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-- KJ 95 aus CHF |
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| MAC |
Verfasst am: Do, 17. Apr 2003, 12:50 |
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Anmeldungsdatum: 30.11.2002
Beiträge: 33
Wohnort: Nähe Trier
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Hi,
habe soeben einen KJ 95 aus der Schweiz angeboten bekommen. Irgendwie habe ich noch im Hinterkopf, dass man etwas verzollen muss (oder gilt das nur bei Neuwagen). Der KJ ist Baujahr 08/01
Hat jemand davon Ahnung
(nicht dass auf den Kaufpreis noch Viele Viele RICOLAS draufkommen :-)
Gruss
MAC |
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| Leo2 |
Verfasst am: Do, 17. Apr 2003, 14:17 |
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Anmeldungsdatum: 23.01.2002
Beiträge: 270
Wohnort: 6102 Malters
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Hallo Mac
Frage doch bei einem Zollamt, die gebendir genau Auskunft!
Was du berücksichtigen musst, ist, die Schweizer Mehrwertsteuer beträgt 7,6 % - kannst du zurückfordern - bezahlen musst du aber die Deutsche MWST - und die beträgt meines Wssens 16 %!
(es wär doch schöner, wenn's umgekeht wär!)
Grüsse aus der Innerschweiz
Peter |
_________________ Luzern ist eine Reise wert! |
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| MiWe |
Verfasst am: Do, 17. Apr 2003, 15:08 |
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Anmeldungsdatum: 20.05.2001
Beiträge: 1315
Wohnort: Südschwarzwald, direkt neben der Rothaus-Brauerei...
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Tja, Leo2,
alle "filetkaufenden" Schweizer hier an der Grenze freuen sich auch darüber...
(Mein Fotohändler gibt übrigens die Preise gar nicht mehr in Euro an sondern nur noch in CHF incl. eurer Mehrwertsteuer... - das nenne ich Anpassung an den Markt...)
MiWe
P.S.: Würden wir es anders machen??? |
_________________ "Bier ist unter den Getränken das nützlichste, unter den Arzneien das schmackhafteste und unter den Nahrungsmitteln das angenehmste." (Plutarch)
www.dorfschulmeisterlein.de |
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| MARCO |
Verfasst am: Do, 17. Apr 2003, 17:59 |
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Anmeldungsdatum: 13.06.2001
Beiträge: 2142
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MwSt.: damit man nach vorweisen der Ausfuhrbestätigung vom Verkäufer die 7.6% MwSt zurückvergütet bekommt, muss das Objekt vollbesteuret sein, das heisst es muss inklusive MwSt verkauft worden sein, dies kann nur der Fall sein, wenn der Verkäufer eine mehrwertsteuerpflichtige Firma ist und das Objekt auch wirklich voll besteuert ist, also der ganze Verkaufspreis mit MwSt belastet ist.
Bei differenzbesteuerten Artikel (Spanne zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis) ist eine Rückerstattung auch bei Abwicklung über eine Firma nicht möglich.
Es muss also eine offizielle Rechnung einer Firma mit separat ausgewiesener MwSt vorliegen.
Gruss!
(Edited by MARCO at 19:12 am 17. April 2003) |
_________________ MARCO |
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