Hallo Robert,
robert2345 hat geschrieben:Das tut doch nichts zur Sache ob EU oder nicht, Du darfst dich frei bewegen aber Warenschmuggel über den gesetzlichen Freigrenzen (innerhalb und außerhalb EU unterschiedlich) sind trotzdem verboten. So wie bei uns halt die Billigzigaretten aus Ungarn auf 200 Stück pro Person begrenzt sind oder hochprozentige Spirituosen auf 1L oder keine Ahnung 4 Liter Wein pro Nase, ist dies auch in jedem anderen Land auch so. (siehe:
https://www.bmf.gv.at/zoll/reise/einrei ... renze.html )
Nur hat es sich durch die fehlenden Grenzkontrollen eingebürgert einfach soviel mitzunehmen wie es einem gefällt.
Es gibt Länder da wird selbst der Sprit überprüft ob nicht zuviel mitgebracht wird.
Hält sich dieses Gerücht immer noch?
*Innerhalb* der EU gibt es für den *privaten* Reiseverkehr *KEINE* Grenzen mehr bei der Mitnahme von Alkohol, egal in welchem Zustand. Das bedeutet, du kannst für den privaten Gebrauch mitnehmen was du willst. In ganz wenigen Bereichen (in Österreich beispielsweise Zigaretten aus den südöstlichen Ländern) gibt's noch Ausnahmeregelungen. Deshalb habe ich nach diesen in Schweden gefragt.
Was es gibt sind *Richtwerte*.
https://www.bmf.gv.at/zoll/reise/einrei ... aaten.htmlNimmst du beispielsweise mehr Alkohol mit als in diesen *Richtwerten* angegeben, kann es sein, dass du den privaten Gebrauch nachweisen musst.
Hast du etwa ein französisches Restaurant und holst dir mit dem Lieferwagen eine Palette Champagner aus Reims, kann's sein, dass dir das schwer fällt.
Hast du einen LC und kommst aus einer ausgedehnten Frankreich-Tour zurück und hast für die Hochzeit deiner Tochter 200 Flaschen Champagner eingeladen, wirst du dir da leichter tun.
Und bitte NICHT Einreise aus EU-Ländern und Einreise aus Nicht-EU Ländern vergleichen. Da ist ein sehr sehr großer Unterschied. Fährst du mit deinen 200 Flaschen Champagner aus Frankreich durch die Schweiz nach Österreich würde ich die bei der Einreise in die Schweiz entsprechend deklarieren und zolltechnisch registrieren lassen. Damit kannst du dann bei der Einreise nach Österreich nachweisen, dass du sie schon in Frankreich gekauft hast.
lg
Wolfgang