Kurzzeitkennzeichen nur noch mit HU und Fahrzeugdaten
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Kurzzeitkennzeichen nur noch mit HU und Fahrzeugdaten
Wollte man bislang ein nicht zugelassenes Fahrzeug bewegen (natürlich im Rahmen einer Überführungs- oder Probefahrt), so konnte man bislang ganz bequem auf die beliebten Kurzzeitkennzeichen zurückgreifen: Für einen vergleichsweise niedrigen Betrag zwischen 70 und 100 Euro bekam man bei der Zulassungsstelle die Schilder mit dem gelben Rand und der eingestanzten Zeitspanne, trug per Hand die Fahrzeugdaten in den rosa Begleitzettel ein und konnte nun die nächsten 5 Tage ein Fahrzeug damit bewegen. Einzige Voraussetzung: Das Fahrzeug musste verkehrstauglich sein. TÜV und AU waren nicht vorgeschrieben.
Damit ist es nun vorbei: Nach einem Beschluss des Bundesrates vom 19. September 2014 dürfen Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung nun NICHT MEHR mit dem Kurzzeitkennzeichen im Straßenverkehr bewegt werden. Nur die Fahrten zur Prüforganisation oder zur Werkstatt sind fürderhin erlaubt - das geht allerdings auch mit entwerteten Kennzeichen und der Bestätigung der KFZ-Versicherung.
Weiterhin muss der Antragssteller bei der Zulassungsstelle nun Auskünfte zum Fahrzeug machen, die maschinell in den Fahrzeugschein eingetragen werden. Diese Regelung ist durchaus sinnvoll, wurden doch mit einem Kennzeichen gerne mal mehrere Fahrzeuge bewegt. Weiterhin soll das Bußgeld für einen nicht mitgeführten Fahrzeugschein auf 20 Euro erhöht werden, und neuerdings darf jetzt jede Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen ausgeben, nicht mehr nur die Filiale im heimatlichen Zulassungsbezirk.
Bald ist es also vorbei mit der fröhlichen Kurzzeitmobilität.
Das liegt - wie immer - natürlich auch am vielfältigen Missbrauch dieser Schilder: Was sich irgendwie aus eigener Kraft bewegte und nicht allzu auffiel, wurde mit diesen Kennzeichen fröhlich hin- und hergefahren. Die Tuning- und Sammlerszene liebte diese Schildchen, und ich habe auch genügend Fahrzeuge damit auf historischen Rallyes und Ausfahrten gesehen. Man könnte sagen, dass das Kurzzeitkennzeichen für diese Zwecke nicht gemacht wurde, und dass es dort auch nichts zu suchen hat. Andererseits sind gerade Old- und Youngtimer zum überwiegenden Teil gut bis sehr gut gepflegt und bis auf die leidigen Diskussionen "H-Status oder nicht" aufgrund abgebrochener Sitzverstellungshebel, Rissen im Armaturenbrett oder völlig unoriginal seitlich hochgezogenem Unterbodenschutz auch TÜV-fähig. Vor allem aber ergab sich so bislang die Gelegenheit, solche Fahrzeuge hin und wieder zu bewegen und somit auch zu schützen. FAHRzeug ist der Begriff, vom rumstehen werden sie nicht besser. Natürlich war hin und wieder der eine oder andere nicht eintragungsfähige Umbau dabei, klar. Aber statistisch relevant war DAS sicher nicht.
Nein, was diesen Schildern wirklich den Garaus gemacht hat, sind die zahllosen Fahrzeuge, die dauerhaft damit bewegt wurden. Ob Schrottsammler, TÜV-Meider oder Leute, die schlicht aus irgendeinem Grund Probleme mit der Zulassung eines Fahrzeugs hatten (ich kenne einen nagelneuen Bremach, der seit Monaten ständig ein neues Kurzzeitkennzeichen trägt, aber offensichtlich noch nicht zugelassen war): Alle gurkten exzessiv damit herum und erfreuten sich daran, dem TÜV ein Schnippchen geschlagen zu haben. Schlussendlich geht es dabei größtenteils genau darum, denn für eine Dauerlösung ist das Kurzzeitkennzeichen wiederum zu teuer, mit 3 Kurzzeitzulassungen im Jahr habe ich z.B. H-Zulassung und -Versicherung ja schon raus.
Fakt ist: Eine weitere schöne Regelung ist durch Missbrauch den Bach runtergegangen. Fürderhin wird es nur noch schwerer, abgemeldete Fahrzeuge ohne TÜV zu verkaufen: Der Käufer ist auf ein rotes Händlerkennzeichen ("06") angewiesen (das kein seriöser Händler mehr verleiht, da das Risiko einfach zu groß ist) oder eben auf Anhänger oder Spedition.
Und wer kein Sammlerkennzeichen ("07") sein eigen nennt, kann jene Fahrzeuge, die trotz fehlender Plakette gut in Schuss sind, überhaupt nicht mehr bewegen. Aber die ganzen alten Schüsseln möchte "man" ja eh nicht mehr auf bundesdeutschen Straßen sehen, das ist also ein gewünschtes Ergebnis.
Sehr schade.
Die Auto Bild spricht übrigens davon, dass durch die neue Regelung künftig 40 Prozent weniger Kurzzeitkennzeichen ausgegeben würden: Der Bund erwarte Mindereinnahmen von rund fünf Millionen Euro.
Damit ist es nun vorbei: Nach einem Beschluss des Bundesrates vom 19. September 2014 dürfen Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung nun NICHT MEHR mit dem Kurzzeitkennzeichen im Straßenverkehr bewegt werden. Nur die Fahrten zur Prüforganisation oder zur Werkstatt sind fürderhin erlaubt - das geht allerdings auch mit entwerteten Kennzeichen und der Bestätigung der KFZ-Versicherung.
Weiterhin muss der Antragssteller bei der Zulassungsstelle nun Auskünfte zum Fahrzeug machen, die maschinell in den Fahrzeugschein eingetragen werden. Diese Regelung ist durchaus sinnvoll, wurden doch mit einem Kennzeichen gerne mal mehrere Fahrzeuge bewegt. Weiterhin soll das Bußgeld für einen nicht mitgeführten Fahrzeugschein auf 20 Euro erhöht werden, und neuerdings darf jetzt jede Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen ausgeben, nicht mehr nur die Filiale im heimatlichen Zulassungsbezirk.
Bald ist es also vorbei mit der fröhlichen Kurzzeitmobilität.
Das liegt - wie immer - natürlich auch am vielfältigen Missbrauch dieser Schilder: Was sich irgendwie aus eigener Kraft bewegte und nicht allzu auffiel, wurde mit diesen Kennzeichen fröhlich hin- und hergefahren. Die Tuning- und Sammlerszene liebte diese Schildchen, und ich habe auch genügend Fahrzeuge damit auf historischen Rallyes und Ausfahrten gesehen. Man könnte sagen, dass das Kurzzeitkennzeichen für diese Zwecke nicht gemacht wurde, und dass es dort auch nichts zu suchen hat. Andererseits sind gerade Old- und Youngtimer zum überwiegenden Teil gut bis sehr gut gepflegt und bis auf die leidigen Diskussionen "H-Status oder nicht" aufgrund abgebrochener Sitzverstellungshebel, Rissen im Armaturenbrett oder völlig unoriginal seitlich hochgezogenem Unterbodenschutz auch TÜV-fähig. Vor allem aber ergab sich so bislang die Gelegenheit, solche Fahrzeuge hin und wieder zu bewegen und somit auch zu schützen. FAHRzeug ist der Begriff, vom rumstehen werden sie nicht besser. Natürlich war hin und wieder der eine oder andere nicht eintragungsfähige Umbau dabei, klar. Aber statistisch relevant war DAS sicher nicht.
Nein, was diesen Schildern wirklich den Garaus gemacht hat, sind die zahllosen Fahrzeuge, die dauerhaft damit bewegt wurden. Ob Schrottsammler, TÜV-Meider oder Leute, die schlicht aus irgendeinem Grund Probleme mit der Zulassung eines Fahrzeugs hatten (ich kenne einen nagelneuen Bremach, der seit Monaten ständig ein neues Kurzzeitkennzeichen trägt, aber offensichtlich noch nicht zugelassen war): Alle gurkten exzessiv damit herum und erfreuten sich daran, dem TÜV ein Schnippchen geschlagen zu haben. Schlussendlich geht es dabei größtenteils genau darum, denn für eine Dauerlösung ist das Kurzzeitkennzeichen wiederum zu teuer, mit 3 Kurzzeitzulassungen im Jahr habe ich z.B. H-Zulassung und -Versicherung ja schon raus.
Fakt ist: Eine weitere schöne Regelung ist durch Missbrauch den Bach runtergegangen. Fürderhin wird es nur noch schwerer, abgemeldete Fahrzeuge ohne TÜV zu verkaufen: Der Käufer ist auf ein rotes Händlerkennzeichen ("06") angewiesen (das kein seriöser Händler mehr verleiht, da das Risiko einfach zu groß ist) oder eben auf Anhänger oder Spedition.
Und wer kein Sammlerkennzeichen ("07") sein eigen nennt, kann jene Fahrzeuge, die trotz fehlender Plakette gut in Schuss sind, überhaupt nicht mehr bewegen. Aber die ganzen alten Schüsseln möchte "man" ja eh nicht mehr auf bundesdeutschen Straßen sehen, das ist also ein gewünschtes Ergebnis.
Sehr schade.
Die Auto Bild spricht übrigens davon, dass durch die neue Regelung künftig 40 Prozent weniger Kurzzeitkennzeichen ausgegeben würden: Der Bund erwarte Mindereinnahmen von rund fünf Millionen Euro.
Nächstes Buschtaxi-Treffen: 6.-8. September 2024
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- FJ40 GARAGE
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Re: Kurzzeitkennzeichen nur noch mit HU und Fahrzeugdaten
Ach.....was soll man dazu schreiben...........
Unsere bürokratischen Perfektionisten werden es in naher Zukunft ganz sicher packen das jegliche Risiken ausgerottet sind.........und wenn alles drumrum mit draufgeht.
Und jetzt mal andersrum......ich darf mit Versicherungszusage ohne Kurzzeitkennzeichen zum TÜV fahren....freie TÜV Wahl haben wir ja.....noch........wenn mein TÜV nun in HH und ich aus M bin...was dann?
Irgendsoein Amtsschimmelchen liest das jetzt hier mit und ZAPP wars das mit freier TÜV Wahl..........
Unsere bürokratischen Perfektionisten werden es in naher Zukunft ganz sicher packen das jegliche Risiken ausgerottet sind.........und wenn alles drumrum mit draufgeht.
Und jetzt mal andersrum......ich darf mit Versicherungszusage ohne Kurzzeitkennzeichen zum TÜV fahren....freie TÜV Wahl haben wir ja.....noch........wenn mein TÜV nun in HH und ich aus M bin...was dann?
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Good Cruising, Peter
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Re: Kurzzeitkennzeichen nur noch mit HU und Fahrzeugdaten
FJ40 GARAGE hat geschrieben:Und jetzt mal andersrum......ich darf mit Versicherungszusage ohne Kurzzeitkennzeichen zum TÜV fahren....freie TÜV Wahl haben wir ja.....noch........wenn mein TÜV nun in HH und ich aus M bin...was dann?
Das ist meines Wissens jetzt schon auf den Zulassungsbezirk beschränkt.
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- lexhortensia
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Re: Kurzzeitkennzeichen nur noch mit HU und Fahrzeugdaten
War neulich in FFm bei der Zulassung.
Fahren darf man ohne Anmeldung aber mit der Versicherungsnummer zum Zwecke der Zulassung im eigenen Zulassungsbezirk bzw in den angrenzenden.
Gruß MIKE .
Fahren darf man ohne Anmeldung aber mit der Versicherungsnummer zum Zwecke der Zulassung im eigenen Zulassungsbezirk bzw in den angrenzenden.
Gruß MIKE .
Wende nie Gewalt an, nimm einfach einen grösseren Hammer!
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- FJ40 GARAGE
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Re: Kurzzeitkennzeichen nur noch mit HU und Fahrzeugdaten
thores hat geschrieben:Das ist meines Wissens jetzt schon auf den Zulassungsbezirk beschränkt.
Ich merke ......ich habe wohl ein paar Neuerungen verpasst........
Good Cruising, Peter
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Re: Kurzzeitkennzeichen nur noch mit HU und Fahrzeugdaten
netzmeister hat geschrieben:... Der Bund erwarte Mindereinnahmen von rund fünf Millionen Euro.
4,4 Millionen davon könnte sich der Bund holen, wenn man diese völlig überflüssige Maschseefeier in Hannover am kommenden Wochenende für 25 Jahre Wiedervereinigung mit diversen, für den Berufsverkehr und den Anliegerverkehr total nervigen Straßensperren einfach nur weggelassen hätte...
Ok,
rechtlich ist das natürlich nicht möglich, aber ich als "Normalo" fasse mich immer häufiger an den Kopf....
Reinhold
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Re: Kurzzeitkennzeichen nur noch mit HU und Fahrzeugdaten
lexhortensia hat geschrieben:Fahren darf man ohne Anmeldung aber mit der Versicherungsnummer zum Zwecke der Zulassung im eigenen Zulassungsbezirk bzw in den angrenzenden.
Gruß MIKE .
Stimmt, Dein Erinnerungsvermögen ist besser, Mike, ein angrenzender Zulassungsbezirk ist auch noch erlaubt.
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Re: Kurzzeitkennzeichen nur noch mit HU und Fahrzeugdaten
Es endet im ätzenden Einheitsbrei der Baujahre 2005 - 2014.
Optimal geschmacksneutral ...
Gruß,
die Anna
Defender 130 Puma mit Ortec Kabine "Bender" 2015
Defender 90 300Tdi Softtop "Bitzer“ 1996
Defender 130 300Tdi "Dreiraum" 1996
https://www.youtube.com/user/Dreiraum/videos
die Anna
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Re: Kurzzeitkennzeichen nur noch mit HU und Fahrzeugdaten
Du sagst es Anna, da wollen uns diedaoben hinhaben.
Diese Einheitssuppe geht mir sooo auf die Nerven, nicht nur optisch ein Graus.
In Afrika sind unsere Kurzzeitkennzeichen übrigens auch sehr beliebt, gehört zum ganz alltäglichen Straßenbild.
Die armen Kerle da unten können bald auch nur noch Autos mit deutschem Tüv fahren
Diese Einheitssuppe geht mir sooo auf die Nerven, nicht nur optisch ein Graus.
In Afrika sind unsere Kurzzeitkennzeichen übrigens auch sehr beliebt, gehört zum ganz alltäglichen Straßenbild.
Die armen Kerle da unten können bald auch nur noch Autos mit deutschem Tüv fahren
Janis
HZJ75, LJ70, KJ70, Starlet P8, Kubota HST7100 4WD
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- lexhortensia
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- Registriert: Do 29. Nov 2007, 14:54
- Wohnort: Frankfurt
Re: Kurzzeitkennzeichen nur noch mit HU und Fahrzeugdaten
Hallo, wenn ich mir allerdings die Schrottsammelfahrzeuge betrachte, die schon ewig keinen TV mehr gesehen haben, finde ich ich es richtig.
Gruß Mike.
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Wende nie Gewalt an, nimm einfach einen grösseren Hammer!
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-
- Beiträge: 257
- Registriert: Di 29. Apr 2008, 16:38
- Wohnort: Flensburg
Re: Kurzzeitkennzeichen nur noch mit HU und Fahrzeugdaten
Hat jemand eine Ahnung ab wann diese Regelung gelten soll?
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Re: Kurzzeitkennzeichen nur noch mit HU und Fahrzeugdaten
01.01.15
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Re: Kurzzeitkennzeichen nur noch mit HU und Fahrzeugdaten
Bondgirl hat geschrieben::(
Es endet im ätzenden Einheitsbrei der Baujahre 2005 - 2014.
Optimal geschmacksneutral ...
Wohl wahr!
Da kann man nur noch mit Galgenhumor reagieren:
http://ps.welt.de/2014/10/02/hebt-die-g ... s-zu-ende/
Chut chon
Maik
Neben einem Hund ist ein Buch Dein bester Freund.
In einem Hund ist es zu dunkel zum Lesen.
Maik
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- Stephan Walter
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Re: Kurzzeitkennzeichen nur noch mit HU und Fahrzeugdaten
Da stellt sich mir doch die Frage, wen diese Regelung tatsächlich nachteilig betrifft.
Ist doch nur wieder Aufregung um nix.
Praktisch heisst das doch nicht mehr, als dass nicht mehr einfach so jeder bastelwütige Autoliebhaber ein Fahrzeug in fragwürdigem technischen Zustand mittels Kurzzeitkennzeichen im Strassenverkehr bewegen darf, weil er es Kraft eigener Selbsteinschätzung für verkehrssicher erklärt hat.
Wenn ich mir ein Auto ohne TÜV kauf', dann doch nur dann, weil wenn es im derzeitigen Zustand keinen kriegt oder ich es nicht schaffe, das Auto vor Ort tüven zu lassen.
Auch Importe aus dem Ausland mit Kurzzeitkennzeichen waren schon immer problematisch.
In solchen Fällen gehört der Hobel auf 'nen Anhänger oder man beauftragt eine Spedition.
Das bisherige Kurzzeitkennzeichen war ein Freibrief für die schlimmsten Grotten und die wildesten Umbauten.
Fahrten zum TÜV bzw. zur Zulassungsstelle waren von je her von der Zulassung befreit, wenn Schilder vorhanden sind und eine Versicherungsbestätigung vorliegen.
Richtig hart wird's höchstens für die Fahrer von eigentlich nicht zulassungsfähigen Autos, die zeitweise Strassenzulassung brauchen, für die war das Kurzzeitkennzeichen praktisch die einzige Möglichkeit, an eine Zulassung zu kommen. Dafür war's aber nie gedacht. Ich kenne eine Menge Leute, die das so praktiziert haben.
Nüchtern betrachtet gehöhrt so ein Auto auf den Anhänger. Die wirklich coolen Autos kriegen eh keinen TÜV.
Alle anderen Problemstellungen kann man mit ein bisschen Hirn völlig problemlos auch mit der Neuregelung erschlagen.
Ist doch nur wieder Aufregung um nix.
Praktisch heisst das doch nicht mehr, als dass nicht mehr einfach so jeder bastelwütige Autoliebhaber ein Fahrzeug in fragwürdigem technischen Zustand mittels Kurzzeitkennzeichen im Strassenverkehr bewegen darf, weil er es Kraft eigener Selbsteinschätzung für verkehrssicher erklärt hat.
Wenn ich mir ein Auto ohne TÜV kauf', dann doch nur dann, weil wenn es im derzeitigen Zustand keinen kriegt oder ich es nicht schaffe, das Auto vor Ort tüven zu lassen.
Auch Importe aus dem Ausland mit Kurzzeitkennzeichen waren schon immer problematisch.
In solchen Fällen gehört der Hobel auf 'nen Anhänger oder man beauftragt eine Spedition.
Das bisherige Kurzzeitkennzeichen war ein Freibrief für die schlimmsten Grotten und die wildesten Umbauten.
Fahrten zum TÜV bzw. zur Zulassungsstelle waren von je her von der Zulassung befreit, wenn Schilder vorhanden sind und eine Versicherungsbestätigung vorliegen.
Richtig hart wird's höchstens für die Fahrer von eigentlich nicht zulassungsfähigen Autos, die zeitweise Strassenzulassung brauchen, für die war das Kurzzeitkennzeichen praktisch die einzige Möglichkeit, an eine Zulassung zu kommen. Dafür war's aber nie gedacht. Ich kenne eine Menge Leute, die das so praktiziert haben.
Nüchtern betrachtet gehöhrt so ein Auto auf den Anhänger. Die wirklich coolen Autos kriegen eh keinen TÜV.
Alle anderen Problemstellungen kann man mit ein bisschen Hirn völlig problemlos auch mit der Neuregelung erschlagen.
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- lexhortensia
- Beiträge: 1273
- Registriert: Do 29. Nov 2007, 14:54
- Wohnort: Frankfurt
Re: Kurzzeitkennzeichen nur noch mit HU und Fahrzeugdaten
Hallo, Fahrten zum Zwecke der Zulassung mit entstempelten Kennzeichen und Versicherungsbestätigung waren und sind möglich.
Just gestern habe mein Motorrad wieder zugelassen weil ich es zurückgekauft habe.
Die Maschine stand in Ludwigshafen und war ein Jahr stillgelegt.
Mein Kollege hat sie mit dem Anhänger gebracht.
Die Fahrt zur Zulassungsstelle war nicht möglich weil mein altes Kennzeichen neu vergeben war.
Ich hatte extra vorher bei der Zulassung angerufen und mich erkundigt.
Die Zulassung dann selbst kein Problem.
Hingelaufen, ich wohne um die Ecke und zugelassen mit neuem Kennzeichen.
Aber die Zulassungsstelle in Frankfurt der blanke Horror, es waren "nur" 82 Menschen vor mir.
Geschlagene vier Stunden saß ich da rum.
Gruß MIKE.
Just gestern habe mein Motorrad wieder zugelassen weil ich es zurückgekauft habe.
Die Maschine stand in Ludwigshafen und war ein Jahr stillgelegt.
Mein Kollege hat sie mit dem Anhänger gebracht.
Die Fahrt zur Zulassungsstelle war nicht möglich weil mein altes Kennzeichen neu vergeben war.
Ich hatte extra vorher bei der Zulassung angerufen und mich erkundigt.
Die Zulassung dann selbst kein Problem.
Hingelaufen, ich wohne um die Ecke und zugelassen mit neuem Kennzeichen.
Aber die Zulassungsstelle in Frankfurt der blanke Horror, es waren "nur" 82 Menschen vor mir.
Geschlagene vier Stunden saß ich da rum.
Gruß MIKE.
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