HJ40/FJ/BJ vs HJ7

...und natürlich auch BJ, J2 und J3...also 1951 - 1986
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cruisermaddin
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Re: HJ40/FJ/BJ vs HJ7

Beitrag von cruisermaddin »

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Hm,
Aha das geht/ginge auch?

Der Begriff ´Bewegungsfahrt´ lässt sich natürlich auf verschiedenste Weise interpretieren...... :wink:
Allerdings tut man sich - glaube ich - nicht leicht eine Bewegungsfahrt nach Marokko mit Oldie-Treffen in Marrakech zu erklären.....
1984er BJ45
1987er HJ61
1995er S124 E220 T
1998er HDJ100

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Hase Productions
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Re: HJ40/FJ/BJ vs HJ7

Beitrag von Hase Productions »

cruisermaddin hat geschrieben:... eingeschränkte Nutzung - Bewegungsfahrten - Werkstattfahrten - Fahrten zu Oldie-Treffen und versicherungstechnische Kilometerbeschränkung.
Eine Nutzung auf z.B. einem Campingplatz und der Weg dorthin ist bereits grenzüberschreitend......


Das ist doch eher die Beschreibung fürs rote Kennzeichen, oder?

Die versicherungsbedingte Kilometerbeschränkung mal außen vor gelassen.
Alltagsauto ist bei mir auch notwendig. Dafür reicht aber ein "normal" angemeldetes Auto im Haushalt.

Auch Urlaubsfahrten mit dem Oldtimer sind erlaubt. Allerdings innerhalb der Kilometerbegrenzung.
Schwierig könnte es jetzt mit einem Offroadurlaub werden. Z. B. Karpatentour.
Auch sollte das Auto geschützt über Nacht abgestellt werden. Also Garage wenn verfügbar. Der Campingplatz ist in der Regel ja umzäunt. Sollte also auch ok sein. Wild campen dürfte aber verboten sein.

Ich glaube aber da kocht jede Versicherung ihr eigenes Süppchen.
Hier hilft nur nachfragen.

Gruß Hase
Der Dampfer und des Schnauferl, HZJ78 und BJ42 - Heavy Metal auf japanisch
http://www.Hase-Productions.de

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cruisermaddin
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Re: HJ40/FJ/BJ vs HJ7

Beitrag von cruisermaddin »

Hallo Hase,
Hab jetzt auch schon die 2. PM wegen diesem ´Quatsch´ bekommen, den ich da geschrieben habe.

Mir wurde das so von eine Spezalisten aus der Oldie-Abteilung vom ADAC am Telephon erzählt.
Das soll aber eh alles Quatsch sein, was der ADAC erzählt und eh niemanden interessieren.
Mich hat es damals schon interessiert, da ich ja meinen Oldie ja versichern wollte.
Mir lage es auch fern, Diesem keinen Glauben zu schenken, scheinbar bin ich da noch zu naiv?

So bin ich nun bei der renommierten Vers., und ein Erstwagen ist zwingend vorgeschrieben.
Ich bewege mich individuell innerhalb meiner Kilomteterbegrenzung.

Jede Versicherung sieht das ein bisschen anders, denke ich, nein weiß ich, weil ich mit ettlichen diesbezüglich telephoniert habe und gerade ein Freund von mir die gleiche Odyssee durchmacht.

Viele Grüße
1984er BJ45
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bandeirante
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Re: HJ40/FJ/BJ vs HJ7

Beitrag von bandeirante »

Meine Versicherung für die 07 lässt nach Rücksprache auch Fahrten ins Ausland zu. Behördlich gibt es fürs "H" meines Wissens keine Auflagen. Ein H-Kennzeichen ist alltagstauglich. Den Rest muss man mit der Versicherung aushandeln. Es gibt da ziemliche Unterschiede (damals als ich die rote Nummer beantragte jedenfalls). Wahrscheinlich kommt es auch darauf an, was Versichert ist.

Schöne Grüsse Axel O.
Der Weg ist das Ziel

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wannabee
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Re: HJ40/FJ/BJ vs HJ7

Beitrag von wannabee »

Cruisermaddin, da hast du schon das Stichwort gebracht: ADAC Versicherung.
Bei denen sind die Bedingungen für H Kennzeichen sehr vergleichbar mit den Regeln für die roten 07er Oldtimerkennzeichen.

Andere Versicherungen verlangen höchstens mal ein Wertgutachten und begrenzte Laufleistung, ansonsten kannst du mit dem H Kennzeichen außer Wettkampfteilnahme so ziemlich alles machen.
Leben Sie jeden Tag, als wäre es Ihr letzter. Eines Tages werden Sie damit recht behalten.
(E. v. Hirschhausen)

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