmessungen, des Achsabstands, der Spurweite, der
Gewichte;
c. Eingriffe, die die Abgas- oder Geräuschemissionen verändern. Hierbei ist
nachzuweisen, dass die bei der ersten Inverkehrsetzung gültigen Vorschriften
über Abgase und Geräusche eingehalten sind;
d. nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Auspuffanlagen;
e. Änderungen an der Kraftübertragung (Getriebe- und Achsübersetzung);
f. nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Räder;
g. Änderungen der Lenkanlage, der Bremsanlage;
h. das Anbringen einer Anhängevorrichtung;
i.110 das Ausserbetriebsetzen von Rückhaltesystemen oder Teilen davon


Zitat:
c. Eingriffe, die die Abgas- oder Geräuschemissionen verändern. Hierbei ist
nachzuweisen, dass die bei der ersten Inverkehrsetzung gültigen Vorschriften
über Abgase und Geräusche eingehalten sind;


Dadurch fällt schon mal ein grosser Teil der Leistungssteigerungen weg. Ich glaube es sind auch nur Leistungssteigerungen bis 10% ohne grössere Nachprüfung erlaubt... (habe es aber in der Verordnung gerade nicht gefunden)

Alles was nicht eingetragen ist, kann von Versicherungen als Regressgrund genommen werden.
Und falls bei Grobfahrlässigkeit kein Regress genommen werden kann, so hast du zumindest das Problem einer Straftat, so wird aus einem Unfall dann schnell eine fahrlässige Körperverletzung oder so... und bei Straftaten ist auch die Versicherungslage etwas anders.


Zuletzt bearbeitet von LC-Power am Fr, 20. Feb 2009, 11:50, insgesamt einmal bearbeitet

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TomB
Verfasst am: Fr, 20. Feb 2009, 11:49
Anmeldungsdatum: 05.06.2006 Beiträge: 629 Wohnort: Thurgau, Schweiz
LC-Power hat Folgendes geschrieben:
@Tom
Natürlich spielt die Reifenmarke keine Rolle, aber bereits abweichungen im Geschwindigkeits Index können bei einer Prüfung Probleme machen.
Wenn dein Fahrzeug zb. eine max Geschw. von 180 eingetragen hat und du montierst MT's mit max Geschw. von 160 kannst du die nicht eintragen lassen.

Das ist klar, im grossen Kanton haben die aber z.T. sogar die Auflage nur 2-3 ganz genau definierte Reifen aufziehen zu dürfen!

LC-Power hat Folgendes geschrieben:

Hier ein Auszug aus ...

Schon klar. Aber wenn du bei uns was machst und erwischt wirst, wird dir nicht gleich der Kopf abgerissen.

Zitat:
Zitat:
c. Eingriffe, die die Abgas- oder Geräuschemissionen verändern. Hierbei ist
nachzuweisen, dass die bei der ersten Inverkehrsetzung gültigen Vorschriften
über Abgase und Geräusche eingehalten sind;

Du darfst Leistungssteigerungen bis 20% machen, darüber brauchts ne Einzelabnahme die dich finanziell killt. Siehe z.B. http://www.baselland.ch/chip-tuning-htm.288725.0.html

LC-Power hat Folgendes geschrieben:
Dadurch fällt schon mal ein grosser Teil der Leistungssteigerungen weg. Ich glaube es sind auch nur Leistungssteigerungen bis 10% ohne grössere Nachprüfung erlaubt... (habe es aber in der Verordnung gerade nicht gefunden)

Alles was nicht eingetragen ist, kann von Versicherungen als Regressgrund genommen werden.

Bist du da sicher? Da gabs soweit ich weiss ein deutlich anderslautendes Urteil bei nem brutal getunten Porsche, da wollte die Versicherung auch nicht zahlen, musste aber schliesslich doch. Auf Anfrage (verbauen einer Lachgasanlage bei nem Roadster) hat meine Versicherung jedenfalls gemeint dass ihr das völlig schnurz sei und sie bei nem allfälligen Unfall sowieso blechen müssen, egal was ich mit meinem Motor mache.
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LC-Power
Verfasst am: Fr, 20. Feb 2009, 11:55
Anmeldungsdatum: 23.10.2008 Beiträge: 504 Wohnort: Lucerne Outback
Keine Ahnung wie es bei den Grosskantönler ist. Glaube am besten ist sowieso UK Very Happy habe ich mal gehört oder dann gleich im Osten Laughing

Ich hoffe einfach mal, dass ich nicht unbedingt, den genaue Sachverhalt vor Gericht erkärt bekomme...

Bei uns ist es auf jeden Fall so dass du mit dem Geländewagen bei Polizeikontrollen durchgewunken wirst weil die meisten eh keine Ahnung von den den Fahrzeugen haben...

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TomB
Verfasst am: Fr, 20. Feb 2009, 11:59
Anmeldungsdatum: 05.06.2006 Beiträge: 629 Wohnort: Thurgau, Schweiz
LC-Power hat Folgendes geschrieben:
Keine Ahnung wie es bei den Grosskantönler ist. Glaube am besten ist sowieso UK Very Happy habe ich mal gehört oder dann gleich im Osten Laughing


Also ich finds am besten geregelt bei den Isländern. Da muss es funktionieren und der Rest ist gesunder Menschenverstand und persönliche Verantwortung. Very Happy
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LC-Power
Verfasst am: Fr, 20. Feb 2009, 12:31
Anmeldungsdatum: 23.10.2008 Beiträge: 504 Wohnort: Lucerne Outback
Man ich geh nach Island... nur schon der Räder wegen Laughing

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George
Verfasst am: Fr, 20. Feb 2009, 19:49
Anmeldungsdatum: 10.06.2001 Beiträge: 1800
@LC Power und TomB
Bitte liefert unseren lieben Freunden nicht noch mehr Ideen und Munition, um uns abzuschiessen. Feind liesst mit... Crying or Very sad
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Moro
Verfasst am: Fr, 20. Feb 2009, 23:44
Anmeldungsdatum: 04.12.2005 Beiträge: 565 Wohnort: Graz
Das mit der Reifengeschwindigkeit stimmt so nicht.
Ich habe auch M/Ts montiert, die gehen nur bis 140.
Einzig: Es muss gut sichtbar im Tachobereich ein Aufkleber mit eben der maximalen Geschwindigkeit aufgeklebt sein.
Der J8 hat eine angegebene Höchstgeschwindigkeit von 170?
Da wirst nicht viel M/Ts finden.
Die allermeisten gehen nur bis 160.
Michi Very Happy

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HDJ 80. Höher, Tank 166 Liter, Mayer Ladeluftkühler.
Suzuki Samurai fürs Grobe.
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jfgjfritz
Verfasst am: Sa, 21. Feb 2009, 09:18
Anmeldungsdatum: 08.08.2004 Beiträge: 1557 Wohnort: Norderstedt, Hedwig-Holzbein
@TomB:
Ist's/war's nicht in der CH, wo die Farbe des Kfz in die Papier eingetragen wird?? Sinnvoll wegen was?

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Joachim
www.jfgweb.de
«Die größten Kritiker der Elche
waren früher selber welche»
(F. W. Bernstein)
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TomB
Verfasst am: Sa, 21. Feb 2009, 09:27
Anmeldungsdatum: 05.06.2006 Beiträge: 629 Wohnort: Thurgau, Schweiz
jfgjfritz hat Folgendes geschrieben:
@TomB:
Ist's/war's nicht in der CH, wo die Farbe des Kfz in die Papier eingetragen wird?? Sinnvoll wegen was?


Soweit so richtig, dient nur der Identifikation. Du kannst aber auch an nem blauen Auto ne rostrote rechte türe habe und ne grasgrüne links. Das nennt sich dann "bunt" im Fahrzeugausweis Very Happy
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