| Autor |
Nachricht |
|
|
-- LC 100 Druckluftbremsanlage für Anhänger |
|
| Gehe zu Seite 1, 2 Weiter |
| LR110 |
Verfasst am: Mi, 23. Apr 2003, 13:43 |
|
|
|
Anmeldungsdatum: 22.04.2003
Beiträge: 4
|
Ein Freund von mir möchte sich einen LC 100 kaufen.
Das Problem ist nur, daß wohl kein Toyotahändler ihm eine Druckluftbremsanlage für schwere Hänger einbauen kann.
Kennt jemand eine Firma, die das kann.
Am besten noch eine, die den Toyota als Zugmaschiene zulassen kann.
Mit dem Zusatz, daß Hänger bis 7 to (eine kleine Yacht) mit 25 km/h gezogen werden dürfen.
Ciao Karsten |
|
|
| Nach oben |
|
|
|
 |
| George |
Verfasst am: Mi, 23. Apr 2003, 20:52 |
|
|
|
Anmeldungsdatum: 10.06.2001
Beiträge: 937
Wohnort: CH
|
Hallo Carsten
Ich kenne die deutschen Vorschriften des Tüv nicht, aber die der Schweiz. Dort ist nur die Firma Carosseriewerk Safenwil (gehört zur selben Firmengruppe wie der Toyota Importeur) berechtigt Druckluftbremsen für 6t einzubauen. Dies ist jedoch nicht ganz billig, es müssen nämlich soviel ich weiss auch Verstärkungen am Rahmen eingeschweisst werden. Der Grund warum nur diese Firma solche Bremsen einbauen darf ist einfach: Die enormen Kosten für Entwicklung und Prüfung durch die Prüfbehörden der Bremsanlage kann sich nicht jede Firma leisten.
http://www.emilfrey.ch/ef-index/ef-gruppe/ef-carosseriewerk.htm
Gruss
Georg
(Edited by George at 21:57 am 23. April 2003) |
|
|
| Nach oben |
|
| MARCO |
Verfasst am: Mi, 23. Apr 2003, 21:49 |
|
|
|
Anmeldungsdatum: 13.06.2001
Beiträge: 2142
|
Das stimmt so nicht;
die Druckluftbremsanlage (oder auch Trailerstop), kann jeder einbauen, nur die nötige Chassisverstärkung (Rahmenverstärkung) ist vom Karosseriewerk Emil Frey typisiert.
Natürlich muss die Bremsanlage vorgeführt werden.
Fährt man mit einem solchen Fahrzeug von der Schweiz nach Deutschland gelten aber die dortigen Vorschriften; d.h. die übliche Anhängelast darf unabhängig von der schweizer 6t-Freigabe die 3.5t-Grenze nicht überschreiten. |
_________________ MARCO |
|
| Nach oben |
|
| George |
Verfasst am: Do, 24. Apr 2003, 17:08 |
|
|
|
Anmeldungsdatum: 10.06.2001
Beiträge: 937
Wohnort: CH
|
Ja Marco du hast recht. Ich hab es zu wenig genau geschrieben, aber es läuft aufs gleiche hinaus: Für Deutschlands Tüv/ Vorschriften reicht's nicht.
Gruss
Georg |
|
|
| Nach oben |
|
| Gerhard2 |
Verfasst am: Sa, 03. Mai 2003, 21:54 |
|
|
|
Anmeldungsdatum: 03.05.2003
Beiträge: 45
Wohnort: München
|
Hallo Karsten,
vom Gesetzgeber her (EU-Recht) ist es möglich, dass Geländefahrzeuge die 1,5-fache Anhängelast der zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs haben. Dies findet seine Grenze jedoch bei 3,5 t, da Anhänger mit Auflaufbremse, ausgenommen bis 40 km/h, da sind es 8,0 t, diese Massengrenze nicht überschreiten dürfen.
Durch den Einbau einer halbdurchgehenden Bremsanlage (Zugfahrzeug bremst hydraulisch, Anhänger pneumatisch) kann diese 3,5 t-Regelung durchbrochen werden. Dies ist jedoch technisch so aufwendig, dass sich die Frage stellt, ob es sinnvoll ist. Außerdem ist dafür eine Sondergenehmigung notwendig.
Regelungen der Schweiz können für die EU nicht angewendet werden.
Übrigens: die Bauteile, die die Schweizer für ihre Spezialität verwenden werden in Deutschland gekauft, z.B. bei WABCO oder Rockinger. |
_________________ Gerhard2 |
|
| Nach oben |
|
| LR110 |
Verfasst am: Mo, 05. Mai 2003, 13:41 |
|
|
|
Anmeldungsdatum: 22.04.2003
Beiträge: 4
|
Danke für die Hinweise. Das hilft schonmal weiter.
Was Du geschireben hast, Gerhard, ist ja genau das, was er braucht. Interessant, das die Teile dafür aus D kommen. |
|
|
| Nach oben |
|
| MARCO |
Verfasst am: Mo, 05. Mai 2003, 18:25 |
|
|
|
Anmeldungsdatum: 13.06.2001
Beiträge: 2142
|
Auch das, dass die Teile aus D kommen stimmt so wieder nicht; es gibt Teile für sowas aus D, nur Verbauen Schweizer Firmen in der Regel auch Schweizer Produkte
Ich habe eigentlich nichts gegen Druckluftbremsanlagen, muss aber klar das Trailerstop-System empfehlen; füttert mal eine Suchmaschine mit diesem Begriff!
Gruss! |
_________________ MARCO |
|
| Nach oben |
|
| Gerhard2 |
Verfasst am: Di, 06. Mai 2003, 20:51 |
|
|
|
Anmeldungsdatum: 03.05.2003
Beiträge: 45
Wohnort: München
|
Hallo Marco,
natürlich hast du Recht, wenn du schreibst, die Schweizer verwenden ebenfalls auch schweizer Produkte z.B. von BEKA. Ich meinte natürlich auch UNTER ANDEREM deutsche Produkte, wie z.B. Anhängersteuerventile von Wabco oder Anhängerkupplungen von Rockinger.
Die Sache mit dem Trailerstop-System ist sicherlich keine schlechte Sache. Vom Prinzip her funktioniert es allerdings genauso wie die Druckluftanlage, lediglich die Medien der Informationsübertragung und der Energiebereitstellung sind andere.
Zum Thema Erhöhung der Anhängelast für Deutschland habe ich evtl. noch etwas Interessantes: Fragt doch mal bei euerem Toyota-Händler nach dem Rundschreiben K-31-99 vom 28.9.99, da ist aufgelistet, welche Fahrzeuge (bisher) mit Druckluft ausgerüstet werden können. Und auch wie, wo und wer.
Allerdings bin ich mir mittlerweile nicht mehr ganz sicher, ob es sich bei der sieben Tonnen-Boots-Geschichte um eine deutsches oder ein schweizer Problem handelt.
Außerdem hätte ich noch eine Frage an die Schweizer: Ist in der Schweiz ein Anhängerkupplungsbock (Traverse) für (m)einen HDJ 80 (Typ 450) mit einem D-Wert größer als 20500 N erhältlich? Wenn ja, wieviel kostet der Preis in etwa? |
_________________ Gerhard2 |
|
| Nach oben |
|
| LR110 |
Verfasst am: Di, 06. Mai 2003, 22:39 |
|
|
|
Anmeldungsdatum: 22.04.2003
Beiträge: 4
|
Danke für den Tipp mit dem Rundschreiben.
Es handelt sich um ein deutsches Problem. |
|
|
| Nach oben |
|
| Gerhard2 |
Verfasst am: Sa, 10. Mai 2003, 21:34 |
|
|
|
Anmeldungsdatum: 03.05.2003
Beiträge: 45
Wohnort: München
|
Hallo,
habe was Neues herausgefunden; die Sache mit der Druckluft hat mich neugierig gemacht:
Gemäß §42, Abs.1 StVZO ist es nicht zulässig, dass Anhänger hinter Personenwagen, die nach EWG-Richtlinie Geländefahrzeuge sind, schwerer sind als 3500kg.
Die durch Einbau einer halbdurchgehenden Bremsanlage erhöhte Anhängelast kann der jeweilige Regierungspräsident durch eine Ausnahmegenehmigung zulassen. Es gibt jedoch anscheindend eine Übereinkunft der Regierungspräsidenten, dies abzulehnen. Die Ausnahmegenehmigung der Ausnahmegenehigung könnte in bestimmten Situationen die zuständige Strassenverkehrsbehörde erstellen.
In der Vergangenheit wurden jedoch einige Genehmigungen erteilt. Nissan hat sogar für den Patrol GR (Y60) im August 1993 ein Mustergutachten in Auftrag gegeben: zulässige Anhängelast 4050kg zzgl. Stützlast.
Wie wär´s mit einem UNIMOG? |
_________________ Gerhard2 |
|
| Nach oben |
|
| LR110 |
Verfasst am: Mo, 12. Mai 2003, 22:48 |
|
|
|
Anmeldungsdatum: 22.04.2003
Beiträge: 4
|
Hallo Gerhard,
das mit dem Unimog ist sicher nicht schlecht, aber ob der als Firmenwagen eines Managers durchgeht?
Was da wohl das Finanzamt sagt? Grins.
Geht leider nicht.
Grüße Karsten |
|
|
| Nach oben |
|
| Gerhard2 |
Verfasst am: Di, 13. Mai 2003, 19:17 |
|
|
|
Anmeldungsdatum: 03.05.2003
Beiträge: 45
Wohnort: München
|
Hallo Karsten,
warum nicht? Ist doch mal was anderes! Preislich gesehen kann sowas auch deutlich über einem J10 liegen. Und außerdem sind Anhängelasten bis 30t möglich.
Ist das nicht genug?
Das teuerste Auto mit dem ich übrigens bisher gefahren bin ist ein Mercedes, mit 216PS!
Ein 24t-Müllwagen. Stell dir mal vor, ...
Gruß |
_________________ Gerhard2 |
|
| Nach oben |
|
| Ozymandias |
Verfasst am: Di, 13. Mai 2003, 19:46 |
|
|
Anmeldungsdatum: 27.03.2003
Beiträge: 1052
Wohnort: Centralschweiz
|
| Huahhhh.. Nee Schlaftablette ! |
_________________ There's no replacement for displacement! |
|
| Nach oben |
|
| Gerhard2 |
Verfasst am: Fr, 23. Mai 2003, 20:21 |
|
|
|
Anmeldungsdatum: 03.05.2003
Beiträge: 45
Wohnort: München
|
Falls es noch interessiert:
Die Straßenverkehrsbehörde überprüft zur Vergabe der Ausnahmegenehmigung, ob dieses "Transportproblem" auch anders zu lösen ist. Erst wenn alle Mittel erschöpft sind, wird sie erteilt.
Beispiel: Muss ein Unternehmer einen schweren Bagger o.ä. transportieren, werden häufig 30t oder 40t Anhängelast genehmigt, da es nicht zumutbar ist, mit einem Bagger mit 20 km/h weite Distanzen zurück zu legen.
So, so, wer beschimpft denn da meinen braven Mülltonnenblitz? Na gut, ich gebe zu nicht besonders spritzig, aber ich hatte Narrenfreiheit damit: nie LKW-Kontrolle, gesperrte Straße - na und? usw.
Gruß |
_________________ Gerhard2 |
|
| Nach oben |
|
| Ozymandias |
Verfasst am: Sa, 24. Mai 2003, 18:36 |
|
|
Anmeldungsdatum: 27.03.2003
Beiträge: 1052
Wohnort: Centralschweiz
|
beschimpfen? Nicht doch.
Ist nur ne feststellung.
Viel Spass noch beim rumschleichen. ;)
Bye Ozy  |
_________________ There's no replacement for displacement! |
|
| Nach oben |
|
|
|