Import Rechtslenker

Light Duty (Bundera/Prado): 1984 - 1996
Heavy Duty: 1984 - heute
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Maxbackbone
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Import Rechtslenker

Beitrag von Maxbackbone »

Moin Moin zusammen,

Eigentlich tummel ich mich regelmäßig bei den Sternen rum.
Jetzt aber mal eine Frage an die Buschtaxifahrer.

Mein Cousin ist mit seiner Freundin seit mehreren Monaten in Australien, werden dort auch noch großenteils von 2018 verbringen.
Sie haben sich dort ein FJ 75 Bj.88 mit einem 4ltr. 6zylinder Benziner gekauft.
Beide haben das Fahrzeug so sehr lieb gewonnen, dass sie über eine Verschiffung nachdenken.

Jetzt meine Fragen an euch Experten.

Lohnt bei einem HZJ75 Bj.88 der Aufwand?

Rechtslenker in Deutschland ist Geschmacksache, aber iss dann so.
Aber was, außer Scheinwerfer, muss bei solch einem Fahrzeug für die deutsche Zulassung noch alles geändert werden?

Kann man ein Import Fahrzeug auch mit "H" Kennzeichen anmelden?

Plant man eine Verschiffung von Australien oder von hier?

Vielen Dank

Gruß Mario

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nicomatthias
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Re: Import Rechtslenker

Beitrag von nicomatthias »

Maxbackbone hat geschrieben:Moin Moin zusammen,

Eigentlich tummel ich mich regelmäßig bei den Sternen rum.
Jetzt aber mal eine Frage an die Buschtaxifahrer.

Mein Cousin ist mit seiner Freundin seit mehreren Monaten in Australien, werden dort auch noch großenteils von 2018 verbringen.
Sie haben sich dort ein FJ 75 Bj.88 mit einem 4ltr. 6zylinder Benziner gekauft.
Beide haben das Fahrzeug so sehr lieb gewonnen, dass sie über eine Verschiffung nachdenken.

Jetzt meine Fragen an euch Experten.

Lohnt bei einem HZJ75 Bj.88 der Aufwand?

Rechtslenker in Deutschland ist Geschmacksache, aber iss dann so.
Aber was, außer Scheinwerfer, muss bei solch einem Fahrzeug für die deutsche Zulassung noch alles geändert werden?

Kann man ein Import Fahrzeug auch mit "H" Kennzeichen anmelden?

Plant man eine Verschiffung von Australien oder von hier?

Vielen Dank

Gruß Mario


Moin Mario,

ich habe meinen HJ45 2013 verschiffen lassen (roro - roll on roll off). Habe insgesamt circa 1800 Euro bezahlt. Wenn die Karre ausreichend original ist und vom Zustand her gut, kostet es in Deutschland (bei mir war es Bremerhaven) 7% Verzollung für einen Oldtimer, in Holland sind es 6% (neben des Prozentpunktes Vorteil, habe ich mir sagen lassen, dass die holländischen Zollbeamten gnädiger sind bezüglich Oldtimer....)

Sollte es nicht als potenzielles Kulturgut anerkannt werden, musst du vollen Zoll + MwSt. zahlen. Dieses entfällt auf den den Gesamtpreis, d.h. Kaufpreis (bzw. Wert) + die Verschiffung.

Ich persönlich würde es machen, wenn es sich finanziell lohnt - Mehraufwand bezüglich Zulassung etc. ist definitiv vorprogrammiert. Toll ist aus meiner Sicht auch, dass das Teil ein H bekommen kann, somit hat man steuerliche Vorteile und kann zum jetzigen Zeitpunkt noch in die Umweltzonen fahren. Ich würde in das Ding einen 12H-T einbauen, das ist allerdings Geschmackssache. (Der 12H-t passt übrigens fast "plug and Play", Getriebe ist dasselbe, andere Kupplungsglocke + Halterung - Benzinerkabelbaum ist easy umgestrickt)

Bezüglich notwendiger Änderungen fällt mir nur der Scheinwerfer ein. Außerdem müssen natürlich essentielle Teile wie Felgen entsprechende Stempel und Reifen entsprechende Kennzeichnungen / hier zulassungsfähige Abmessungen haben. Im Zweifelsfall auf Original-Toyofelge Umrüsten mit entsprechender Bereifung.

Verschiffung habe ich von dort aus Angefragt, von hier aber geplant.

Viele Grüße
Nico
HJ45 Bj 1980 (RHD aus OZ) weiterhin in Arbeit, Umbau auf LHD und 12H-T
HJ61 Bj 1987
HDJ80 diverse :)

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cruisermaddin
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Re: Import Rechtslenker

Beitrag von cruisermaddin »

Hallo,
Ich habe in 2009 einen HJ61 aus Japan importiert.
Man muss die Scheinwerfer auf Rechtsverkehr umbauen, sonst werden die Entgegenkommenden geblendet.
Eine Vollabnahme nach §21 ist Pflicht.
Dabei werden auch die die E-Prüfzeichen auf den Scheiben und Gurten gecheckt. Es gibt ein anderes Zeichen mit 2 ´Wellen´ in einem Kreis (Ähnlich dem E), welches anerkannt wird.
Für Reifenkombi gilt das, was bei den 75ern damals in D montiert war, ich fürchte das waren 7.5-16......
1984er BJ45
1987er HJ61
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nicomatthias
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Re: Import Rechtslenker

Beitrag von nicomatthias »

cruisermaddin hat geschrieben:Hallo,
Ich habe in 2009 einen HJ61 aus Japan importiert.
Man muss die Scheinwerfer auf Rechtsverkehr umbauen, sonst werden die Entgegenkommenden geblendet.
Eine Vollabnahme nach §21 ist Pflicht.
Dabei werden auch die die E-Prüfzeichen auf den Scheiben und Gurten gecheckt. Es gibt ein anderes Zeichen mit 2 ´Wellen´ in einem Kreis (Ähnlich dem E), welches anerkannt wird.
Für Reifenkombi gilt das, was bei den 75ern damals in D montiert war, ich fürchte das waren 7.5-16......


Hi Maddin,

das mit den Gurten wusste ich noch nicht. Reifenkombi muss laut meiner Recherchen nicht zwingend 7.5-16 sein - mir wurde gesagt, es muss die entsprechende Kombi schon gegeben haben, Abrollumfang muss innerhalb der Toleranz sein (Ich meine etwas von 5% zu wissen), Felgen müssen natürlich zum Fzg passen (Traglast, ET, Breite).
Von mehreren Seiten wurde mir bestätigt, das beispielsweise bei meinem 45er eine Eintragung von 235 / 85 R16 als auch 31 10,5 R15 kein Problem darstellt. So wird es dann auch bei dem 75er sein.

Viele Grüße
Nico
HJ45 Bj 1980 (RHD aus OZ) weiterhin in Arbeit, Umbau auf LHD und 12H-T
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Maxbackbone
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Re: Import Rechtslenker

Beitrag von Maxbackbone »

Vielen Dank für die Antworten.

Das hört sich ja schonmal gut an.

Ich habe sogar schon ein Angebot Melbourne- Bremerhaven. Von WW Locistic.
1400$US plus Hafengebühren und Zoll.

Über wen hattet ihr verschifft?

Gruss mario

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Maxbackbone
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Re: Import Rechtslenker

Beitrag von Maxbackbone »

Hallo zusammen,

Und ihr glaubt, dass es mit der Abgasuntersuchung keine Probleme entstehen?
Gibt es denn den Motor in Deutschland?
Ich habe parallel im viermalvier.de Forum auch die Frage gestellt. Dort ist man der Meinung, so einfach ist es nicht.

http://www.viermalvier.de/ubbthreads.ph ... tml#UNREAD

Vielen Dank

Schönen Sonntag

MFG

Mario

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Ledesco
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Re: Import Rechtslenker

Beitrag von Ledesco »

Das Auto ist ja 1988 das 1. mal zugelassen worden. Die Abgasnormen wurden, mit EURO 1, erst ab Januar 1993 eingeführt.

Grundsätzlich gilt dass das einzuführende Fahrzeugen den aktuell im Land gültigen Vorschriften entsprechen musss an dem es das 1. mal inverkehrgesetzt wurde.

P.S.
Der LInk zum Zoll mit dem Verweis "Uebersiedlungsgut" ist ziemlich oberflächlich und betrifft ja nur den Zoll. Also klärt die Frage ob die Waren verzollt werden müssen oder nicht.

Aber geben, für mein Verständnis, keine Auskunft darüber ob, im vorliegenden Fall, das Fahrzeug auch zugelassen werden kann oder nicht. Ich würde meinen das sind zwei paar verschiedene Schuhe.

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landcruiser
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Re: Import Rechtslenker

Beitrag von landcruiser »

Ledesco hat geschrieben:Das Auto ist ja 1988 das 1. mal zugelassen worden. Die Abgasnormen wurden, mit EURO 1, erst ab Januar 1993 eingeführt.

Grundsätzlich gilt dass das einzuführende Fahrzeugen den aktuell im Land gültigen Vorschriften entsprechen musss an dem es das 1. mal inverkehrgesetzt wurde.

P.S.
Der LInk zum Zoll mit dem Verweis "Uebersiedlungsgut" ist ziemlich oberflächlich und betrifft ja nur den Zoll. Also klärt die Frage ob die Waren verzollt werden müssen oder nicht.

Aber geben, für mein Verständnis, keine Auskunft darüber ob, im vorliegenden Fall, das Fahrzeug auch zugelassen werden kann oder nicht. Ich würde meinen das sind zwei paar verschiedene Schuhe.


Was sollen uns diese Worte sagen?

Nix, komplett gar nix.

Und der link beim vmv geht nicht zum Zoll sondern zum TÜV und ist auch sehr hilfreich.

Was soll das?

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Ledesco
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Re: Import Rechtslenker

Beitrag von Ledesco »

landcruiser hat geschrieben:Und der link beim vmv geht nicht zum Zoll sondern zum TÜV und ist auch sehr hilfreich.

Was soll das?

Ich habe den Link, der zum Zoll geführt hat, angeklickt. Davon stammen auch die Infos. Den von Tüv habe ich nicht gesehen.

Was das soll?
Vielleicht helfen die Frage zu beantworten?
Ich habe persönliche Erfahrung mit dem Import/Export von Fahrzeugen.

Wo ist dein konstruktiver Beitrag?

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landcruiser
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Re: Import Rechtslenker

Beitrag von landcruiser »

Ledesco hat geschrieben:
landcruiser hat geschrieben:Und der link beim vmv geht nicht zum Zoll sondern zum TÜV und ist auch sehr hilfreich.

Was soll das?


Ich habe den Link, der zum Zoll geführt hat, angeklickt. Davon stammen auch die Infos. Den von Tüv habe ich nicht gesehen.


Ah ja, der link ist in der Überschrift des Quotes von Jürgen "versteckt.

Auf der verlinkten Seite findet man allerdings nichts zu den von dir zitierten Abgasvorschriften.

Wäre auch seltsam, da das kein Thema für den Zoll ist.

Dort steht nur

Als Übersiedlungsgut gelten:

...
- private Fahrzeuge aller Art; d.h. Fahr- und Krafträder, Pkw (ggf. mit Anhänger), Camping-Anhänger, Wassersportfahrzeuge und Sportflugzeuge (anhand einer Bescheinigung der zuständigen ausländischen Behörde ist nachzuweisen, dass das Fahrzeug bzw. das Flugzeug in dem betreffenden Land auf den Namen des Übersiedelnden zum Verkehr zugelassen war)


Und unter Einschränkungen findet sich zu Kfz. auch nichts.

Was das soll?
Vielleicht helfen die Frage zu beantworten?
Ich habe persönliche Erfahrung mit dem Import/Export von Fahrzeugen.


Und woher hast du die Erfahrung mit den Abgasbestimmungen beim Umzugsgut?

Der TÜV Süd schreibt dazu im vmv genannten link:

Ein Beispiel:
Für Ihr Fahrzeug liegt kein Nachweis über das Abgasverhalten nach EG vor. Im Normalfall muss dann eine teure Messung auf dem Abgasprüfstand durchgeführt werden, da sonst eine Zulassung in Deutschland nicht möglich ist. Als "Umzugsgut" kann auf den Abgasnachweis verzichtet werden, eine Ausnahmegenehmigung wird im Zuge der Zulassung des Fahrzeugs erteilt.


Das bedeutet, dass es eben genau keine Regelungen mit irgendwelchen Stichtagen gibt?

Wo ist dein konstruktiver Beitrag?


Mein Beitrag ist konstruktiv, da er versucht klarzustellen, dass dein Beitrag aus meiner Sicht nicht konstruktiv, sondern inhaltlich irreführend ist. :lol:

Übrigens gibt es seit irgendwann anfangs der 70iger die wohl erste EU(EWG)-Abgasrichtlinie für Kfz.

Aber wenn du Erfahrungen mit dem Fahrzeugimport hast, kannst du die Meinung eines Laien sicher richtig stellen und mal kurz schildern wie das Zoll- und zulassungstechnisch im vorliegenden Fall funktioniert?

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Ledesco
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Re: Import Rechtslenker

Beitrag von Ledesco »

Jetzt haben ich den "Daumen rauf" Smiley gesucht und nicht gefunden. :-(

Egal. Es steht alles im kurzen Post wo ich geschrieben habe. Ich glaube es macht keinen Sinn das ganze nochmals zu schreiben/zitieren.

Der TS muss, wenn er, bzw. seine Freunde, das Fahrzeug in Deutschland auf die Strasse bringen wollen, abklären was für Zulassungsvorschriften 1988 in Deutschland für diese Art von Fahrzeugen gegolten haben.

Diese müssen dann von einzuführenden Fahrzeug eingehalten werden. So die Theorie.

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