cruisermaddin hat geschrieben:... eingeschränkte Nutzung - Bewegungsfahrten - Werkstattfahrten - Fahrten zu Oldie-Treffen und versicherungstechnische Kilometerbeschränkung.
Eine Nutzung auf z.B. einem Campingplatz und der Weg dorthin ist bereits grenzüberschreitend......
Das ist doch eher die Beschreibung fürs rote Kennzeichen, oder?
Die versicherungsbedingte Kilometerbeschränkung mal außen vor gelassen.
Alltagsauto ist bei mir auch notwendig. Dafür reicht aber ein "normal" angemeldetes Auto im Haushalt.
Auch Urlaubsfahrten mit dem Oldtimer sind erlaubt. Allerdings innerhalb der Kilometerbegrenzung.
Schwierig könnte es jetzt mit einem Offroadurlaub werden. Z. B. Karpatentour.
Auch sollte das Auto geschützt über Nacht abgestellt werden. Also Garage wenn verfügbar. Der Campingplatz ist in der Regel ja umzäunt. Sollte also auch ok sein. Wild campen dürfte aber verboten sein.
Ich glaube aber da kocht jede Versicherung ihr eigenes Süppchen.
Hier hilft nur nachfragen.
Gruß Hase