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    -- Land Cruiser J7

        -- Leuchtweitenregulierung

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Olaf2
Verfasst am: So, 12. Aug 2001, 10:46
Anmeldungsdatum: 30.06.2001 Beiträge: 10 Wohnort: Ruppichteroth
Am Freitrag war ich im Strassenverkehrsamt und dachte man könnte mit DM 300,00 in der Tasche ein Kfz anmelden.

Die nette Frau hatte mir folgendes vorgerechnet:
Zulassung DM 80,00
Wunschkennzeichen DM 20,00
Technische Änderungen DM 20,00
Kennzeichen DM 48,00

Ausnahmegenehmigung für Leuchtweitenregulierung DM 320,00!!!

Irgendwie lässt mich der Gedanke nicht los, dass mein Gesichtsausdruck in diesem Moment von einem versteckenten Tele eingefangen wurde und in den nächsten Wochen über die Bildschirme flimmert.

Da es kurz vor 12 war kann ich Montag nocheinmal antraben.

Wer von Euch kennt sich damit aus oder hat Erfahrungen?
Da sich öffentliche Gebühren am am Aufwand orientieren müssen, hätte ich gerne gewusst auf welcher Grundlage (d.h. was macht das Strassenverkehrsamt bei der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung) diese Gebühren oder besser Strafzölle erhoben werden?

_________________
Guss Olaf
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Oliver
Verfasst am: So, 12. Aug 2001, 11:37
Anmeldungsdatum: 27.06.2001 Beiträge: 511
Hi Olaf,
so wie es aussieht, wird es wohl von Stadt zu Stadt unterschiedlich gehandhabt. Eine Einheitliche Regelung gibt es nicht. Gebühren für die Ausnahmegenehmigung schwanken
im Forum von DM 85 bis hin zu deinen DM 320. Du wohnst im falschen Ort, Pech.

Grüsse
Oliver
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Pieter
Verfasst am: So, 12. Aug 2001, 13:38
Anmeldungsdatum: 30.06.2001 Beiträge: 553 Wohnort: Holland
Was fur ein Ausnahme? Leuchtweitenreglung kam bei mir standard. Ohne das wurde ich mit Voll- oder Uberladung die zu mir Fahrenden Arger geben.

Grusse,

_________________
Pieter - HDJ100, HZJ74
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MiWe
Verfasst am: So, 12. Aug 2001, 16:48
Anmeldungsdatum: 20.05.2001 Beiträge: 1323 Wohnort: Südschwarzwald, direkt neben der Rothaus-Brauerei...
Hallo zusammen,

ich habe schon gestaunt, als die mir 50.--DM für die Ausnahmegenehmigung abknöpften

(Landratsamt Waldshut)

Gruß

MiWe

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"Bier ist unter den Getränken das nützlichste, unter den Arzneien das schmackhafteste und unter den Nahrungsmitteln das angenehmste." (Plutarch)

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digger
Verfasst am: So, 12. Aug 2001, 17:14
Anmeldungsdatum: 12.08.2001 Beiträge: 41
habe auch 50 Dm bezahlt
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Guest
Verfasst am: Mo, 13. Aug 2001, 08:33
Anmeldungsdatum: 01.01.1970 Beiträge: 3985 Wohnort: Internet
Hallo Leute,
hab meinen HZJ79 aus Österreich bezogen, der hat anstatt Wegfahrsperre auch die Leutweitenregulierung, hat mich aber nix extra gekostet. Erkundigt Euch mal genau, beim TÜV oder so, laßt Euch nicht bescheißen!!!
Viele Grüße
Ronny
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Eckart
Verfasst am: Mo, 13. Aug 2001, 14:17
Anmeldungsdatum: 06.06.2001 Beiträge: 40 Wohnort: waterkant
Zementmal, ihr seid mir zu schnell !

1. Eine Leuchtweitenregulierung habe ich an meinem neuen 78er nicht (glaube ich zumindest). Aber Pieter hat ja recht treffend auf die Notwendigkeit hingewiesen. Wie kann es dann angehen, daß es Fahrzeuge "Mit" und "Ohne" gibt?

2. Aber viel wichtiger: Wann braucht man im "Ohne-Falle" eine Ausnahmegenehigung? Beim Antrag auf Gewichtsbesteuerung?

Mich interessiert also weniger, ob es 30 oder 300 DM kostet. Sondern vielmehr das warum, wann und das wie.

Oder sind diese Fragen schon unter einer anderen Überschrift abgehandelt worden?

Gruß
Eckart
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landcruiser
Verfasst am: Mo, 13. Aug 2001, 14:49
Anmeldungsdatum: 17.05.2001 Beiträge: 7598 Wohnort: outback - Northern Territory of lower saxonia
Mal hat er eine Regulierung, mal nicht.
(Es gibt ja wohl auch HZJ mit und ohne manuelle Sperren vorne.)

Das ist Toyota. Wie sagt Toyota und hier einer immer:"Nicht ist unmöglich." (oder fast keiner ist wie der andere ... )

Für die Zulassung braucht man die Regulierung normalerweise, da ab best. Baujahr vorgeschrieben.
Hat man sie nicht und kann durch eine Bescheinigung nachweisen, dass der Einbau nicht möglich ist (so  etwas gibt es tatsächlich von Toyota !) kann man eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Also Zulassung normalerweise nur mit Regulierung und wenn diese nicht vorhanden, mit Ausnahmegenehmigung.

Alles klar ?

_________________
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Eckart
Verfasst am: Mo, 13. Aug 2001, 15:15
Anmeldungsdatum: 06.06.2001 Beiträge: 40 Wohnort: waterkant
Danke Landcruiser

Da ich meinen 78er ohne Probleme hab zulassen können, muß ich nach deinem Text davon ausgehen, daß meiner eine "Scheinwerfer-Regulierung" hat.

Sollte ich das beim Lesen der Betriebsanweisung übersehen haben? Muß ich gleich prüfen.

Danke und Gruß
Eckart
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Olaf2
Verfasst am: Mo, 13. Aug 2001, 20:54
Anmeldungsdatum: 30.06.2001 Beiträge: 10 Wohnort: Ruppichteroth
In dem FZ-Brief der Deutschlandmodelle vom HZJ78 steht: "Abweich. Para 50/8 STVZO: FZ ohne Leuchtweitenregler. Ausnahmegenehm. erforderlich."

Toyota Deutschland liefert hierzu eine Bescheinigung, dass eine Leuchtweitenregulierung für dieses FZ nicht lieferbar und nicht nachrüstbar ist!

Da der Typ HZJ74/78/79 in anderen europäischen Ländern mit Leuchtweitenregulierung in Serie verkauft wird, sollte es hierfür auch Ersatzteile geben, die wiederum nachrüstbar sind.

Deutschland hat entsprechendes EU-Recht, welches sich mit der Leuchtweitenregulierung von FZ beschäftigt, in einer Rechtsverordung gegregelt. Diese Verordnung lässt wohl Ausnahmen zu.
Daher hat sich Toyota für seinen kurzen Auftritt mit den HZJ Modellen in Deutschland wohl erst gar nicht ins Zeug gelegt und der Einfachheit einen Zweizeiler für die Verkehrsämter von wegen "is nich, gibs nicht" erstellt. Das ist meine Vermutung!

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Guss Olaf
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Eckart
Verfasst am: Di, 14. Aug 2001, 08:11
Anmeldungsdatum: 06.06.2001 Beiträge: 40 Wohnort: waterkant
@Olaf2

Also, ich hab definitiv keine Leuchtweitenregelung. Aber die Anmeldung ging auch ohne Ausnahmegenehmigung. Hat das Amt in Heide da "gepennt" ?

Gruß
Eckart
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Olaf2
Verfasst am: Mi, 15. Aug 2001, 07:26
Anmeldungsdatum: 30.06.2001 Beiträge: 10 Wohnort: Ruppichteroth
@Eckart
Die werden wohl gepennt haben. Das ist ja das schöne vor lauter Regelungswut bekommen die Jungs das nicht mehr auf die Reihe alle diese und andere Geschichten zu erfassen.

_________________
Guss Olaf
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