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-- Mit "afrikanischem" KFZ in die EU ? |
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| Gerd II |
Verfasst am: Fr, 24. Mai 2002, 09:25 |
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Anmeldungsdatum: 16.12.2001
Beiträge: 31
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Die Frage einer Fahrzeugversicherung für Afrika wurde schon öfters diskutiert, ich habe das gegenteilige Problem: Ich möchte meinen in W-Afrika zugelassenes (und für diesen Raum versicherten) HJ auf Achse nach D. zurücküberführen (über Marokko oder Algerien): Mit welchen administrativen Schwierigkeiten muss ich rechnen, wie und wo kann ich Versicherungen abschliessen, etl. zu welchen Preisen, wie lange kann ich das Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen in D. betreiben
Vielen Dank für alle Infos, Gerd |
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| Nordlicht |
Verfasst am: Fr, 24. Mai 2002, 15:18 |
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Anmeldungsdatum: 11.04.2002
Beiträge: 126
Wohnort: wo der Otter wohnt
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Hi Gerd,
zu der Frage wie lange Du in D mit ausl.Zul.fahren kannst :
schätze Du hast dort einen gemeldeten Erst-Wohnsitz
,oder ist eine Zulassung dort nicht Wohnsitzabhängig ? dann wärest Du sozusagen als Tourist hier und kannst hier unbefristet fahren,falls nicht - darfst Du hier aus
steuerrechtl Gründen überhaupt nicht fahren.
ein anderes Beispiel: ein Freund kommt mich mit seinem nicht in D zugl. Fahrzeug besuchen,lt.
Steuerrecht darf ich das Fahrzeug hier nur fahren wenn er mit im Fahrzg sitzt. Zumindest galt dies noch vor zwei Jahren,soll wohl bezwecken das ich mein Fahrzeug nicht in einem steuerl.günstigen Land auf Zweitwohnsitz anmelde und dann hauptsächlich hier fahre.
Gruss |
_________________ Gruss Thore |
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| nicolai |
Verfasst am: Sa, 25. Mai 2002, 08:09 |
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Anmeldungsdatum: 26.01.2002
Beiträge: 195
Wohnort: Niamey (Niger)
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1. Wenn Dich tatsaechlich jemand ernsthaft daran hindert, hier mit dem Auto zu fahren (Steuerrecht hin oder her), muesstest Du es fuer zumindest einen Monat eigentlich auf Ausfuhrkennzeichen zulassen koennen. Dann bekommst Du so ein Schild mit dem roten Streifen rechts. Auf dieses Kennzeichen kann man jedenfalls auch in D nicht einfuhrverzollte Autos zulassen, und auch dann wenn man keinen Wohnsitz in D hat.
Ist aber nur ne Uebergangsloesung, weil befristet und auch nicht ganz billig.
2. Wg. Versicherung auf Dein afrik. Kennzeichen wuerde ich mal bei TourInsure anklingen, Carl-Petersen-Str. in Hamburg. Die versichern allerhand auf Einzelfallbasis.
Bin auch grad leider nicht in D, sonst wuerde ich Dir die Tel-nr. dazuschreiben.
In welchem Land ist Dein Auto denn jetzt zugelassen? |
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| Gerd II |
Verfasst am: So, 26. Mai 2002, 14:26 |
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Anmeldungsdatum: 16.12.2001
Beiträge: 31
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Der Wagen ist in Burkina angemeldet, die "carte brune" gilt für alle W-afrikanischen Länder aber nicht mehr ab Marokko (resp. W-Sahara) oder Algerien
Danke schon mal für die Infos |
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| Burnsy |
Verfasst am: So, 26. Mai 2002, 21:17 |
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Anmeldungsdatum: 14.04.2002
Beiträge: 6
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Grundsaetzlich darfst Du in D fahren, solange du ein "besonderes Interesse" nachweisen kannst und eine entsprechende Zusatzversicherung fuer Europa hast.
Ich habe eine Serie III in D, mit Veteran Kennzeichen, diese ist auf eine tschechische Firma zugelassen, da diese Firma zu 50% mir gehoert und ich das jederzeit nachweisen kann , gilt ein besonderes Interesse als gegeben.
Ich kann auch jederzeit dritte - mit schriftlicher Vollmacht - alleine fahren lassen. Gelassenen sind die deutschen (in erster Linie Steuer-) Behoerden auch, wenn Du noch ein weiteres Fzg. in D zugelassen hast und versteuerst.
Gruene Versicherungs Karte mit Deckung Europa muss allerdings gegeben sein. Dasselbe gilt angeblich auch fuer meinen Defender in ZA - habs aber noch nicht ausprobiert :)) |
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