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    -- Land Cruiser J6

        -- HJ 60 als LKW zulassen

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HJ60_1983
Verfasst am: Mo, 27. Apr 2009, 15:35
Anmeldungsdatum: 27.04.2009 Beiträge: 3 Wohnort: Gerstetten
Hab meinen Land cruiser von Australien bis hirher gefahren und würde den jetzt gern anmelden aber nicht als PKW...
Importiert hab ich ihn letzte Woche.
Habt ihr das schon mal gemacht?Welche Versicherung habt ihr und was zahlt ihr so?
DSanke für jede antwort

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Stef Hj60
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RobertL
Verfasst am: Mo, 27. Apr 2009, 16:56
Anmeldungsdatum: 24.10.2002 Beiträge: 3800 Wohnort: Wien
Würde mich interessieren wie du den HJ60 von Australien bis "hirher" (wo auch immer das ist!) "gefahren" hast! Unter Verwendung von Schwimmkörpern, sowie es M.Jeschke für die Querung der Beringstrasse geplant hatte? Cool

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lg Robert
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HJ60_1983
Verfasst am: Mo, 27. Apr 2009, 17:03
Anmeldungsdatum: 27.04.2009 Beiträge: 3 Wohnort: Gerstetten
Natürlich ist das Auto von Perth nach Chennai mit dem Container unterwegs gewesen! Very Happy Sorry wusste nicht das es leut ohne machen... Laughing

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Stef Hj60
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reinhardu
Verfasst am: Mi, 29. Apr 2009, 15:09
Anmeldungsdatum: 10.01.2002 Beiträge: 29
Hallo,

ich habs mal mit meinem HJ60 gemacht. Das Übliche halt:

-Rücksitzbank und hintere Gurte raus
-Befestigungspunkte verschweisst
-kleine Trennwand (Höhe bis Sitzlehnenoberkannte) hinter die vordere Sitzreihe eingebaut
-Achslast mit so Klebezahlen an die Radkästen (glaube auf der Fahrerseite) geklebt

später dann noch die Auflastung auf über 2,8 to durchgeführt:

-Unbedenktlichkeitsbescheinigung von Toyota in der steht, wieviel Federlagen vorne und hinten für die Auflastung verbaut sein müssen
-Federnlagen entsprechend der Anzahl einbauen, wenn Originalfahrwerk

-wenn anderes Fahrwerk mit mehr Lagen verbaut, dann musst Du entsprechend reduzieren - ist mir passiert!

Versicherung war die HUK. Bei der LKW Versicherung wurden die Prozente der PKW Versicherung nicht anerkannt.

KFZ Steuer: da ich die hinteren Scheiben nicht zugeschweisst hatte, wurde mir das Fahrzeug damals rückwirkend steuerlich nicht als LKW anerkannt.

Gruß
Reinhard
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dingo94
Verfasst am: Sa, 02. Mai 2009, 11:51
Anmeldungsdatum: 29.12.2008 Beiträge: 1 Wohnort: Tübingen
Hallo Stef!

Ich empfehle Dir, Dich direkt an das für Dich zuständige Finanzamt zu wenden. Da jeder Kreis andere Vorgaben erfüllt haben möchte, bist Du auf diese Weise bestens informiert. Das habe ich letzten Oktober ebenso gemacht. Allein das Erlebnis des zuständigen Beamten war den Besuch wert: "Ich weiß, dass es andere Landkreise etwas lockerer sehen, wir hier sind aber ganz besonders streng..." Bei der Inaugenscheinnahme des Fahrzeugs konnte ich mich dann auf die persönlichen Aussagen des Fahrkartenlochers beziehen und hatte keinerlei Probleme mit der Anerkennung des J6 als LKW. Die Vorgaben für mich lauteten u. a. BEIDE Seitenscheiben hinter den Fahrersitzen mit Blechen zu verschweißen und eine feste Laderaumtrennung bis zum Fahrzeugdach anzubringen. Die Ladefläche selbst ist beim J6 ja groß genug, bei meinem mit einem Holzbrett - in Riffelblech-Optik furniert - ausgelegt.

Viel Erfolg!
dingo94
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fordfahrer
Verfasst am: Mo, 04. Mai 2009, 08:29
Anmeldungsdatum: 21.01.2004 Beiträge: 177 Wohnort: D-09573
Hallo Stef,
Senf an -
am besten ist es, Du versuchst, eine Wohnmobilzulassung zu bekommen - Versicherungstechnisch am preiswertesten - Finanzamt bewertet nach "objektivem" Zustand (meist subjektiv)
ob das Teil eine LKW Zulassung hat, interessiert die nich - Nutzung als "sonstiges Fahrzeug" ist hier der Schlüssel zum Besteuern- also nicht zur Personenbeförderung - das mit dem Verschweissen würde ich mir überlegen, das schöne Auto Crying or Very sad - dann stell ihn halt in die Scheune und meld ihn nur für die Wüste an - wenn Du erst alles kaputt gemacht hast und Du willst die Kinder mitnehmen - gehts nicht mehr
Senf aus
Gruss
Christian
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