Hallo zusammen,
ich bin ganz frisch hier da ich mir einen Hilux LN65 Baujahr 1988 einbilde und in einigen Tagen diesen aus Österreich erhalte.
Ich habe ich mich selbstverständlich zuvor reingelessen und auch klar zum Kauf entschieden. Ja, auch wenn der TÜV in Bezug auf §21 und §23 einem schon Angst machen kann. Mir sind eventuelle Kosten und Aufwendungen bewusst und habe viel Kopfschmerzen wegen der Anmeldung in Deutschland und danch als Oldtimer?
Der Wagen ist sehr gut restauriert aber dennoch hat er anderes Fahrwerk (OME VA Blattfedern & Stoßdämpfer) / Reifen (255/65R16) / Motor (Toyota Diesel 2L-T 66 Kw vermutlich aus 1997) drin......
Hat jemand einen Tipp wie man dies durchbekommt oder was ich alles beachten muss oder sollte? Bevor ich zum TÜV fahre?
Vielen Dank und schöne Grüße aus Rosenheim
Mario
Hilfe - Hilux 1988 - TÜV Paragraph 21 & 23
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Re: Hilfe - Hilux 1988 - TÜV Paragraph 21 & 23
Mario_Hilux_1988 hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich bin ganz frisch hier da ich mir einen Hilux LN65 Baujahr 1988 einbilde und in einigen Tagen diesen aus Österreich erhalte.
hr gut restauriert aber dennoch hat er anderes Fahrwerk (OME VA Blattfedern & Stoßdämpfer) / Reifen (255/65R16) / Motor (Toyota Diesel 2L-T 66 Kw vermutlich aus 1997) drin......
Mario
Wenn das OME-Fahrwerk, die Felgen-Reifen-Kombi und der vermutlich 1997er Motor zeitgenössig ist, sollte einem offiziellen Oldtimerstatus nichts im Weg stehen. Zeitgenössig heißt, es muss innerhalb der ersten 10 Jahre ab Erstzulassung am (deutschen) Markt verfügbar und erlaubt gewesen sein. Idealerweise bereits per offiziellen Eintragungen in die Fahrzeugpapiere genehmigt sein.
Wenn dies so ist, einfach mal bei einem TÜV in Rosenheim vorbeifahren und die Sachlage abklären. In/für Ebersberg könnte ich dir einen Namen raussuchen
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Re: Hilfe - Hilux 1988 - TÜV Paragraph 21 & 23
Servus Basti,
ich bin seit ca ner Stunde hier angemeldet und habe bereits meine Antwort die ich hören wollte nun von dir erhalten. Wahnsinn, schön das es Leute wie dich gibt!
Leider sind es österreichische Papiere und Eintragungen sind drin aber eben keine Gutachten (nur für Felgen, aber die sind zu breit für Oldtimer zulassung lt. TÜV und deren Blick auf die Unterlagen)
Ich denke ich versuche mein Glück beim TÜV in Rosenheim bzgl. §21 und §23....ansonsten würde ich auf dich zurück kommen (können)?
VG
Mario
ich bin seit ca ner Stunde hier angemeldet und habe bereits meine Antwort die ich hören wollte nun von dir erhalten. Wahnsinn, schön das es Leute wie dich gibt!
Leider sind es österreichische Papiere und Eintragungen sind drin aber eben keine Gutachten (nur für Felgen, aber die sind zu breit für Oldtimer zulassung lt. TÜV und deren Blick auf die Unterlagen)
Ich denke ich versuche mein Glück beim TÜV in Rosenheim bzgl. §21 und §23....ansonsten würde ich auf dich zurück kommen (können)?
VG
Mario
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Re: Hilfe - Hilux 1988 - TÜV Paragraph 21 & 23
@fsk18 - bez. dem 2L-T meinst Du 1987, oder?
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Re: Hilfe - Hilux 1988 - TÜV Paragraph 21 & 23
Hallo, der Motor ist angeblich aus Anfang der 90er also ein Toyota aber nicht aus der Hilux Serie.....aber von Toyota freigegeben laut Beleg. (2L-T 66Kw bei 3500 U / min)
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