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-- Messer weg |
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| tonke |
Verfasst am: Sa, 23. Feb 2008, 10:56 |
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Anmeldungsdatum: 07.08.2002
Beiträge: 158
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Hallo,
nun will man dem Manne noch sein bestes Stück nehmen. Alles über 12 cm muß weg!! Damit kann, man doch keinen Spaß mehr haben.
Im Ernst: Messerverbot ab 12 cm. Damit ist auch das geliebte Fahrtenmesser der eigenen Jugend, Allzweck und Grillmesser verboten. Die es schon bisher nicht störte, der freundliche Nachbarjunge mit Migrationshintergrund, dem wird es auch jetzt egal sein. Aber alle andren, vernünftigen Bürger sollen büßen. Ein weitere Schritt in die totale Bevormundung durch Vater Staat: Landcruiser von der Straße, Dicke sollen zum Abnehmen gezwungen werden, für Erwachsene nur noch Spielzeugmesser und demnächst werden Unterwerfung und Feigheit zur Bürgerflicht. Womit soll man sich auch noch verteidigen.
Übrigens:
Gestern sagte eine feministische Kollegin stolz und zufrieden zu mir,
ab 2010 darst du auch nicht mehr(mit dem Landcruiser) in die Stadt rein.
Tonke
tonke |
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| tonke |
Verfasst am: Sa, 23. Feb 2008, 11:00 |
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Anmeldungsdatum: 07.08.2002
Beiträge: 158
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Oh je, sorry für die vielen Tippfehler.
Tonke |
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| Grobi |
Verfasst am: Sa, 23. Feb 2008, 11:00 |
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Anmeldungsdatum: 01.03.2002
Beiträge: 657
Wohnort: Würzburg
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Schaut auf meine Signatur, die spricht Bände  |
_________________ Prost Grobi
public enemy number one
Bei der Schafschur und bei Steuern sollte man aufhören,
sobald die Haut erreicht ist.
Austin O'Malley, (1858 - 1932), US-amerikanischer Physiker und Autor
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| AndreasM |
Verfasst am: Sa, 23. Feb 2008, 13:35 |
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Anmeldungsdatum: 08.10.2004
Beiträge: 38
Wohnort: D 39444
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Schon beim Neukauf eines Küchenmessers wird man zum Straftäter, wenn man das neue Teil mit nach Hause nimmt und wenn man dabei noch mit Bus fährt ist man schnell für ein paar Jährchen weggeschlossen.
Bei allen guten Vorsätzen die man da in Berlin hat, man kann es auch übertreiben. |
_________________ MfG
Andreas |
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| Koyota |
Verfasst am: Sa, 23. Feb 2008, 13:53 |
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Anmeldungsdatum: 28.02.2007
Beiträge: 2943
Wohnort: In der Nähe von Kassel
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Moin folks,
aber ihr müßt zugeben: es macht sich toll in den Medien! Wie sie dqa glänzen können die Herrschaften Politiker!
Was es wirklich bedeutet (sie Beispiel Kücenmesser) hat keiner zu Ende gedacht....
Gab es ja schon mal, da waren es Butterflys und Springmesser welche ja so gefährlich sind. Nur merkwürdig, daß schon damals sehr schön schnell und schweigend darüber weg gegangen wurde, daß die meisten (professionelleren) Messerstecher keine solchen Messer verwendet hatten sonden Teppichmesser und passend geschliffene Schraubendreher....
Werden solche Werkzeuge denn jetzt auch bald verboten???
Ich glaube, ich werde mir jetzt erst mal etwas Baldrian einwerfen.
Tschö mit drei ö |
_________________ Those who would give up essential liberty to purchase a little temporary safety deserve neither liberty nor safety.
Benjamin Franklin |
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| ALI |
Verfasst am: Sa, 23. Feb 2008, 14:09 |
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Anmeldungsdatum: 10.11.2002
Beiträge: 1040
Wohnort: Freie Reichs- und Narrenstadt Rottweil
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tonke hat Folgendes geschrieben: nun will man dem Manne noch sein bestes Stück nehmen. Alles über 12 cm muß weg!! Damit kann, man doch keinen Spaß mehr haben. Solange es nur um Messer geht ...  |
_________________ HD Stammtisch Bodensee - Homepage |
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| Cid |
Verfasst am: Sa, 23. Feb 2008, 14:14 |
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Anmeldungsdatum: 17.12.2005
Beiträge: 280
Wohnort: Gladbeck (D) und Cádiz (E)
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@Tonke: Wieso darfst Du mit Deinem LC nicht mehr in die Stadt?? Hast Du eine rote Plakette?
Gruß
Cid |
_________________ KDJ 120, D4D, Bj. 2008, 173 PS, BFG AT 265/70, pulverbeschichtete Felgen, Mittel.Diff. Sperre, 100% Diff.Sperre HA, Nestle-UFS vorne, Nestle Mitteldifferential-Schaltung
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¡Ese Cai oé!!
www.landcruiser-club.de
www.landcruiserfreunde.org |
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| biks |
Verfasst am: Sa, 23. Feb 2008, 16:46 |
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Anmeldungsdatum: 29.06.2007
Beiträge: 103
Wohnort: Saarland
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Ihr müsst Euch nur Messer im Trachtenlook zulegen . Messer, die zum Brauchtum gehören, sind erlaubt. Und welche, die zur Ausübung des Berufs dienen.......hmmmmm was trägt der professionelle Messerstecher?
Und solche, die allgemeinüblichen Zwecken dienen sind auch erlaubt....also wird man wohl so grade eben noch sein Kochmesser heim kriegen.
Aber im Ernst, diese Regelwut ist schon zum Kotzen. By the way, im Grundgesetz steht, glaube ich mich zu erinnern, was von Recht auf Freiheit, nicht von Sicherheit...........Freiheit ist gefährlich, man muss dann unter Umständen seinen Kopf zum Denken verwenden und auch noch mit den Konsequenzen leben....bösibösi
Was nicht heißt, dass ich bis an die Zähne bewaffnet rumlaufe........Aber ich hab' 'nen Wagenheber im Auto und 'ne Abschleppstange......... |
_________________ Grüße biks |
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| BJ Axel |
Verfasst am: Sa, 23. Feb 2008, 16:53 |
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Anmeldungsdatum: 26.01.2002
Beiträge: 3559
Wohnort: Anröchte
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Bitte immer den Unterschied zwischen Messer und Werkzeug im Kopf behalten. Dann ist das mit dem Küchenmesser auch gleich erledigt und vor allem erlaubt...
Axel |
_________________ Ingenieurbüro, Sonderfahrzeugbau & Sondermaschinenbau - Projekte, Power Generation, Hydrauliksysteme, Druckluftsysteme, mobiles Schweißen, Sonderschutzfahrzeuge
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| Onkelchen |
Verfasst am: Sa, 23. Feb 2008, 19:02 |
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Anmeldungsdatum: 21.09.2003
Beiträge: 6324
Wohnort: BaWü
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BJ Axel hat Folgendes geschrieben: Bitte immer den Unterschied zwischen Messer und Werkzeug im Kopf behalten. Dann ist das mit dem Küchenmesser auch gleich erledigt und vor allem erlaubt...
Axel
Nein, Axel, diesmal ist es leider nicht so einfach.
Das Verbot ist eindeutig das "Mit sich führen" eines feststehenden Messers mit mehr als 12 cm Klingenlänge.
Dazu zählt auch das Küchenmesser.
Soweit einfach und eindeutig.
Nur, jetzt kommts:
1.: wie ist "mit sich führen" definiert ?
hier wurde nicht an das "Führen" des Waffenrechts angeknüpft.
2.: Die Ausnahmen gelten für "gesellschaftlich allgemein anerkannte" Gründe bzw. Tätigkeiten.
Was ist gesellschaftlich allgemein anerkannt ?
Die Änderung, die jetzt gemacht wurde ist ein riiieesen Quatsch.
Was übrigens auch immer so schön auffällt ist dass die Politiker immer so schön angeben, die letzte WaffG-Änderung sei "nach und wegen" der Erfurt-Geschichte gewesen.
Dies ist schlichtweg eine Lüge, denn genau an dem Tag war die WaffGNovelle bereits im Bundesrat und wurde wegen der Erfurt-Geschichte an den Vermittlungsausschuss zurückgegeben um Schwachsinnige Verschärfungen einzubauen. (MPU, Alterserfordernis für das Schießen auf 12 Jahre (sollte auf 10 reduziert werden), Waffenbesitz für einige Waffenarten erst ab 21 und das Verbot der "bösen" Pumpgun)
Die WaffGNovelle war zu diesem Zeitpunkt bereits durch den Bundesrat und musste nur noch (genau am Tage der Erfurt-Geschichte) vom Bundesrat zugestimmt werden.
So isses halt. Die Politiker lügen uns etwas vor, und Otto-Normalverbraucher plappert es unreflektiert nach.
Viele Grüße
Onkelchen |
_________________ 2 Starrachsen, 4 Blattfedern und die Himmelsrichtung auf dem GPS.
Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. |
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| j8 RR |
Verfasst am: Sa, 23. Feb 2008, 20:06 |
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Anmeldungsdatum: 04.02.2005
Beiträge: 1924
Wohnort: Hannover
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Ich werde trotzdem weiterhin meine Küchenmesser mit deutlich mehr als 12 cm Länge in den Urlaub und zu irgendwelchen Treffen und Outdoor-Stammtischen mitnehmen.
Eingepackt natürlich, nicht am Gürtel hängend
Schon allein deshalb, damit Theo morgens ein vernünftiges Messer hat, um sein Brötchen aufzuschneiden
Ob das dann ein "Führen" oder ein "Transport" ist, lassen wir es mal dahingestellt sein.
Die "bösen" Pumpguns sind m.W. nicht verboten, es sei denn, sie haben diesen netten Pistolengriff dran und sind dadurch sehr handlich. (...für manche Leute eben zu handlich)
Ansonsten sind sie überall erhältlich (entsprechende EWB vorausgesetzt.)
Mit Langschaft ist alles o.k.
(oder habe ich da was verpasst???)
Die Klinge meines Leatherman hat eben mal 7,2 cm. Noch darf ich das Teil also "führen", am Gürtel mit mir rumtragen.
Irgendwann werden diese Dinger wahrscheinlich auch verboten.
Deshalb sehe ich das auch so:
Wir werden von der Politik verarscht, an allen Ecken und Enden!
Egal ob Feinstaubplakette für ein 14 Jahre altes Auto, egal ob ständig neue Reglementierungen wie jetzt beim neuen Waffengesetz, vor einigen Jahren hatten wir das ja auch schon.
Egal, ob irgendwelche völlig unsinnigen EU Bestimmungen durchgesetzt werden müssen, egal ob im Berufsalltag oder Privat, wir alle werden "abgezockt"!
Anders kann ich das nicht mehr ausdrücken.
Einige wenige bereichern sich, schaufeln sich die Taschen voll,
ein paar ganz wenige werden erwischt (siehe LG Braunschweig: VW Affäre oder Liechtenstein, Stichwort: Steuerhinterziehung).
Es gibt einfach zu viele persönliche (finanzielle) Interessen unserer Politiker, die befriedigt werden wollen.
(Aufsichtsratposten hier, Vorstandsmitglied da, diverse Verknüpfungen der Politiker mit der Wirtschaft usw. usw....)
So, jetzt ist genug gemeckert, mein Blutdruck soll nun mal langsam wieder runterkommen
Reinhold |
_________________ Grüße
aus der Umweltzone! |
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| Onkelchen |
Verfasst am: Sa, 23. Feb 2008, 21:36 |
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Anmeldungsdatum: 21.09.2003
Beiträge: 6324
Wohnort: BaWü
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j8 RR hat Folgendes geschrieben:
Die "bösen" Pumpguns sind m.W. nicht verboten, es sei denn, sie haben diesen netten Pistolengriff dran und sind dadurch sehr handlich. (...für manche Leute eben zu handlich)
Ansonsten sind sie überall erhältlich (entsprechende EWB vorausgesetzt.)
Mit Langschaft ist alles o.k.
(oder habe ich da was verpasst???)
Hi,
nein, Du hast da nichts verpasst. Es ist korrekt, wie Du es ausdrückst, aber genau das ist ja die Krux.
Otto-Normalbürger wird vorgegaukelt diese "bösen" Pumpguns seien verboten und damit die Sicherheit in Deutschland hergestellt.
Nun ja, welcher Otto-Normalbürger weiß schon, mit den "Pumpguns" eben nur die Vorderschaftrepetierflinten gemeint sind und auch nur, wenn ein Pistolengriff ohne Hinterschaft montiert ist.
Beide darf man kaufen und besitzen, nur eben nicht zusammenbauen.
Und nun: Welcher Otto-Normalbürger weiß schon, dass es Selbstladeflinten gibt, die nicht unter diese Regelung fallen, oder dass es umschaltbare Flinten gibt, die sowohl Selbstlade- als auch Repetierflinten sind, aber als SL-Flinten eingetragen werden und somit auch nicht unter dieses "Verbot" fallen ?
Die neue Änderung ist vom Bundestag beschlossen, aber noch nicht durch den Bundesrat, und noch nicht veröffentlicht.
Sobald aber veröffentlicht und in Kraft getreten, wird es wohl notwendig sein, durch die Kaufhäuser zu gehen und alle mit Abteilungen in denen Küchenmesser verkauft werden anzuzeigen.
Eine Immense Flut von Anzeigen dürfte dann wohl auch Otto-Normalbürger zumindest ein wenig die Augen öffnen, was für einen Quark unsere Politiker verzapfen.
Ach ja, j8 rr, sobald Du Dein Küchenmesser beim Camping benutzt um damit vor dem Zelt, am Lagerfeuer oder ähnliches Deine Speisen zubereitest, befindest Du Dich in der Öffentlichkeit und kommst mit der neuen Regelung in Konflikt.
Das wird noch interessant ...
Wenn die neue Regelung in Kraft tritt, werde ich wohl als erstes zu meinem Ordnungamt gehen und eine Ausnahmegenehmigung bzw. Erlaubnis für Messer > 12 cm Klingenlänge beantragen, mit der Bedürfnisbegründung: "Zum Zubereiten von Speisen beim Camping."
Bin mal auf die Reaktion gespannt. Der gute Mann kennt mich eh schon ...
Habe nämlich nie meinen Munitionsaltbestand abgezählt ...
Viele Grüße
Onkelchen |
_________________ 2 Starrachsen, 4 Blattfedern und die Himmelsrichtung auf dem GPS.
Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. |
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| Fongs |
Verfasst am: Sa, 23. Feb 2008, 21:45 |
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Anmeldungsdatum: 02.08.2001
Beiträge: 7251
Wohnort: zentral-CH
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| Onkelchen |
Verfasst am: Sa, 23. Feb 2008, 21:55 |
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Anmeldungsdatum: 21.09.2003
Beiträge: 6324
Wohnort: BaWü
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| Willem Jan Markerink |
Verfasst am: Sa, 23. Feb 2008, 22:00 |
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Anmeldungsdatum: 19.06.2003
Beiträge: 1550
Wohnort: Niederlande
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