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sahara
Verfasst am: Do, 21. Feb 2008, 14:38
Anmeldungsdatum: 25.11.2005 Beiträge: 31 Wohnort: Austria
Hallo,

Hat jemand Erfahrungen mit diesen Kontrollen gemacht?

http://www.wuestenschiff.de/phpbb/viewtopic.php?t=617

Ich weiß der Bericht wurde zwar im Jänner 2006 verfasst, aber trotzdem.
Was mich interessieren würde, wie hoch die Strafe beim Erwischen ausfallen wird?
Weiß da jemand bescheid?
Danke für eure Tipps!!

Grüße Thomas
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Lemming
Verfasst am: Do, 21. Feb 2008, 15:01
Anmeldungsdatum: 22.02.2006 Beiträge: 2683 Wohnort: Vevey/CH
Es ist teuer, machs nicht.

Freu dich das du einen "günstigen" Urlaub hattest und fang nicht an an den 50 Euro zu knabbern die du vielleicht sparen kannst. Ein Erlebnis mit dem italienischem Zoll ist das letzte was ich haben möchte.

Mach den Tank in Tunis voll und gut ist.

Gruss

Axel (der so was überhaupt nicht verstehen kann)

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Ich bereue nichts, aber aus einigen Erfahrungen habe ich gelernt...
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DerAustralier
Verfasst am: Fr, 22. Feb 2008, 19:45
Anmeldungsdatum: 18.06.2002 Beiträge: 2880 Wohnort: Daheim
jetzt im februar konnte ich nichts beobachten, hab auch nichts gehört darüber von anderen tunesienfahrern...

allerdings ist die guardia di finanza (in zivil) sehr präsent im hafen von genua.

wir sind deshalb auch kein risiko eingegangen und haben den sprit aus kanistern vorher verfahren.

das ausschiffen an sich im hafen war (für uns zumindest) eine sache von paar minuten.

_________________
Martin Der Australier
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Leomobil
Verfasst am: Fr, 22. Feb 2008, 20:52
Anmeldungsdatum: 31.12.2007 Beiträge: 14 Wohnort: 6102 Malters
Weiss jemand Bescheid, wie das gehandhabt wird mit dem Zusatztank?

Wurde mal beim Grenzübertritt P nach D gefragt, ob ich Kanister hätte? Hatte ja keinen, aber einen vollen Zusatztank.
Passiert war allerdings nichts, er hatte mich ziehen lassen.

Wie ist das vom Recht her?

Danke!
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Haribo
Verfasst am: Fr, 22. Feb 2008, 21:21
Anmeldungsdatum: 02.12.2007 Beiträge: 34 Wohnort: Liechtenstein
Zusatztank bei PKW ist kein Problem und bis heute nicht im Fokus der Zollbehörden.
Im gewerblichen Bereich (mit LKWs) müsste für den Diesel die EUST-Abgabe entrichtet werden.
Bin jetzt nicht ganz sicher, aber ich habe da 300L noch als Grenze im Kopf.

Bin Spediteur, wenn Du es ganz genau wissen willst müsste ich nächste Woche mal im Zollbüro bei den Paragraphen nachlesen...

Gruss
Harry
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Haribo
Verfasst am: Fr, 22. Feb 2008, 21:22
Anmeldungsdatum: 02.12.2007 Beiträge: 34 Wohnort: Liechtenstein
sorry, doppelt gepostet
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landcruiser
Verfasst am: Fr, 22. Feb 2008, 21:27
Anmeldungsdatum: 17.05.2001 Beiträge: 7324 Wohnort: outback - Northern Territory of lower saxonia
Sollte im Istanbuler Abkommen geregelt sein.

Wie wo was kann ich leider nicht sagen ...

_________________
Ich bin für das verantwortlich was ich sage. - Nicht für das was Du verstehst! "When nine hundred years old you reach, look as good you will not."
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Suedtaxi
Verfasst am: Fr, 22. Feb 2008, 23:23
Anmeldungsdatum: 28.07.2004 Beiträge: 357 Wohnort: Landkreis Augsburg
Die Thematik ist eindeutig geregelt.


Betreffend Einreise aus einem Nicht-EG-Mitgliedstaat:

Zitat:
Kraftstoff, der sich in dem vom Hersteller serienmäßig eingebauten Hauptbehälter eines Kraftfahrzeuges befindet, kann ebenfalls einfuhrabgabenfrei eingeführt werden. Zusätzlich sind 10 Liter im Reservekanister abgabenfrei, wenn der Kanister mit dem Pkw bzw. Kraftrad eingeführt wird. ...



Nachzulesen hier

Nach einem Zusatztank wurde ich allerdings noch nie gefragt.



Chris

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landcruiser
Verfasst am: Fr, 22. Feb 2008, 23:39
Anmeldungsdatum: 17.05.2001 Beiträge: 7324 Wohnort: outback - Northern Territory of lower saxonia
Hmh Chris,

bei der ersten Frage gings um die Einreise in die EU in Italien, bei der zweiten von Polen nach D. (Leo schrieb zwar P, das wäre Portugal, meinte aber wohl Polen weils ja mit dem direkten Grenzübetritt von P nach D etwas schwierig wäre).

Für beide Fälle gelten die von die angeführten Bestimmungen des deutschen Zoll nicht.

Daher mein Hinweis auf das Istanbuler Abkommen, um da ggfs. mal nachzuschauen.

Ich kenns auch nicht im Wortlaut. Weiß nur, dass das vor Jahren mal in der Pöler- und Bulli-Szene diskutiert wurde.

Grüsse

Uwe

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Willem Jan Markerink
Verfasst am: Fr, 22. Feb 2008, 23:45
Anmeldungsdatum: 19.06.2003 Beiträge: 1499 Wohnort: Niederlande
Haribo hat Folgendes geschrieben:
Zusatztank bei PKW ist kein Problem und bis heute nicht im Fokus der Zollbehörden.
Im gewerblichen Bereich (mit LKWs) müsste für den Diesel die EUST-Abgabe entrichtet werden.
Bin jetzt nicht ganz sicher, aber ich habe da 300L noch als Grenze im Kopf.

Bin Spediteur, wenn Du es ganz genau wissen willst müsste ich nächste Woche mal im Zollbüro bei den Paragraphen nachlesen...

Gruss
Harry


Nur mal am Rande, in (Sicherheits)Technischer NL-Kontext:
Wir duerfen in NL bis zu 1500L fest im Fahrzeug, 500L fest im Anhaenger, und 60L in transportabele Behaelter transportieren.
Ob das an der intra-EU-Grenzen (Luxemburg!) auch immer anerkannt wird weiss ich nicht.
(in BRD selbst scheint das anders geregelt zu sein, per Gefahren-Einstufung, wobei weniger Benzin als Diesel transportiert werden darf (Diskussion war auf http://www.c303.de).
Dabei werden in usere NL-Fahrzeugpapiere keine Angaben gemacht bezueglich Tankvolumen, und TUV/Versicherungen interessiert das alles auch herzlich wenig, also in dem Sinne sind auch unsere 'unge-TUVte' Tanks an der EU-Grenze nicht schnell zu beanstanden.

Willem (koennte sich gut einen 500L Treibstoff-Anhaenger vorstellen mit direkter Schlauchverbindung & Befoerderung per Elektropumpe zum Fahrzeug hin....samt Verlust-/Klecker-freie Schlauchkupplung (wie bei Luftdrueck/Klima-Anlagen), und ab geht die Post, kreuz&quer duerch Europa....Smile) Jan

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"Those who wander are not necessarily lost" (Tolkien)
http://www.a1.nl/phomepag/markerink/main_4x4.htm
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landcruiser
Verfasst am: Fr, 22. Feb 2008, 23:56
Anmeldungsdatum: 17.05.2001 Beiträge: 7324 Wohnort: outback - Northern Territory of lower saxonia
Wobei man dran denken muss, dass zwei gänzlich verschiedene Bestimmungen zu beachten sind:

a) Sicherheitsbestimmungen (Gefahrgut)

b) Steuerrecht (Zoll)

ach ja und ggf. noch

c) Zulassungsrechtliche Bestimungen (Eintragung Zusatztank)

Mal so als Hinweis

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Willem Jan Markerink
Verfasst am: Sa, 23. Feb 2008, 00:10
Anmeldungsdatum: 19.06.2003 Beiträge: 1499 Wohnort: Niederlande
landcruiser hat Folgendes geschrieben:
Wobei man dran denken muss, dass zwei gänzlich verschiedene Bestimmungen zu beachten sind:

a) Sicherheitsbestimmungen (Gefahrgut)

b) Steuerrecht (Zoll)

ach ja und ggf. noch

c) Zulassungsrechtliche Bestimungen (Eintragung Zusatztank)

Mal so als Hinweis


Daher auch mein 'nur mal am Rande'....Wink)
Uebrigens dann auch noch unterschiedlich b1/intra-EU & b2/extra-EU.
(wer EU-uebergreifende Gesetze kennt, Gefahrengut/Steuer, her damit....Smile)

Dazu die interessante Frage wann denn ein Treibstoffbehaelter offiziell fest montiert sei....oder: wie stark muss man ein Nato-Kanister mit eigene Pumpanlage verzurren/verankern bevor auch der als fester Treibstoffbehaelter betrachtet wird....Wink)

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Suedtaxi
Verfasst am: Sa, 23. Feb 2008, 01:12
Anmeldungsdatum: 28.07.2004 Beiträge: 357 Wohnort: Landkreis Augsburg
landcruiser hat Folgendes geschrieben:
Hmh Chris,

bei der ersten Frage gings um die Einreise in die EU in Italien, bei der zweiten von Polen nach D. (Leo schrieb zwar P, das wäre Portugal, meinte aber wohl Polen weils ja mit dem direkten Grenzübetritt von P nach D etwas schwierig wäre).

Für beide Fälle gelten die von die angeführten Bestimmungen des deutschen Zoll nicht.

Daher mein Hinweis auf das Istanbuler Abkommen, um da ggfs. mal nachzuschauen.

Ich kenns auch nicht im Wortlaut. Weiß nur, dass das vor Jahren mal in der Pöler- und Bulli-Szene diskutiert wurde.

Grüsse

Uwe



Ja Uwe, da muss ich Dir recht geben!

Mein Posting bezog sich auf die Eingangsfrage, aber die von mir zitierte Quelle bezieht sich explizit auf die Einreise aus einem Drittstaat nach Deutschland. Da hab ich wohl etwas oberflächlich gelesen.

Mal sehen, ob ich da noch eine Quelle finde.


Chris

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Romain
Verfasst am: Sa, 23. Feb 2008, 01:19
Spender Anmeldungsdatum: 17.09.2005 Beiträge: 2636 Wohnort: N 49°34.261' E 005°54.959'
Willem Jan Markerink hat Folgendes geschrieben:


Nur mal am Rande, in (Sicherheits)Technischer NL-Kontext:
Wir duerfen in NL bis zu 1500L fest im Fahrzeug, 500L fest im Anhaenger, und 60L in transportabele Behaelter transportieren.
Ob das an der intra-EU-Grenzen (Luxemburg!) auch immer anerkannt wird weiss ich nicht.


Nix da, Laughing da bekommen unsere Ordnungshüter und Zöllner nen Koller. Nur die anerkannten Tanks am Auto dürfen in Luxemburg betankt sein. Ein Zusatztank muss TüV und ABE haben. 1500 Liter im PKW oder GW wag ich zu bezweifeln ob das noch jemand (in L) annimmt. Beim LKW dürfens schon mal gute 1000 Liter sein, aber nicht bei unseren Fahrzeugen. 100-200 Liter fallen da unter die normalen Sachen. In Anhängern darf kein Sprit spazieren gefahren werden. Treibstoff in Kanistern oder irgendwelchen Plastikbehältern ist ebenfalls streng untersagt. Auch für Grenzgänger oder andere Touristen die sich mal schnell eindecken wollen gilt die Strassenverkehrsordnung Luxemburgs. Kontrollen an der Deutschen Grenze gibt es da genug. Diese Woche wurden wenigstens 2 Deutsche Staatsbürger mit über 1000 Litern im Kofferraum gestellt. Wird wohl teuer.
Ausnahme, kleinste Quantitäten wie 5 - 10 Liter im Kanister, aber nur für die Einwohner Luxemburgs, wenn der Sprit gedacht ist zum Betanken ihres Rasenmähers oder ähnlichem.

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Gruss



- Romain -
-voyageur entre les cultures-
http://forum.eurocruisers.net/
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AndreasHirsch
Verfasst am: Di, 26. Feb 2008, 12:53
Anmeldungsdatum: 23.07.2001 Beiträge: 1045 Wohnort: Berlin
Hey Willem,
fest montiert als Zusatztank gilt dann, wenn der Tank mit dem
Kraftstoffsystem des KFZ fest verbunden ist.
Da reicht dann eine Leitung zum Umpumpen.
Alles andere ist ein Transporttank !
Der unterliegt dann den Bestimmungen der GGVS.
Und da sind z.b. nur 60 Liter in zugelassenen Kanister
zu 20 Litern erlaubt, ohne Gefahrgutkennzeichnung.
Auf der Zollseite ist das mit den erlaubten Tanks
irgend wo noch genau ausgeführt.
Danach wäre ein voller Zusatztank aus Polen
auch jetzt noch nachzuversteuern, würde ich meinen.
Wobei es um die Mineralölsteuer als Verbrauchssteuer
geht.
Für LKW gelten 1500 Liter, wobei eigentlich darauf
zu achten ist, das da kein "Zusatztank" verbaut ist,
also alle Tanks direkt an das Kraftstoffsystem angeschlossen
sein müßen.
GRuß aus der Zone

_________________
AndreasHirsch
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