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    -- Café Oriental

        -- Mit Geländewagen lassen sich keine Steuern mehr sparen

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MiWe
Verfasst am: Do, 03. Jul 2008, 05:38
Anmeldungsdatum: 20.05.2001 Beiträge: 1315 Wohnort: Südschwarzwald, direkt neben der Rothaus-Brauerei...
Vielleicht interessant, wenn auch ziemlich undifferenziert.
Weiß jemand Genaueres?

In der "Welt" vom 3.7.08 (auch online) zu lesen:

Urteil: Mit Geländewagen lassen sich keine Steuern mehr sparen

MiWe

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netzmeister
Verfasst am: Do, 03. Jul 2008, 06:31
Administrator Anmeldungsdatum: 16.05.2001 Beiträge: 11131 Wohnort: 76356 Weingarten
http://www.valuenet.de/php/newsContent.php?objid=1101276

Ich blicke mittlerweile nicht mehr durch, nicht ansatzweise. Das Urteil hier ist aus April, die Meldung aber von gestern. Und Tom hat mir gestern noch von einem anderen Urteil erzählt, ebenfalls negativ, wir habens dann aber nicht mehr gefunden.

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Mike
Verfasst am: Do, 03. Jul 2008, 06:42
Anmeldungsdatum: 19.06.2001 Beiträge: 10 Wohnort: Mühlhausen in Thüringen
http://www.bundesfinanzhof.de/www/stwentliste.html
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MiWe
Verfasst am: Do, 03. Jul 2008, 06:43
Anmeldungsdatum: 20.05.2001 Beiträge: 1315 Wohnort: Südschwarzwald, direkt neben der Rothaus-Brauerei...
netzmeister hat Folgendes geschrieben:
Ich blicke mittlerweile nicht mehr durch, nicht ansatzweise.


...und ich dachte, ich bin der Einzige...

MiWe

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Che
Verfasst am: Do, 03. Jul 2008, 06:53
Anmeldungsdatum: 09.02.2006 Beiträge: 959 Wohnort: Western Black Forest Territory
Verwirrung komplett


http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,563498,00.html

Das betrifft m. E. nur LKW / PKW.

Hat doch mit der Pro Allrad Sache nichts zu tun. oder doch ???
Da geht es doch um das Herstellerkonzept. Also AF oder nicht AF.

Grüsse Gerhard

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carpe diem
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Hase Productions
Verfasst am: Do, 03. Jul 2008, 07:20
Anmeldungsdatum: 27.05.2004 Beiträge: 699 Wohnort: Kulmbach / Oberfranken
@ Gerhard

Du erwartest doch nicht wirklich von einem Journalisten, das er sich in die Materie einliest, bevor er einen Artikel fürs Sommerloch schreibt?

Ich gehe fest davon aus, das es sich um die selbe Problematik handelt.


Gruß Hase

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Timo
Verfasst am: Do, 03. Jul 2008, 09:25
Anmeldungsdatum: 08.06.2001 Beiträge: 1700 Wohnort: Trier
Soviel steht fest:

das ist nicht das Musterverfahren von Proallrad!

Es wird nur die alte Rechtsprechung wiederaufgekocht, auf die neue Rechtslage wird nicht eingegangen.

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Onkelchen
Verfasst am: Do, 03. Jul 2008, 11:54
Anmeldungsdatum: 21.09.2003 Beiträge: 6324 Wohnort: BaWü
Soweit ich es verstanden habe, begründete sich die Klage des genannten Verfahrens auf die 2,8t-Grenze und ging deswegen negativ aus weil eben diese 2,8t-Grenze weggefallen ist und das Fahrzeug auch bei zGg > 2,8t nach dem Gesamteindruck (Herstellerkonzept, Gütergewicht, Flächenregelung usw.) betrachtet werden muss.

Also eine ganz andere Klageführung als beim Proallrad Musterverfahren.

Zumindest habe ich es so verstanden.

Viele Grüße
Onkelchen

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Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
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Thomas D
Verfasst am: Do, 03. Jul 2008, 12:13
Anmeldungsdatum: 04.08.2003 Beiträge: 1072
Auch andersherum die Verlinkung:
http://forum.buschtaxi.org/urteil-aus-koeln-ist-da%85-t17604.html
dort steht die Pressemitteilung und der Link zum Urteil.
Und dort wird eben genau auf die Beschaffenheit und den Verwendungszweck im sinne der KFZ Stuer Gesetzgebung verwiesen.
Ich sehe Schwarz.
Und ich finde schon das das was mit dem Thema zu tun hat.
Die Tendez ist jedenfalls ganz deutlich zu sehen.
Auch in dem VW Buss Urteil wird die Richtung klar. Keine Gnade für Ehemalige Gewichtsbesteuerte.
Urteil über die Aussetzung der Vollstreckung bei einem VW Bus
da hätte Pro Allrad zumindest mal darauf hinweisen können, find ich.
Gruß
Tom

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Thomas D
Verfasst am: Do, 03. Jul 2008, 12:21
Anmeldungsdatum: 04.08.2003 Beiträge: 1072
@Timo,
Da hast du natürlich recht, das es nicht das Verfahren von Pro Allrad war, aber das hat ja die Nummer II R 63/07 und kommt dann wohl als nächstes bei der gleichen Richterbesetzung drann. warten wirs ab.
Wenn du mal genau erklären könntest, wo die Unterschide liegen und warum es um etwas ganz anderes gehen soll als im vorliegenden Urteil, wäre ich dir sehr dankbar.
Gruß
Tom

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Onkelchen
Verfasst am: Do, 03. Jul 2008, 12:23
Anmeldungsdatum: 21.09.2003 Beiträge: 6324 Wohnort: BaWü
Thomas D hat Folgendes geschrieben:

Auch in dem VW Buss Urteil wird die Richtung klar. Keine Gnade für Ehemalige Gewichtsbesteuerte.
Urteil über die Aussetzung der Vollstreckung bei einem VW Bus
da hätte Pro Allrad zumindest mal darauf hinweisen können, find ich.
Gruß
Tom



Aber doch auch hier, Klage gegen die Rückwirkung mit Bezug auf die 2,8t-Grenze.

Nix AF, nix EU-Richtlinie, nix Güterbeförderungsgewicht, nix Flächenregel.

Viele Grüße
Onkelchen

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Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
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Thomas D
Verfasst am: Do, 03. Jul 2008, 14:04
Anmeldungsdatum: 04.08.2003 Beiträge: 1072
In der Begründung unter Punkt 12 steht meines erachtens etwas anderes. Da wird aber genau auf die neuen Anforderungen bezug genommen.
Das VW Urteil ist nur für die Tendenz da.
Aber ich verstehe da ja vielleicht einfach nur falsch.
Ich werde ja auch von niemand ordentlich beraten.
Allerdings habe ich auch nicht solche Rechtsstreitigkeiten kam laufen.
Gruß
mit der Hoffnug um Aufklärung durch einen Juristen.
Gruß
Tom

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proallrad
Verfasst am: Do, 03. Jul 2008, 14:11
Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 197
Zitat:

Aber doch auch hier, Klage gegen die Rückwirkung mit Bezug auf die 2,8t-Grenze.

Nix AF, nix EU-Richtlinie, nix Güterbeförderungsgewicht, nix Flächenregel


... das Urteil betrifft ein Verfahren aus Hamburg - Trittbrettfahrer mit furchtbar schlecht gemachter Klage! Das der so scheitern würde war uns schon klar - nur war das Hamburger Verfahren vom Aktenzeichen mit unserem Fall zusammmen gelegt worden, also sollte auch der Logik folgend zusammen verhandelt werden. Dann hätten wir Einfluss auf die Entscheidung nehmen können.

Dem ist offensichtlich nicht so - der BFH hat Hamburg mal eben abgearbeitet und - und das ist der Knaller an der Geschichte - wir haben noch nicht mal einen Berichterstatter zugeteilt bekommen. Das bedeutet, dass sich der BFH mit unserem Fall noch nicht mal inhaltlich auseinander gesetzt hat, geschweige denn unseren Aktenberg gelesen hat.

Nach Aussage der zuständigen Geschäftsstelle des BFH dürften wir zum Ende des Jahres verhandelt werden. Dann und erst dann wird es wohl eine umfassende "Beleuchtung" der Rechtslage geben.

F..k - das kotzt mich echt an - sorry wenn ich das so sage - aber es ist eine echte Schweinerei was da abgeht. Die Richter sehen die Akten und arbeiten die "Dünne" mal eben ab während die "Dicke" Arbeit bedeutet und auf die "lange Bank" geschoben wird...

Gruß Stefan
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DerAustralier
Verfasst am: Do, 03. Jul 2008, 14:52
Anmeldungsdatum: 18.06.2002 Beiträge: 2942 Wohnort: Daheim
eventuell "anweisung" von oben ?

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Martin Der Australier
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meine HP: Landcruising
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proallrad
Verfasst am: Do, 03. Jul 2008, 15:33
Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 197
DerAustralier hat Folgendes geschrieben:
eventuell "anweisung" von oben ?


...wohl eher nicht - es gibt aber ein Punktesystem an den Gerichten: je schneller abgearbeitet wird, um so mehr Punkte = um so besser die persönliche Bewertung des Richters...
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