Hilfe!!! Trotz LKW Zulassung 830€!! Steuern

Alles bis zur 6. Generation des HiLux (bis 2004) bzw. 3. Generation des 4Runner (bis 2002)
TOYO-Positiv
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Re: Hilfe!!! Trotz LKW Zulassung 830€!! Steuern

Beitrag von TOYO-Positiv »

Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:

BigKahunha hat geschrieben:Moin,

mein Hilux ist jetzt ein Zweisitzer, ordnungsgemäß abgenommen und eingetragen. anders wär es nicht gegangen, zumindest hier und jetzt.
Kommentar zum alten Steuerbescheid: Der ist da wohl so durchgerutscht :baeh:
Die Informationen im Netz über neue Gesetzeslagen etc. wären zum Teil falsch oder unvollständig :shock:
Es gilt, wenn ein Fahrzeug als LKW in den papieren deklariert ist heißt das noch nichts in Bezug auf die Versteuerung, erst wenn das FZ alle Kriterien erfüllt, z.B. 2 Sitze anstatt 4, erst dann kommt die Lädefläche und deren Verhältnis zur Fahrgastzelle,...
Kurzum, Sitze und Gurte raus, Löcher mit 2-K Metalldichtmasse versiegelt ( 1/2 Stunde ), ab zum TÜV, dokumentieren lassen ( mit Photos ) 50€ ,beim Straßenverkehrsamt eintragen lassen 12€ und nun hoffen dass das Fa es akzeptiert.

Schönen Gruß

Henrik

SO jetzt fahr ich mienen "Offroadster" durch den Wald :biggrin:



sry absolut falscher weg von dir ...

das geht auch anders schau mal im 2005er lux Bereich da hab ich meinen Schriftverkehr mit dem Finanzamt gepostet, inkl Anwalts Korrespondenz

lg richard

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TOYO-Positiv
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Re: Hilfe!!! Trotz LKW Zulassung 830€!! Steuern

Beitrag von TOYO-Positiv »

TOYO-Positiv hat geschrieben:Huhu,

mein Finanzamt wollte den Lux ja auch als PKW ... Mit Hilfe meines Anwalts wurde dann Einspruch eingelegt

Etwas hin und her, die Beamten vom Finanzamt können anscheinend nicht lesen und gaben uns die perfekte aufführung das der X-Cab ein LKW ist ^^


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Heute lag das hier abschließend in der Post :D :D :biggrin: :biggrin:

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Juhu ^^



da hab ichs =)

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toyofluesterer
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Re: Hilfe!!! Trotz LKW Zulassung 830€!! Steuern

Beitrag von toyofluesterer »

yes,

geht doch :bb:

f.
Lieber Gott, gib mir die Gelassenheit eines Stuhls, der muss auch mit jedem Arsch klarkommen

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Bergler
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Re: Hilfe!!! Trotz LKW Zulassung 830€!! Steuern

Beitrag von Bergler »

Korrintenkackermodus an:
HJ61-Freak hat geschrieben:
flashman hat geschrieben:Du nimmst einfach einen aktuellen Ausdruck des neuen KFZ Steuergesetzes mit. Wie mehrfach beschrieben, haben seit Ende 2012 die Beamten keinen Spielraum bzw. Beschauungsrecht mehr und viele wissen einfach noch nichts von der Änderung. Manchmal ist es sinnvoll, mit gedrucktem und für Recht befundenem Wort zu helfen. Ist ja nicht so, dass man hier noch immer auf Lieb Wetter machen müßte.

Im Finanzrecht ist es allerdings so, dass die Finanzbehörde vor Erlaß eines Steuerbescheides oder Steueränderungsbescheides keinerlei Auskünfte im Hinblick auf den Inhalt der insoweit zu erwartenden Entscheidung gegenüber dem Steuerpflichtigen abgeben muss. Ergo muss die Finanzbehörde auch keine inhaltlich richtige Auskunft vorab erteilen. Wenn man über Erfahrung in diesem Rechtsbereich verfügt, kann man die Befindlichkeit der Behörde ab und an zwischen den Zeilen einer solchen "Auskunft" rauslesen.
Natürlich darf die Finanzbehörde keine bewußt falschen Auskünfte geben. Im übrigen kann man fast immer in strittigen Fällen vorher die Meinung des FA in Erfahrung bringen
HJ61-Freak hat geschrieben:
hakim hat geschrieben:Ich würde erstmal flashmans Anregung folgen, mündlich die Sachbearbeiterin auf die neue Gesetzeslage hinweisen und um Rückruf nach informeller, interner Prüfung bitten. Vielleicht reicht das schon.

Siehe meine Ausführungen oben. Bringt regelmäßig nichts, weil keine Auskünfte vorab durch die Finanzbehörde erteilt werden.
Würde ich auch so machen, auch wenn das Finanzamt selten zurückruft....

HJ61-Freak hat geschrieben:
hakim hat geschrieben:Wenn nicht, unbedingt innerhalb der auf dem Steuerbescheid vermerkten Frist (1 Monat?!) schriftlich Widerspruch einlegen.

Gegen Steuerbescheide legt man das Rechtsmittel des Einspruchs ein. Widerspruch heisst das Rechtsmittel gegen Verwaltungsakte.
Es ist völlig wurscht, wie Du das Ding nennst. Es wird als Einspruch behandelt, auch wenn Du Widerspruch draufschreibst :wink:

HJ61-Freak hat geschrieben:
hakim hat geschrieben:Dieser kann, muß aber nicht begründet werden.

Wenn der Einspruch nicht begründet wird, wird in 99,9% aller Fälle der angegriffene Ausgangsbescheid aufrecht erhalten. Entscheidung nach Aktenlage heißt das dann und ohne Begründung des Einspruchs ist die Aktenlage immer klar auf Seiten der Behörde.
Leider auch nicht ganz richtig. Die Einspruchsentscheidung wird immer von der Rechtsbehelfstelle begründet. Es gilt das Prinzip der Wiederaufrollung des gesamten Verfahrens. Im Ergebnis hast Du recht. Ohne Begründung bekommst Du auch keinen anderen Bescheid

HJ61-Freak hat geschrieben:
hakim hat geschrieben:Dort sichert sich man in der Regel gerne ab, prüft also im Gegensatz zum vorigen Sachbearbeiter die Rechtslage.

Geprüft wird die Rechtslage aber nur dann, wenn Anlaß hierzu besteht. Ohne Begründung des Einspruchs besteht aber regelmäßig kein Anlaß zur weiteren Prüfung der Rechtslage.
s.o. - Hierfür ist die Rechtsbehelfsstelle und nicht der Sachbearbeiter zuständig.


BlackDeath hat geschrieben:Da fragt man sich doch,wie es überhaupt sein kann,das eine offizielle Behörde/Amt über ein halbes Jahr nach Erlaß eines Gesetzes immer noch keine Ahnung von selbigem hat. :shock:
Pennen die da alle?!? :roll:
Das darf man eigentlich gar keinem erzählen...*kopfschüttel*
Das kann manchmal auch von Vorteil sein 8)

Zum Rest äußere ich mich bewusst nicht :wink:
Grüße
Thomas


HZJ 76 - 6 Zylinder - 5 Sitzplätze - 4 Türen - 3 Sperren - 2 Starrachsen - 1 Traum -
FJ 40 - 4 Räder - 3 Spiegel - 2 Sitze - 1 Erlebnis - 0 Komfort :biggrin:

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Makrele
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Re: Hilfe!!! Trotz LKW Zulassung 830€!! Steuern

Beitrag von Makrele »

Bergler hat geschrieben:Korrintenkackermodus an...
...
BlackDeath hat geschrieben:Da fragt man sich doch,wie es überhaupt sein kann,das eine offizielle Behörde/Amt über ein halbes Jahr nach Erlaß eines Gesetzes immer noch keine Ahnung von selbigem hat. :shock:
Pennen die da alle?!? :roll:
Das darf man eigentlich gar keinem erzählen...*kopfschüttel*
Das kann manchmal auch von Vorteil sein 8)

Ist auch wieder wahr,die berühmt-berüchtigten 2 Seiten der Medaille... :roll:

Korrintenkacker hin oder her,wenn man Ahnung von der Materie hat oder überhaupt Fachwissen jeglicher Art kann nie verkehrt sein und sollte man auch anwenden! :hier:

Mfg Christian

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landcruiser
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Re: Hilfe!!! Trotz LKW Zulassung 830€!! Steuern

Beitrag von landcruiser »

TOYO-Positiv hat geschrieben:Huhu,

mein Finanzamt wollte den Lux ja auch als PKW ... Mit Hilfe meines Anwalts wurde dann Einspruch eingelegt

Etwas hin und her, die Beamten vom Finanzamt können anscheinend nicht lesen und gaben uns die perfekte aufführung das der X-Cab ein LKW ist ^^

...

Heute lag das hier abschließend in der Post :D :D :biggrin: :biggrin:




Sorry aber, für den vorliegenden Fall und jetzige Fälle völlig irrelevant, da sich die Rechtslage im Dezember 2012, wie schon dutzende Male beschrieben, geändert hat.

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Feldi
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Re: Hilfe!!! Trotz LKW Zulassung 830€!! Steuern

Beitrag von Feldi »

landcruiser hat geschrieben:Sorry aber, für den vorliegenden Fall und jetzige Fälle völlig irrelevant, da sich die Rechtslage im Dezember 2012, wie schon dutzende Male beschrieben, geändert hat.

....dennoch als Beispiel wertvoll, daß man nicht einfach alles schlucken muß, sondern sich auch erfolgreich wehren kann. :greenyes:
Feldi (ganz im Süden)

"I woid beim IQ dreistellig sei, ned beim G'wicht" (Klaus Eckel)

"Die Wirklichkeit ist ein fortlaufender Prozess, der nicht mehr zu stoppen ist." (Harald Lesch)

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landcruiser
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Re: Hilfe!!! Trotz LKW Zulassung 830€!! Steuern

Beitrag von landcruiser »

.. und eines schönes Beispiel, dass man andere nicht auf den falschen Weg schicken sollte. :biggrin:

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Re: Hilfe!!! Trotz LKW Zulassung 830€!! Steuern

Beitrag von jfk »

Feldi hat geschrieben:
landcruiser hat geschrieben:Sorry aber, für den vorliegenden Fall und jetzige Fälle völlig irrelevant, da sich die Rechtslage im Dezember 2012, wie schon dutzende Male beschrieben, geändert hat.

....dennoch als Beispiel wertvoll, daß man nicht einfach alles schlucken muß, sondern sich auch erfolgreich wehren kann. :greenyes:


so seh ich das auch - da hat der Ra gute Dienste geleistet - zu kosten vom Fa...

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HJ61-Freak
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Re: Hilfe!!! Trotz LKW Zulassung 830€!! Steuern

Beitrag von HJ61-Freak »

Bergler hat geschrieben:Natürlich darf die Finanzbehörde keine bewußt falschen Auskünfte geben.

Solange der konkrete Fall, also der zwischen dem Betroffenen und dem FA streitige Sachverhalt nicht rechtskräftig entschieden und das heißt erstmal überhaupt beschieden wurde, gibt es keine falsche oder richtige Rechtsauskunft, sondern allenfalls divergierende Rechtsauffassungen. Dass auf Seiten des FA dessen möglicherweise nicht haltbare Rechtsauffassung vorsätzlich vertreten wird, davon ist üblicherweise auszugehen. Dazu reicht es ja bereits aus, dass man dort billigend in Kauf nimmt, dass die vertretene Rechtsaufassung falsch sein könnte.

Bergler hat geschrieben:Im übrigen kann man fast immer in strittigen Fällen vorher die Meinung des FA in Erfahrung bringen

Klar, wobei diese Auskunft regelmäßig vorhersehbar ist, wenn die eigene Intention auf eine Absenkung der Steuer abzielt.

Bergler hat geschrieben:Es ist völlig wurscht, wie Du das Ding nennst. Es wird als Einspruch behandelt, auch wenn Du Widerspruch draufschreibst :wink:

Nur dass sich der SB beim FA bereits nach dem ersten Durchlesen des Schriebs zurück lehnt und sich sein Teil dazu denkt. Die Erfolgsaussichten des Einspruchs werden durch eine derart unprofessionelle Vorgehensweise jedenfalls nicht höher.

Bergler hat geschrieben:Leider auch nicht ganz richtig. Die Einspruchsentscheidung wird immer von der Rechtsbehelfstelle begründet. Es gilt das Prinzip der Wiederaufrollung des gesamten Verfahrens.

Korrekt, allerdings von mir weder anders dargestellt noch angezweifelt. Und ohne Begründung des Einspruchs prüft auch die Rechtsbehelfsstelle nichts weiter, sondern hält den Ausgangsbescheid aufrecht.

Gruß

Florian
'86er-HJ61, 450tkm, OME schwer, 35x12,5R15 auf 8,5x15 ET -35, pneumatische gesteuerte HA-Sperre, 80mm Bodylift, optimiertes Verdichterrad, Recaros m. Schwingkonsolen, Aufstelldach u. Innenausbau, div. Zusatzinstrumente, 3"-Abgasanlage inkl. Eigenbau-turbine-outlet, Sidepipe

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Re: Hilfe!!! Trotz LKW Zulassung 830€!! Steuern

Beitrag von TOYO-Positiv »

landcruiser hat geschrieben:.. und eines schönes Beispiel, dass man andere nicht auf den falschen Weg schicken sollte. :biggrin:



Du hast wiedermal nur dumme Bemerkungen über ... anstatt mal aufs datum zuschauen! Wenn man keine Ahnung hat ...

Ich hab es gepostet weil es danach kam, du Besserwisser.


Sprich selbst wenn der Beamte stress macht funktioniert es so, wenn das nicht funktionier dann halt auf 121212 verweisen

Viele Grüße

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