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    -- Café Oriental

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Don Matías
Verfasst am: Sa, 01. März 2008, 17:45
Anmeldungsdatum: 06.10.2006 Beiträge: 299 Wohnort: Cochabamba/Bolivia
¡Hola!

Wie steht es denn mit den Drehzahlmessern?

Duerft Ihr die in der EU/BRD noch mitfuehren?

Saludos,

don Matías.

_________________
MATTHIAS BODE
COCHABAMBA/BOLIVIA
17°23'03.01''S, 66°09'02.91''W, 2.624 m ue.NN.
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j8 RR
Verfasst am: Sa, 01. März 2008, 19:49
Anmeldungsdatum: 04.02.2005 Beiträge: 1855 Wohnort: Hannover
Don Matías hat Folgendes geschrieben:

...
Wie steht es denn mit den Drehzahlmessern?

Duerft Ihr die in der EU/BRD noch mitfuehren?
...



Ja, dürfen wir!

Noch unbegrenzt, aber irgendwann wird alles über 12.000 U/min
ganz bestimmt verboten werden Rolling Eyes

Reinhold

_________________
Grüße
aus der Feinstaubzone!
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FJ40 GARAGE
Verfasst am: Sa, 01. März 2008, 21:16
Anmeldungsdatum: 16.10.2002 Beiträge: 1898 Wohnort: D-61350 HG
Zeitmesser sind derzeit auch (noch) erlaubt ich befürchte aber dass diese demnächst verboten oder komplett abgeschafft werden ebenso wie Kalender.
Immerhin haben wir in 2007 bis zum 13.07.2007 fürs Finanzamt gearbeitet und ab da erst für unsere eigene Tasche.......wenn erst keiner drauf käme dass dies mehr als ein halbes Jahr ist würde es weniger Leute stören.

Temperaturmesser wären als nächstes dran, wärmer im Winter, kühler im Sommer und man hat was für den Klimawandel getan.
Das gabs tatsächlich in Rumänien wo im Radio falsche Temperaturen verkündet wurden damit die Menschen weniger Heizen!

_________________
Good Cruising, Peter

Das Leben erzählt die besten Geschichten.............

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Onkelchen
Verfasst am: Mi, 28. Mai 2008, 13:04
Anmeldungsdatum: 21.09.2003 Beiträge: 6181 Wohnort: BaWü
Ich hab's mal hochgeholt.

Der konkrete Gesetzestext lautet nun:

§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren
Gegenständen
(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer
mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes
Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn
das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der
Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.


Quelle: Bundesministerium des Inneren (BMI)


Das heisst also, ein Koch z.B: wird es nicht schwer haben, den Zusammenhang mit der Berufsausübung glaubhaft zu machen.

Wie aber steht es mit anderen Berufen ?
Wer definiert den "allgemein anerkannten Zweck" ?
Wie mache ich glaubhaft, dass der von mir genutzt Zweck allgemein anerkannt ist ?


Ich werde bei Gelegenheit bei meinem Ordnungsamt vorsprechen und mal nachfragen, ob man mir von dort eine schriftliche Bestätigung ausstellen kann, dass meine Zwecke im beruflichen Zusammenhang stehen bzw. allgemein anerkannt sind.

Ich vermute mal, dass ich von dort ein Achselzucken bekommen werde (ich kennen den dortigen Mann ja schon eine Zeit lang).
Dies macht dann den Weg einer offenen Anfrage an das Regierungspräsidium frei.

Mal sehen was da raus kommt. Die werden sich etwas einfallen lassen müssen.

Viele Grüße
Onkelchen

_________________
2 Starrachsen, 4 Blattfedern und die Himmelsrichtung auf dem GPS.




Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
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Che
Verfasst am: Mi, 28. Mai 2008, 13:15
Anmeldungsdatum: 09.02.2006 Beiträge: 954 Wohnort: Western Black Forest Territory
hm,

würde mal sagen das Kleinschneiden von Nahrungsmittel dürfte ein allgemein anerkannter Zweck sein.
Was sagen die juristisch bewanderten dazu?
Transport in verschlossenem Behälter dürfte auch das Problem sein.

Wieder mal ein gutes Beispiel wie man sich um ein Ergebnis kümmert, ohne die Ursache zu kennen.


Grüsse Gerhard

_________________
carpe diem
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BlackDoKa
Verfasst am: Mi, 28. Mai 2008, 13:36
Anmeldungsdatum: 09.03.2007 Beiträge: 4765 Wohnort: Mühlhausen
Ich denke daß Camping ein allgemein anerkannter Zweck ist.

Ich würde auch sagen, daß es weniger ein Problem sein sollte, das Messer in einer Kiste zu transportieren, und es nur rauszuholen, wenn man es benötigt!

Wandern ist da wieder ein anderes Thema. Auch da hatte ich gerne mein Bowiemesser dabei! Evil or Very Mad

_________________
Gruß
Oli
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Hotzenplotz
Verfasst am: Mi, 28. Mai 2008, 13:45
Anmeldungsdatum: 18.09.2005 Beiträge: 147 Wohnort: Räuberhöhle
Na brauch ich mir wega moim Säbl ja koine Sorgen macha.
Ich brauch en beruflich.

En Gruß vom
Hotzenplotz
(der wo sein Säbl jetzet nimme versteckt)
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Koyota
Verfasst am: Mi, 28. Mai 2008, 14:46
Anmeldungsdatum: 28.02.2007 Beiträge: 2839 Wohnort: In der Nähe von Kassel
Hotzenplotz hat Folgendes geschrieben:
Na brauch ich mir wega moim Säbl ja koine Sorgen macha.
Ich brauch en beruflich.

En Gruß vom
Hotzenplotz
(der wo sein Säbl jetzet nimme versteckt)


Da sage noch jemand, daß Räuber sein nur nachteilig wäre! Very Happy

_________________
Those who would give up essential liberty to purchase a little temporary safety deserve neither liberty nor safety.

Benjamin Franklin
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BJ Axel
Verfasst am: Mi, 28. Mai 2008, 17:41
Anmeldungsdatum: 26.01.2002 Beiträge: 3536 Wohnort: Anröchte
Bin ich froh, ich habe nur Werkzeuge bei mir Smile

Axel

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uscarfreak
Verfasst am: Do, 29. Mai 2008, 22:16
Anmeldungsdatum: 06.02.2007 Beiträge: 192 Wohnort: Neustadt/Aisch
@axel
stimmt man braucht schließlich das buschmesser zum demontieren der reifen oder abisolieren von kabeln usw.
mfg steven

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BJ Axel
Verfasst am: Fr, 30. Mai 2008, 07:02
Anmeldungsdatum: 26.01.2002 Beiträge: 3536 Wohnort: Anröchte
Ach, alles Kleinkram. Wird vermutlich wie immer vor Gericht per Auslegung final entschieden. Nervt.

Axel

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Hase Productions
Verfasst am: Fr, 30. Mai 2008, 08:29
Anmeldungsdatum: 27.05.2004 Beiträge: 688 Wohnort: Kulmbach / Oberfranken
Ich habe mal mit dem für Waffenrecht zuständigen Mitarbeiter im Landratsamt gesprochen.

Das Gesetzt ist so "präzise" formuliert, das Spielraum in alle Richtungen da ist. Folglich kommt es immer auf die Situation an, in der kontrolliert wird.


Bin ich mit meinem Bowiemesser beim campen oder im Wald unterwegs, dürfte das jedem egal sein.

Will ich zum Fussballendspiel und habe da ein feststellbares Taschenmesser dabei, dann wird das höchstwahrscheinlich als unerlaubte Waffe eigestuft.

Mit dem Auto in der Polizeikontrolle macht es sich deutlich besser wenn die Machete in einer Staubox oder im Kofferraum verstaut ist, als wenn sie griffbereit neben dem Sitz liegt.

In Städten und im öffentlichen (Nah-)Verkehr ist es besser kein Messer sichtbar mit sich zu führen. Endscheidend ist was im Einzelfall bei der Kontrolle passiert.

Wenn ich bei der Polizeikontrolle meines Autos den Polizisten etwas schräg anrede, kann selbst mein Fahrtenmesser, im Kofferraum ganz unten, zum Problem werden.


Die letztendliche Endscheidung was erlaubt ist oder nicht, bzw. welche Reaktion der Ordnungskräfte rechtmäßig war und welche nicht, diese Endscheidung fällt dann ein Richter.
Und wer mit einem Messer in der Tasche ins Flugzeug steigen will, ist selbst schuld. Das könnte man mittlerweile wissen.

Wenn man es genau nimmt, hat Axel in seinem letzten Posting das alles schon gesagt. Nur wesentlich effektiver.

Gruß Hase

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