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    -- Land Cruiser J9

        -- J9: Hupe

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Reki
Verfasst am: Mi, 15. Okt 2003, 01:09
Anmeldungsdatum: 14.10.2003 Beiträge: 221 Wohnort: Ruhrgebiet, NRW, de
Hallo,
hat jemand einen Tip, wie man der etwas schwächlichen Hupe im J9 nachhelfen kann? Am liebsten wär' mir ja ein ordentliches LKW-Horn -- Aber vermutlich ist das alles mal wieder verboten?

Gruß -- Reki

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Gruß -- Stefan
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Schoenthal
Verfasst am: Mi, 15. Okt 2003, 07:51
Anmeldungsdatum: 17.08.2002 Beiträge: 486 Wohnort: Im Gottesgarten Deutschlands
Da ich mal wieder nichts zu tun habe ein paar Anmerkungen zu Hupen:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§55 Einrichtungen für Schallzeichen

(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.

(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang gleichbleibender Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u. a.), die durch Windhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.

(2a) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 müssen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 Einrichtungen für Schallzeichen haben, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

(3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eines betätigt werden kann. Andere als die in Satz 1 genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem Einsatzhorn nicht ausgerüstet sein.

(4) Andere als die in den Absätzen 1 bis 3 beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen sowie Sirenen dürfen an Kraftfahrzeugen nicht angebracht sein.

(5) Absatz 1 gilt nicht für eisenbereifte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h und für einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.

(6) Mofas müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein. Radlaufglocken und andere Einrichtungen für Schallzeichen sind nicht zulässig.


Die Wiedergabe erfolgt ohne Gewähr

Und ein paar Modelle:





Die zwei obigen Modell gibt es bei:

Westfalia

Weitere Modelle:



oder so was wenn Du kein Geld hast



das Teil wenn Du keine Löcher zum Befestigen bohren willst (mußt Du halt die Seitenscheibe öffnen):



Die Modelle gibt es hier:

esws

Etwas ausgefallenere Modelle (ohne TÜV):








und was ganz Ausgefallenes - damit bist Du beim nächsten Buschtaxi-Treffen sicher der King und wirst dann wahrscheinlich "Kaffeemühlendriver" genannt werden.:



Die Dinger gibt es hier:

Ersatzteilservice

So, das reicht erst mal. Wenn Du mehr wissen willst, dann finde ich sicher noch was.

Gruß

U.E.H.

Weil ich es nicht lassen kann noch etwas Großes


jetzt bin ich aber müde....

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Ironie ist das Körnchen Salz, das das Aufgetischte überhaupt erst genießbar macht.
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andres
Verfasst am: Mi, 15. Okt 2003, 15:18
Anmeldungsdatum: 02.01.2002 Beiträge: 160 Wohnort: hohenlinden
Du bist genial!

:freak2:
 

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Hasta luego muchachos
Andres
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Reki
Verfasst am: Do, 16. Okt 2003, 00:48
Anmeldungsdatum: 14.10.2003 Beiträge: 221 Wohnort: Ruhrgebiet, NRW, de
Wow, danke! Das war ja eine erschöpfende Antwort...
Ich schwanke ja noch zwischen "Belle Epoque" und der Kaffeemühle ...

Auf die Bezugsquellen hätte ich natürlich auch selber kommen können; zusätzlich natürlich der bei uns im Ruhrgebiet ansässige Hauptlieferant für mehr oder minder prollige Aufmotzungen.

Erstaunlich finde ich, dass bei D&W einige der Dinger als "mittlerweile TÜV-konform" verkauft werden...

Reki

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Gruß -- Stefan
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