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-- HJ 61 WoMo Zulassung |
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| Christine |
Verfasst am: Mi, 20. Nov 2002, 16:43 |
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Anmeldungsdatum: 06.02.2002
Beiträge: 21
Wohnort: Taufkirchen
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Lt. unserem TÜV kann ein HJ 61nicht als WoMo zugelassen werden, da die Innenhöhe nicht ausreichend sei (O-Ton: Da könnten Sie ja gleich mit einem Fiat 500 kommen). Wer kann uns da weiterhelfen, evtl. mit einer Briefkopie, denn in der TÜV-Broschüre steht rein garnix über eine vorgeschriebene Mindesthöhe.
Gruß Christine |
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| markk |
Verfasst am: Mi, 20. Nov 2002, 17:01 |
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Anmeldungsdatum: 04.03.2002
Beiträge: 45
Wohnort: Raum Stuttgart
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In der TÜV-Broschüre steht ausdrücklich drin, daß Stehhöhe nicht gefordert ist!
Im Umkehrschluss: Ein Fahrzeug darf auch flacher sein!
Vorschlag: Prüfstelle wechseln!
Markus |
_________________ MLG
(mit luftgekühlten Grüßen) |
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| sportbiber |
Verfasst am: Mi, 20. Nov 2002, 17:37 |
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Anmeldungsdatum: 29.12.2001
Beiträge: 441
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moin,
das wäre auch meine empfehlung.
mittlerweile macht offenbar die womo-zulassung wieder sinn, weil die eine versicherung, die mein auto auch mit pkw-zulassung zum womo-tarif versichert, dies seit neuestem nicht mehr tut.
geh zu einer tüv- oder dekra-agentur, die sich mit solchen umschreibungen auskennt, dann kriegst du auch nicht solche komischen kommentare. |
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| Holzhaus |
Verfasst am: Mi, 20. Nov 2002, 19:29 |
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Anmeldungsdatum: 17.02.2002
Beiträge: 419
Wohnort: Schwalmtal
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Hey,
ich fahre seit 6 Jahren HDJ80 mit Sonder KFZ. und hatte nach einer Nachfrage beim TÜV was geändert werden muß keinerlei Probleme.
Nach minimal Ausbau bekam ich sofort die Änderung!
Der Unterschied zwischen HDJ80 und HJ60/61 ist vom Innenraum ja wohl nicht so groß.
Habe allerdings dehnen beim TÜV auch gesagt das ich mit dem Fahrzeug auch Saharatouren mache und das mit einem normalen Wohnmobil nicht geht.
Schicke dir per Mail eine Kopie von meinem Brief!
Bis dann, Albin |
_________________ buratti.albin@t-online.de |
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| Christine |
Verfasst am: Do, 21. Nov 2002, 07:56 |
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Anmeldungsdatum: 06.02.2002
Beiträge: 21
Wohnort: Taufkirchen
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Danke für Eure Antworten. Mal sehen, wie es weitergeht. Die Sache mit der Innenhöhe hat uns gestern übrigens schon die 2. TÜV-Stelle verklickert. Beim 1. Versuch in Ebersberg wurden wir derart unverschämt abgefertigt, daß wir davor nur warnen können. Die Herrschaften waren gerade beim Kaffeeschlürfen und waren nur unter Protest zu bewegen, sich das Fahrzeug überhaupt anzusehen. Kommentare wie "Aha, schon wieder einer, der nur Steuern sparen will", "Jeep als Wohnmobil - das geht überhaupt nicht" und "Da könnte ja jeder kommen, ohne Stehhöhe kann überhaupt kein Fahrzeug zum Wohnmobil umgeschrieben werden" sprechen wohl für sich.
Gruß Christine |
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| markk |
Verfasst am: Do, 21. Nov 2002, 16:29 |
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Anmeldungsdatum: 04.03.2002
Beiträge: 45
Wohnort: Raum Stuttgart
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Das spricht wirklich für sich, mal abgesehen davon das es kein Jeep ist, hat der TÜVer wirklich wenig Ahnung, denn Steuern werden mit dem Womo-Eintrag ja gar nicht gespart!
Der Vergleich mit dem Fiat 500 ist gar nicht so schlecht:
Ich kenne sogar 90er Landrover mit Softtop die eine echte Womo-Zulassung haben (also mit den entsprechenden Einbauten!)
Markus |
_________________ MLG
(mit luftgekühlten Grüßen) |
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| Guest |
Verfasst am: Do, 21. Nov 2002, 21:20 |
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Anmeldungsdatum: 01.01.1970
Beiträge: 3985
Wohnort: Internet
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Hallo Christine,
die TÜV Prüfer sind wohl gehalten die Voraussetzung für ein WOMO etwas enger auszulegen als früher. Es gilt nun einmal daß "das Fahrzeug zu Wohnzwecken geeignet sein muß",und das fällt bei einem Fahrzeug vom Schlag des HJ61 etwas schwerer zu erkennen/ anzuerkennen. Eine Briefkopie ist auch noch kein Garant ("Das ist aber heute nicht mehr zulässig") kann aber eine Hilfe sein. Knackpunkt ist es den Prüfer zu finden der die Regeln noch in deinem Sinne auslegt. Also weiter suchen, bevor du nicht mindestens 5 weitere Absagen hast. Zahlreiche 78iger Umbauten auch in jüngster Vergangenheit beweisen dass es geht.
Gruß BeGe
P.S Eine etwas aufwendigere Inneneinrichtung ist auch sicher hilfreich.
P.P.S Wie das smiley in den Text kommt weiss ich nicht |
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| Christine |
Verfasst am: Fr, 22. Nov 2002, 08:45 |
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Anmeldungsdatum: 06.02.2002
Beiträge: 21
Wohnort: Taufkirchen
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Hi, BeGe
Die Inneneinrichtung war kein Thema bei den Prüfstellen, nur die Höhe. Abgesehen davon ist eine Schlaffläche mit reichlich Stauraum, eine Sitzbank, ein Kocher , eine Kühlbox und ein Tischchen vorhanden, die Ausführung ist nicht luxuriös, dennoch ordentlich.
Leider widersprechen sich sogar die Unterlagen, die man bekommt, zudem sind die darin enthaltenen Formulierungen alles andere als eindeutig, somit sind etwas eigenwilligen Auslegungen seitens der TÜV-Prüfer Tür und Tor geöffnet. Thema "Wohnzweck": Nach diesen Unterlagen kann sogar ein PKW-Kombi mit herausnehmbarer Einrichtung als WoMo zugelassen werden.
Nun ja, wir werden es weiter versuchen.
Gruß Christine |
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| Ralph |
Verfasst am: Mi, 19. Feb 2003, 20:44 |
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Anmeldungsdatum: 19.02.2003
Beiträge: 57
Wohnort: Lüneburg
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Hallo Christine,
wohngerechter Ausbau...ich habe seit ca. 6 Jahren meinen HJ 60 als WOMO über 2,8 Tonnen laufen. Steuer und Versicherung ähnlich wie der erwähnte Fiat 500.... TÜV war eigentlich kein Problem, nur die Trennung zwischen Wohnraum und Fahrerraum bedurfte einiger Überredungskunst (herausnehmbarer Tisch zwischen den Vordersitzen). Es scheint also wirklich davon abzuhängen, ob man Dein Gesicht / Auto mag Wenn Du magst, schicke ich eine Kopie des Briefes.
Gruß und viel Glück, Ralph
ralph.kreisel@epost.de |
_________________ Wahnsinn durch Schweißen |
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| Tommi |
Verfasst am: Mi, 19. Feb 2003, 21:02 |
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Anmeldungsdatum: 17.05.2001
Beiträge: 2744
Wohnort: Unterjacking
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@Ralph
Hast Du Deinen WoMo als 2 oder als einen 5 SItzer zugelassen bekommen? Habe nämlich schon von beiden gehört.
Gruß - Tommi |
_________________ Tommi
VZJ90 mit LPG |
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| Ralph |
Verfasst am: Mi, 19. Feb 2003, 22:23 |
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Anmeldungsdatum: 19.02.2003
Beiträge: 57
Wohnort: Lüneburg
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Hallo Tommi,
nur als Zweisitzer. Hinten ist alles Bett. Ein Metallgestell (ca. 35cm hoch) überdeckt den eigentlichen Kofferraum und die Radläufe. Der restliche Raum besteht aus passenden Kunststoffkisten (7 an der Zahl) und dem guten 60l Engel (der allerdings verhindert, dass man den Beifahrersitz ganz nach hinten schieben kann - aber wass soll's, kalte Getränke sind doch wichtiger...). Von der geöffneten unteren Heckklappe kann man an den auf Rollenschienen laufenden Coleman Zweiflammen-Benzinkocher ran, um Dinge warm zu machen. Ist ganz praktisch so. Die Liegefläche ist ca. 190 * 140 und besteht aus vielen einzeln mit Schaumstoff belegten und stoffbespannten Deckeln. So kommt man an alles ran.
Ich habe aber auch mal einen HJ gesehen, der mit vier Sitzen zugelassen war. Ich denke aber, der gute Mensch kannte den TÜV-Prüfer etwas besser als ich.... Für die Steuer macht die ganze Aktion wohl eh nichts aus, da man ja auch PKW über 2,8t (noch) nach Gewicht versteuern kann (soweit ich weiß).
Gruß, Ralph |
_________________ Wahnsinn durch Schweißen |
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