Keine Ahnung, aber vielleicht sollen die Finanzämter sich mit lohnenderem befassen. (Edit Uwe hat das ja schon erklärt) Der Zoll wiederum jagt jetzt Schwarzarbeiter etc. Die Beamten des früheren Bundesgrenzschutz sind jetzt Bundespolizei und überwachen z.B. Bahnhöfe.
Ich darf mal daran erinnern wer damals alles gefordert hat, dass das endlich eine Bundessteuer wird, damit es eine bundesweit einheitliche Anwendung gibt.
Ob die Kohle nun vom Zoll oder den Mainzelmännchen eingenommen wird find ich nun nicht so entscheidend.
Und ob man damit wieder mal in den Chor der Regierungskritiker einstimmen muss, weiß ich auch nicht.
Peter_G hat geschrieben:Die Beamten des früheren Bundesgrenzschutz sind jetzt Bundespolizei und überwachen z.B. Bahnhöfe.
Nun ja, da hat man gleich zwei Klappen mit einer Fliege geschlagen ... oder so ähnlich.
Der Bundesgrenzschutz hatte weniger zu zu tun und durch die Privatisierung der Bahn war es nicht mehr haltbar, dass die Bahn als Privatunternehmen eine eigene Polizei mit Hoheitsgewalt hatte.
Also wurde in zwei Stufen Bundesgrenzschutz und Bahnpolizei zusammengefasst und daraus die Bundespolizei gemacht. Zuerst war 1992 die Auflösung der Bahnpolizei und vollständige Integration in den Bundesgrenzschutz, 2005 dann die Umbenennung in Bundespolizei.
Viele Grüße Onkelchen
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, die die Welt nie angeschaut haben. (Alexander von Humboldt)
War gerade beim Zoll zum Vermessen. In der Ladefläche wurde innen elektronisch die Breite und Länge gemessen. In der Kabine wurde vom durchgetretenen Gaspedal bis zur Rückwand hinter den Sitzen (mit Lot um den Absatz zwischen vorn und hintn zu überwinden) und von der Türinnenverkleidung der einen Tür zur anderen gemessen. Das wird nun vom Zoll zum berühmt berüchtigten Sachbearbeiter nach FF/Oder gesendet, der daraufhin entscheidet.
Toyota Tundra Limited 2UZFE 4WD Bj99 AccessCab
Toyota Hilux 2L 4WD Bj94 XtraCab
Durchgetretenes Gaspedal? Lot? Elektronisch? Geht's bei Pe**ern noch? Bei mir war's 2011 beim FA Zollstock und Augenmaß, ging auch. Die brauchen scheinbar wirklich jeden Euro. Da hätte ich beim Zoll mal ordentlich auf den Schreibtisch geschi##sen. Das könnten die dann mal schön besteuern
Toyota Hilux XtraCab 2,5l, OME, 265/70R16 auf CW8x16", 31x10,5 auf 7x15 Serienfelgen,
Auch ich habe kurz vor Weihnachten Post vom Hauptzollamt bekommen. Neuveranlagung meines Hilux 1,5 Kabiner, Besteuerung wie PKW rückwirkend ab 10/2018. Na Danke, frohes Fest. Also schlau gemacht und erst einmal Einspruch eingelegt. Der Einspruch wurde akzeptiert und ich bekam, gemäß meines Vorschlages, eine Einladung zur Vorführung des Fahrzeuges.Nun habe ich die relevanten Maße selber aufgenommen um später keine böse Überraschung erleben zu müssen. Wichtig, nicht wie häufig zu hören, ist die Länge der Ladefläche sondern deren Fläche von Bedeutung. Die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche muss kleiner als die Hälfte der gesamte Nutzfläche sein. Definition: Innenfläche = Innenlänge (Spitze vom nicht getretenen Gaspedal) x Innenbreite (Maß zwischen den Seitenverkleidungen auf Höhe der Türgriffe), Ladefläche = Länge x Breite (am Boden der Ladefläche, Radkästen finden keine Berücksichtigung). Sowohl meine, als auch die Messung des Zollbeamten ergaben 54% Ladefläche. Und nun wird es interessant, kleiner 50% = PKW Besteuerung, größer 55% = Gewichtsbesteuerung. Ist das Verhältnis aber größer/gleich 50% und kleiner/gleich 55% wird die Verteilung der Nutzlast auf Anteil zur Personenbeförderung und Anteil zur Ladungsbeförderung betrachtet. Gemäß des Bewertungsbogen des Zollbeamten muss der Anteil zu Ladungsbeförderung größer als der Anteil zur Personenbeförderung sein. Beispiel: 5 Sitzplätze, 580 kg Nutzlast >>> 4x75kg (das Fahrergewicht ist bereits in der Leermasse berücksichtigt) = 300kg, verbleibende Nutzlast = 280kg, also PKW Besteuerung. Beim Hilux 4 Sitzplätze und 785 kg Nutzlast, sollte es also passen.
Gestern habe ich nun wieder Post vom Hauptzollamt erhalten. Dem Einspruch wird stattgegeben, das Fahrzeug weiterhin nach Gewicht besteuert. warum nicht gleich so. Ich wollte euch das nur mal wissen lassen, so kann jeder für sich prüfen ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat oder nicht.
ich habe auch Post vom Zoll bekommen. Ich fahre einen VW Taro xtraCab 4x4 2.4D 2L, Erstzulassung 07/1995. In der Zulassungsbescheinigung sind 4Sitzplätze eingetragen. Der Wagen soll jetzt ebenfalls wie bei vielen hier als PKW besteuert werden(vorher €148, nun €832 ). Ich habe hier schon Vorschläge gelesen, wie einen der Notsitze auszubauen. Hat hier jemand schon Erfahrungen mit einem identischen Fahrzeug ( analog Hilux LN110) wie weiterhin die LKW-Besteuerung erhalten werden kann? Bin über Tips/Hilfestellungen sehr dankbar. Vielleicht hat auch jemand schon solch einen Wagen vermessen und so erfolgreich die PKW-Besteuerung abwenden können. Ich bitte um Information.