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    -- Land Cruiser J4 / J5

        -- LKW Zulassung und 3. Sitz

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ebimax2000
Verfasst am: Mi, 11. Jun 2003, 09:55
Anmeldungsdatum: 10.12.2002 Beiträge: 30 Wohnort: München
hallo,
hat von euch schon mal  jemand einen 3. Sitz in den BJ40 eingebaut, der die LKW Zulassung nicht beeintraechtigt und vom TÜV abgenommen wurde? Ich denke vor allem, dass der Sicherheitsgurt eine kleine Herausforderung darstellt. Mein Toyota Kollege will sonst einen Wrangler anschaffen, damit er seine Tochter mitnehmen kann. Dem muss doch entgegen gewirkt werden, oder? Smile
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BJ Guido
Verfasst am: Mi, 11. Jun 2003, 12:22
Anmeldungsdatum: 27.05.2003 Beiträge: 112
Hallo,
war gerade am Freitag bei meinem TÜV mit dem gleichen Anliegen. Ich habe Sitz und Beifahrersitzbank vom Mercedes Sprinter eingebaut, den mittleren Sitz mit original Mercedes Dreipunktgurt war ein aufwendiger Umbau, wurde vom Tüvi aber nicht abgenommen da seinermeinung nach die Platzverhältnisse für den Fahrer zu sehr eingeschränkt sind. War aber noch nicht mein letzter Versuch. Morgen früh gehts ohne Eintrag mit dem Toyo nach Korsika. Wenn ich zurück bin werde ich mich weiter darum kümmern.
Der Tüvi hat nicht ganz unrecht zu dritt vorne d.h. ich, meine Frau und in der Mitte der Sohnemann ist schon eng!
Also in drei Wochen mehr darüber und noch nicht den BJ verkaufen.

Gruß Guido
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landcruiser
Verfasst am: Mi, 11. Jun 2003, 15:27
Anmeldungsdatum: 17.05.2001 Beiträge: 7597 Wohnort: outback - Northern Territory of lower saxonia
Montage im Laderaum dürfte auch ausscheiden, da damit die LKW-Eigenschaft nach den Unterlagen die ich so kenne (Laderaumgröße usw.) flöten gehen dürfte

vorne drei Sitzplätze ? für mich lieber nicht

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BJ Axel
Verfasst am: Mi, 11. Jun 2003, 15:44
Anmeldungsdatum: 26.01.2002 Beiträge: 3630 Wohnort: Anröchte
Hmm, oder die teure Variante (je nach Fahrwerk):
Auflasten, Kombi und hinten 2 oder 4 Notsitze, klappbar, mit Beckengurt. Brief mit diesem Eintrag gibts bei mir an bekannter Stelle ;)

Axel

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bandeirante
Verfasst am: Mi, 11. Jun 2003, 16:47
Anmeldungsdatum: 23.04.2002 Beiträge: 1782 Wohnort: Südhessen
Wie sieht es denn mir einer Doppelbeifahrersitzbank aus? Die älteren BJs hatten doch sowas. Vielleicht passt auch was von einem J7 oder kann passend gemacht werden. Dann könnte man einen Beckengurt an den inneren Gurtbefestigungspunkten (evtl. mit längeren Schrauben) festmachen.
Das Platzargument kann der TÜVtler ja wohl nicht anführen wenn ich mir so die J7er und HZJ80 ansehe.
Mein Ur-VW Bulli war übrigens ein LKW mit 6 Sitzen.
Viel Erfolg noch
Axel O.

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ebimax2000
Verfasst am: Mi, 11. Jun 2003, 17:29
Anmeldungsdatum: 10.12.2002 Beiträge: 30 Wohnort: München
danke schon mal fuer die response. ich glaube ich werde erst mal versuchen die orig. notsitze vom BJ eintragen zu lassen, das duerfte meines wissens die LKW zulassung (ueber 2910) nicht beeinflussen. im naechsten schritt mal vorsichtig einen regulaeren sitz einbauen und gurte am U-buegel montieren. mal sehen ob der tuev gnaedig ist (stellt mir jetzt bitte nicht die frage was ich nachts traeume Smile)
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bandeirante
Verfasst am: Mi, 11. Jun 2003, 19:22
Anmeldungsdatum: 23.04.2002 Beiträge: 1782 Wohnort: Südhessen
Hallo ebimax,

hast du nen LKW oder 2910kg (wobwi 2810 schon reichen) oder was? Mit 2810 kg stehen dir doch schon alle Türen offen. Wenn du noch Fenster und Befestigungspunkte für die Sitze hast kannst du doch die Sitze aktivieren. Wenn du allerdings einen LKW ohne Scheiben und mit vorschriftsmässig unbrauchbargemachten Befestigungspunkten hast wirds schwierig.
Es ist schon viel geschrieben worden über Auflastung und LKW Umschreibung. Da findeste was in der Suchmaschine.
Grüsse Axel O.

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landcruiser
Verfasst am: Do, 12. Jun 2003, 07:31
Anmeldungsdatum: 17.05.2001 Beiträge: 7597 Wohnort: outback - Northern Territory of lower saxonia
Zitat:
Quote: from ebimax2000 on 18:29 am 11. June 2003
danke schon mal fuer die response. ich glaube ich werde erst mal versuchen die orig. notsitze vom BJ eintragen zu lassen, das duerfte meines wissens die LKW zulassung (ueber 2910) nicht beeinflussen. im naechsten schritt mal vorsichtig einen regulaeren sitz einbauen und gurte am U-buegel montieren. mal sehen ob der tuev gnaedig ist (stellt mir jetzt bitte nicht die frage was ich nachts traeume Smile)


entweder hast Du einen BJ mit
- LKW-Zulassung (Gewicht egal)
- PKW über 2,8 t mit Gewichtsbesteuerung
- LKW-Zulassung mit über 2,8 t was wg. Versicherung und Sonntagsverbot mit Anhänger Quatsch wäre

Probleme mit den weiteren Sitzen hinten gibts immer, wenn er als LKW zugelassen ist (s.o.)

das solltest Du erstmal klären

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netzmeister
Verfasst am: Do, 12. Jun 2003, 09:26
Administrator Anmeldungsdatum: 16.05.2001 Beiträge: 11373 Wohnort: 76356 Weingarten
Die Doppelsitzbank ist nur was für seeeehr schmale Personen - zu dritt ist das kein Spaß mehr.

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Martin Schmitz
Verfasst am: So, 22. Jun 2003, 07:42
Anmeldungsdatum: 27.10.2001 Beiträge: 91 Wohnort: Bergisches Land, Wermelskirchen
@ landcruiser

Einen BJ (wenns nicht gerade die Pritschenversion ist) kann man doch mit LKW-Zulassung Sonntags mit Hänger fahren, solange es nicht zu gewerblichen Zwecken ist. Meines Wissens ist die LKW-Zulassung bei einem Fahrzeug unter 7.5 Tonnen zul. Gesamtgewicht nur eine steuerliche Einstufung und hat nichts mit dem Sonntagsfahrverbot zu tun. Das Sonntagsfahrverbot ist doch eigentlich nur um den Schwer- und Gewerbeverkehr am Wochenende von der Strasse zu bekommen. Es existiert ein Gerichtsurteil vom Oberlandesgericht Hamm. Dort hat ein Mitsubishi L200 Fahrer geklagt und Recht bekommen, dass er Sonntags mit seinem Wohnanhänger trotz LKW-Zulassung fahren darf. Es war mal irgendwann in einer OffRoad ein Bericht darüber. Ich suche das mal bei Gelegenheit heraus und poste es. Einen Bekannten haben Sie nach kurzer Diskussion (Ford Transit geschlossener Kasten mit Planenanhänger und priv. Nutzung) fahren lassen. Mich hat bisher noch keiner angehalten (Hardtop ohne Scheiben, LKW-Zulassung und zul. Gesamtgewicht von 3.2 Tonnen).

Herzl. Grüsse aus dem Bergischen

Martin
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Reiti
Verfasst am: So, 22. Jun 2003, 21:34
Anmeldungsdatum: 16.08.2002 Beiträge: 150 Wohnort: Gummersbach
Hallo Martin,

Auch Gruesse aus dem (Ober)bergischem, wo hängst denn Du?

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Reiti
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landcruiser
Verfasst am: Mo, 23. Jun 2003, 08:23
Anmeldungsdatum: 17.05.2001 Beiträge: 7597 Wohnort: outback - Northern Territory of lower saxonia
Zitat:
Quote: from Martin Schmitz on 8:42 am 22. June 2003
@ landcruiser

Einen BJ (wenns nicht gerade die Pritschenversion ist) kann man doch mit LKW-Zulassung Sonntags mit Hänger fahren, solange es nicht zu gewerblichen Zwecken ist. ....

Martin


Schön wenns so wäre. Ist aber leider derzeit nicht so. Das Sonntagsfahrverbot gilt für alle LKW ohne Rücksicht auf das Gewicht. (siehe Wortlaut der Vorschrift)
Würde mich doch interessieren, wie ein Richter eine andere Entscheidung bergündet. Wäre daher nett, wenn Du die Unterlagen mal raussuchen könntest.

uwe

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Cruisader
Verfasst am: Mi, 25. Jun 2003, 12:56
Anmeldungsdatum: 07.03.2003 Beiträge: 51
Hi all.
Falls wer so eine Sitzbank (3 Plätze vorne) sehen möchte kann ich euch Bilder mailen.
PS Verkauf sie auch da ich jetzt andere Sitze eingebaut hab. (Audi TT Leder)

lG Cruisader
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AndreasHirsch
Verfasst am: Do, 26. Jun 2003, 12:19
Anmeldungsdatum: 23.07.2001 Beiträge: 1057 Wohnort: Berlin
Hallo Uwe,
tja das Sonn-u.Feiertagsfahrverbot.
In der STVO steht das an Sonn-u.Feiertagen keine
LKW über 7,5 to und "Anhänger hinter LKW"
betrieben werden dürfen.
Dies gilt grundsätzlich erstmal für alle Anhänger hinter
jedem LKW.
Dieses Gerichtsurteil bezieht sich auf den Privat-u.
Hobbygebrauch des Gespannes und gilt im übrigen
nicht bundesweit,sondern nur im Bereich des
OLG Hamm,wenn ich nicht nicht irre(frei nach Sam Hawkins).
Man kann mit den Sheriffs natürlich versuchen zu
diskutieren,aber wenn du Pech hast,kann dieser
Verstoß richtig teuer werden.Wir sollten vor einigen Jahren mal 400,-DM bezahlen,konnten aber im
Wiederspruchsverfahren einen "Notstand" nachweisen.
Gruß AndreasHirsch

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AndreasHirsch
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landcruiser
Verfasst am: Do, 26. Jun 2003, 12:28
Anmeldungsdatum: 17.05.2001 Beiträge: 7597 Wohnort: outback - Northern Territory of lower saxonia
@andreas

darum würde mich ja mal interessieren wie der Richter auf eine Unterscheidung zwischen gewerblichem und privaten Gebrauch kommt, die Vorschrift kennt diesen Unterschied in diesem Fall nämlich nicht

dazu müsste man aber das Urteil im Wortlaut haben

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