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-- LKW Zulassung und 3. Sitz |
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| ebimax2000 |
Verfasst am: Mi, 11. Jun 2003, 09:55 |
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Anmeldungsdatum: 10.12.2002
Beiträge: 30
Wohnort: München
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hallo,
hat von euch schon mal jemand einen 3. Sitz in den BJ40 eingebaut, der die LKW Zulassung nicht beeintraechtigt und vom TÜV abgenommen wurde? Ich denke vor allem, dass der Sicherheitsgurt eine kleine Herausforderung darstellt. Mein Toyota Kollege will sonst einen Wrangler anschaffen, damit er seine Tochter mitnehmen kann. Dem muss doch entgegen gewirkt werden, oder?  |
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| BJ Guido |
Verfasst am: Mi, 11. Jun 2003, 12:22 |
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Anmeldungsdatum: 27.05.2003
Beiträge: 112
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Hallo,
war gerade am Freitag bei meinem TÜV mit dem gleichen Anliegen. Ich habe Sitz und Beifahrersitzbank vom Mercedes Sprinter eingebaut, den mittleren Sitz mit original Mercedes Dreipunktgurt war ein aufwendiger Umbau, wurde vom Tüvi aber nicht abgenommen da seinermeinung nach die Platzverhältnisse für den Fahrer zu sehr eingeschränkt sind. War aber noch nicht mein letzter Versuch. Morgen früh gehts ohne Eintrag mit dem Toyo nach Korsika. Wenn ich zurück bin werde ich mich weiter darum kümmern.
Der Tüvi hat nicht ganz unrecht zu dritt vorne d.h. ich, meine Frau und in der Mitte der Sohnemann ist schon eng!
Also in drei Wochen mehr darüber und noch nicht den BJ verkaufen.
Gruß Guido |
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| landcruiser |
Verfasst am: Mi, 11. Jun 2003, 15:27 |
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Anmeldungsdatum: 17.05.2001
Beiträge: 7597
Wohnort: outback - Northern Territory of lower saxonia
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Montage im Laderaum dürfte auch ausscheiden, da damit die LKW-Eigenschaft nach den Unterlagen die ich so kenne (Laderaumgröße usw.) flöten gehen dürfte
vorne drei Sitzplätze ? für mich lieber nicht |
_________________ Ich bin für das verantwortlich was ich sage. - Nicht für das was Du verstehst! BLOG |
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| BJ Axel |
Verfasst am: Mi, 11. Jun 2003, 15:44 |
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Anmeldungsdatum: 26.01.2002
Beiträge: 3630
Wohnort: Anröchte
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Hmm, oder die teure Variante (je nach Fahrwerk):
Auflasten, Kombi und hinten 2 oder 4 Notsitze, klappbar, mit Beckengurt. Brief mit diesem Eintrag gibts bei mir an bekannter Stelle ;)
Axel |
_________________ Ingenieurbüro, Sonderfahrzeug- & Sondermaschinenbau, Power Generation, DYNA-pax Hydraulik- & Druckluftsysteme, Sonderschutzfahrzeuge

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| bandeirante |
Verfasst am: Mi, 11. Jun 2003, 16:47 |
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Anmeldungsdatum: 23.04.2002
Beiträge: 1782
Wohnort: Südhessen
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Wie sieht es denn mir einer Doppelbeifahrersitzbank aus? Die älteren BJs hatten doch sowas. Vielleicht passt auch was von einem J7 oder kann passend gemacht werden. Dann könnte man einen Beckengurt an den inneren Gurtbefestigungspunkten (evtl. mit längeren Schrauben) festmachen.
Das Platzargument kann der TÜVtler ja wohl nicht anführen wenn ich mir so die J7er und HZJ80 ansehe.
Mein Ur-VW Bulli war übrigens ein LKW mit 6 Sitzen.
Viel Erfolg noch
Axel O. |
_________________ Der Weg ist das Ziel |
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| ebimax2000 |
Verfasst am: Mi, 11. Jun 2003, 17:29 |
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Anmeldungsdatum: 10.12.2002
Beiträge: 30
Wohnort: München
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danke schon mal fuer die response. ich glaube ich werde erst mal versuchen die orig. notsitze vom BJ eintragen zu lassen, das duerfte meines wissens die LKW zulassung (ueber 2910) nicht beeinflussen. im naechsten schritt mal vorsichtig einen regulaeren sitz einbauen und gurte am U-buegel montieren. mal sehen ob der tuev gnaedig ist (stellt mir jetzt bitte nicht die frage was ich nachts traeume ) |
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| bandeirante |
Verfasst am: Mi, 11. Jun 2003, 19:22 |
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Anmeldungsdatum: 23.04.2002
Beiträge: 1782
Wohnort: Südhessen
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Hallo ebimax,
hast du nen LKW oder 2910kg (wobwi 2810 schon reichen) oder was? Mit 2810 kg stehen dir doch schon alle Türen offen. Wenn du noch Fenster und Befestigungspunkte für die Sitze hast kannst du doch die Sitze aktivieren. Wenn du allerdings einen LKW ohne Scheiben und mit vorschriftsmässig unbrauchbargemachten Befestigungspunkten hast wirds schwierig.
Es ist schon viel geschrieben worden über Auflastung und LKW Umschreibung. Da findeste was in der Suchmaschine.
Grüsse Axel O. |
_________________ Der Weg ist das Ziel |
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| landcruiser |
Verfasst am: Do, 12. Jun 2003, 07:31 |
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Anmeldungsdatum: 17.05.2001
Beiträge: 7597
Wohnort: outback - Northern Territory of lower saxonia
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Zitat: Quote: from ebimax2000 on 18:29 am 11. June 2003
danke schon mal fuer die response. ich glaube ich werde erst mal versuchen die orig. notsitze vom BJ eintragen zu lassen, das duerfte meines wissens die LKW zulassung (ueber 2910) nicht beeinflussen. im naechsten schritt mal vorsichtig einen regulaeren sitz einbauen und gurte am U-buegel montieren. mal sehen ob der tuev gnaedig ist (stellt mir jetzt bitte nicht die frage was ich nachts traeume  )
entweder hast Du einen BJ mit
- LKW-Zulassung (Gewicht egal)
- PKW über 2,8 t mit Gewichtsbesteuerung
- LKW-Zulassung mit über 2,8 t was wg. Versicherung und Sonntagsverbot mit Anhänger Quatsch wäre
Probleme mit den weiteren Sitzen hinten gibts immer, wenn er als LKW zugelassen ist (s.o.)
das solltest Du erstmal klären |
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| netzmeister |
Verfasst am: Do, 12. Jun 2003, 09:26 |
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Administrator
Anmeldungsdatum: 16.05.2001
Beiträge: 11373
Wohnort: 76356 Weingarten
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| Martin Schmitz |
Verfasst am: So, 22. Jun 2003, 07:42 |
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Anmeldungsdatum: 27.10.2001
Beiträge: 91
Wohnort: Bergisches Land, Wermelskirchen
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@ landcruiser
Einen BJ (wenns nicht gerade die Pritschenversion ist) kann man doch mit LKW-Zulassung Sonntags mit Hänger fahren, solange es nicht zu gewerblichen Zwecken ist. Meines Wissens ist die LKW-Zulassung bei einem Fahrzeug unter 7.5 Tonnen zul. Gesamtgewicht nur eine steuerliche Einstufung und hat nichts mit dem Sonntagsfahrverbot zu tun. Das Sonntagsfahrverbot ist doch eigentlich nur um den Schwer- und Gewerbeverkehr am Wochenende von der Strasse zu bekommen. Es existiert ein Gerichtsurteil vom Oberlandesgericht Hamm. Dort hat ein Mitsubishi L200 Fahrer geklagt und Recht bekommen, dass er Sonntags mit seinem Wohnanhänger trotz LKW-Zulassung fahren darf. Es war mal irgendwann in einer OffRoad ein Bericht darüber. Ich suche das mal bei Gelegenheit heraus und poste es. Einen Bekannten haben Sie nach kurzer Diskussion (Ford Transit geschlossener Kasten mit Planenanhänger und priv. Nutzung) fahren lassen. Mich hat bisher noch keiner angehalten (Hardtop ohne Scheiben, LKW-Zulassung und zul. Gesamtgewicht von 3.2 Tonnen).
Herzl. Grüsse aus dem Bergischen
Martin |
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| Reiti |
Verfasst am: So, 22. Jun 2003, 21:34 |
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Anmeldungsdatum: 16.08.2002
Beiträge: 150
Wohnort: Gummersbach
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Hallo Martin,
Auch Gruesse aus dem (Ober)bergischem, wo hängst denn Du? |
_________________ Reiti |
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| landcruiser |
Verfasst am: Mo, 23. Jun 2003, 08:23 |
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Anmeldungsdatum: 17.05.2001
Beiträge: 7597
Wohnort: outback - Northern Territory of lower saxonia
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Zitat: Quote: from Martin Schmitz on 8:42 am 22. June 2003
@ landcruiser
Einen BJ (wenns nicht gerade die Pritschenversion ist) kann man doch mit LKW-Zulassung Sonntags mit Hänger fahren, solange es nicht zu gewerblichen Zwecken ist. ....
Martin
Schön wenns so wäre. Ist aber leider derzeit nicht so. Das Sonntagsfahrverbot gilt für alle LKW ohne Rücksicht auf das Gewicht. (siehe Wortlaut der Vorschrift)
Würde mich doch interessieren, wie ein Richter eine andere Entscheidung bergündet. Wäre daher nett, wenn Du die Unterlagen mal raussuchen könntest.
uwe |
_________________ Ich bin für das verantwortlich was ich sage. - Nicht für das was Du verstehst! BLOG |
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| Cruisader |
Verfasst am: Mi, 25. Jun 2003, 12:56 |
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Anmeldungsdatum: 07.03.2003
Beiträge: 51
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Hi all.
Falls wer so eine Sitzbank (3 Plätze vorne) sehen möchte kann ich euch Bilder mailen.
PS Verkauf sie auch da ich jetzt andere Sitze eingebaut hab. (Audi TT Leder)
lG Cruisader |
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| AndreasHirsch |
Verfasst am: Do, 26. Jun 2003, 12:19 |
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Anmeldungsdatum: 23.07.2001
Beiträge: 1057
Wohnort: Berlin
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Hallo Uwe,
tja das Sonn-u.Feiertagsfahrverbot.
In der STVO steht das an Sonn-u.Feiertagen keine
LKW über 7,5 to und "Anhänger hinter LKW"
betrieben werden dürfen.
Dies gilt grundsätzlich erstmal für alle Anhänger hinter
jedem LKW.
Dieses Gerichtsurteil bezieht sich auf den Privat-u.
Hobbygebrauch des Gespannes und gilt im übrigen
nicht bundesweit,sondern nur im Bereich des
OLG Hamm,wenn ich nicht nicht irre(frei nach Sam Hawkins).
Man kann mit den Sheriffs natürlich versuchen zu
diskutieren,aber wenn du Pech hast,kann dieser
Verstoß richtig teuer werden.Wir sollten vor einigen Jahren mal 400,-DM bezahlen,konnten aber im
Wiederspruchsverfahren einen "Notstand" nachweisen.
Gruß AndreasHirsch |
_________________ AndreasHirsch |
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| landcruiser |
Verfasst am: Do, 26. Jun 2003, 12:28 |
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Anmeldungsdatum: 17.05.2001
Beiträge: 7597
Wohnort: outback - Northern Territory of lower saxonia
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@andreas
darum würde mich ja mal interessieren wie der Richter auf eine Unterscheidung zwischen gewerblichem und privaten Gebrauch kommt, die Vorschrift kennt diesen Unterschied in diesem Fall nämlich nicht
dazu müsste man aber das Urteil im Wortlaut haben |
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